Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Stand der Energieplanung für das Bebauungsplangebiet Nr. 902. Es werden erste Schritte zur Entwicklung eines Energiekonzepts beschrieben, wobei noch wichtige Rahmenbedingungen festgelegt werden müssen. Ziel ist es, ein nachhaltiges Energiekonzept zu entwickeln, das die Empfehlungen der Ebök-Studie berücksichtigt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im vergangenen Jahr wurden erste Vorabstimmungsgespräche zum Energiekonzept des Quartiers geführt. Im Rahmen der Gespräche wurden unterschiedliche Versorgungsvarianten andiskutiert und das grundsätzliche Vorgehen abgestimmt. Dabei wurden die Ergebnisse und Empfehlungen der Ebök-Studie vorgestellt und durch weitere Empfehlungen des Klimareferats angereichert. Vertiefende Untersuchungen zum Nutzungspotential bestimmter Energieformen haben bisher noch nicht stattgefunden. Ebenfalls ist noch keine Festlegung auf einen bestimmten Gebäudestandard erfolgt. Bevor ein mögliches Energiekonzept, unter Berücksichtigung der Ebök-Studie, für das Neubaugebiet in Auftrag gegeben werden kann, müssen im nächsten Schritt zunächst Festlegungen zu wichtigen Rahmenbedingungen wie u. a. dem Gebäudestandard seitens der Projektentwickler:innen und Grundstückseigentümer:innen getroffen werden.
Eine Regelung zur Installation von Solartechnikanlagen auf Dachflächen ist vorgesehen. Die Umsetzbarkeit wird vor Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs abschließend geprüft. Der Regelungsinhalt des Städtebaulichen Vertrags in Hinblick auf die Energieversorgung des Gebietes wird zu gegebenem Zeitpunkt verhandelt werden.
Die Erarbeitung eines Entwurfs für das Freiraumstrukturkonzept mit dem Arbeitstitel "Naherholungslandschaft Eschersheim Nord" wurde vom beauftragen Büro abgeschlossen. Das Gebiet umfasst sowohl die geplanten öffentlichen Grünflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens Nr. 902 als auch die nördlich und östlich unmittelbar an das Gebiet angrenzenden Grünstrukturen. Derzeit befindet sich das Konzept in Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen. Ein Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung wird unabhängig vom Bebauungsplanverfahren nach erfolgter Abstimmung angestrebt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2022OMOM 3277Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Direktanregung
- 28. April 2023STST 978Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"Stellungnahme
- 26. April 2024MM 54Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 1. April 2025OFOF 979/9Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. April 2025OMOM 6839Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlungDirektanregung
- 21. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 137 WochenSTST 1198Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab