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Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren17 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 11

Betreff: Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nördlich Dieburger Straße in Frankfurt am Main - Fechenheim ist auf der Grundlage des Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.06.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohn- und Mischgebiets nördlich der Dieburger Straße geschaffen werden. Ziel ist es, eine Bau- und Nutzungsstruktur zu entwickeln, die ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe gewährleistet. Darüber hinaus soll der wohn-gebietsnahe Teil des Fechenheimer Grünzugs als verbindendes Element vom Mainbogen zum Seckbacher Ried planungsrechtlich gesichert werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.

Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße liegt im Stadtteil Fechenheim nördlich des Mainbogens und umfasst eine Fläche von zirka 8,8 ha. Die südliche Begrenzung bildet die Dieburger Straße. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Gewerbegrundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße und verläuft in Verlängerung der Konstanzer Straße (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 873 - im Verfahren). Nordöstlich angrenzend befindet sich die Kleingartenanlage des KGV Mainperle e.V. (Bebauungsplan Nr. 605). Ganz im Osten tangiert die Starkenburger Straße mit ihrer bestehenden südlichen Bebauung den Geltungsbereich. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet weist eine sehr heterogene Nutzungs-, Bebauungs-, Parzellen- und Eigentümerstruktur auf. Die Erschließung erfolgt über die von West nach Ost verlaufende Dieburger Straße mit ihrem großen Laubbaumbestand. Die Grundstücke entlang der Hauptstraße sowie im vorderen Abschnitt der Stichstraße sind überwiegend bebaut und dienen der Wohnnutzung. Die Geschosszahl variiert zwischen zwei- bis teilweise fünfgeschossigen Gebäuden. Der rückwärtige Bereich zeichnet sich durch eine gewerbliche Nutzung unterschiedlicher Betriebe aus. Neben einigen klassischen Handwerksbetrieben sind auch Lager und Büroflächen zu finden. Das Plangebiet weist einen hohen Anteil an Freiflächen auf, insbesondere im nordwestlichen und nordöstlichen Bereich. Während das Gebiet angrenzend an die gewerblich genutzten Grundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße aus brachliegenden Wiesenflächen mit Gebüschen und Hecken besteht, sind im zentralen und nördlichen Bereich Freizeitgärten mit einem großen Bestand an Laubbäumen sowie Dauerkleingärten vorzufinden. Die bisherige Freifläche im Osten ist für eine sich im Bau befindende Kindertagesstätte für unter 3-Jährige (U3 Kita) vorgesehen. Planungsgrundlagen Das Konzept des Bebauungsplans ist aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain entwickelt und entspricht somit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Der Bereich angrenzend an das Gewerbe- und Industriegebiet wird als gemischte Baufläche dargestellt, südöstlich anschließend folgt die bestehende Wohnbaufläche mit der Bebauung entlang der Dieburger Straße. Der Grünzug ist als Grünfläche, Zweckbestimmung Wohnungsferne Gärten, dargestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 698 wird zum größten Teil überlagert vom Fluchtlinienplan F1807 Blatt 2 (förmlich festgestellt am 20.03.1961), welcher die Grundlagen der Gebietserschließung festlegt. Der Osten des Plangebiets wird überlagert vom Bebauungsplan NO 4 b Nr. 1 - Fechenheim - Friedhof (rechtsverbindlich seit 24.10.1967) mit den Festsetzungen Mischgebiet (MI) sowie einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9. Im südöstlichen Teil (Dieburger Straße Nr. 8 - 20) gilt die Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-Süd (rechtsverbindlich seit 22.03.2011), in deren Geltungsbereich sich einige erhaltenswerte Gebäude der Gründerzeit befinden, die hinsichtlich ihrer ortsbildprägenden Merkmale von besonderer Bedeutung sind. Im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (2004) ist langfristig die Trassensicherung für eine Straßenbahn als optionale Maßnahme vorgesehen. Ein Teil dieser möglichen Trasse liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 und soll entsprechend als Hinweis aufgenommen werden. Anlass, Erfordernis und Ziele Ziel des Bebauungsplans Nr. 698 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein neues Wohnquartier im Bereich nördlich der Dieburger Straße sowie die planungsrechtliche Sicherung des Fechenheimer Grünzugs als verbindendes Freiraumelement vom Fechenheimer Mainbogen zum Seckbacher Ried im Norden. Den Rahmen zur Realisierung setzten dabei die bestehenden Nutzungen. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Eines dieser Gebiete ist der etwa 8,8 ha große Bereich nördlich der Dieburger Straße im Süden Fechenheims mit einem Potenzial für etwa 200 Wohneinheiten. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines Quartiers mit eigenständigem Charakter liefern, welches sich in den Bestand sowie die angrenzenden Nutzungen einfügt. Nach bisherigem Baurecht können lediglich die wenigen verbleibenden freien Grundstücke entlang der Dieburger Straße gemäß § 34 BauGB entwickelt werden. Für die rückwärtigen Liegenschaften besteht kein förmliches Baurecht. Diese sind gemäß § 35 BauGB als Außenbereich einzustufen und können ohne ein ganzheitliches städtebauliches Konzept nicht entwickelt werden. Der Fechenheimer Grünzug hat sowohl für die Bevölkerung des Stadtteils als Naherholungsfläche als auch gesamtstädtisch eine bedeutende Funktion. Er ist Bestandteil einer geplanten großräumigen Verbindung vom Mainufer bis zum Seckbacher Ried. Abgeleitet aus dem RegFNP soll der Grünzug mit seinen vorhandenen Nutzungen als wichtige Grünachse erhalten und teilweise über den Bebauungsplan Nr. 698 sowie in Fortsetzung über den Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße (im Verfahren) gesichert werden. Auf der Grundlage der planungsrechtlichen Sicherung kann eine qualitative Aufwertung erfolgen. Dafür wird das freiraumplanerische Konzept "Grünzugs Fechenheim" (Entwurf 2012) herangezogen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Strukturkonzept berücksichtigt zum einen die bestehende Bebauung entlang der Dieburger Straße sowie zum anderen die benachbarte Lage zum angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiet an der Ferdinand-Porsche-Straße. Damit werden die Rahmenbedingungen zur Erschließungs-, Nutzungs- und Baustruktur gesetzt. Die sich daraus ergebenden planungsrechtlichen Festsetzungen sollen die bisher gültigen Fluchtlinien- und Bebauungspläne überlagern und damit zur Neustrukturierung des rückwärtigen Bereichs führen. Die Schleifenerschließung ist abgeleitet aus dem rechtsverbindlichen Fluchtlinienplan F1807 Blatt 2. Dadurch wird das Gesamtgebiet in mehrere Quartiere unterschiedlicher Nutzung und Baustruktur unterteilt. Fuß- und Radwegeverbindungen ermöglichen über die interne Erschließung hinaus auch eine gute Vernetzung des neuen Baugebiets mit dem Grünzug sowie dem Ortskern Fechenheim. Zusätzlich besteht in dem Bereich angrenzend an die Liegenschaften der Ferdinand-Porsche-Straße die Option einer Straßenbahnplanung zur Anbindung des neuen Misch- und Wohngebiets an den ÖPNV. Die vorhandenen Gewerbebetriebe im Plangebiet sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft bilden die Grundlage der Zonierung vom gemischten Gebiet im Westen zum Wohngebiet im Osten. Dadurch soll ein konfliktfreies Nebeneinander von industriell-gewerblicher Nutzung einerseits und schutzbedürftiger Wohnnutzung andererseits ermöglicht werden. Als Wohnfolgeeinrichtungen sind zwei Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Die im Osten liegende U3-Kita befindet sich bereits im Bau. Im städtebaulichen Entwurf werden für die einzelnen Quartiere unterschiedliche Bebauungsformen gewählt. Entlang der Dieburger Straße sind lediglich punktuelle Ergänzungen vorgesehen, um die vorhandene straßenbegleitende Bebauung zu vervollständigen. Im Gegensatz dazu bilden die einzelnen Quartiere im inneren Bereich eine aufgebrochene Blockstruktur mit einem hohen Anteil an privaten Freiflächen. Die Geschossigkeit orientiert sich dabei am Bestand und wird dementsprechend fortgeführt. Neben Geschosswohnungsbau werden auch Bereiche vorgesehen, in denen eine Reihenhausbebauung möglich ist. Zum Grünzug hin soll eine aufgebrochene Baustruktur die räumliche Vernetzung der Freiräume gewährleisten und dabei das Rückrad des neuen Misch- und Wohngebiets bilden. Eine Riegelbebauung der gemischten Bereiche soll - zusätzlich zum räumlichen Abstand - als Schallschutz für die östlich angrenzende bestehende und geplante Wohnbebauung dienen. Die Erschließungs-, Nutzungs- und Baustruktur des Entwurfs ermöglicht zwei Realisierungsstufen (siehe anliegenden Städtebaulichen Entwurf, Planung Stufe II). Dadurch finden die bestehenden Gewerbebetriebe hinreichend Berücksichtigung, ohne jedoch die langfristige Entwicklung des Gesamtgebiets zu verhindern. Bei internen Umstrukturierungen wie Betriebsverlagerungen oder Betriebsaufgaben kann die zugrundeliegende Struktur mit dem Ziel der Schaffung einer städtebaulichen Einheit sinnvoll fortgeführt werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 637 KB) Anlage 3_Strukturkonzept (ca. 228 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 824

