Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach)
Stellungnahme des Magistrats
Bei dem angefragten Trinkbrunnen in Fechenheim handelt es sich um einen spezifischen Einzelfall, da die Leitungsanschlüsse sowie Steuerungseinheit nicht auf städtischem Eigentum, sondern auf einem privaten Grundstück liegen. In diesem Zusammenhang muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer notwendigen, außerordentlichen Abschaltung (z.B. bei negativen Beprobungsergebnissen, die eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen können) ein unmittelbarer Zugang zu den entsprechenden Armaturen zwingend erforderlich ist. Ein solcher Zugang könnte auf privatem Grund nicht gewährleistet werden. Damit stellt sich insbesondere aus hygienischer Sicht ein erhebliches Betriebsrisiko dar, das bei städtischen Brunnen mit öffentlicher Leitungstrasse in der Regel ausgeschlossen werden kann. Dennoch werden weitere Standorte im Ortsbezirk 11 geprüft. Diese Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Die AG besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Tourist:innen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Für Fechenheim sind bereits folgende Standorte in der Prüfliste erfasst und werden im Rahmen der prioritären Gesamtbewertung berücksichtigt: Spielplatz Konstanzer Straße; Mainufer / Alt-Fechenheim. Darüber hinaus wird der Atzelbergplatz aktuell einer detaillierten Prüfung unterzogen. Im Rahmen der AG Trinkbrunnen befindet sich dieser Standort derzeit in einer vertieften Standortsuche und Bewertung. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass angesichts der Vielzahl eingegangener Standortvorschläge und der erforderlichen Abstimmungen in der AG Trinkbrunnen aktuell keine verbindliche Aussage zu einer zeitlichen Umsetzung getroffen werden kann. Der Magistrat betont ausdrücklich, dass der Ortsbezirk 11 in der weiteren Betrachtung berücksichtigt wird und dass eine ausgewogene Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichem Trinkwasser angestrebt wird.