Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablierenSTOB 821.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1191 Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren Der langjährige Betreiber des Obst- und Gemüsestandes auf dem Heddernheimer Wochenmarkt musste seinen Standplatz aus personellen Gründen vor einiger Zeit aufgeben. Zwar konnte damals zeitnah ein Nachfolgbetrieb gefunden werden, dieser stellte den Verkauf jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nach kurzer Zeit wieder ein. Die erneute Vergabe des Standplatzes mit einem entsprechenden Sortiment gestaltete sich anschließend langwierig und schwierig. Inzwischen ist es jedoch gelungen, einen neuen Betreiber für den Obst- und Gemüseverkauf zu gewinnen. Dieser wird den Wochenmarkt zeitnah wieder verstärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7080
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ruhebank Niederurseler FriedhofSTOB 821.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1192 Betreff: Ruhebank Niederurseler Friedhof Aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltung und Pflege, ist die Anzahl an Bänken pro Friedhof begrenzt. Grundsätzlich achtet der Magistrat bei der Festlegung der Standorte von Bänken auf eine gleichmäßige Verteilung auf dem Friedhof. Durch das Aufstellen in regelmäßigen Abständen entlang der Hauptwege soll vor allem den älteren Besucher:innen die Möglichkeit für Erholungspausen gegeben werden. Zugängigkeit und Nutzbarkeit sind dabei ebenso wie die notwendige Bewirtschaftung der Friedhofsflächen über die Verkehrswege zu berücksichtigen. In größeren Zeitabständen werden die Bankstandorte überprüft und ggf. entsprechend korrigiert. In jüngster Vergangenheit wurde auf dem Niederurseler Friedhof eine Bank umgestellt, damit das Befahren der Friedhofswege mit den größeren Fahrzeugen der Abteilung Friedhofsangelegenheiten sowie von den Gewerbetreibenden schadensfrei erfolgen kann. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich dabei um die in der Ortsbeiratsanregung genannte Bank handelt. Aus den genannten Gründen soll die Bank an ihrem neuen Standort bleiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6941
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e.V.STOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1193 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Pfingstlager der Pfadfinder Drei Lilien e.V. Der Magistrat stellt den Pfadfindern Drei Lilien e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.700,00 Euro für die Realisierung des Sommerlagers 2025 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.02.2025, OIB 387
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes am 08. Juni 2024STOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1194 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes am 08. Juni 2024 Der Magistrat stellt den Kinderbeauftragten des Ortsbezirk 9 finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.500,00 Euro für die Realisierung des Kinder- und Familienfestes am 08. Juni 2024 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.02.2024, OIB 290
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnenSTOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Die Seuchenlage im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt weiterhin dynamisch. Die Ausbreitung der ASP ist mittlerweile bundeslandübergreifend. Ein Eintrag in die Wildschweinepopulation im Frankfurter Raum ist jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht seit dem 10.01.2025 ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland. Auch in Hessen wurden zahlreiche Wiederkäuer beprobt, glücklicherweise fielen alle Tests negativ aus. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruskrankheit, von der sowohl Haus- als auch Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, durch die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie über indirekte Wege (z. B. Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen sowie Kleidung). Nach einer Infektion zeigen die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle innerhalb etwa einer Woche zum Tod. Neben dem erheblichen Tierleid, das mit dem Verenden an ASP erkrankter Wildschweine einhergeht, hat ein ASP-Ausbruch gravierende wirtschaftliche Folgen. Das Verbringen lebender Schweine (auch Hausschweine) sowie von Haus- und Wildschweinefleisch unterliegt strengen Restriktionen. Im Falle eines ASP-Eintrags in einen Hausschweinebestand muss der gesamte Bestand getötet werden. Aufgrund der Ausbrüche im Kreis Groß-Gerau sowie in weiteren Kreisen Südhessens, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg, fällt auch die Stadt Frankfurt in die ASP- Restriktionszonen I und II. Sämtliche Wildschweine, die krank erlegt, verunfallt oder tot aufgefunden werden, müssen auf das ASP-Virus untersucht werden. Die Tierkörper sind zwingend gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Zur Vorbereitung auf diese Tierseuchensituation hat die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main im Vorfeld die Einrichtung eines Kadaversammelplatzes organisiert. In Abstimmung mit dem Grünflächenamt wurde hierfür der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße / Ecke Bischofsweg ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Wahl waren die zentrale Lage, die gute verkehrstechnische Erreichbarkeit, der befestigte Untergrund, eine gewisse Abgeschiedenheit von dichter Wohnbebauung sowie der vorhandene Wasser- und Stromanschluss. Zudem standen keine alternativen Flächen zur Verfügung, die diese Anforderungen gleichermaßen erfüllten. Der auf dem Parkplatz eingerichtete Kadaversammelplatz wurde unter erheblichem Kostenaufwand errichtet und erfüllt alle tierseuchenrechtlichen Vorgaben. Die Dauer seiner Inbetriebnahme hängt vom weiteren Verlauf des Seuchengeschehens ab und lässt sich derzeit nicht abschätzen. Es ist jedoch mindestens mit einer Aufrechterhaltung des Betriebs über die nächsten zwei Jahre zu rechnen; eine deutlich längere Nutzung ist nicht ausgeschlossen. Wir sind uns der Einschränkungen bewusst, die der Betrieb des Kadaversammelplatzes für die umliegenden Gartenpächter und Anwohner mit sich bringt. Durch die genannten Maßnahmen wurde versucht, die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Personen so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der zwingend notwendigen Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung ist der Betrieb des Sammelplatzes an diesem Standort jedoch unabdingbar. Für Rückfragen und bei neu auftretenden Schwierigkeiten stehen wir den Anwohnerinnen und Anwohnern gerne zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Zuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e.V.STOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1196 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Zuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e.V. Der Magistrat stellt dem TV Seckbach 1875 e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro für die Erstellung einer Festschrift zum 150-jährigen Jubiläum zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.02.2025, OIB 375
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - LuftreinhalteplanungSTOB 121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1197 Betreff: Luftreinhalteplanung zu 1.) Im Vergleich zu dem Niveau vor der Corona-Pandemie hat sich die Stickstoffdioxidbelastung in Frankfurt am Main und insbesondere im Bereich des Ortsbeirates 1 erheblich verbessert. Seit 2020 werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO) in Frankfurt am Main an sämtlichen Messstellen sicher eingehalten. Im Vergleich zu 2023 hat sich die positive Entwicklung der Luftqualität 2024 jedoch verlangsamt bzw. stellenweise leicht verschlechtert. Der gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt aktuell bei 40 μg/m3 im Jahresmittel, die Bezugsgröße ist hier das Kalenderjahr. NO2 [μg/m3] im OBR 1 2019 2022 2023 2024 Battonnstraße 51,0 33,9 31,7 31,8 Hochstraße - 34,8 30,6 31,7 Mainzer Landstraße - 36,4 34,5 34,5 Mainkai 41,5 30,9 27,6 26,5 zu 2.) Die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet weist im Gegensatz zu Stickstoffdioxid eine relativ homogene Verteilung auf. Seit 2012 werden sämtliche Grenzwerte deutlich unterschritten, daher ist die Messnetzdichte bei Feinstaub geringer als bei Stickstoffdioxid. Im Ortsbezirk 1 befindet sich keine Feinstaubmessstation. An der Friedberger Landstraße wurden im Jahr 2024 18,4 μg/m3 Feinstaub PM10 (Grenzwert 40 μg/m3 im Jahresmittel) gemessen bei einem Überschreitungstag der Tagesmittelkonzentration in Höhe von 50 μg/m3 (Grenzwert: 35 Überschreitungstage im Kalenderjahr). Die Feinstaub PM2,5 Belastung betrug 9,6 μg/m3, der Grenzwert liegt bei 25 μg/m3. zu 3.) Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Tempo 40 innerhalb des Anlagenrings ist der gültige Luftreinhalteplan. Zuständig für die Luftreinhalteplanung ist das Hessische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Für eine Aussetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung müsste der Luftreinhalteplan vom Land Hessen fortgeschrieben werden. Im Dezember 2024 ist die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) in Kraft getreten, welche eine Absenkung der Grenzwerte ab dem Jahr 2030 vorsieht. Unter anderem wird dieser für Stickstoffdioxid von 40 auf 20 μg/m3 im Jahresmittel abgesenkt. Bis zum 31.12.2028 müssen Luftreinhaltefahrpläne aufgestellt werden, sofern die gemessenen We rte in den Jahren zwischen 2026 und 2029 über den erst ab 2030 geltenden Grenzwerten liegen. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat die Beibehaltung von Tempo 40 innerhalb des Anlagenrings für weiterhin erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1182
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlungSTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1198 Betreff: Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Im vergangenen Jahr wurden erste Vorabstimmungsgespräche zum Energiekonzept des Quartiers geführt. Im Rahmen der Gespräche wurden unterschiedliche Versorgungsvarianten andiskutiert und das grundsätzliche Vorgehen abgestimmt. Dabei wurden die Ergebnisse und Empfehlungen der Ebök-Studie vorgestellt und durch weitere Empfehlungen des Klimareferats angereichert. Vertiefende Untersuchungen zum Nutzungspotential bestimmter Energieformen haben bisher noch nicht stattgefunden. Ebenfalls ist noch keine Festlegung auf einen bestimmten Gebäudestandard erfolgt. Bevor ein mögliches Energiekonzept, unter Berücksichtigung der Ebök-Studie, für das Neubaugebiet in Auftrag gegeben werden kann, müssen im nächsten Schritt zunächst Festlegungen zu wichtigen Rahmenbedingungen wie u. a. dem Gebäudestandard seitens der Projektentwickler:innen und Grundstückseigentümer:innen getroffen werden. Eine Regelung zur Installation von Solartechnikanlagen auf Dachflächen ist vorgesehen. Die Umsetzbarkeit wird vor Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs abschließend geprüft. Der Regelungsinhalt des Städtebaulichen Vertrags in Hinblick auf die Energieversorgung des Gebietes wird zu gegebenem Zeitpunkt verhandelt werden. Die Erarbeitung eines Entwurfs für das Freiraumstrukturkonzept mit dem Arbeitstitel "Naherholungslandschaft Eschersheim Nord" wurde vom beauftragen Büro abgeschlossen. Das Gebiet umfasst sowohl die geplanten öffentlichen Grünflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens Nr. 902 als auch die nördlich und östlich unmittelbar an das Gebiet angrenzenden Grünstrukturen. Derzeit befindet sich das Konzept in Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen. Ein Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung wird unabhängig vom Bebauungsplanverfahren nach erfolgter Abstimmung angestrebt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6839
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungSTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1199 Betreff: Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Die Planungen zum Baugebiet "Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung" werden aktuell intensiv bearbeitet. Über die genaue Dauer des Bebauungsplanverfahrens und die bauliche Entwicklung des Gebietes ist derzeit jedoch noch keine seriöse zeitliche Prognose möglich. Dies liegt darin begründet, dass vor Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes die Inhalte städtebaulicher Verträge sowie die Zuteilung späterer Baugrundstücke mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure verhandelt und final abgestimmt werden müssen. Die Dauer dieses Prozesses ist zu einem großen Teil abhängig von der Mitwirkungsbereitschaft der einzelnen Akteure und kann deshalb nur schwer eingeschätzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1169 Antrag vom 18.08.2025, OF 1080/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinder- und Jugendarbeit in Berkersheim verbessernSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1200 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit in Berkersheim verbessern Die Fragen des Ortsbeirates zielen auf unterschiedliche rechtliche Grundlagen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ab. Während die Leistung der Offenen Kinder und Jugendarbeit im Abschnitt "Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" formuliert ist, sind Betreuungseinrichtungen im Abschnitt "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege" gefasst. Diese sind somit unterschiedliche Angebote der Jugendhilfe mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Daraus ergibt sich, dass aufgrund einer anderen fachlichen und inhaltlichen Ausrichtung ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kein Ersatz für eine betriebserlaubnispflichtige Betreuungseinrichtung sein kann. Zu 1.: Aufgrund einer bereits über mehrere Jahre andauernden rückläufigen Nachfrage der Hortplätze in mehreren Horten dieses Schulbezirks wurde eine Anpassung der Betreuungsangebote notwendig und der Träger BVZ entschied, den Schülerladen Dachsburg zum Sommer 2025 zu schließen. Grundsätzlich stehen im Schulbezirk der Berkersheimer Grundschule ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung, um den Bedarfen gerecht zu werden. Neben dem Ganztagsangebot der Schule bieten drei weitere Einrichtungen Hortplätze an. Alle Familien, die bisher einen Betreuungsplatz im Schülerladen Dachsburg hatten, stehen alternative Betreuungsmöglichkeiten entweder im schulischen Ganztag oder in den anderen Horten zur Verfügung. Zu 2.: Im Vergleich zu größeren Stadtteilen in Frankfurt am Main gibt es in Berkersheim tatsächlich weniger Angebote für Kinder und Jugendliche. Die Sportvereine in Berkersheim oder Jugendgruppen, die von Jugendverbänden wie z. B. der Jugendfeuerwehr angeboten werden, sind wichtige Anlaufpunkte für junge Menschen vor Ort. Durch Neubaugebiete sind die Stadtteile Frankfurter Berg und Berkersheim inzwischen räumlich nahezu verbunden. Die Edwards-Siedlung in Berkersheim liegt z. B. an der Stadteilgrenze zum Frankfurter Berg, ebenso wie die Grundschule Berkersheim. Der Grundschulbezirk der Berkersheimer Schule umfasst auch Gebiete des Stadtteils Frankfurter Berg. Direkt im Stadtteil Berkersheim befindet sich kein gefördertes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Viele junge Menschen aus Berkersheim orientieren sich Richtung Frankfurter Berg oder in andere benachbarte Stadtteile, um die dortigen Angebote zu nutzen. Dies ist mit Fahrt- oder Laufwegen verbunden. Im Rahmen der Sachberichte werden in den Einrichtungen am Frankfurter Berg im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auch Stammbesucher:innen aus Berkersheim zurückgemeldet. So weist z. B. das Jugendhaus Frankfurter Berg im Verwendungsnachweis 2024 aus, dass 30% der Stammbesucher:innen aus Berkersheim kommen. Das Jugend- und Sozialamt wird mit den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Frankfurter Berg und Berkersheim und der Kinderbeauftragen aus Berkersheim Kontakt aufnehmen, um auszuloten, was aus deren Sicht junge Menschen brauchen und wie junge Menschen aus Berkersheim noch besser im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit adressiert werden können und welche Barrieren es gibt. Zu 3.: Die "Aufsuchende Jugendarbeit" ist eine eigene Form der Jugendarbeit und benötigt einen fachlichen Kontext oder einen anlassbezogenen Grund. Die bisherige sozialräumliche Analyse konnte solche Gründe in Berkersheim nicht feststellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6787
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigenSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1201 Betreff: Starkregenschäden in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz zeitnah beseitigen Das Fachamt wird die Starkregenschäden auf den Wegen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und auf dem Gravensteiner-Platz kurzfristig im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen beheben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6783 Antrag vom 07.10.2025, OF 1120/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7546
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzung des Konzeptes der Sauberkeit aus einer Hand in und um EckenheimSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1202 Betreff: Umsetzung des Konzeptes der Sauberkeit aus einer Hand in und um Eckenheim Zu Punkt 1: Seit der Neuvergabe der Minderheits- und Geschäftsanteile im Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung durch die Stadt Frankfurt am Main an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) im Jahr 2020 ermöglicht die neue Vertragslage eine direkte Vergabe von Reinigungsleistungen an die FES. Hierdurch wurde die bereits seit vielen Jahren angestrebte Reinigung aus einer Hand möglich, die der Verbesserung der Sauberkeit des öffentlichen Raums dienen soll. Sukzessive hat die FES im gesamten Stadtgebiet, und seit 2024 auch in Eckenheim, daher die Reinigung des Straßenbegleitgrüns übernommen. Des Weiteren wird seit dem 01.06.2024 die Reinigung und der Winterdienst an allen oberirdischen Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen (VGF) durch die FES ausgeführt. Dies beinhaltet die Reinigung von Bodenflächen, Sitzbänken, Fahrkartenautomaten, Stationsschilder und die Leerung der Papierkörbe. Im Frankfurter Norden ist die FES auch im Auftrag des Grünflächenamts in 8 Parks und somit weiteren 0,4 Mio m2 Fläche im Einsatz. Die Reinigungsarbeiten werden digital in Echtzeit dokumentiert (digitale Nachweisführung) und durch die Qualitätssicherung der FES kontrolliert, damit im Bedarfsfall rasch nachgesteuert werden kann. Eine Beschwerdelage liegt uns für den Stadtteil Eckenheim derzeit nicht vor. Bei konkreten Auffälligkeiten können Sie sich zukünftig gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Zu Punkt 2: Alle bislang geplanten Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt. Zu Punkt 3: Es erfolgen im gesamten Stadtgebiet darüber hinaus bedarfsweise Sonder- und Nassreinigungen sowie Hotspot-, und Präsenzreinigungen in den Abendstunden, an Feiertagen und an Wochenenden durch das cleanffm-Express-Team. Neben allen Maßnahmen und Anpassungen sind stets die Verhaltensweisen der Bürger:innen vom Sauberkeitseindruck der öffentlichen Bereiche abhängig. Hierzu verweisen wir auf unsere Sauberkeitskampagne cleanffm (www.cleanffm.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6777
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Friedhofstaxi als Zubringer für den Neuen Jüdischen FriedhofSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1203 Betreff: Friedhofstaxi als Zubringer für den Neuen Jüdischen Friedhof Das Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof ist eine kostenlose Serviceleistung, die durch die Fahrzeugspende eines privaten Unternehmers ermöglicht wird. Dadurch können auf dem Hauptfriedhof Fahrzeiten von Montag bis Freitag sichergestellt werden. Außerdem werden Sonderfahrzeiten an einigen Feiertagen ermöglicht, an denen der Friedhof erfahrungsgemäß häufig aufgesucht wird. Eine vorübergehende Ausweitung des Fahrservices bis zum Umbau der Haltestelle Neuer Jüdischer Friedhof ist aus personellen Gründen nicht möglich. Insbesondere kann kein regelmäßiger Fahrdienst an den Wochenenden durchgeführt werden. Zudem ist das Friedhofstaxi nicht für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Hier würde man in Konkurrenz zu den Taxiunternehmen stehen und einen Personenbeförderungsschein benötigen. Selbstverständlich können aber die Besucher:innen des Neuen Jüdischen Friedhofs das Taxi auf dem Hauptfriedhof in Anspruch nehmen und sich so näher an den Eingang Eckenheimer Landstraße bringen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6958
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der BauphaseSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1204 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Wunsch des Ortsbeirates 11, eine Messstation an der Pestalozzischule und im Bereich der Bautätigkeiten zum Riederwaldtunnel aufzustellen, ist nachvollziehbar. Das im Planfeststellungbeschluss verankerte Messkonzept zur Überwachung der Feinstaubbelastung während der Bautätigkeiten wurde unter Beteiligung des Magistrates fertig gestellt und sieht eine dauerhafte Messstelle im Bereich der Pestalozzischule während des vollständigen Bauprozesses vor. Weitere, mobile Messstellen sollen die Bautätigkeiten verfolgen und die Feinstaubbelastung überwachen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat die Autobahn GmbH des Bundes zur Anregung des Ortsbeirates 11 um Stellungnahme gebeten und nachstehende Antwort erhalten: "Im Zuge der Baurechtschaffung für das Projekt A66, Tunnel Riederwald wurde auch das Thema "Luftreinhaltung" betrachtet und in die bestandskräftig planfestgestellten Unterlagen vom 18.12.2019 integriert. In dem zugehörigen Immissionsschutzkonzept finden sich die prognostizierten Werte zur PM10- und PM2,5-Belastung unter anderem an 4 Monitorpunkten im Bereich der Pestalozzischule und einem Monitorpunkt im Bereich des Sportplatzes der Eintracht. Demnach überschreitet die PM2,5-Belastung im Bestand und in der Modellberechnung für die Bauphasen an keinem Monitorpunkt die gültigen Grenzwerte. Bezüglich der PM2,5-Werte besteht insofern kein weiterer Handlungsbedarf. Projektbegleitende PM2,5-Messungen sind nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Bei den PM10-Werten zeigten sich Überschreitungen der Grenzwerte. In dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 wurde festgelegt, dass die Luftschadstoffbelastung aufgrund der Prognose vom PM10-Tagesmittelwerten messtechnisch überwacht werden muss. Dieser Festlegung wird gemäß dem erarbeiteten Messkonzept Rechnung getragen. Gemäß dieser Unterlage sind unter anderem im südlichen Fassadenbereich der Pestalozzischule, südlich des Sportplatzes der Eintracht und auch nördlich der bauzeitigen Lärmschutzwand Messstationen vorgesehen, die die PM10-Belastung aufzeichnen. Es ist geplant, die Messwerte regelmäßig auf der Internetseite zum Projekt Tunnel Riederwald zu veröffentlichen. Eine "live" zur Verfügungstellung ist nicht möglich." Für Feinstaub PM10 gilt ein Grenzwert für das Jahresmittel in Höhe von 40 μg/m3, dessen Einhaltung auch in der Vergangenheit nie problematisch war. Darüber hinaus gilt ein Grenzwert für das Tagesmittel, welcher in Frankfurt am Main seit 2012 sicher eingehalten werden kann. Dieser Grenzwert ist überschritten, wenn die Tagesmittel-Konzentration in Höhe von 50 μg/m3 an 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten wird. Für Feinstaub PM2,5 gilt nur ein Grenzwert für das Jahresmittel in Höhe von 25 μg/m3, welcher stadtweit deutlich unterschritten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6898
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach)STOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Bei dem angefragten Trinkbrunnen in Fechenheim handelt es sich um einen spezifischen Einzelfall, da die Leitungsanschlüsse sowie Steuerungseinheit nicht auf städtischem Eigentum, sondern auf einem privaten Grundstück liegen. In diesem Zusammenhang muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer notwendigen, außerordentlichen Abschaltung (z.B. bei negativen Beprobungsergebnissen, die eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen können) ein unmittelbarer Zugang zu den entsprechenden Armaturen zwingend erforderlich ist. Ein solcher Zugang könnte auf privatem Grund nicht gewährleistet werden. Damit stellt sich insbesondere aus hygienischer Sicht ein erhebliches Betriebsrisiko dar, das bei städtischen Brunnen mit öffentlicher Leitungstrasse in der Regel ausgeschlossen werden kann. Dennoch werden weitere Standorte im Ortsbezirk 11 geprüft. Diese Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Die AG besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Tourist:innen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Für Fechenheim sind bereits folgende Standorte in der Prüfliste erfasst und werden im Rahmen der prioritären Gesamtbewertung berücksichtigt: Spielplatz Konstanzer Straße; Mainufer / Alt- Fechenheim. Darüber hinaus wird der Atzelbergplatz aktuell einer detaillierten Prüfung unterzogen. Im Rahmen der AG Trinkbrunnen befindet sich dieser Standort derzeit in einer vertieften Standortsuche und Bewertung. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass angesichts der Vielzahl eingegangener Standortvorschläge und der erforderlichen Abstimmungen in der AG Trinkbrunnen aktuell keine verbindliche Aussage zu einer zeitlichen Umsetzung getroffen werden kann. Der Magistrat betont ausdrücklich, dass der Ortsbezirk 11 in der weiteren Betrachtung berücksichtigt wird und dass eine ausgewogene Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichem Trinkwasser angestrebt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Antrag vom 16.08.2025, OF 761/11 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des KinderwanderwegesSTOB 1221.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1206 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Der Magistrat stimmt dem Verlauf und den Stationen des Kinderwanderweges in der vorgelegten Form zu. Die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für den Neubau des Kinderwanderwegs wurde seitens des Magistrats, durch die Untere Naturschutzbehörde, im Februar 2025 erteilt. Die Initiative der Riedbergschule übernimmt die Umsetzung und Pflege des Kinderwanderweges in Eigenregie. Kontaktdaten zur Stelen- und Schilderherstellung wurden den Kinderbeauftragten des Bezirks Riedberg bereits weitergegeben. Die Aufstellung der Schilder wird nun, wie besprochen, in Eigeninitiative erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sachstand IGS EschersheimSTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1207 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim An der IGS Eschersheim ist im Rahmen der Schulbau-Offensive eine Maßnahme zur Sanierung und Erweiterung geplant. Die hierfür notwendigen Mittel sollen nach Möglichkeit im nächstmöglichen Haushalt angemeldet werden. Parallel hierzu werden aktuell Optionen zum Ausbau der Essensversorgung geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6841
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ersatzflächen für den KGV OstendSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Dem Magistrat ist bekannt, dass der Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) aufgrund des Planfeststellungsverfahrens für die Nordmainische S-Bahn Flächen abgeben musste. Über freie Flächenkapazitäten des Geflügelzuchtvereins Riederwald e. V. liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Der Magistrat regt an, dass die Vereine sich untereinander austauschen, ob Flächen zur Disposition stehen. Sollten Gärten auf der Fläche des Geflügelzuchtvereins möglich sein, wird das zuständige Amt für Bau und Immobilien dann gerne den Vertrag mit dem KGV Ostend erweitern und weitere Gärten ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhenSTOB 1221.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Anregung wird entsprochen. Die Verkehrsrechtliche Anordnung zur gewünschten Maßnahme erfolgte am 11. Juni 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchtenSTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1210 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener StraßeSTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7752
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurückSTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1212 Betreff: Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück Der Magistrat beurteilt die technische Umsetzbarkeit zur Wiedererrichtung der Stele mit der Uhr und U-Bahn- und S-Bahn-Piktogramm kritisch. Der Magistrat bedauert, dass zudem die derzeitige Auslastung der Personalkapazitäten eine vertiefte Prüfung zur konkreten Umsetzung des Projektes absehbar nicht zulässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4202
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schwimmbetrieb im Panoramabad bis zur Eröffnung vom Main Bad Bornheim aufrechterhaltenSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1213 Betreff: Schwimmbetrieb im Panoramabad bis zur Eröffnung vom Main Bad Bornheim aufrechterhalten Das Main Bad Bornheim wurde am 24.05.2025 eröffnet. Der Übergangszeitraum war notwendig, um das Personal aus dem Panoramabad ins neue Schwimmbad neben der Eissporthalle umzuziehen. Die BäderBetriebe haben das Panoramabad so lange wie möglich in Betrieb gehalten. Ein kürzerer Zeitraum der Schließung ist nicht möglich gewesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6799
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellenSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1214 Betreff: Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellen Der Magistrat begrüßt die rege Nutzung der Grünanlagen. Dies sehen wir als Zeichen von deren Attraktivität, die besonders in den Sommermonaten hervortritt. Die Zuständigkeit für die Überprüfungen aller Grünanlagen, und somit auch der des Ostparks, obliegt der Stadtpolizei. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und der Größe des Stadtgebietes kann keine Dauerüberwachung durchgeführt werden. Die Bediensteten kontrollieren die Örtlichkeiten jedoch im Rahmen ihres Streifendienstes. Zur Ahndung von Verstößen ist es erforderlich, dass die Bediensteten die verursachende Person in flagranti bei ihrem Fehlverhalten antrifft. Ist dies der Fall werden die Ordnungswidrigkeiten stets entschlossen und konsequent geahndet. Anzumerken ist, dass sich negative Begleiterscheinungen, insbesondere bei reger Nutzung von Flächen, nie vollständig verhindern lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1197
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der NiddastraßeSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Aus Betroffenensicht wird der Vorschlag des Ortsbeirats ausdrücklich befürwortet. Expert:innen der Drogenhilfe betonen, dass Sitzgelegenheiten die Situation und den Anblick von wartenden Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten verbessern. Das Ordnungsamt nennt es grundsätzlich richtig, dass regengeschützte Sitzmöglichkeiten (sogenannte Sitzpilze) den Aufenthalt für die Menschen im Bahnhofsviertel angenehmer und würdevoller gestalten könnten. Darüber hinaus könnten solche Sitzgelegenheiten zu einem ordentlicheren Erscheinungsbild insgesamt im Bahnhofsviertel beitragen. Es bestehen jedoch Bedenken dahingehend, dass sich die Verweildauer der Personen im direkten Umfeld der Einrichtung verlängert bzw. verfestigt, was der Zielsetzung von "OSSIP" widerspräche sowie Reinigungsmaßnahmen erschwert würden. Aus fachlicher Sicht und aus gesellschaftlicher Sicht, befürwortet das Drogenreferat Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum ausdrücklich und empfiehlt, den Vorschlag des OBR 1 zumindest testweise umzusetzen. Das Drogenreferat kommt zu der Einschätzung, dass die Arbeit von OSSIP-Streetwork nicht beeinträchtigt wird. Auch wird keine Verhaltensänderung in Bezug auf eine längere oder ausgeprägtere Verweildauern erwartet. Bänke oder sonstige mobile Sitzmöbel holen Menschen im Wortsinn vom Gehsteig und führen zu einer veränderten Wahrnehmung von Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Der öffentliche Raum wirkt dadurch geordneter, die Lage erscheint kontrolliert. Dieser Aspekt des "social design" trägt maßgeblich dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger weniger gestört fühlen und das Sicherheitsgefühl steigt. Zu diesem Schluss kommt unter anderen der Forschungsverbund DRUSEC (Drugs and Urban Security). In seinen Handlungsempfehlungen für Städte mit offenen Drogenszenen und Drogenkonsumräumen vom November 2020 nennen es die Experten sogar "notwendig", den öffentlichen Raum im Umfeld von Drogenkonsumräumen sozialverträglich zu halten und menschenwürdig zu gestalten. Als Beispiele werden Sitzgelegenheiten, Regen- und Sonnenschutz oder Trinkwasserspender genannt. Die Handlungsempfehlungen, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, sehen mehrfachen Nutzen in einer attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raums, der die Belange der Öffentlichkeit, aber auch die Bedürfnisse von marginalisierten Gruppen berücksichtigt: Neben dem oben erwähnten steigenden Sicherheitsgefühl für Passantinnen und Passanten, minimiere ein sozialverträgliches Ambiente das Risiko für marginalisierte Menschen im Umfeld von Drogenhilfeeinrichtungen Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden und steigere somit auch deren Sicherheitsgefühl. Als weiteren positiven Aspekt eines sozialverträglichen Ambientes vor im Umfeld von Hilfeeinrichtungen nennt der Forschungsverbund, dass dadurch verhindert wird wurde, dass sich Gruppen marginalisierter Menschen weiter ausbreiten. Sozialräumliche Maßnahmen haben aus Sicht des Forschungsverbunds DRUSEC "durchaus auch ordnungspolitischen Charakter". Social Design gewinnt als Arbeitsansatz in der Wissenschaft und Praxis und insbesondere auch in Stadtgebieten mit Drogenszenen - zunehmend an Bedeutung. Thomas Jäger, Vorstandsmitglied des Deutschen Design Clubs sowie von Humanitarian Designers, verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse, dass eine attraktive Gestaltung der Umwelt direkt das Verhalten beeinflusst: "Würdevoll gestaltete öffentliche Räume ermöglichen nicht nur Respekt und Akzeptanz für marginalisierte Gruppen, sondern tragen aktiv zur Heilung und sozialen Integration bei." Da in Frankfurt bislang keine Erfahrungen vorliegen, soll ein 6-monatiges Pilotprojekt mit einzelnen Sitzgelegenheiten an geeigneten Standorten im Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung durchgeführt werden und eine Validierung erfolgen. In die Konzeption und die Festlegung der Standorte sollen breit die beteiligten Ämter (Ordnungsamt, Polizei, Ortsbeirat, OSSIP, Mobilitätsdezernat sowie Grünflächenamt) sowie der Träger eingebunden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-PlatzSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1216 Betreff: Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz Zu Punkt 1 Die Stadt Frankfurt am Main hat für zwei Baumaßnahmen in diesem Bereich die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt. Die Baustelleneinrichtung an der Hasengasse, wo seit 2023 Abbrucharbeiten stattfinden, wurde bereits teilweise zurückgebaut. Allerdings sind diese Arbeiten auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Überprüfung vor Ort wurde entschieden, dass der Durchgang an der Hasengasse bis zur Gewährleistung eines problemlosen Fußgängerdurchgangs gesperrt bleibt. In der zweiten Baustelleneinrichtungsfläche zwischen Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz und Zeil 77 ist ein Baukran aufgestellt, dessen Nutzung zunächst bis zum 21. Oktober 2025 genehmigt wurde. Die Baumaßnahme befindet sich bereits in der Endphase, sodass in naher Zukunft mit entsprechenden Verbesserungen zu rechnen ist. Der jeweilige Zugang zu sämtlichen Liegenschaften wird bei allen Baumaßnahmen stets gewährleistet und ist eine Grundvoraussetzung im Genehmigungsverfahren. Alle Absperrungen und Einzäunungen sind erforderlich und dienen der notwendigen Verkehrssicherheit. Zu Punkt 2 Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz wird entsprechend der Satzung über die Straßenreinigung bereits täglich durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt. Gemäß der festgelegten Reinigungsklasse VI sind zunächst fünf Reinigungen in der Woche und zwei Reinigungen am Wochenende vorgesehen. Da diese gebührenfinanzierten Reinigungen - wie auch in einigen Bereichen der Innenstadt - nicht ausreichen, erfolgen hier zusätzliche Reinigungen und Papierkorbleerungen innerhalb einer Früh- und Spätschicht. Zusätzlich fährt das Cleanffm-Express-Team den Platz täglich an und nimmt entsprechende Ablagerungen regelmäßig auf. Zu Punkt 3 Aufgrund der bestehenden Baustelle können nicht alle Mülltonnen in dem Bereich wie üblich geleert werden. Für den Fall, dass das Müllfahrzeug einen bestimmten Bereich nicht anfahren kann, sieht die Frankfurter Abfallsatzung vor, dass die Behälter durch die Anschlusspflichtigen rechtzeitig an der nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Stelle bereitzustellen und nach der Leerung unverzüglich auf das angeschlossene Grundstück zurückzubringen sind. Die auf den Fotos zu der Anfrage gezeigten Tonnen mit blauen Deckeln sind allerdings Tonnen für Gewerbeabfälle, die nicht der Abfallsatzung unterliegen. Regelungen zur Leerung und zur Bereitstellung der Tonnen müssen zwischen den Nutzer:innen und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen getroffen werden. Die FES teilte auf Anfragen mit, dass darauf geachtet wird, Beistellungen zu den Tonnen im Bereich des Carl-Theodor-Reiffenstein-Platzes kurzfristig mitzunehmen, solange die Baustelle die dortige Situation bedingt. Die Stadtpolizei wurde gebeten, die Verantwortlichen vor Ort zu kontaktieren und zu einer satzungskonformen Bereitstellung zu bewegen. Generell dürfen Abfallbehälter (auch Gewerbetonnen) gemäß § 4 Absatz 2 Nr.8 der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren ohne Erlaubnis maximal 24 Stunden auf öffentlichen Flächen bereitgestellt werden. Bei Verstößen kann das Amt für Straßenbau und Erschließung entsprechende Maßnahmen gegen d. jeweiligen Liegenschaftseigentümer:in einleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6921
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zusätzliche Müllbehälter für das NordendSTOB 621.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1217 Betreff: Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend Der Magistrat kommt der Anregung nach und wird weitere Entsorgungsangebote anbringen: Oeder Weg (RKL* III) Sowohl der Bereich Kreuzung Jahnstraße/Ecke Querstraße als auch der Bereich am Eiscafé Olimpio wird mit jeweils einem zusätzlichen Papierkorb ausgestattet. Die Leerungen erfolgen fünfmal wöchentlich, i.d.R. immer montags bis freitags. Merianplatz (RKL V) Im genannten Bereich werden zwei zusätzliche Papierkörbe angebracht. Die Leerungen erfolgen zweimal wöchentlich (montags und donnerstags) und einmal am Wochenende. Matthias-Beltz-Platz & Luisenplatz (RKL II) Diese beiden Nordendplätze werden freitags vom cleanffm-Express-Team angefahren und für die bevorstehende Nutzung vorbereitet. Darüber hinaus werden auf dem Friedberger Platz zusätzlich vielzählige Mülltonnen und mobilen Toiletten gestellt. Samstagmorgen werden die Plätze dann erneut gereinigt und in den Normalzustand versetzt. Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. *RKL = Reinigungsklasse nach Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6830
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mülleimer und Bänke an der Hundeauslauffläche Waldfriedstraße in NiederradSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1218 Betreff: Mülleimer und Bänke an der Hundeauslauffläche Waldfriedstraße in Niederrad Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen und drei Bänke an geeigneter Stelle aufstellen. Weiter wird an den Zugängen zur Hundeauslauffläche je ein Mülleimer aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7023
