Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 11
Betreff: Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nördlich Dieburger Straße in Frankfurt am Main - Fechenheim ist auf der Grundlage des Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.06.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohn- und Mischgebiets nördlich der Dieburger Straße geschaffen werden. Ziel ist es, eine Bau- und Nutzungsstruktur zu entwickeln, die ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe gewährleistet. Darüber hinaus soll der wohn-gebietsnahe Teil des Fechenheimer Grünzugs als verbindendes Element vom Mainbogen zum Seckbacher Ried planungsrechtlich gesichert werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße liegt im Stadtteil Fechenheim nördlich des Mainbogens und umfasst eine Fläche von zirka 8,8 ha. Die südliche Begrenzung bildet die Dieburger Straße. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Gewerbegrundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße und verläuft in Verlängerung der Konstanzer Straße (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 873 - im Verfahren). Nordöstlich angrenzend befindet sich die Kleingartenanlage des KGV Mainperle e.V. (Bebauungsplan Nr. 605). Ganz im Osten tangiert die Starkenburger Straße mit ihrer bestehenden südlichen Bebauung den Geltungsbereich. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet weist eine sehr heterogene Nutzungs-, Bebauungs-, Parzellen- und Eigentümerstruktur auf. Die Erschließung erfolgt über die von West nach Ost verlaufende Dieburger Straße mit ihrem großen Laubbaumbestand. Die Grundstücke entlang der Hauptstraße sowie im vorderen Abschnitt der Stichstraße sind überwiegend bebaut und dienen der Wohnnutzung. Die Geschosszahl variiert zwischen zwei- bis teilweise fünfgeschossigen Gebäuden. Der rückwärtige Bereich zeichnet sich durch eine gewerbliche Nutzung unterschiedlicher Betriebe aus. Neben einigen klassischen Handwerksbetrieben sind auch Lager und Büroflächen zu finden. Das Plangebiet weist einen hohen Anteil an Freiflächen auf, insbesondere im nordwestlichen und nordöstlichen Bereich. Während das Gebiet angrenzend an die gewerblich genutzten Grundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße aus brachliegenden Wiesenflächen mit Gebüschen und Hecken besteht, sind im zentralen und nördlichen Bereich Freizeitgärten mit einem großen Bestand an Laubbäumen sowie Dauerkleingärten vorzufinden. Die bisherige Freifläche im Osten ist für eine sich im Bau befindende Kindertagesstätte für unter 3-Jährige (U3 Kita) vorgesehen. Planungsgrundlagen Das Konzept des Bebauungsplans ist aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain entwickelt und entspricht somit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Der Bereich angrenzend an das Gewerbe- und Industriegebiet wird als gemischte Baufläche dargestellt, südöstlich anschließend folgt die bestehende Wohnbaufläche mit der Bebauung entlang der Dieburger Straße. Der Grünzug ist als Grünfläche, Zweckbestimmung Wohnungsferne Gärten, dargestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 698 wird zum größten Teil überlagert vom Fluchtlinienplan F1807 Blatt 2 (förmlich festgestellt am 20.03.1961), welcher die Grundlagen der Gebietserschließung festlegt. Der Osten des Plangebiets wird überlagert vom Bebauungsplan NO 4 b Nr. 1 - Fechenheim - Friedhof (rechtsverbindlich seit 24.10.1967) mit den Festsetzungen Mischgebiet (MI) sowie einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9. Im südöstlichen Teil (Dieburger Straße Nr. 8 - 20) gilt die Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-Süd (rechtsverbindlich seit 22.03.2011), in deren Geltungsbereich sich einige erhaltenswerte Gebäude der Gründerzeit befinden, die hinsichtlich ihrer ortsbildprägenden Merkmale von besonderer Bedeutung sind. Im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (2004) ist langfristig die Trassensicherung für eine Straßenbahn als optionale Maßnahme vorgesehen. Ein Teil dieser möglichen Trasse liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 und soll entsprechend als Hinweis aufgenommen werden. Anlass, Erfordernis und Ziele Ziel des Bebauungsplans Nr. 698 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein neues Wohnquartier im Bereich nördlich der Dieburger Straße sowie die planungsrechtliche Sicherung des Fechenheimer Grünzugs als verbindendes Freiraumelement vom Fechenheimer Mainbogen zum Seckbacher Ried im Norden. Den Rahmen zur Realisierung setzten dabei die bestehenden Nutzungen. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Eines dieser Gebiete ist der etwa 8,8 ha große Bereich nördlich der Dieburger Straße im Süden Fechenheims mit einem Potenzial für etwa 200 Wohneinheiten. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines Quartiers mit eigenständigem Charakter liefern, welches sich in den Bestand sowie die angrenzenden Nutzungen einfügt. Nach bisherigem Baurecht können lediglich die wenigen verbleibenden freien Grundstücke entlang der Dieburger Straße gemäß § 34 BauGB entwickelt werden. Für die rückwärtigen Liegenschaften besteht kein förmliches Baurecht. Diese sind gemäß § 35 BauGB als Außenbereich einzustufen und können ohne ein ganzheitliches städtebauliches Konzept nicht entwickelt werden. Der Fechenheimer Grünzug hat sowohl für die Bevölkerung des Stadtteils als Naherholungsfläche als auch gesamtstädtisch eine bedeutende Funktion. Er ist Bestandteil einer geplanten großräumigen Verbindung vom Mainufer bis zum Seckbacher Ried. Abgeleitet aus dem RegFNP soll der Grünzug mit seinen vorhandenen Nutzungen als wichtige Grünachse erhalten und teilweise über den Bebauungsplan Nr. 698 sowie in Fortsetzung über den Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße (im Verfahren) gesichert werden. Auf der Grundlage der planungsrechtlichen Sicherung kann eine qualitative Aufwertung erfolgen. Dafür wird das freiraumplanerische Konzept "Grünzugs Fechenheim" (Entwurf 2012) herangezogen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Strukturkonzept berücksichtigt zum einen die bestehende Bebauung entlang der Dieburger Straße sowie zum anderen die benachbarte Lage zum angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiet an der Ferdinand-Porsche-Straße. Damit werden die Rahmenbedingungen zur Erschließungs-, Nutzungs- und Baustruktur gesetzt. Die sich daraus ergebenden planungsrechtlichen Festsetzungen sollen die bisher gültigen Fluchtlinien- und Bebauungspläne überlagern und damit zur Neustrukturierung des rückwärtigen Bereichs führen. Die Schleifenerschließung ist abgeleitet aus dem rechtsverbindlichen Fluchtlinienplan F1807 Blatt 2. Dadurch wird das Gesamtgebiet in mehrere Quartiere unterschiedlicher Nutzung und Baustruktur unterteilt. Fuß- und Radwegeverbindungen ermöglichen über die interne Erschließung hinaus auch eine gute Vernetzung des neuen Baugebiets mit dem Grünzug sowie dem Ortskern Fechenheim. Zusätzlich besteht in dem Bereich angrenzend an die Liegenschaften der Ferdinand-Porsche-Straße die Option einer Straßenbahnplanung zur Anbindung des neuen Misch- und Wohngebiets an den ÖPNV. Die vorhandenen Gewerbebetriebe im Plangebiet sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft bilden die Grundlage der Zonierung vom gemischten Gebiet im Westen zum Wohngebiet im Osten. Dadurch soll ein konfliktfreies Nebeneinander von industriell-gewerblicher Nutzung einerseits und schutzbedürftiger Wohnnutzung andererseits ermöglicht werden. Als Wohnfolgeeinrichtungen sind zwei Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Die im Osten liegende U3-Kita befindet sich bereits im Bau. Im städtebaulichen Entwurf werden für die einzelnen Quartiere unterschiedliche Bebauungsformen gewählt. Entlang der Dieburger Straße sind lediglich punktuelle Ergänzungen vorgesehen, um die vorhandene straßenbegleitende Bebauung zu vervollständigen. Im Gegensatz dazu bilden die einzelnen Quartiere im inneren Bereich eine aufgebrochene Blockstruktur mit einem hohen Anteil an privaten Freiflächen. Die Geschossigkeit orientiert sich dabei am Bestand und wird dementsprechend fortgeführt. Neben Geschosswohnungsbau werden auch Bereiche vorgesehen, in denen eine Reihenhausbebauung möglich ist. Zum Grünzug hin soll eine aufgebrochene Baustruktur die räumliche Vernetzung der Freiräume gewährleisten und dabei das Rückrad des neuen Misch- und Wohngebiets bilden. Eine Riegelbebauung der gemischten Bereiche soll - zusätzlich zum räumlichen Abstand - als Schallschutz für die östlich angrenzende bestehende und geplante Wohnbebauung dienen. Die Erschließungs-, Nutzungs- und Baustruktur des Entwurfs ermöglicht zwei Realisierungsstufen (siehe anliegenden Städtebaulichen Entwurf, Planung Stufe II). Dadurch finden die bestehenden Gewerbebetriebe hinreichend Berücksichtigung, ohne jedoch die langfristige Entwicklung des Gesamtgebiets zu verhindern. Bei internen Umstrukturierungen wie Betriebsverlagerungen oder Betriebsaufgaben kann die zugrundeliegende Struktur mit dem Ziel der Schaffung einer städtebaulichen Einheit sinnvoll fortgeführt werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 637 KB) Anlage 3_Strukturkonzept (ca. 228 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 824
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014Sie sind hierMM 11Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 11. März 2014NRNR 824Bebauungsplan Nr. 698STVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 11 und NR 824 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 11 = Enthaltung, NR 824 = Ablehnung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (M 11 und NR 824 = Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 11 = Annahme im Rahmen NR 824, NR 824 = Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung) REP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Annahme)