Umsetzung Grünzug Fechenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Entwicklung des Grünzugs Fechenheim in Bauabschnitten, da die ermittelten Kosten nicht ausreichen. Aktuell werden ökologische Untersuchungen durchgeführt, um die Rodung des Brombeeraufwuchses vorzubereiten. Ziel ist es, eine nachhaltige und sichere Gestaltung des Grünzugs zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die im Rahmen des 2015 vorgestellten Strukturkonzeptes ermittelten Kosten zur Entwicklung des Grünzugs Fechenheim sind bei weitem nicht ausreichend.
Der Magistrat wird deshalb auf Grundlage der vorhandenen Mittel den Grünzug in Bauabschnitten entwickeln.
Derzeit gibt es Planungen für zwei zentrale Bereiche mit Sport- und Aufenthaltsflächen.
Aktuell laufen ökologische Untersuchungen, um die Rodung des Brombeeraufwuchses vorzubereiten. Im nächsten Schritt schließt sich eine Bestandsvermessung an, um die weiteren Planungen konkretisieren zu können.
Die Planungen sehen einen sorgsamen Eingriff in den Gehölzbestand vor, bei dem lediglich schadhafte und für die Verkehrssicherung relevante Gehölze entfernt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. April 2025OFOF 725/11Umsetzung Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · Linke
- 28. April 2025OMOM 6899Umsetzung Grünzug FechenheimDirektanregung
- 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1120Umsetzung Grünzug FechenheimStellungnahme
- 23. Juli 2026OFOF 31/11Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. August 2026VV 92Grünzug FechenheimAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab