Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planung zur Energieversorgung im Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten. Ein zukunftsweisendes Energiekonzept könnte langfristig die Betriebskosten der zukünftigen Bewohner senken und ist wichtig für den Klimaschutz.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand der Planung zum Thema Wärme und Energie für das Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten, insbesondere zu folgenden Fragen:
- Welchen Stand haben die laut der Website des Stadtplanungsamtes zwischen 2023 und 2024 stattgefundenen "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" und zu welchen Ergebnissen haben diese mittlerweile geführt?
- Welches Energiekonzept wird für das Neubaugebiet verfolgt und inwiefern wurden die Empfehlungen der Ebök-Studie dabei berücksichtigt? Welcher energetische Standard der Gebäude wird angestrebt?
- Wurden vertiefende Untersuchungen zum Geothermiepotenzial, wie in der Ebök-Studie empfohlen, inzwischen durchgeführt oder geplant? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht?
- Wurde auch die Möglichkeit eines "kalten Nahwärmenetzes" geprüft, mit dem Erdwärme effizient genutzt und im Sommer auch zur Gebäudekühlung eingesetzt werden könnte?
- Wie wird die Installation von Solartechnikanlagen auf den Dachflächen gemäß dem Beschluss vom 03.04.2025 zum Antrag vom 04.03.2025, NR 1157 (mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen), in diesem Baugebiet umgesetzt?
- Welche Aspekte der Energieversorgung und Energieeffizienz und welche konkreten Regelungen dazu sollen in den städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden oder wurden darin bereits vereinbart? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch über den Stand der Erarbeitung des Freiraumstrukturkonzepts zu berichten.
Begründung
Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 978, heißt es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023 bis 2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im April 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnikanlagen auf mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 389/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2022OMOM 3277Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“Direktanregung
- 28. April 2023STST 978Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"Stellungnahme
- 26. April 2024MM 54Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 1. April 2025OFOF 979/9Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. April 2025OFOF 980/9Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2025Sie sind hierOMOM 6839Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlungDirektanregung
- 21. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 1198Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats