Anzeigeportal zu Falschparker*innen
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Effektivität und Effizienz des neuen Anzeigenportals zur Meldung von Falschparkern zu überprüfen. Es sollen klare Antworten auf die gestellten Fragen bereitgestellt werden, um die Qualität der Bearbeitung und die Verwertung der Anzeigen durch die Bußgeldstelle zu bewerten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Die Einführung des Anzeigenportals zum Melden von Falschparker*innen wurde damit begründet, dass die Bußgeldstelle mehr Anzeigen mit weniger Personal bearbeiten könne. Durch eingereichte Testanzeigen oder a uch in Gesprächen mit vielfach Falschparker*innen hat sich jedoch gezeigt, dass auch nach Einführung des neuen Portals bei weitem nicht alle eindeutigen und qualitativ hochwertigen Anzeigen auch in verschickten Verwarn- und Bußgeldbescheiden enden. Ein Teil wird augenscheinlich seitens der Bußgeldstelle unmittelbar und ohne Sanktionen nicht bearbeitet bzw. eingestellt. Außerdem liegen Fälle vor, in denen die Verwarngelder händisch durch die Bußgeldstelle herabgesetzt wurden, obwohl die eingereichten Tatbestände eindeutig waren (z. B. das Vorliegen einer Behinderung, wenn auf den Fotos Radfahrende wegen eines vollständig blockierten Radwegs ausweichen).
Dass Falschparker*innen in Frankfurt ein unverändert großes Problem sind, zeigen nicht nur die vielen Anfragen von Ortsbeiräten zu dem Thema. Auch die unverändert schlechte Schulnote 4,7 im ADFC-Fahrradklimatest sprechen für ein großes Problem bei der Durchsetzung geltender Gesetze.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wurden seit Einführung über das neue Anzeigenportal eingereicht?
- Wie hoch ist die Qualität bzw. Verwertbarkeit der eingereichten Anzeigen?
- Ändert die Bußgeldstelle bei Anzeigen mit eindeutigen Fotos, aber falsch gewähltem Tatbestand, auf den korrekten Tatbestand ab oder erfolgt eine Soforteinstellung?
- Wie viele der eingereichten Privatanzeigen zogen einen kostenbehafteten Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeldangebot nach sich (bitte getrennt ausweisen)?
- a)Zählen Verfahren, die noch vor der Anhörung der Fahrer/Halter eingestellt werden, mit zu den offiziell zu 100 % "bearbeiteten" Privatanzeigen, die u.a. in einem Bericht auf hessenschau.de [1] genannt werden?
- b)Wenn nein, wie viele Anzeigen wurden ohne weiteres Verfahren eingestellt? Was sind die Hauptgründe hierfür?
- Wie viele Anzeigen wurden seit Einführung des neuen Anzeigenportals noch per E-Mail oder private Portale wie weg.li eingereicht und wie viele davon mündeten in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren?
- Welchen Tatbestand sollen Privatpersonen im Anzeigenportal auswählen, wenn mehrere in Frage kommen (z. B. halb auf Gehweg, halb auf Radschutzstreifen geparkt)?
- Wie oft wurde seit der Einführung des neuen Anzeigenportals das Führen eines Fahrtenbuchs wegen wiederholter Missachtung von Verkehrsregeln und anschließender Nicht-Nennung der gefahrenen Person von der Bußgeldstelle gemäß §31a StVZO gegenüber den Fahrzeughalter*innen angeordnet?
- Erachtet die Bußgeldstelle eine (c/o-)Firmenanschrift der anzeigenden Person als ladungsfähige Adresse oder werden Anzeigen, die unter Angabe einer solchen Adresse erfolgen, direkt eingestellt?
- Wieso bietet das neue Frankfurter Anzeigenportal keine zusätzliche öffentlich zugängliche Schnittstelle, über die Privatanzeigen auch abseits der umständlich zu bedienenden Webseite zur Prüfung eingereicht werden können? Das von der Stadt Gießen eingesetzte vergleichbare Anzeigenportal (EurOwiG) bietet diese Möglichkeit, sodass z.B. technikaffine Privatpersonen oder Hilfsportale wie weg.li ihre hochwertigen Daten automatisch einspielen können.
- Gibt es eine (z. B. monatliche) Auswertung, in welchen Straßen die meisten privaten Anzeigen eingereicht wurden?
- Falls ja, werden solche "Hotspots" an die städtische Verkehrspolizei zur gezielten und bedarfsgerechten Einsatzplanung gemeldet? Falls nein, warum nicht? In der Vergangenheit wurde für diese "Hotspot"-Karte die Auswertungen der weg.li-Webseite seitens der städtischen Verkehrspolizei genutzt, die durch die seitens der Bußgeldstelle eingestellte Bearbeitung inzwischen nicht mehr aussagekräftig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2025Sie sind hierAA 363Anzeigeportal zu Falschparker*innenSTVV-Anfrage · Linke
- 6. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 383Anzeigenportal zu Falschparker*innenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate