Bebauungsplan Nr. 698
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Starkenburger Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Starkenburger Straße per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 11 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, den Erhalt der Grünflächen quantitativ sicherzustellen. Begründung: Mit der Vorlage M 11 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Für das Gebiet Nördlich Dieburger Straße in Frankfurt am Main - Fechenheim soll auf der Grundlage des Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße liegt im Stadtteil Fechenheim nördlich des Mainbogens und umfasst eine Fläche von zirka 8,8 ha. Die südliche Begrenzung bildet die Dieburger Straße. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Gewerbegrundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße und verläuft in Verlängerung der Konstanzer Straße (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 873 - im Verfahren). Nordöstlich angrenzend befindet sich die Kleingartenanlage des KGV Mainperle e.V. (Bebauungsplan Nr. 605). Ganz im Osten tangiert die Starkenburger Straße mit ihrer bestehenden südlichen Bebauung den Geltungsbereich. Das Plangebiet weist eine sehr heterogene Nutzungs-, Bebauungs-, Parzellen- und Eigentümerstruktur auf. Die Erschließung erfolgt über die von West nach Ost verlaufende Dieburger Straße mit ihrem großen Laubbaumbestand. Die Grundstücke entlang der Hauptstraße sowie im vor-deren Abschnitt der Stichstraße sind überwiegend bebaut und dienen der Wohnnutzung. Die Geschosszahl variiert zwischen zwei- bis teilweise fünfgeschossigen Gebäuden. Der rückwärtige Bereich zeichnet sich durch eine gewerbliche Nutzung unterschiedlicher Betriebe aus. Neben einigen klassischen Handwerksbetrieben sind auch Lager und Büroflächen zu finden. Das Plangebiet weist einen hohen Anteil an Freiflächen auf, insbesondere im nordwestlichen und nordöstlichen Bereich. Während das Gebiet angrenzend an die gewerblich genutzten Grundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße aus brachliegenden Wiesenflächen mit Gebüschen und Hecken besteht, sind im zentralen und nördlichen Bereich Freizeitgärten mit einem großen Bestand an Laubbäumen sowie Dauerkleingärten vorzufinden. Die bisherige Freifläche im Osten ist für eine sich im Bau befindende Kindertagesstätte für unter 3-Jährige (U3 Kita) vorgesehen. Der von der Planung tangierte Fechenheimer Grünzug hat sowohl für die Bevölkerung des Stadtteils als Naherholungsfläche als auch gesamtstädtisch eine bedeutende Funktion. Er ist Bestandteil einer geplanten großräumigen Verbindung vom Mainufer bis zum Seckbacher Ried. Der Magistrat wird beauftragt, den Erhalt der Grünflächen quantitativ sicherzustellen. Die Ausführungen in der Vorlage ("qualitative Aufwertung") lassen vermuten, dass der Magistrat plant, die Grünflächen insgesamt flächenmässig zu reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, NR 824
Betreff: Bebauungsplan Nr. 698 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 11 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, den Erhalt der Grünflächen quantitativ sicherzustellen.
Begründung: Mit der Vorlage M 11 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Für das Gebiet Nördlich Dieburger Straße in Frankfurt am Main - Fechenheim soll auf der Grundlage des Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße liegt im Stadtteil Fechenheim nördlich des Mainbogens und umfasst eine Fläche von zirka 8,8 ha. Die südliche Begrenzung bildet die Dieburger Straße. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Gewerbegrundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße und verläuft in Verlängerung der Konstanzer Straße (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 873 - im Verfahren). Nordöstlich angrenzend befindet sich die Kleingartenanlage des KGV Mainperle e.V. (Bebauungsplan Nr. 605). Ganz im Osten tangiert die Starkenburger Straße mit ihrer bestehenden südlichen Bebauung den Geltungsbereich. Das Plangebiet weist eine sehr heterogene Nutzungs-, Bebauungs-, Parzellen- und Eigentümerstruktur auf. Die Erschließung erfolgt über die von West nach Ost verlaufende Dieburger Straße mit ihrem großen Laubbaumbestand. Die Grundstücke entlang der Hauptstraße sowie im vor-deren Abschnitt der Stichstraße sind überwiegend bebaut und dienen der Wohnnutzung. Die Geschosszahl variiert zwischen zwei- bis teilweise fünfgeschossigen Gebäuden. Der rückwärtige Bereich zeichnet sich durch eine gewerbliche Nutzung unterschiedlicher Betriebe aus. Neben einigen klassischen Handwerksbetrieben sind auch Lager und Büroflächen zu finden. Das Plangebiet weist einen hohen Anteil an Freiflächen auf, insbesondere im nordwestlichen und nordöstlichen Bereich. Während das Gebiet angrenzend an die gewerblich genutzten Grundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße aus brachliegenden Wiesenflächen mit Gebüschen und Hecken besteht, sind im zentralen und nördlichen Bereich Freizeitgärten mit einem großen Bestand an Laubbäumen sowie Dauerkleingärten vorzufinden. Die bisherige Freifläche im Osten ist für eine sich im Bau befindende Kindertagesstätte für unter 3-Jährige (U3 Kita) vorgesehen. Der von der Planung tangierte Fechenheimer Grünzug hat sowohl für die Bevölkerung des Stadtteils als Naherholungsfläche als auch gesamtstädtisch eine bedeutende Funktion. Er ist Bestandteil einer geplanten großräumigen Verbindung vom Mainufer bis zum Seckbacher Ried. Der Magistrat wird beauftragt, den Erhalt der Grünflächen quantitativ sicherzustellen. Die Ausführungen in der Vorlage ("qualitative Aufwertung") lassen vermuten, dass der Magistrat plant, die Grünflächen insgesamt flächenmässig zu reduzieren.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 12.03.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 11Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 11. März 2014Sie sind hierNRNR 824Bebauungsplan Nr. 698STVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 11 und NR 824 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 11 = Enthaltung, NR 824 = Ablehnung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (M 11 und NR 824 = Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 11 = Annahme im Rahmen NR 824, NR 824 = Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung) REP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Annahme)