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einladung der Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort NiederEschbachSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1219 Betreff: Einladung der Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach Seit Januar 2023 betreibt die Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Standortmanagement am Gewerbestandort Nieder-Eschbach. Die Grundlage für die Etablierung des Standortmanagements bildet das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm GEP (Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2020, M 151). Durch das Standortmanagement wurden seither verschiedene Projekte zur Förderung von lokalen Unternehmen in Nieder-Eschbach angestoßen. Um die konkreten Bedarfe der Unternehmen am Gewerbestandort Nieder-Eschbach zu erfassen und gemeinsame Projektideen zu entwickeln sowie Ziele zu definieren, hat die Wirtschaftsförderung im November 2023, Februar 2024 und im Mai 2024 insgesamt drei Standort-Workshops für die ansässigen Akteure organisiert und durchgeführt. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt weist darauf hin, dass der Ortsbeirat 15 zu allen drei Veranstaltungen eingeladen wurde und eine Teilnahme durch den Ortsvorsteher an den Veranstaltungen im November 2023 sowie im Februar 2024 erfolgte. Das Hauptanliegen der Akteure war hierbei der Wunsch nach Austausch und Vernetzung. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Themen Öffentlichkeitsarbeit und Standortprofilierung sowie auf der Behebung von Verkehrsdefiziten im Gewerbegebiet. Die Ergebnisse wurden im Anschluss auf der Standort-Homepage nord.standort-frankfurt.net veröffentlicht. Zur Stärkung der digitalen und öffentlichen Präsenz des Gewerbestandortes und seiner Unternehmen, wurde im Januar 2023 die Standort-Homepage für den Gewerbestandort Nieder-Eschbach etabliert. Als Kommunikationsplattform fungiert die Standort-Homepage als wichtige Schnittstelle zwischen den Unternehmen vor Ort und dem Standortmanagement. Die Standort-Homepage wird fortlaufend durch das Standortmanagement aktualisiert. Neben aktuellen Beiträgen lassen sich hier Informationen zum Standort sowie zu Förderungs- und Beratungsangeboten finden. Auf Wunsch der ansässigen Akteure wurde zum 01.07.2024 ein Unternehmensverzeichnis eingerichtet. Das Unternehmensverzeichnis bietet seither kostenfrei die Möglichkeit, ansässige Unternehmen bzw. Organisationen auf der Standort-Homepage ansprechend zu präsentieren und sich mit anderen lokalen Akteuren zu vernetzen. Darüber hinaus besteht die Option, aktuelle Jobangebote im Unternehmenseintrag zu verlinken. Um die Gemeinschaft am Standort zu fördern, wurde das Veranstaltungsformat "Business Connect" erarbeitet, welches erstmals am 06.11.2024 bei einem Unternehmen aus dem Gewerbegebiet stattfand. Ziel des Formats ist es, die benachbarten Unternehmen im Gewerbegebiet durch gemeinsame Besuche besser kennenzulernen. Zudem wird ansässigen Akteuren die Möglichkeit geboten, das eigene Unternehmen vorzustellen, Einblicke in die vielfältigen Geschäftstätigkeiten am Gewerbestandort zu erhalten und sich untereinander zu vernetzen. Zur Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem Standortmanagement der Wirtschaftsförderung und den ansässigen Unternehmen wurde im Juni 2024 ein Pop-Up-Office in der Berner Straße 28 bezogen. In einer wöchentlichen Sprechstunde konnten hier bis zum Jahresende im direkten Dialog Fragen geklärt und Vorschläge zum Standort diskutiert werden. Darüber hinaus veranstaltete das Standortmanagement im Juli 2024 einen Workshop zum Thema Online-Sichtbarkeit für die ansässigen Unternehmen. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf der Förderung der digitalen Präsenz von Unternehmen. Im Rahmen des Workshops wurden die Stärken und Verbesserungspotenziale von lokalen Unternehmenswebsites identifiziert und die Herausforderungen und Potenziale der digitalen Sichtbarkeit von Unternehmen aufgezeigt. Auch zukünftig sind weitere Veranstaltungen und Projekte geplant, um die Unternehmen bei Ihren Bedarfen zu unterstützen. Am 30.01.2025 fand ein Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsförderung Frankfurt und dem Ortsbeirat 15 statt, in dem die o.a. Ergebnisse und Projekte des Standortmanagements für den Gewerbestandort Nieder-Eschbach vorgestellt und diskutiert wurden. Hierbei wurden durch Standortmanagerin Vanessa Weihs Fragen des Ortsbeirats 15 zum Projektgebiet beantwortet. Von Interesse waren mitunter die Anzahl und Branchen der Unternehmen im Gewerbegebiet und das Unternehmensverzeichnis auf der Standort-Homepage. Darüber hinaus wurde über den Umgang mit Büroleerständen im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach diskutiert. Im Anschluss wurde über stadtteilbezogene Herausforderungen, die insbesondere die Nahversorgung im Stadtteil Nieder-Eschbach betreffen, gesprochen. Diesbezüglich wiesen die Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats 15 auf eine mangelnde Nahversorgung innerhalb des Stadtteils hin, da in den vergangenen Jahren zahlreiche Geschäfte, darunter eine Metzgerei und ein Gemüsehändler, den Betrieb im Ortskern eingestellt hätten. Daher wurde über die potenzielle Realisierung eines Wochenmarktes im Stadtteil Nieder-Eschbach diskutiert. Diesbezüglich konnte die Wirtschaftsförderung Kontakte zu der zuständigen HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH vermitteln. Die Wirtschaftsförderung wies jedoch aufgrund des mangelnden Angebots an Standanbietern auf mögliche Hürden bei der Umsetzung hin. Alternativ schlug die Wirtschaftsförderung dem Ortsbeirat eine Kontaktaufnahme zum Mobilitätsdezernat vor, um mit konkreten Ideen zu potenziellen Flächen und der Nennung von 4-5 Marktbetreibern über die Realisierung von Marktständen auf öffentlichen Plätzen zu sprechen. Weiterhin wurde auf eine mangelnde Versorgung im Finanzsektor hingewiesen, die durch die Schließung der Sparkassen-Filiale im vergangenen Jahr verschärft worden sei und zu Engpässen in der finanziellen Versorgung der Anwohnenden führe. Die Wirtschaftsförderung wies hierbei auf die zunehmende Digitalisierung des Banksektors sowie den allgemeinen Personal- und Fachkräftemangel hin, der auch den Banksektor betreffe. Auf Rückfrage des Ortsbeirats, was mit den leerstehenden Filialflächen zukünftig geschehen soll, bot die Wirtschaftsförderung eine Kontaktaufnahme zu den Eigentümern der Flächen an, um die geplanten Nutzungen abzufragen. Ein weiteres Gesprächsthema war die Bezuschussung für die Weihnachtsbeleuchtung des Nieder-Eschbacher Weihnachtsmarkts im Jahr 2024, die seitens der Stadt Frankfurt aufgrund fehlender Informationen zur Anzahl der Gewerbetreibenden und nicht fristgerechter Antragsstellung abgelehnt wurde. Herr Müller bat die Wirtschaftsförderung hierzu noch einmal um Rückmeldung, welche konkreten Unterlagen für die Erstattung der Weihnachtsbeleuchtung gefehlt hätten und kündigte an, dass der Antrag noch einmal in korrigierter Fassung nachgereicht werden würde. Abschließend berichtete der Ortsbeirat 15 von einer Innovationsmesse, die unter dem Motto "Planète Bleue" vom 24.05.2025 bis 25.05.2025 in der französischen Partnerstadt Nieder-Eschbachs "Deuil-la-Barre" stattfindet. Auf der Messe erhalten Start-Ups auf internationaler Ebene die Möglichkeit, ihre nachhaltigen Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel zu präsentieren. Hierfür werden zwei Unternehmen aus dem Frankfurter Raum, vorrangig aus Nieder-Eschbach, gesucht, die Interesse daran haben, ihre nachhaltigen Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Der Ortsbeirat bat die Wirtschaftsförderung um Unterstützung bei der Kommunikation und Vernetzung mit ansässigen Unternehmen. Im Nachgang des Austauschs wurden rund 260 Unternehmen aus Nieder-Eschbach im Standort-Newsletter des Gewerbestandorts Nieder-Eschbach über die Innovationsmesse informiert. Zudem wurden Kontakte an das Frankfurter Gründerzentrum vermittelt. An dem Austausch nahmen seitens des Ortsbeirats Ortsvorsteher Ernst Peter Müller (CDU), Beate Lamb (CDU), Dr. Heinz Bellendorf (FDP), Michael Paul (GRÜNE) und Jochen Haseleu (BFF) teil. Seitens der Wirtschaftsförderung waren Prokurist Ansgar Roese, Gewerbeberater Frank Reichmann und Standortmanagerin Vanessa Weihs vertreten. Nach Rücksprache mit Ortsvorsteher Ernst Peter Müller, wünscht der Ortsbeirat, dass die Wirtschaftsförderung zusätzlich noch einmal die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht, um sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger zum Stadtteil Nieder-Eschbach zu stellen. Hierbei sollen die Ergebnisse der Standort-Workshop-Reihe vorgestellt und von zukünftig geplanten Projekten berichtet werden. Die Wirtschaftsförderung befindet sich diesbezüglich mit dem Ortsbeirat in der Abstimmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6202 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7349
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter SüdenSTOB 1321.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1220 Betreff: Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden Saatkrähen (Corvus frugilegus) sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Daher gelten für Sie die Verbote des § 44 BNatSchG. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es u.a. verboten "Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören". Unter den Begriff der Fortpflanzungsstätte fallen bei Vögeln insbesondere deren Nester. Bei Arten wie der Saatkrähe, die ihre Nester wiederkehrend nutzen, gilt der Schutz der Fortpflanzungsstätte ganzjährig. Auf der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Hessens (2023) wird die Saatkrähe auf der Vorwarnliste geführt und ihr Erhaltungszustand wird mit "ungünstig" (gelbe Kategorie) angegeben. Bereits bei der letzten Bewertung im Jahr 2014 war der Erhaltungszustand der Saatkrähen in Hessen ungünstig. Trotz der Konzentration der Saatkrähen-Kolonien im Rhein-Main-Gebiet kann also keinesfalls von einer übergroßen Population gesprochen werden. Den Saatkrähenkolonien im Rhein-Main-Gebiet - und damit auch in Frankfurt - kommt eine naturschutzfachlich hohe Bedeutung zu, da die Stadt einen großen Teil des gesamten hessischen Vorkommens beherbergt. Die Saatkrähe brütet in Kolonien, die einige hundert Brutpaare umfassen können. Mitte März beginnt sie mit dem Nestbau in den Kronen hoher Bäume. Besonders gerne werden von der Art alte Platanen als Koloniebäume genutzt, wie sie sich auch am Schweizer Platz finden. Mitte März bis Ende April legt das Weibchen die Eier. Die Brutzeit der Saatkrähen endet typischerweise im Juni, wenn die Jungvögel flügge werden. Dann nimmt auch das Problem der Verschmutzung durch Vogelkot deutlich ab, genauso wie das laute Rufen der Tiere. Über einen starken Zuwachs der Saatkrähen im Süden von Frankfurt liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Durch das sehr trockene Frühjahr kann das Problem der Verkotung deutlicher, als in früheren Jahren, hervorgetreten sein. Der Vogelkot wird während dieser Jahreszeit sonst regelmäßig vom Regen weggespült. Bezüglich der Verschmutzung durch den Kot kann bedarfsorientiert die Reinigung intensiviert werden (Nassreinigung). Entsprechende Veranlassungen (Aufnahme in die Liste der Nassreinigungsbereiche) erfolgen durch das Umweltamt. Ausgeführt wird dies durch die FES. Hierfür bedarf es der Mitteilung der genauen Standorte. Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht gibt es keine Möglichkeit, um das beschriebene Problem zu lösen. Die Entnahme von Nestern ist nicht in Einklang zu bringen mit den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, zudem würde dies nur zu einer Verschiebung führen. In der nahen Umgebung würde sich die Krähenkolonie an anderer Stelle neu ansiedeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6876
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichtenSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1221 Betreff: Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichten Die Einrichtung einer Lieferzone unmittelbar vor der Liegenschaft Baseler Straße 50 wird abgelehnt. Hintergrund ist, dass der Radweg im Abschnitt von der Hausnummer 50 bis 56 keinen Sicherheitstrennstreifen aufweist. Wenn auf dem Seitenstreifen die Be- und Entladetätigkeit legalisiert wird, besteht somit die Gefahr, dass der Radverkehr mit den Türen von Lkws, Transportern, etc. kollidiert. Aus diesem Grund wird die Nutzung der Parkstände durch die Radbügel bewusst verhindert. In der Vergangenheit wurde daher bereits ein Ersatzstandort in der Wiesenhüttenstraße geschaffen. Diese Ladezone wurde auch mit den Hotelbetreibern kommuniziert, welche angehalten sind, ihre Lieferant:innen dort hin zu schicken. Die Baseler Straße wird im Zuge der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof umfassend überplant. Beim derzeit eingerichteten Zustand handelt es sich folglich um eine vorübergehende Zwischenlösung. Auch wenn die momentanen Breiten vor Hausnummer 48 eine Ladezone dort grundsätzlich ermöglichen würden, kann durch die absehbare Neuaufteilung des Straßenraumes keine langfristig fortbestehende Einrichtung erfolgen. Zudem wäre eine Lücke in der Abtrennung des Radfahrstreifens geschaffen, welche wiederum das Falschparken/-halten auf diesem begünstigen würde, zum Beispiel bei belegter Ladezone. Das gilt es, aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, zu vermeiden. Der Anregung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6661
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplätze vor Dom entsiegeln und begrünenSTOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1222 Betreff: Parkplätze vor Dom entsiegeln und begrünen Die DomRömer GmbH plant im Auftrag der Stadt die Umgestaltung des Domplatzes. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Achse zwischen Römerberg und östlicher Altstadt zu stärken. Seitens des Magistrats wurde der Domplatz zudem als besonders dringliche Maßnahme zur Klimaanpassung in der Innenstadt eingestuft (B 288/2024). Das derzeitige Planungskonzept für die Umgestaltung des Domplatzes sieht die Entsiegelung und Begrünung diverser Platzbereiche vor. Dazu zählt auch die Fläche der zukünftig nicht anfahrbaren Stellplätze vor der Liegenschaft Domplatz 14. Die Vorplanungsvorlage wird voraussichtlich im dritten Quartal der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit dem Ziel einer ganzheitlichen und nachhaltigen Gestaltung des öffentlichen Raums an diesem historischen, städtebaulich und stadtgesellschaftlich relevanten Ort sieht der Magistrat davon ab, einzelne Bereiche des Platzes isoliert zu betrachten oder vorab temporäre Maßnahmen umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5727
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen ISTOB 921.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1223 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6927
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellenSTOB 1121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1224 Betreff: Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6920
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit an S- und U-Bahnsteigen im Ortsbezirk 1STOB 121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1225 Betreff: Sicherheit an S- und U-Bahnsteigen im Ortsbezirk 1 Zu 1.-3. Bezüglich der S-Bahn hat der Magistrat die Deutsche Bahn (DB) um eine Stellungnahme gebeten. Diese bedauert, keine konkreten Angaben zu einzelnen Ereignissen machen zu können und äußert sich darüber hinaus wie folgt: "Wir dokumentieren sämtliche Unfalldelikte und untersuchen alle relevanten Schnittstellen. Insbesondere wird dabei geprüft, was die Ursache des Ereignisses ist und welche Maßnahmen gegebenenfalls eingeleitet werden können beziehungsweise müssen. Anhand bisheriger Unfälle werden fortwährend Hotspot-Analysen durchgeführt, um Stationen mit einer erhöhten Unfallgefahr zu identifizieren. Bei dem überwiegenden Anteil von Personenunfällen im beziehungsweise am Gleisbereich haben die Untersuchungen grundsätzlich ergeben, dass die Ursache auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. Dennoch gibt es aber leider auch die Vorfälle, bei denen andere Bahnsteignutzer mutmaßlich (bewusst oder unbewusst) schuldhaft am Unfall sind. Um die Anzahl der Personenunfälle so gering, wie möglich, zu halten, ergreift die DB InfraGO Personenbahnhöfe bereits eine Vielzahl an Maßnahmen, die individuell für jede Station geprüft und umgesetzt werden. Reisende auf dem Bahnsteig werden beispielsweise durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen auf die grundsätzlichen Gefahren des Bahnbetriebs hingewiesen; hierzu zählen zum Beispiel Schilder oder Markierungen/Schraffuren. Zusätzlich wird an einzelnen Bahnhöfen und auch im Bahnhofsumfeld Präventionsarbeit zur Sensibilisierung durchgeführt. Personenunfälle durch Fremdeinwirkung sind leider nicht zu verhindern. Zusätzlich hat die DB Sicherheit, die für Ordnung und Sicherheit im Bereich des Bahnhofs Sorge tragen zu hat, die Aufgabe auffällige Personen(gruppen) zu erkennen und gegebenenfalls deeskalierend einzuwirken." Eine Auflistung von Personenunfällen speziell für den Ortsbezirk 1 liegt der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) nicht vor. Im internen Sicherheitsbericht der VGF (Stand März 2024) gibt es keine Anzeichen für eine signifikante Erhöhung von Personenunfällen mit Fremdeinwirkung. Der Bericht für das Jahr 2024 ist noch nicht erstellt. Unfälle mit U-Bahnen und Straßenbahnen arbeitet die VGF auf und leitet gegebenenfalls präventive Maßnahmen daraus ab. Dazu können zum Beispiel Veränderungen der Fahrordnung, eine Anpassung der Infrastruktur an der Örtlichkeit, eine öffentlichkeitswirksame Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden sowie Schulungen und Unterweisungen zählen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1129
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und RebstockSTOB 221.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1226 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Der Magistrat hat sich erneut mit den Bäderbetrieben und der Mainova AG ins Benehmen gesetzt. Beide Unternehmen haben zugesichert, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten durch geeignete Maßnahmen schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. So wurde durch die Bäderbetriebe Frankfurt im März 2025 eine zweiwöchentliche Reinigung der Flächen beauftragt. Der Magistrat beobachtet eine ständig steigende Tendenz der Müllentsorgung auf öffentlicher Flächen. Hier steht die gesamte Gesellschaft in der Verantwortung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6535 Antrag vom 03.01.2026, OF 1357/2 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8026
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gestaltung des Ernst-Achilles-PlatzesSTOB 121.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1227 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird im Rahmen des Bauvorhabens "Umgestaltung Raum Ostbahnhof" auch die Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes angehen. Die "Umgestaltung Raum Ostbahnhof" befindet sich aktuell in der Vorplanungsphase. Perspektivisch wird durch eine angepasste Verkehrsführung eine zusammenhängende Fläche auf Ernst-Achilles-Platzes geschaffen, bei deren Gestaltung geprüft wird, inwieweit die Anregung des Ortsbeirats umgesetzt werden kann. Eine Erweiterung des Baumbestandes lehnt der Magistrat bereits jetzt ab. Der Platz verfügt über drei fast einhundert Jahre alte, vitale und mächtige Platanen mit einem Kronendurchmesser von bis zu 21 Metern, einer Höhe von bis zu 28 Metern und einem Stammumfang von rund drei Metern. Damit liegt der Platz bereits nahezu vollständig unter einem Kronendach, was durch eine gleichaltrige Baumreihe auf der Nordseite der Ostbahnhofstraße noch verstärkt wird. Aufgrund des entsprechend umfangreichen Wurzelbereichs der Platanen, kommt der Bau eines Brunnens auf dem Platz nicht in Betracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren EinfahrtsperrenSTOB 721.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1228 Betreff: Zufahrten zum südlichen Niederrad während Veranstaltungen im Stadion kontrollieren - prüfen von digital gesteuerten, versenkbaren Einfahrtsperren Im Rahmen der weiteren und vertieften Planungen zur Multifunktionsarena wird sich der Magistrat auch mit dem Thema Anwohnerschutz in Niederrad befassen. Ob digitale Einfahrtsperren rechtlich möglich und technisch machbar und sinnvoll sind, gilt es dabei zu prüfen. Dies wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena werden diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Nun sind in weiteren Schritten die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen. Über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung kann erst danach entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6699
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellen von Sitzbänken an der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“STOB 621.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1229 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Die zurzeit vorhandenen Sitzbänke an der Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/-Textorstraße in Fahrtrichtung Ginnheim sind nur provisorisch eingerichtet. Eine dauerhafte Lösung ist bereits in Planung: An dieser Stelle ist die Errichtung einer sechsfeldrigen Wartehalle vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist voraussichtlich für Juli 2025 geplant. Auf der gegenüberliegenden, südlichen Haltestellenseite sind hingegen keine Sitzbänke vorgesehen. Grund hierfür ist die eingeschränkte Gehwegbreite, die eine Möblierung mit Sitzgelegenheiten nicht zulässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6709
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen „Unterschweinstiege“ installierenSTOB 621.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1230 Betreff: Beleuchtung und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" installieren Das barrierefreie Bushaltestellenpaar "Unterschweinstiege" am Linienweg der Buslinie 62 liegt im Stadtwald in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. In diesem Abschnitt der Schwanheimer Bahnstraße gibt es keine Straßenbeleuchtung. Aufgrund der besonderen Lage müssen eventuelle Auflagen für die Ausgestaltung (Materialien, Optik) und für die Beleuchtung (Bewegungsmelder, Farbmischung, Stromversorgung) eines Fahrgastunterstandes in einem aufwändigen Planungsverfahren geprüft und naturschutzrechtliche Genehmigungen eingeholt werden. Die betroffenen Flurstücke befinden sich zudem teils im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die miteinbezogen werden muss, sofern bauliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die Haltestelle in Fahrtrichtung Schwanheim verzeichnet gegenüber jener in Fahrtrichtung Flughafen deutlich mehr Einsteiger, sodass für diese Richtungshaltestelle die Planung für einen beleuchtbaren ortsfesten Fahrgastunterstand aufgenommen werden soll. Aufgrund der Vielzahl an zu betreuenden Haltestellen im gesamten Stadtgebiet bei begrenzten personellen Ressourcen wird diese Möblierungsplanung jedoch erst mittelfristig eine Aussage zur grundsätzlichen Machbarkeit liefern können. Übergangsweise werden an dieser Bushaltestelle weitere Sitzbänke aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6701
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)STOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1231 Betreff: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Der Magistrat beabsichtigt, die Rampe vom "Am Försterpfad" zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" zu erneuern, und hat die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Rampe soll durch eine moderat ansteigende Fuß- und Radfahrrampe ersetzt werden, die sich bequem passieren lässt. Die Ausschreibung und Planung für diese Maßnahme beginnen im Jahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6617
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurt-Sossenheim: Verlegung der Bushaltestelle „Westerbachsiedlung“STOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1232 Betreff: Frankfurt-Sossenheim: Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" Die Haltestellen sind weiterhin Teil des Umbauprogramms E3-2018 und befinden sich in der planerischen Bearbeitung. Eine Entscheidung zur möglichen Verlegung in Fahrtrichtung Höchst (Haigerer Straße) kann erst nach Abschluss der Entwurfsplanung getroffen werden. Dies wird voraussichtlich Ende 2025 / Anfang 2026 möglich sein. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung wird geprüft, ob und wie eine Verlegung der Haltestelle in Fahrtrichtung Höchst (Haigerer Straße) möglich ist. Die Ausführung übernimmt das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE); eine mögliche Umverlegung wird dabei berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 497
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellenSTOB 521.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1233 Betreff: Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen Der Magistrat teilt mit, dass mit dem Bescheid vom 23.04.2025 der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e.V. die Übernahme der zusätzlich entstandenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des E217/2024 anlässlich der 418. Bernemer Kerb zugesichert wurde. Darin sind auch die Kosten für die Sicherheitsauflagen im Zusammenhang mit dem "Bernemer Mittwoch" enthalten. Die Auszahlung in Höhe von 51.379,44 € erfolgte am 05.05.2025 an den Antragsteller. Stadtteilfeste können dazu beitragen, dass Stadtteile belebt werden. Sie heben den Charme des jeweiligen Quartiers hervor und können darüber hinaus eine positive Strahlkraft entwickeln, die die Sichtbarkeit des lokalen Gewerbes sowie kultureller und sportlicher Einrichtungen erhöht. Der Magistrat unterstützt dieses Engagement ausdrücklich. Um den gestiegenen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, wurde zwischen 2017 und 2021 das Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" eingerichtet, das jährlich 500.000 Euro bereitstellte. Seit 2024 wird dieses Budget vom Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing verwaltet. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde der Haushalt auf 750.000 Euro pro Jahr erhöht und umgewidmet. Der Magistrat setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Durchführung von Festen in Frankfurt zu fördern und zu unterstützen, um das gemeinschaftliche Zusammenleben sowie die kulturelle Vielfalt der Stadt nachhaltig zu stärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6801
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am ParkSTOB 721.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1234 Betreff: Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park Zu Ziffer 1.: Die Sanierung und Umnutzung der Villa Meister erfolgt in enger, regelmäßiger Abstimmung mit dem Magistrat in denkmalverträglicher Art und Weise, unter weitgehender Bewahrung der bauzeitlichen Grundrissdisposition und Ausstattung. Die bauzeitliche Gestaltung in den besonders wertvollen Repräsentationsräumen wird umfangreich erhalten, fachgerecht restauriert und in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederhergestellt sowie sehr behutsam heutigen Nutzungsanforderungen angepasst. Zu Ziffer 2.: Mit einer Baugenehmigung für eine eventuelle Neubebauung würden Auflagen zur Sanierung, Instandsetzung bzw. Pflege des Parks als Ganzes verbunden werden. Aktuell liegt jedoch weder eine Baugenehmigung noch ein Bauantrag für einen Neubau vor. Zu Ziffer 3.: Dem Magistrat ist nichts über eine Umnutzung als Gewerbeimmobilie bekannt. Für eine gewerbliche Nutzung des Gärtnerhauses liegt auch keine Baugenehmigung vor. Zu Ziffer 4.: Im Rahmen der Bauvorberatungen wurde besprochen, dass der Park zumindest tagsüber für die Öffentlichkeit geöffnet wird. Dies liegt letztendlich jedoch in der Entscheidung der Eigentümerschaft und ist baurechtlich nicht durchsetzbar. Zu Ziffer 5.: Zu dieser Thematik gab es erste Vorabstimmungen mit dem Magistrat. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Zum Sanierungszeitraum kann der Magistrat keine Angaben machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1160
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“?ST21.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1235 Betreff: Was wird aus dem "Ginnheimer Spargel"? Der Magistrat bedauert sehr, die Anfrage des Ortsbeirats bislang nicht beantwortet zu haben. In der inzwischen vergangenen Zeit haben sich einige neue Aspekte zum "Ginnheimer Spargel" bzw. Europaturm ergeben. Ein unmittelbar umsetzbares Konzept, den Turm wieder öffentlich zugänglich bzw. nutzbar zu machen, gibt es aktuell jedoch nicht. Der Magistrat hatte sich früh dafür eingesetzt, dass der Europaturm unter Denkmalschutz gestellt wird. Im Oktober 2019 hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen den Turm mit folgender Begründung offiziell unter Denkmalschutz gestellt: "Städtebaulich bildet der Turm mit dem Riegel der benachbarten Bundesbank nördlich der A 66 ein imposantes Eingangsmotiv. Turm und Riegel funktionieren aus der Nahsicht als markante Tormotive. Aus der Fernsicht stellt sich der Europaturm zudem als städtebauliche Landmarke dar. Das kurz nach seiner Fertigstellung "Ginnheimer Spargel" genannte Bauwerk besitzt eine Formgebung, die sie von vergleichbaren Fernmeldetürmen abhebt. Fernmeldetechnisch stellt er bis heute einen wichtigen Knotenpunkt im Netz der Sondertürme im Bundesgebiet dar und bildet den Endpunkt der Höhenentwicklung westdeutscher Fernmeldetürme vor dem Beginn des digitalen Zeitalters. Das bauzeitliche Antennenhebezeug und die Fassadenbefahranlage stellen einzigartige und auf den Fernmeldeturm zurechtgeschnittene technische Ausstattungsstücke dar. Der Fernmeldeturm ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen." Der Magistrat hatte parallel Gespräche mit der Eigentümerin geführt, um den Turm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darauf aufbauend hat die Eigentümerin eine Machbarkeitsstudie zur Wiedereröffnung der Aussichtsplattform erstellen lassen. Im November 2019 hatte der Bund Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung des Europaturms in Aussicht gestellt. Diese sollten etwa die Hälfte der zunächst veranschlagten Kosten von rund 50 Millionen Euro decken. Voraussetzung hierfür war und ist eine Kofinanzierung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich jedoch nicht abgezeichnet, dass eine Kofinanzierung möglich sein würde. Unstrittig bei allen Beteiligten ist, dass der "Ginnheimer Spargel" eine weithin sichtbare städtebauliche Landmarke und ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und der Region ist. Der Magistrat befürwortet daher die Pläne, den Funkturm in Kooperation mit der Eigentümerin sowie Bund und Land instand zu setzen und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Magistrat ist deshalb dankbar für die anhaltende Gesprächsbereitschaft des Landes Hessen in dieser Angelegenheit und wird erneut auf das Land zugehen und prüfen, ob unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Kofinanzierung möglich ist. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat berichten, sobald ein belastbares Konzept vorliegt und darauf aufbauende Pläne vorstellen. Dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern sollen im weiteren Verfahren Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.09.2019, V 1426
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: LiteraturförderungOFOB 620.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2025, OF 1274/6 Betreff: Höchst: Literaturförderung Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt den neu gegründeten gemeinnützigen Kunst- und Kulturverein "Raum für kulturelle Fragen e.V." Eine seiner Wirkstätten sind die neuen, barrierefreien, multifunktionalen Kulturräume B25 in der Brüningstr. 25 in Frankfurt/Höchst. Ab Oktober sind einmal monatlich dienstags in den neuen Räumen Lesungen noch wenig bekannter Autor:innen geplant. Ziel ist, einen Ort zu schaffen, der niederschwellig allen offen steht, das Kennenlernen von zeitgenössischer Literatur ermöglicht, Lesevergnügen vermittelt und zur eigenen Lektüre anregt. Die freundliche, entspannte, interaktive Atmosphäre soll dazu beitragen, das kulturelle Miteinander und den Austausch über Literatur zu fördern. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, für die geplanten Lesungen 1000 € aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung zu stellen. Ein Kostenplan für das Projekt liegt bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 420 2025 Die Vorlage OF 1274/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringenOFOB 618.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2025, OF 1270/6 Betreff: Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringen der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an zentralen Knotenpunkten im Radius um das Gebäude Bikuz Höchst Ausschilderungen für die Einrichtungen VHS und Statteilbibliothek, anzubringen, siehe Vorschlag in der Anlage. Dabei sollen - Wege der Fußgänger:innen - Fahrradfahrende - Nutzende ÖPNV: Bus, Bahn, S-Bahn, Straßenbahn - Zubringer Auto berücksichtigt werden. Eine gemeinsame Ausschilderung der VHS und dem Bibliothekszentrum Höchst ist sinnvoll, Die Einrichtungen sollten auch durch ihr Logo deutlich im öffentlichen Straßenbild erkennbar sein. Begründung: Viele Neubesucher der VHS oder des Bibliothekszentrums Höchst suchen den Weg zu den Einrichtungen, die im Bikuz nördlich des Bahnhofs Höchst sitzen. Eine Wegweisung im nahen Radius ist bei der zentralen Rolle der VHS und des Bibliothekszentrums Höchst für die Stadtgesellschaft dringend geboten. Bisher ist nur das BiKuZ an einer Stelle ausgeschildert (Königsteiner Straße/ Gebeschusstraße) Anlage 1 (ca. 325 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7280 2025 Die Vorlage OF 1270/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anzeigeportal zu Falschparker*innenA17.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.07.2025, A 363 Betreff: Anzeigeportal zu Falschparker*innen Die Einführung des Anzeigenportals zum Melden von Falschparker*innen wurde damit begründet, dass die Bußgeldstelle mehr Anzeigen mit weniger Personal bearbeiten könne. Durch eingereichte Testanzeigen oder a uch in Gesprächen mit vielfach Falschparker*innen hat sich jedoch gezeigt, dass auch nach Einführung des neuen Portals bei weitem nicht alle eindeutigen und qualitativ hochwertigen Anzeigen auch in verschickten Verwarn- und Bußgeldbescheiden enden. Ein Teil wird augenscheinlich seitens der Bußgeldstelle unmittelbar und ohne Sanktionen nicht bearbeitet bzw. eingestellt. Außerdem liegen Fälle vor, in denen die Verwarngelder händisch durch die Bußgeldstelle herabgesetzt wurden, obwohl die eingereichten Tatbestände eindeutig waren (z. B. das Vorliegen einer Behinderung, wenn auf den Fotos Radfahrende wegen eines vollständig blockierten Radwegs ausweichen). Dass Falschparker*innen in Frankfurt ein unverändert großes Problem sind, zeigen nicht nur die vielen Anfragen von Ortsbeiräten zu dem Thema. Auch die unverändert schlechte Schulnote 4,7 im ADFC-Fahrradklimatest sprechen für ein großes Problem bei der Durchsetzung geltender Gesetze. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wurden seit Einführung über das neue Anzeigenportal eingereicht? 2. Wie hoch ist die Qualität bzw. Verwertbarkeit der eingereichten Anzeigen? 3. Ändert die Bußgeldstelle bei Anzeigen mit eindeutigen Fotos, aber falsch gewähltem Tatbestand, auf den korrekten Tatbestand ab oder erfolgt eine Soforteinstellung? 4. Wie viele der eingereichten Privatanzeigen zogen einen kostenbehafteten Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeldangebot nach sich (bitte getrennt ausweisen)? 5. a) Zählen Verfahren, die noch vor der Anhörung der Fahrer/Halter eingestellt werden, mit zu den offiziell zu 100 % "bearbeiteten" Privatanzeigen, die u.a. in einem Bericht auf hessenschau.de [1] genannt werden? b) Wenn nein, wie viele Anzeigen wurden ohne weiteres Verfahren eingestellt? Was sind die Hauptgründe hierfür? 6. Wie viele Anzeigen wurden seit Einführung des neuen Anzeigenportals noch per E-Mail oder private Portale wie weg.li eingereicht und wie viele davon mündeten in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren? 7. Welchen Tatbestand sollen Privatpersonen im Anzeigenportal auswählen, wenn mehrere in Frage kommen (z. B. halb auf Gehweg, halb auf Radschutzstreifen geparkt)? 8. Wie oft wurde seit der Einführung des neuen Anzeigenportals das Führen eines Fahrtenbuchs wegen wiederholter Missachtung von Verkehrsregeln und anschließender Nicht-Nennung der gefahrenen Person von der Bußgeldstelle gemäß §31a StVZO gegenüber den Fahrzeughalter*innen angeordnet? 9. Erachtet die Bußgeldstelle eine (c/o-)Firmenanschrift der anzeigenden Person als ladungsfähige Adresse oder werden Anzeigen, die unter Angabe einer solchen Adresse erfolgen, direkt eingestellt? 10. Wieso bietet das neue Frankfurter Anzeigenportal keine zusätzliche öffentlich zugängliche Schnittstelle, über die Privatanzeigen auch abseits der umständlich zu bedienenden Webseite zur Prüfung eingereicht werden können? Das von der Stadt Gießen eingesetzte vergleichbare Anzeigenportal (EurOwiG) bietet diese Möglichkeit, sodass z.B. technikaffine Privatpersonen oder Hilfsportale wie weg.li ihre hochwertigen Daten automatisch einspielen können. 11. Gibt es eine (z. B. monatliche) Auswertung, in welchen Straßen die meisten privaten Anzeigen eingereicht wurden? 12. Falls ja, werden solche "Hotspots" an die städtische Verkehrspolizei zur gezielten und bedarfsgerechten Einsatzplanung gemeldet? Falls nein, warum nicht? In der Vergangenheit wurde für diese "Hotspot"-Karte die Auswertungen der weg.li-Webseite seitens der städtischen Verkehrspolizei genutzt, die durch die seitens der Bußgeldstelle eingestellte Bearbeitung inzwischen nicht mehr aussagekräftig ist. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 383 Versandpaket: 23.07.2025 Aktenzeichen: 32-3
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Blitzer in FrankfurtA17.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.07.2025, A 364 Betreff: Blitzer in Frankfurt In Frankfurt kommt es häufig zu Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten durch Autos. In Deutschland gehört zu schnelles Fahren den meisten Unfallgründen. Das Messen von Überschreitungen durch Blitzer und die folgende Versendung von Geldbußbescheiden sind eine Methode, um Menschen vom Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit abzuhalten. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welcher Verordnung o.ä. ist die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der städtischen Verkehrspolizei (kümmert sich um Bereiche bis Tempo 30) und Landespolizei (restliche Straßen) bzgl. Geschwindigkeitskontrollen geregelt? 2. Wieso kümmert sich eine kommunale Behörde um die Kontrolle des fließenden Verkehrs, obwohl diese Aufgabe originär bei der Landespolizei liegt? 3. Wie werden Straßen mit bis zu Tempo 30 überwacht, wenn die städtische Verkehrspolizei spätestens ab 22 Uhr (Samstags ab 18 Uhr) nicht mehr im Dienst ist? 4. Ab wie viel km/h Überschreitung löst der Blitz bei mobilen und stationären Radarkontrollen aus (Toleranz)? 5. Gibt es Unterschiede zwischen den Messtechniken? 6. Wie hoch ist das deutschlandweit festgelegte Verwarnungsgeld für das Befahren einer Tempo-30-Zone mit 35 km/h? 7. Erhält man eine gebührenpflichtige Verwarnung, wenn man in Frankfurt mit 35 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt wird? 8. Ab wie viel km/h Überschreitung wird ein zu schneller PKW in der sogenannten "Übertretungsquote" statistisch aufgenommen? 9. Ist die Anschaffung weiterer "Enforcement-Trailer" zur Geschwindigkeitsüberwachung geplant? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 398 Versandpaket: 23.07.2025 Aktenzeichen: 32-4
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Temporär eingerichtete Verkehrsführung in Alt Praunheim sofort zurückbauenNR17.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2025, NR 1305 Betreff: Temporär eingerichtete Verkehrsführung in Alt Praunheim sofort zurückbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird damit beauftragt, die Anfang März 2025 temporär eingerichtete Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Alt Praunheim/In der Römerstadt/ Ohlengarten sofort zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu lassen. 2. Parallel dazu wird der Magistrat damit beauftragt, eine Planung zur Schaffung einer entsiegelten Fläche im Bereich des Standorts des Bücherschrankes in Alt Praunheim erstellen zu lassen, um dort einen Platz mit Aufenthaltsqualität abseits des Kreuzungsbereiches zu realisieren (siehe Planauszug Google Maps) Begründung: Die Anfang März 2025 eingerichtete temporäre Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Alt Praunheim / In der Römerstadt / Ohlengarten mit einer auf der bisherigen Straße provisorisch angelegten Aufenthaltsfläche ist im Stadtteil höchst umstritten und wird von der Mehrheit der Anlieger sowie Verkehrsteilnehmer abgelehnt. Die bislang an den Magistrat überreichten Unterschriften, die sich gegen diese Maßnahme wenden, belegen dies eindrücklich. Abgesehen davon, dass die Abpollerung und der rote Fahrradstreifen optisch eine Entstellung des Ortsbildes darstellen, ist die ohnehin überlastete Straße nun noch stärker als bisher von Staubildung betroffen. Die zahlreichen Linienbusse quälen sich um die neu geschaffene, im rechten Winkel verlaufende Kurve, was eine echte Gefahrenquelle darstellt und die Staubildung zusätzlich befördert. Gleiches gilt für Fahrzeuge der Müllabfuhr sowie den gesamten Schwerlastverkehr. Ebenso werden Rettungskräfte im Einsatz behindert, da Fahrzeuge in der engen Fahrbahn, wie sie jetzt angelegt ist, diesen nicht mehr ausweichen können. Auch die Geschäftsleute haben aufgrund entfallener Parkmöglichkeiten mit akuten Umsatzrückgängen zu kämpfen. Zudem stellen die mitten in der Kreuzung auf dem ehemaligen Fahrbahnverlauf aufgestellten Pflanzkübel und Sitzgelegenheit keine Fläche mit Aufenthaltsqualität dar. Dafür bietet sich hingegen der Platz am Bücherschrank am Rande des Kreuzungsbereiches an. Dieser ist groß genug, Bäume und Sitzbänke sind bereits vorhanden. Eine Entsiegelung ist an dieser Stelle problemlos durchführbar, wodurch eine Fläche mit echter Aufenthaltsqualität geschaffen werden kann, die auch bei den Anwohnern auf entsprechende Akzeptanz stoßen würde. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1305 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6595, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.