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Umsetzung Grünzug Fechenheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
14 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert die zeitnahe Umsetzung des bereits 2015 beschlossenen Grünzugs in Fechenheim und fragt nach den aktuellen Plänen und weiteren Nutzungsmöglichkeiten des Areals. Zudem wird nach einem zeitlichen Rahmen für die nächsten Schritte zur Aufwertung des heruntergekommenen Gebiets gefragt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat begrüßte seinerzeit einstimmig den Beschluss des Magistrats vom 2. Oktober 2015, M 161, in Fechenheim am Rande der ehemaligen Trasse der B 448 den Bereich zwischen dem westlichen Fechenheim und dem daran angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet einen Grünzug anzulegen, um so das gesamte Areal zu erschließen, aufzuwerten und den Bürger:innen voll umfänglich zugänglich zu machen.

Nach nun zehn Jahren des Umlegungsverfahrens, Verschiebens und Hinhaltens in Bezug auf die Einrichtung des geplanten Grünzugs, ist dieser Bereich mehr denn je ein heruntergekommenes Areal, an dessen Rande eine Firma einen Teil des städtischen Geländes in Pacht dazu nutzt, aus dem Verkehr gezogene Container, Berge von Paletten und Gitterkisten zu lagern.

Diese Nutzung erscheint dem Ortsbeirat nicht zukunftsorientiert und den Wert des Geländes unzureichend würdigend.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

- Ist der in 2015 geplante und beschlossene Grünzug noch Gegenstand einer zeitnahen Planung und Umsetzung?

- Wie lange noch soll das beschriebene Areal in dem aktuellen Zustand verbleiben?

- Welche anderen Nutzungen kann sich der Magistrat vorstellen?

- Ist das Areal eventuell für weitere Kleingärtner:innen nutzbar?

- Kann sich der Magistrat vorstellen, den Bereich in einer kleinen Lösung (ähnlich dem Aldiweg) durch eine gärtnerische Aktion "aufzuräumen", Brombeeren zurückzudrängen und den darin verlaufenden Pfad als Weg nutzbar zu machen, um in den Stadtteil und das südliche Gewerbegebiet zu gelangen?

- Kann der Magistrat dem Ortsbeirat einen zeitlichen Rahmen für weitere Aktionen bezogen auf das Areal mitteilen?

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über weitere Schritte bezüglich dieses Areals in Kenntnis zu setzen.

Begründung

Vorgang: M 161/15 Der Ortsbeirat begrüßte seinerzeit einstimmig den Beschluss des Magistrats vom 2. Oktober 2015, M 161, in Fechenheim am Rande der ehemaligen Trasse der B 448 den Bereich zwischen dem westlichen Fechenheim und dem daran angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet einen Grünzug anzulegen, um so das gesamte Areal zu erschließen, aufzuwerten und den Bürger:innen voll umfänglich zugänglich zu machen. Nach nun zehn Jahren des Umlegungsverfahrens, Verschiebens und Hinhaltens in Bezug auf die Einrichtung des geplanten Grünzugs, ist dieser Bereich mehr denn je ein heruntergekommenes Areal, an dessen Rande eine Firma einen Teil des städtischen Geländes in Pacht dazu nutzt, aus dem Verkehr gezogene Container, Berge von Paletten und Gitterkisten zu lagern. Diese Nutzung erscheint dem Ortsbeirat nicht zukunftsorientiert und den Wert des Geländes unzureichend würdigend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. April 2025OFOF 725/11Umsetzung Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 28. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6899Umsetzung Grünzug Fechenheim
    Direktanregung
  3. 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1120Umsetzung Grünzug FechenheimStellungnahme
  4. 23. Juli 2026OFOF 31/11Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. August 2026VV 92Grünzug FechenheimAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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