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2014Sie sind hier
    MM 11Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 11. März 2014NRNR 824Bebauungsplan Nr. 698STVV-Antrag · RÖMER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 27 · 13.02.2014
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 11
Sitzung 28 · 17.02.2014
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 11 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 27 · 18.02.2014
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 25.02.2014
TO II, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 28 · 20.03.2014
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 24.03.2014
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 28 · 25.03.2014
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 01.04.2014
TO II, TOP 7
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 29 · 08.05.2014
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPD
Ablehnung:
LinkeRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)Elf Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
SPD
Ablehnung:
LinkeFreie WählerRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDElf Piraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 29 · 13.05.2014
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.05.2014
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. 2. Die Beratung der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDFDPElf Piraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
LinkeRömerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 30 · 17.06.2014
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDFDP
Ablehnung:
Römer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (M 11 und NR 824 = Annahme)Freie Wähler (M 11 = Enthaltung, NR 824 = Ablehnung)Elf Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
FDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 11 und NR 824 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 11 = Enthaltung, NR 824 = Ablehnung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.06.2014
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Großteil der im nördlichen Bereich des städtebaulichen Entwurfs bestehenden Freizeit- und Dauerkleingärten mit großem Bestand an Laubbäumen erhalten und im Bebauungsplan möglichst gesichert werden soll. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPElf PiratenLinkeRömer
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 11 und NR 824 = Annahme)REP (M 11 und NR 824 = Annahme)NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
LinkeRömerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (M 11 und NR 824 = Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.06.2014
TO II, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Großteil der im nördlichen Bereich des städtebaulichen Entwurfs bestehenden Freizeit- und Dauerkleingärten mit großem Bestand an Laubbäumen erhalten und im Bebauungsplan möglichst gesichert werden soll. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDElf PiratenÖkoLinX-ARLLinke
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
FDP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)Römer (M 11 = Annahme im Rahmen NR 824, NR 824 = Annahme)NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung)REP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 11 = Annahme im Rahmen NR 824, NR 824 = Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung) REP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Annahme)

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