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Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln (Vorplanungsbeschluss)

Vorlagentyp: M
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161

Betreff: Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln (Vorplanungsbeschluss) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5397 (M 192) I. Dem Strukturkonzept zum Grünzug Fechenheim wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Planung auf Grundlage des Konzeptes weiterzuentwickeln und den Grünzug Fechenheim als neuen multifunktionalen Stadtteilpark für den Ortsteil Fechenheim umzusetzen und zu gegebener Zeit eine Bau- / Finanzierungsvorlage (Abbildung in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen) vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass der Grünzug Bestandteil der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Nr. 873 "Ferdinand-Porsche-Straße" und Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" ist. Als Teil einer überörtlichen Grünverbindung ist er außerdem im Begründungsteil zum Bebauungsplan Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" (im Verfahren) enthalten. IV. Das Areal befindet sich zum überwiegenden Teil im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird beauftragt, mit den Eigentümern der im nördlichen Teilbereich liegenden nicht städtischen Grundstücke Verhandlungen zum Erwerb bzw. zur dauerhaften Nutzung der Grundstücke im Sinne des Konzeptes zu führen. Bezüglich der privaten Grundstücke, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" liegen, werden die Eigentumsverhältnisse im Zuge des Umlegungsverfahrens zu diesem Bebauungsplan beordnet, um die Umsetzung des Grünzugs Fechenheim im Sinne des Konzeptes zu gewährleisten. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Ausführungskosten des Grünzugs Fechenheim von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen sind. Für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes werden diese voraussichtlich inklusive Baunebenkosten bei ca. 6 Mio. Euro liegen (s. Anlage Kostenschätzung). Die erforderlichen investiven Mittel für die Bauausführung inkl. weiterer Baunebenkosten sind auf Basis von noch zu erstellenden Kostenberechnungen und unter Berücksichtigung der unter Beschlussziffer III. und IV. geschilderten laufenden Verfahren bzw. Grundstücksbeordnungen im Zuge der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu berücksichtigen. Für die weitere Konkretisierung der Planung bis hin zur Bauausführungsplanung können bereits für den Haushalt 2017 Planungsmittel in geeigneter Höhe beantragt und eingeplant werden. VI. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme "Grünzug Fechenheim" dem Ortsbeirat 11 vorgestellt wurde und die Zustimmung des Ortsbeirates findet.

Begründung: A. Zielsetzung Der geplante Grünzug Fechenheim bietet die einmalige Chance, in dem gewachsenen Stadtteil Fechenheim einen neuen Stadtteilpark zu etablieren. Als multifunktional nutzbarer öffentlicher Raum wird er einen großen Beitrag zur Aufwertung des Stadtteils leisten, der heute unzureichend mit öffentlichen Grün- und Freiräumen versorgt ist. Der Grünzug wird eine überörtliche Verbindungsfunktion erfüllen und zugleich eine wichtige Grünspange im Frankfurter GrünGürtel herstellen: vom Fechenheimer Mainbogen über den Grünzug, Richtung Norden bis hin zum Fechenheimer Wald. Diese Grünverbindung ist sowohl Bestandteil der Stadtentwicklungsinitiative 2030 des Stadtplanungsamtes als auch des "Speichen und Strahlen"-Konzeptes des Frankfurter GrünGürtels. Ursprünglich diente das Areal des geplanten Grünzugs als Freihaltetrasse für die geplante Bundesstraße B 448 durch den Fechenheimer Mainbogen nach Offenbach. Nach diversen gegenläufigen Beschlüssen der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung (Frankfurter GrünGürtel 1991, Landschaftsplan Fechenheimer Mainbogen 1996) wurde das Straßenbauvorhaben 2011 mit dem Beschluss zum Regionalen Flächennutzungsplan endgültig aufgegeben. Damit steht das Gebiet für eine Neugestaltung als Naherholungsraum zur Verfügung. Der südliche Teil des Grünzugs bietet als Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 689 "Nördlich Dieburger Straße" zugleich Grün- und Erholungsräume für das dort neu entstehende Wohngebiet. Um den Bedürfnissen der Fechenheimer Bevölkerung gerecht zu werden, wurde das vorliegende Konzept aus dem Stadtteil heraus entwickelt und zusätzlich in einer öffentlichen Bürgerinformation vor Ort zur Diskussion gestellt. Wichtige Grundlage der Planung war eine vorgeschaltete Kurzbefragung von Repräsentanten und Multiplikatoren verschiedener Gruppierungen der Fechenheimer Bevölkerung (z.B. Ortsbeiratsfraktionen, Akteure aus dem Kinder-, Jugend- und Bildungssektor, Seniorenvertretung). Diese ergab ein deutliches Bild zur Ausgangslage und Bedarfsstruktur in Bezug auf den geplanten Grünzug Fechenheim: - Fechenheim ist ein Stadtteil mit hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen. Diese haben einen großen Bedarf an nutzbaren Freiräumen, wie z.B. Spiel- und Sportanlagen, Multifunktionsfelder für Ballspiele oder Abenteuerspielplätze. Die Schaffung solcher Freiräume ist ein wesentliches Ziel der Planung. - Für alle anderen Altersgruppen fehlen ebenfalls Treffpunkte. Die vorgebrachten Ideen und Wünsche reichen von Miniparks über Boule-Bahnen und Outdoor-Fitness-Anlagen bis hin zu Cafés und Gemeinschaftsgärten. Der Grünzug soll für alle Altersgruppen multifunktional nutzbar sein. - Der Bedarf an Klein- und Freizeitgärten ist in Fechenheim sehr hoch. Der Grünzug Fechenheim soll diesem Bedarf gerecht werden. - Als unattraktiver Transitraum wird der Grünzug bereits heute von vielen Fechenheimerinnen und Fechenheimern auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen per Rad oder zu Fuß genutzt. Eine durchgehende Fuß- und Radwegverbindung von der Dieburger Straße im Süden zur Adam-Opel-Straße im Norden fehlt allerdings ebenso wie ein geschlossenes Wegenetz. Beides soll mit der vorliegenden Planung geschaffen werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Das Areal des Grünzugs Fechenheim liegt zwischen dem westlichen Rand der Wohnbebauung von Fechenheim-Süd und dem Gewerbegebiet an der Ferdinand-Porsche-Straße. Es wird im Norden durch die Adam-Opel-Straße und im Süden durch die Dieburger Straße begrenzt. Das Gebiet umfasst insgesamt rund 18,5 Hektar. Heute haben sich in diesem Areal neben etlichen Brachen diverse Zwischennutzungen und Müllecken etabliert, ebenso eine hohe Anzahl von Klein- und Freizeitgärten. Neben drei Dauerkleingartenanlagen gibt es eine Vielfalt an Freizeitgärten, die in hohem Maße zur Produktion von Nahrungsmitteln für den Eigenbedarf genutzt werden. Das vorliegende Strukturkonzept für den Grünzug Fechenheim dient als Grundlage für die Entwicklung des Areals zu einem multifunktional nutzbaren Stadtteilpark mit den Schwerpunkten "Spiel und Sport" sowie "Gärtnern". Es stellt die planerische Umsetzung der o.g. Befragungsergebnisse und der landschaftsplanerischen Ziele für das Gebiet dar. Wesentliche Aspekte der Planung sind:

  1. Eine auf ganzer Länge durch den Grünzug verlaufende Magistrale, die als gut ausgebauter Rad- und Fußweg von ca. 1,3 km Länge sowohl die überörtliche Mobilitätsfunktion sichert als auch die innere Erschließung herstellt. Die von West nach Ost verlaufenden Querverbindungen bleiben erhalten. Sie werden ergänzt und aufgewertet.
  2. Zwei Parkzentren - das "Herzstück" und der "Minipark" - die als Treffpunkte für verschiedene Altersgruppen und Nutzungen gemeinsam mit der Magistrale das Gerüst des neuen Stadtteilparks bilden. Im "Herzstück" soll lebendig-kommunikativer Spiel- und Sportnutzung Raum geboten werden, z.B. durch Multifunktionsfelder, Fitnessgeräte, Picknickwiesen oder einen Abenteuerspielplatz. Es wird in eine lautere Spiel- und Sportzone und eine parkartige Zone unterteilt. Für den deutlich kleineren "Minipark" sind eher beschauliche Nutzungen wie gestaltete Verweilbereiche, eine Boule-Bahn oder auch ein Café vorgesehen.
  3. Der geplante Grünzug Fechenheim wird auch zukünftig Gartenflächen verschiedenster Ausprägung für die Bevölkerung bereithalten. In großen Teilen des Grünzugs wird Raum für eine bunte Nutzgarten-Vielfalt mit Klein- und Freizeitgärten sein. Für die durch die Planung entfallenden Gärten des Kleingartenvereins "Mainperle e.V." wird unmittelbar angrenzend an das Vereinsgelände Ersatz geschaffen.
  4. Die Eingänge in den Grünzug Fechenheim an der Adam-Opel-Straße und der Dieburger Straße sollen als einladende Entrees mit Grünflächen und Alleen gestaltet werden.
  5. Die drei ansässigen Kleingartenvereine, der Kleintierzuchtverein und der städtische Sportplatz werden Bestandteil des Grünzugs.
  6. Die neue Kindertagesstätte an der Dieburger Straße und der geplante neue Hortstandort an der Pfortenstraße werden in den Grünzug integriert.
  7. Die Gärtnerei Alt wird als optionale spätere Erweiterungsfläche im Fall der Betriebsaufgabe planerisch in den Grünzug integriert.
  8. Um für die Zukunft eine bessere ÖPNV-Anbindung von Fechenheim-Süd und des neuen Baugebietes nördlich der Dieburger Straße zu ermöglichen, wird die Trasse für eine geplante Straßenbahnanbindung nachrichtlich in das Konzept übernommen. Von den insgesamt 18,5 Hektar Fläche des Grünzugs Fechenheim werden etwa 6,7 Hektar und damit ein gutes Drittel tatsächlich umgestaltet. Die übrigen Flächen bleiben in ihrem Bestand erhalten. D. Kosten Die Kosten für die Planung und Realisierung des multifunktionalen Stadtteilparks Grünzug Fechenheim auf Grundlage des vorliegenden Strukturkonzeptes betragen geschätzt rund 6 Mio. Euro (s. als Anlage beigefügte Kostenschätzung). Die tatsächliche Höhe der Kosten kann erst nach Abschluss der Vorplanung benannt werden. Die Mittel für die Umsetzung sind sukzessive für den Zeitraum 2017- 2025 in den Haushalt einzustellen. Die durch den Grünzug Fechenheim entstehenden Folgekosten für Pflegemaßnahmen sind nach Abschluss der Vorplanung zu beziffern und anschließend ebenfalls in den Haushalt einzustellen. Im Falle des Grunderwerbs im nördlichen Teilbereich des Grünzugs (Gemarkung Fechenheim, Flur 12, Flurstücke Nr. 458, 495, 496 und 1657/494) ist dieser durch den Haushaltsansatz aus der Produktgruppe 31.08 "Abwicklung von Grundstücksgeschäften" zu decken. Anlage 1 (ca. 9 MB) Anlage 2 (ca. 67 KB) Anlage 3 (ca. 174 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.11.2015, OA 691 Antrag vom 16.11.2015, OF 373/11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2015Sie sind hier
    MM 161Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln (Vorplanungsbeschluss)
    Magistratsvortrag
  2. 16. November 2015OFOF 373/11Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. November 2015OAOA 691Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161Anregung
  4. 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 233Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 02.11.2015
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFDPBFFRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 05.11.2015
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömer
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 45 · 16.11.2015
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung OA 691 2015 1. Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 373/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 17.11.2015
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 691 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 161 und OA 691 = Ablehnung)REP (M 161 und OA 691 = Annahme)Stv. Krebs (M 161 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 161 und OA 691 = Ablehnung) REP (M 161 und OA 691 = Annahme) Stv. Krebs (M 161 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 19.11.2015
TO II, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 691 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömerREPStv. Krebs
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFRömerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, REP und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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