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Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 138

Betreff: Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7860 (M 13) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 873 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 15.07.2013 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets für klassische industriell-gewerbliche Nutzungen unter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten geschaffen werden. Darüber hinaus soll die vorhandene Grünverbindung als räumlicher Puffer zwischen der gewerblich-industriellen Nutzung einerseits und der schutzwürdigen Wohnnutzung in Fechenheim andererseits erhalten werden. In diesem Zusammenhang sollen die Voraussetzungen zur planungsrechtlichen Sicherung einer Fläche für den Gemeinbedarf - Kindertagesstätte - geschaffen werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 27.09.2010 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 20.09.2011 bis 24.10.2011 durchgeführt worden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Das Bebauungsplangebiet liegt im Westen des Stadtteils Fechenheim und wird im Nordwesten begrenzt durch die Adam-Opel-Straße, im Südwesten durch die Carl-Benz-Straße sowie im Süden durch die Grenzen der Liegenschaften Ferdinand-Porsche-Straße. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7860, wird der Geltungsbereich um den östlich angrenzenden Grünzug sowie die privaten Grundstücke, auf denen sich derzeit ein Parkplatz und eine Gärtnerei befinden, erweitert. Im Nordosten wird der Geltungsbereich an den Bebauungsplan Nr. 601 - Südwestlich Max-Eyth-Straße, Kleingartenverein Gartenfreunde Fechenheim, angepasst. Das ausgewiesene Gebiet umfasst eine Fläche von circa 53,5 ha. Dabei entfallen circa 34,4 ha auf das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet, circa 4,0 ha auf Straßenverkehrsflächen, circa 1,6 ha auf Bahnflächen, circa 13,2 ha auf Grünflächen sowie circa 0,3 ha auf die Gemeinbedarfsfläche. Zu III. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV. Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Bebauungsplan (ca. 4,7 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 13 KB) Anlage 3_Beguendung (ca. 705 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. August 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.10.2013 im OBR 11 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 23 · 02.09.2013
TO I, TOP 20
Beraten
a) Die Vorlage M 138 wird bis zur turnusmäßigen Sitzung am 28.10.2013 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der stellv. Ortsvorsteher wird beauftragt, zur Sitzung am 28.10.2013 Vertreterinnen/Vertreter einzuladen, die den Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße - vorstellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 10.09.2013
TO I, TOP 48
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 138 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 12.09.2013
TO II, TOP 53
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 138 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 08.10.2013
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerPiratenREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 10.10.2013
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 25 · 28.10.2013
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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