Ruhebank Niederurseler Friedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Bank auf dem Niederurseler Friedhof an ihrem neuen Standort zu belassen, um die Zugänglichkeit für größere Fahrzeuge zu gewährleisten. Dies geschieht aus wirtschaftlichen Gründen und zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten für die Besucher:innen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltung und Pflege, ist die Anzahl an Bänken pro Friedhof begrenzt. Grundsätzlich achtet der Magistrat bei der Festlegung der Standorte von Bänken auf eine gleichmäßige Verteilung auf dem Friedhof. Durch das Aufstellen in regelmäßigen Abständen entlang der Hauptwege soll vor allem den älteren Besucher:innen die Möglichkeit für Erholungspausen gegeben werden. Zugänglichkeit und Nutzbarkeit sind dabei ebenso wie die notwendige Bewirtschaftung der Friedhofsflächen über die Verkehrswege zu berücksichtigen. In größeren Zeitabständen werden die Bankstandorte überprüft und ggf. entsprechend korrigiert. In jüngster Vergangenheit wurde auf dem Niederurseler Friedhof eine Bank umgestellt, damit das Befahren der Friedhofswege mit den größeren Fahrzeugen der Abteilung Friedhofsangelegenheiten sowie von den Gewerbetreibenden schadensfrei erfolgen kann. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich dabei um die in der Ortsbeiratsanregung genannte Bank handelt. Aus den genannten Gründen soll die Bank an ihrem neuen Standort bleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 557/8Ruhebank Niederurseler FriedhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2025OMOM 6941Ruhebank Niederurseler FriedhofDirektanregung
- 21. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1192Ruhebank Niederurseler FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab