Neues Nutzerauswahlverfahren für den Paradieshof
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Einführung eines Baukostenzuschusses für das Nutzerauswahlverfahren des Paradieshofes, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen. Dies ist notwendig, da die bisherigen Alternativen hohe Mieten erfordern würden, die dem Ziel der sozialen Nutzung widersprechen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Wie berichtet hat das Amt für Bau und Immobilien die BSMF aufgrund der bereits vorhandenen Vorkenntnisse und Untersuchungen zu der Liegenschaft mit der Konzeptvergabe des Paradieshofes beauftragt. Vorentwürfe für Auslobungsunterlagen, wie auch mögliche Konditionen für die Vergabe im Erbbaurecht, die Besetzung der Jury und mögliche Wertungs- und Entscheidungskriterien wurden bereits vorgeschlagen und erörtert.
Im Zuge der vom Magistrat für erforderlich gehaltenen Wirtschaftlichkeits- und Realisierbarkeitsprüfung der beiden Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zeigte sich, dass beide Alternativen ein solch großes Investitionsvolumen voraussetzen, dass zur Refinanzierung Mieten von 30,- €/m² und mehr anzusetzen wären. Da dies dem Interesse an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an dieser Stelle ebenso widerspricht wie der Ermöglichung einer in den Stadtteil positiv wirkenden kulturellen, sozialen oder gastronomischen Nutzung, die den Platz mit bespielt, prüft der Magistrat nun einen Baukostenzuschuss, der bereits bei Auslobung der Liegenschaft vorhanden sein muss. Die Haushaltsmittel sind hierfür noch nicht vorhanden. Ob und wie diese zur Verfügung gestellt werden können, wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird in einer Beschlussvorlage zum Baukostenzuschuss wie auch zum Verfahren der Konzeptvergabe dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Da mit dem jetzt für notwendig erachteten Baukostenzuschuss geänderte Ausschreibungsvoraussetzungen gegeben sind als bei dem ursprünglich durchgeführten Nutzerauswahlverfahren, gebieten Bietergerechtigkeit und wettbewerbliche Regeln die Aufhebung des ursprünglichen Verfahrens. Diese wird unter Verweis auf die anstehende neue Auslobung der Konzeptvergabe zu geänderten Bedingungen auch an die ursprünglichen Bewerber kommuniziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2022OFOF 427/5Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 6. Mai 2022OMOM 2138Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofDirektanregung
- 1. Februar 2023OFOF 663/5Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für AltSachsenhausen machen!Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 23. März 2023OFOF 710/5Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
- 24. März 2023STST 731Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofStellungnahme
- 24. März 2023OMOM 3775Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machenDirektanregung
- 25. März 2024STST 589Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofStellungnahme
- 10. Juni 2025Sie sind hierSTST 903Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofStellungnahme
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 377Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab