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- Fahrradbügel und Abfallbehälter für die HedderichstraßeOFOB 528.07.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1469/5 Betreff: Fahrradbügel und Abfallbehälter für die Hedderichstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass am Holbeinkreisel im Bereich der Hedderichstraße Fahrradbügel aufgestellt werden und ein öffentlicher Abfallbehälter installiert wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass im Rahmen der Neugestaltung des Holbeinkreisels im Bereich der Hedderichstraße installierte Fahrradbügel entfernt wurden. Der Ortsbeirat 5 bittet in dem genannten Bereich erneut Fahrradbügel zu installieren. Entsprechender Bedarf ist vorhanden. Auch könnte durch die Aufstellung eines Abfallbehälters in dem genannten Bereich einer Vermüllung des Bereiches begegnet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7412 2025 Die Vorlage OF 1469/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am BrückenspielplatzOFOB 528.07.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1471/5 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Brückenspielplatz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), am Brückenspielplatz in Sachsenhausen vorhandene Mülleimer an den Bänken auszutauschen und durch krähensichere, größere Müllbehälter (Müllgaragen) auszutauschen. Begründung: Der Brückenspielplatz mit der großen Wiese und altem Baumbestand ist ein beliebtes Naherholungsgebiet im Stadtteil und ein Treffpunkt der Nachbarschaft. Bänke laden zum Verweilen ein. Hier wird auch gerne gegessen und getrunken. Die vorhanden aufgehängten Mülleimer sind für größere Verpackungen ungeeignet. Daher bleibt oft Müll dort liegen. Müllgaragen würden dazu beitragen, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität am Spielplatz zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Initiative OI 114 2025 Die Vorlage OF 1471/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Installation von Fahrradbügeln in der SchreyerstraßeOFOB 528.07.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1480/5 Betreff: Installation von Fahrradbügeln in der Schreyerstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der Schreyerstraße Fahrradbügel installiert werden. Als Aufstellfläche kommt hier insbesondere der Bereich neben der Transformatorenstation, gegenüber der Schreyerstraße 13, in Betracht. Begründung: In der Schreyerstraße gibt es keine Fahrradbügeln. Um die Situation für Radfahrende zu verbessern, ist die Installation von Fahrradbügeln angezeigt. Als Aufstellfläche kommt hier insbesondere der Bereich neben der Transformatorenstation, gegenüber der Schreyerstraße 13, in Betracht. So könnten Fahrradbügeln installiert werden, ohne, dass bewachsene Grünflächen oder Parkflächen verloren gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1480/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung SachsenhausenOFOB 528.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1490/5 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die aus der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7421 2025 Die Vorlage OF 1490/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten LeihfahrzeugeOFOB 528.07.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1514/5 Betreff: Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten auch im Frankfurter Süden sich für die Ausweisung von Zonen einzusetzen, an denen die Leihfahrzeuge (E-Roller und E-Bikes) zurückgegeben werden müssen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurden im Ortsbezirk 5 wieder vermehrt E-Roller, insbesondere auf Bürgersteigen abgestellt, so dass sie PassantInnen massiv behinderten und ein Durchkommen für in der Mobilität eingeschränkten Personen oft gänzlich verhinderten. Bürgersteige können von Rollstuhlfahrern oder mit Kinderwagen nicht mehr genutzt werden und die Roller stellen gerade in den Abendstunden eine Stolperfalle dar. Es ist daher dringend erforderlich, dass wie in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel auch im Frankfurter Süden Zonen geschaffen werden, an denen die genannten Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7439 2025 Die Vorlage OF 1514/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und GesundheitsaspekteOFOB 528.07.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1516/5 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17; OM 2743/18 OBR 5; ST 986/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat darzulegen, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt unternimmt oder plant, um die zunehmenden An- und Abflüge in geringer Höhe über dicht besiedelte Gebiete in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad -insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen wie Starkregen, Windböen oder Nebel - zu reduzieren oder zu verhindern; zu prüfen und zu berichten, ob es in den vergangenen Monaten des Jahres 2025 bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen zu Abweichungen von Anflugrouten, insbesondere bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen, gekommen ist; welche Maßnahmen gegen verspätet Starts- und Landungen auf dem Frankfurter Flughafen, insbesondere wegen Unwettern, unternommen werden; zu berichten, ob es im Hinblick auf die OM 2743 und die diesbezügliche ST 989 vom 28.05.2018 zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gibt, um ein frühes Ausfahren von Fahrwerken im Anflug zum Frankfurter Flughafen zu verhindern; zu berichten, ob und in welcher Form die Stadt Frankfurt mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Deutschen Flugsicherung (DFS) oder weiteren zuständigen Stellen im Austausch steht, um die Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten in Sachsenhausen sicherer und stadtverträglicher zu gestalten. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund auch bei geringem Flugaufkommen, insbesondere in den Nachtrandstunden, ausgerechnet die Nordwestlandebahn genutzt - und so die größtmögliche Anzahl von Menschen massiv belastet wird; um eine Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs in geringer Höhe über den Frankfurter Süden. Begründung: In den letzten Jahren ist festzustellen, dass sich die An- und Abflugrouten zum Frankfurter Flughafen zunehmend über dicht besiedelte Gebiete wie Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad konzentrieren. Besonders bei schlechten Wetterverhältnissen - etwa bei Starkregen, Windböen oder Nebel - kommt es vermehrt zu Abflügen in sehr niedriger Höhe über den genannten Stadtteilen. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer erhöhten Lärmbelastung, oft auch jenseits der ohnehin extrem knapp bemessenen nächtlichen Ruhezeiten (23.00 - 05:00 Uhr). Auch aus anderen Stadtteilen kommen entsprechende Beschwerden. Tiefe Start- und Landeanflüge direkt über dicht besiedelte Stadtquartieren bedeuten zudem ein potenzielles Sicherheitsrisiko - insbesondere im Hinblick auf den Flugbetrieb unter schwierigen Bedingungen. Auch berichten Bürgerinnen und Bürger, dass es bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen zu Abweichungen von Anflugrouten auf den Frankfurter Flughafen gekommen sei. Es soll vorgekommen sein, dass Flugzeuge nördlicher und tiefer geflogen seien. In diesem Sommer ist die Anzahl an Starts- und Landungen während der nächtliche Flugbeschränkungszeit von 23 - 5 Uhr erneut in die Höhe geschnellt. So kam es allein im Juli 2025 zu 250 verspäteten Starts- und Landungen am Frankfurter Flughafen, hauptsächlich wegen Unwetter. Diese Flüge rauben den Anwohnerinnen und Anwohnern Schlaf und wirken sich nachteilig auf ihre Gesundheit aus. Darüber hinaus fahren Flugzeuge, die auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landen immer wieder ihr Fahrwerk bereits über Offenbach aus. Im Rahmen des Flughafenausbaues wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberg vorgesehen ist. Die Menschen im Frankfurter Süden sind durch die hohe Belastung an Lärm und Schadstoffen - auch durch den Flugverkehr - besonders betroffen. Aufgrund der dichten innerstädtischen Bebauung können sich bodennahe Schadstoffe nur unzureichend verteilen, was das Risiko gesundheitlicher Langzeitfolgen erhöht. Während auf der nördlichen Mainseite Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid an mittlerweile verkehrsberuhigten Messpunkten erfasst werden, fehlen in Sachsenhausen bislang entsprechende Messungen. Die Aussage, dass die gesetzlichen Grenzwerte stadtweit eingehalten würden, lässt sich ohne flächendeckende Datenerhebung nicht verlässlich belegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7440 2025 Die Vorlage OF 1516/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisierenOFOB 128.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1686/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisieren Vorgang: M 145/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge M145 2023 aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für den Goetheplatz vorgesehen hatte. Begründung: Die drei ineinander übergehenden Plätze Roßmarkt, Goetheplatz und Rathenauplatz in der Innenstadt werden von Tourist:innen und Frankfurter:innen gleichermaßen gerne als Ort zum Sitzen und Ausruhen genutzt. Erst in der jüngsten Zeit wurde diese Plätze auch neugestaltet beziehungsweise teilweise mit einem neuen Bodenbelag versehen, der den Aufenthalt dort attraktiver macht als in der Vergangenheit. Regelmäßig dient diese Fläche außerdem auch als Veranstaltungsort von Volksfesten und Kundgebungen, so dass diese drei zusammenhängenden Plätze von zigtausenden Menschen jährlich besucht werden. Leider gibt es dort keinen Trinkwasserbrunnen, an dem man sich an den - aufgrund des Klimawandels - immer häufigeren Tagen mit hohen Temperaturen erfrischen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7301 2025 Die Vorlage OF 1686/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Trinkwasserbrunnen auf der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz realisieren Der der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge (M 145 vom 08.09.2023) aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für die Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz vorgesehen hatte." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im GallusOFOB 128.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1706/1 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5.000 Euro wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich - Sonderreinigungen durch die FES in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Günderrodestraße (inklusive Bahnunterführung), - Günderrodestraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee (insbesondere die Gehwege unterhalb der Bahnstrecke), - Kölner Straße zwischen Günderrodestraße und Speyerer Straße, - Koblenzer Straße, - Hellerhofstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee, - Gutenbergstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg dieser Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Initiative OI 111 2025 Die Vorlage OF 1706/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligenSTOB 828.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1236 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Für den Bereich Alt Rödelheim 14-16 wurden mit dem Planer der Hochbaumaßnahme die zukünftigen Ziele für eine Aufwertung des Platzbereiches im Anschluss an die Fertigstellung der Gebäudezeile besprochen. Ein Konzept wurde in Aussicht gestellt. Weitere Planungsschritte sowie der Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung zur Finanzierung müssen noch abgestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Etatanregung vom 25.11.2025, EA 13
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anschaffung von Sitzkissen für die TrauerhalleSTOB 828.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1237 Betreff: Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle Es werden so viele Sitzkissen von guter Qualität angeschafft, wie es mit den zur Verfügung gestellten Mitteln möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen nicht alle Stühle mit Auflagen versehen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.01.2025, OIB 369
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützenSTOB 928.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1238 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Die wegsäumenden Pflanzbeete und die hier angeordneten Müllstandplätze entlang der Fußwegeverbindung zwischen den Straßen ,An der Ringmauer' und ,Im Heidenfeld' befinden sich im Eigentum und in der Verantwortung der ABG Frankfurt Holding. Die ABG ist im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Sichtachsen bereits in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Denkmalamt sowie dem Landesamt für Denkmalpflege, um eine Überarbeitung der Müllplätze in der Siedlung Römerstadt unter der Freigabe des Denkmalschutzes vorzunehmen. Die geplante Überarbeitung schließt an die denkmalgerechte Grunderneuerung der Bastions- und Stützmauer und die Grunderneuerung der Straße An der Ringmauer im Ostteil der Siedlung an. Die ersten Entwürfe liegen bereits vor. Die ABG sichert zu, dass die verabschiedeten baulichen Lösungen für abgeschlossene Müllplätze in den nächsten Jahren in anderen Bereichen der Siedlung und somit auch außerhalb der angestoßenen Sichtachsen umgestaltet werden sollen. Bis zu dieser Umsetzung hat die ABG der Mieterschaft zugesagt, einzelne Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen. Das aktuelle Ergebnis ist an dem Müllplatz An der Ringmauer 64 und 66 bereits zu erkennen. Die Maßnahmen sind: Abrutschen der Mülltonnen von der Fassade, Anbringung von Hinweisschildern auf eine Kameraüberwachung als Abschreckung, Anbringung von Beleuchtungen mit Bewegungsmeldern, Rückschnitt der direkt angrenzenden Hecken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6936 Antrag vom 06.10.2025, OF 626/8 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7633
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stärkung der Personalressourcen im Jugendclub PraunheimSTOB 928.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1239 Betreff: Stärkung der Personalressourcen im Jugendclub Praunheim Zu 1. Die Einrichtung Jugendclub Praunheim verfügt derzeit über zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) pädagogische Fachkräfte. Dies entspricht der Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses zur Stellenausstattung des Jugendclub Praunheim. Auf die Einrichtungsleitung entfallen dabei 0,5 VZÄ, auf die zwei pädagogischen Mitarbeitenden 1 VZÄ und 0,5 VZÄ. Zudem ist für ein ergänzendes Musikangebot eine Honorarkraft in der Einrichtung tätig. Zu 2. Zu aktuellen Herausforderungen steht der Magistrat in stetigem Kontakt mit den freien Trägern der Jugendhilfe und den geförderten Einrichtungen. Im Bereich der Jugendarbeit gibt es über den Jugendhilfeausschuss festgelegte Verfahren, wenn Stellenausweitungen vorgenommen werden sollen. Das Verfahren sieht eine Beantragung mit konzeptioneller Begründung durch den betreffenden freien Träger vor. Der Antrag wird durch das zuständige Jugend- und Sozialamt geprüft und im Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung beraten. Nach Empfehlung des Fachausschusses entscheidet der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Jugendhilfebudget. Vom Jugendclub Praunheim liegt dem Magistrat kein Antrag auf Stellenausweitung vor. Zu 3. Unabhängig von Bedarfsanalysen zu den Sozialräumen, bleiben die Einrichtungen in der Verantwortung per Antrag gestiegene Bedarfe zu melden. Erst dann kann der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Verantwortung und des Jugendhilfebudgets eine Entscheidung treffen. Ergebnisse von Bedarfsanalysen seitens des zuständigen Jugend- und Sozialamtes, dienen viel mehr dazu z.B. strukturelle Leerstellen (z.B. bezogen auf Zielgruppen) sowie vorhandene Potentiale (z.B. bzgl. Kooperation oder zielgruppenorientierter Weiterentwicklung bestehender Angebote) sichtbar zu machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6973
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Theater in der Engelsburg Frankfurt e.V. - ProjektförderungSTOB 928.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1240 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Theater in der Engelsburg Frankfurt e.V. - Projektförderung Der Magistrat stellt dem Theater in der Engelsburg Frankfurt e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.500,00 Euro als Zuschuss zur Projektförderung für das Kulturfest mit dem Titel "Ein Hauch von Engelsburg" zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 379
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Einrichtung eines offenen Angebots für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 Jahren auf dem Riedberg über den Träger Billabong - Familienzentrum e.V.STOB 928.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1241 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Einrichtung eines offenen Angebots für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 Jahren auf dem Riedberg über den Träger Billabong - Familienzentrum e.V. Der Magistrat stellt dem Billabong - Familienzentrum e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 4.000,00 Euro für die Realisierung der Einrichtung eines offenen Angebots für Trennungskinder im Alter von zehn bis 16 Jahren auf dem Riedberg zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2025, OIB 400
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radbügel entlang der Straße In der RömerstadtSTOB 1028.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1242 Betreff: Radbügel entlang der Straße In der Römerstadt Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschten Fahrradbügel anbringen. Zu rechnen ist damit voraussichtlich im vierten Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7082
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e.V.STOB 1028.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1243 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e.V. Der Magistrat stellt dem Turnverein 1875 Sindlingen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro für die Realisierung der Jubiläumsfeier des 150-jährigen Bestehens zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2025, OIB 398
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterflurcontainer im Baugebiet „Südlich Am Riedsteg“STOB 1228.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1244 Betreff: Unterflurcontainer im Baugebiet "Südlich Am Riedsteg" Für das Baugebiet Südlich Am Riedsteg wird der Magistrat im Rahmen der Erschließungsplanung die Umsetzung von Unterflurcontainern für die Sammlung von Altglas prüfen. Ein abschließendes Ergebnis bzgl. möglicher Standorte für Unterflurcontainer liegt zum jetzigen Planungsstand noch nicht vor. Im Rahmen der anstehenden Straßenausbauplanung sollen konkrete Standorte in die Auswahl genommen und auf die Realisierbarkeit von Unterflurcontainern überprüft werden. Hierbei sind die besonderen technischen und verkehrlichen Anforderungen an dieses System zu berücksichtigen sowie die vielseitigen anderweitigen Nutzungsinteressen hinsichtlich öffentlicher Flächen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6906
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche - NachtragSTOB 1228.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1245 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche - Nachtrag Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird Kontakt mit dem Kinder- und Jugendhaus Bonames aufnehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkdeck für die Pfortenstraße 55STOB 1228.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1246 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit weiter noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Organisation der Bernemer Kerb 2025 - Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) bei der Bernemer Kerb 2025STOB 1428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1247 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Organisation der Bernemer Kerb 2025 - Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) bei der Bernemer Kerb 2025 Der Magistrat stellt der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro als Zuschuss für die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 380
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e.V. - Zuschuss für Bühnen- und TechnikkostenSTOB 1428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1248 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e.V. - Zuschuss für Bühnen- und Technikkosten Der Magistrat stellt der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Zuschuss für Bühnen- und Technikkosten zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 31.05.2022, OIB 123
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellenSTOB 1428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1249 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6386
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbindenSTOB 1428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1250 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichernSTOB 1528.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1251 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen?STOB 1528.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1252 Betreff: Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen? Das ehemalige Café Lido befand sich im Gebäudekomplex der Luisenstraße 32. Der Gebäudebestand teilt sich in verschiedene voneinander getrennte Räumlichkeiten auf. Das Café Lido befand sich in den dem Luisenplatz zugewandten Räumlichkeiten. Für die Räumlichkeiten im rückseitigen Teil des Gebäudes, wurde am 30.08.2024 eine "Nutzungsänderung von einer Einheit zur freiberuflichen Nutzung in eine Schank- und Speisewirtschaft (Café-Bar) im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses" beantragt. Der Antrag wurde auf Antrag der Bauherrschaft an den Antragsteller zurückgegeben und nicht beschieden. Der Magistrat stellte jedoch fest, dass trotz fehlender Genehmigung Umbauarbeiten in den Räumlichkeiten stattfanden und wird entsprechend tätig werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1166
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisierenSTOB 428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1253 Betreff: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren 1. Der Magistrat wird sich um einen Ortstermin an der Stadthalle Zeilsheim kümmern. Der Magistrat wird sich wie angeregt um die Teilnahme sowohl der Vertreter*innen der ABG, des Ortsbeirates als auch des Vereinsrings und der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e.V. bemühen. Eine Terminfindung wird erst nach den Sommerferien 2025 erfolgen. 2. Die Maßnahme "Platz an der Stadthalle Zeilsheim" wurde mit Beschluss der Stadtverordneten § 5993 vom 11.05.2000 zum Vortrag des Magistrats M 22 mit der Priorität 3 versehen, was einer vorläufigen Zurückstellung entsprach. Im Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zum Vortrag des Magistrats M 19 haben die Stadtverordneten eine Priorisierung von Projekten im Programm Schöneres Frankfurt beschlossen, die den Platz an der Stadthalle Zeilsheim nicht enthielt. Von den insgesamt 50 prioritär zu bearbeitenden Projekten sind 26 abgeschlossen und 13 befinden sich aktuell in der Bearbeitung. 3. Die fraglichen Flächen vor und um die Stadthalle Zeilsheim befinden sich in weiten Teilen im Eigentum der ABG. Städtische Flächen und solche im Eigentum der ABG grenzen gerade im Bereich der Eingänge direkt aneinander und eine Unterscheidung ist vor Ort nicht ohne weiteres auszumachen. Formal ist daher die ABG für die Gestaltung ihrer Flächen verantwortlich, die den direkten Vorplatzbereich ausmachen. Gleichzeitig ist nur durch eine enge Abstimmung von Maßnahmen auf den beiden direkt benachbarten Flächen der Stadt und der ABG eine sinnvolle Freiflächengestaltung möglich. In dem geplanten Ortstermin werden die Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation vor Ort zu erörtern sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende stätische Grundstücke?STOB 428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1254 Betreff: Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende stätische Grundstücke? Zu 1. Für die Umstrukturierung des Klinikums Höchst wurde der Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst aufgestellt. Dieser stellt die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung dar. Mit der geplanten Verlagerung und Konzentration der Kliniknutzungen im Norden sollen die im Süden freiwerdenden und nicht mehr benötigten Klinikflächen für Wohnungsbau entwickelt werden. Zu diesem Zweck setzt der Bebauungsplan die südlichen Flächen als Allgemeines Wohngebiet fest. Die festgesetzte Gebäudestruktur mit maximal vier Vollgeschossen und einer offenen Bauweise entspricht der einer aufgelockerten Mehrfamilienhausbebauung. Für den entstehenden Bedarf ist als zusätzliche Nutzung eine Kindertagesstätte vorgesehen, die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Planungsrechtlich sind auch eine öffentliche Grünfläche, die einen Großteil des erhaltenswerten Baumbestands intergiert, sowie zwei neue Straßenabschnitte zur Ergänzung des Verkehrsnetzes festgesetzt. Die Entwicklung des Wohnungsbaus ist wesentlich davon abhängig, dass während des laufenden Betriebs Ersatzflächen für die bestehenden Kliniknutzungen geschaffen werden, auf die diese verlagert werden können. Im Zuge der derzeitigen Prüfung, die bislang getrennt geplanten Bauabschnitte 2 und 3 zu einem gemeinsamen Bauabschnitt zusammenzufassen, ist mit Verzögerungen der Wohnungsbauentwicklung zu rechnen. Zu 2.: Über die Nachnutzung für die freiwerdenden Grundstücke wurde noch keine Entscheidung getroffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1209
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weiteres Café am Main in Teilen der alten Fischergewölbe an der Alten Brücke einrichtenSTOB 428.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1255 Betreff: Weiteres Café am Main in Teilen der alten Fischergewölbe an der Alten Brücke einrichten Der Magistrat weist auf die Bau- und Finanzierungsvorlage M 108 vom 27. Juni 2025 hin, in der der Umbau der Fischergewölbe geplant ist, um sie im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain (WDC 2026) als Kulturort umzunutzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6097
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wohncontainer in der Max-Pruss-StraßeSTOB 328.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1256 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Zu 1.: Dem Jugend- und Sozialamt sind weder Inhaber der Wohncontainer, noch der geplante Nutzen oder Verwendungszweck bekannt. Eine persönliche Besichtigung durch Mitarbeitende des Jugend- und Sozialamtes ergab, dass es sich um zwei "Tiny-Houses" auf Rollen handelt. Beide sind unbewohnt und leer (erkennbar durch einen Schlitz) und von außen mit einem Schloss verriegelt. Es scheint, als ob die "Tiny Houses" dort nur zur Zwischenlagerung abgestellt wurden. Ein Schild des Eigentümers der "Tiny Houses" ist weder an den Häuschen, noch am Gelände vorhanden. Bezüglich des Abstellortes und einer eventuell erteilten Genehmigung konnten über die zuständigen Ämter keine Angaben gemacht werden Zu 2.: Aktuell liegt beim Jugend- und Sozialamt kein Unterstützungskonzept vor, welches die Nutzung von "Tiny Houses" als Wohnmöglichkeit für obdachlose Menschen vorsieht. Es gibt jedoch private Initiativen die diese Wohnmöglichkeiten auf privaten Flächen aufstellen, und zur Nutzung durch obdachlose Personen zur Verfügung stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1173
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?STOB 128.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1257 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle gem. § 8 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Für die Wettvermittlungsstelle in der Mainzer Landstraße 324 ist dies am 10.03.2025, für den Betrieb in der Schwalbacher Straße 53 am 22.10.2024 erfolgt. Einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen sieht das Hessische Glücksspielgesetz nicht vor. Durch die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt wurde mit Bescheid vom 10.10.2024 die Nutzungsänderung und Nutzungsaufteilung in einen Laden mit nachrangiger Wettannahme im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses für die Liegenschaft Mainzer Landstraße 324 genehmigt. Die Mainzer Landstraße liegt gemäß Bebauungsplan in einem MI-Gebiet. Wettbüros sind in einem Mischgebiet zwar unzulässig und Wettannahmen als sonstige Gewerbebetriebe nur ausnahmsweise zulässig. Diese Nutzungen wurden hier allerdings nicht beantragt. Es wurde ein Laden für den Verkauf von Waren wie Zeitungen, Schreibwaren, Tabakwaren und Süßigkeiten beantragt. Zusätzlich war auch die Annahme von Sportwetten in einem begrenzten Rahmen beantragt. Schwerpunkt des Betriebes liegt nach der genehmigten Betriebsbeschreibung auf dem Verkauf von Produkten. Läden, die der Versorgung des Gebietes dienen, mit Wettannahme sind in Mischgebieten regelmäßig zulässig. Im Falle der Mainzer Landstraße 324 war das beantragte Vorhaben also zulässig und somit zu genehmigen. Für die Liegenschaft Schwalbacher Straße 53 wurde am 02.10.2024 eine Nutzungsänderung von einer Schank- und Speisewirtschaft in eine Wettannahme im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses beantragt. Dieser wurde von der Bauaufsicht mit Bescheid vom 14.10.2025 abgelehnt. Die Antragstellerin hat daraufhin Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Nach Prüfung durch die Bauaufsicht konnte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden. Der Widerspruch wurde daher am 31.10.2024 an den 6. Widerspruchsausschuss zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1180
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizierenSTOB 528.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Die beiden Vorsitzenden des Regionalrates Höchst haben Herrn Oberbürgermeister Josef in der Bürgersprechstunde am 18.04.2024 darüber informiert, wie die Höchster Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit in ihrem Stadtteil, insbesondere im Bereich rund um den Bahnhof, wahrnehmen. Im Anschluss an das Gespräch wurde ein Sicherheitskonzept unter Beteiligung von Stadt- und Landespolizei sowie der DB Sicherheit erstellt. In den zur Erprobung vereinbarten drei Monaten wurden vermehrte Kontrollen im Bereich des Höchster Bahnhofs durchgeführt, welche von den Bürgerinnen und Bürgern äußerst positiv aufgenommen wurden. Analog der Ortsbeiratsanregung wird nun das Einsatzkonzept rund um den Höchster Bahnhof ausgeweitet. Außerdem werden die Leverkuser Straße und die Bolongarostraße ebenfalls in die Überwachung aufgenommen. Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen: - Geplante Durchführung von drei flexiblen Bestreifungen in der Woche zu unterschiedlichen Uhrzeiten. - Dazu gehören auch Schwerpunktmaßnahmen mit einem erhöhten Kräfteansatz. Diese finden anlassbezogen auch ausgeweitet auf einen größeren Bereich rund um den Bahnhof Höchst statt. Einbezogen werden dann die Dienstgruppen "Gewerbeüberwachung", "Illegale Beschäftigung" sowie "Umwelt-, Naturschutz/Abfallrecht" der Stadtpolizei. - Darüber hinaus führt die Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht" der Stadtpolizei eigenständige Überprüfungen durch. - Aktuelle Beschwerdelagen werden grundsätzlich auch unabhängig von den Schwerpunktmaßnahmen bearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und BalduinstraßeSTOB 528.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1259 Betreff: Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und Balduinstraße Zu Punkt 1 (Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg) Nach Überprüfung der Bereiche, wird der Magistrat in unmittelbarer Nähe der Sitzbank (Georg-Treser-Straße) einen weiteren Papierkorb anbringen lassen. Dieser wird einmal wöchentlich durch unseren Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, geleert. Die Reinigungen und Leerungen erfolgen immer donnerstags. Zu Punkt 2 (auf dem Areal, das von der Georg-Treser-Straße und der Balduinstraße eingeschlossen wird) Die Grünanlage selbst wird einmal wöchentlich gereinigt, i.d.R. immer montags oder dienstags. Dabei erfolgen auch die entsprechenden Papierkorbleerungen innerhalb der Grünanlage. Hier wird aktuell noch geprüft, ob weitere Papierkörbe erforderlich sind. Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6857
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessernSTOB 628.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1260 Betreff: Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessern Die Straßenbereiche des Bruchfeldplatzes (RKL II) werden gemäß der Satzung über die Straßenreinigung zweimal wöchentlich gereinigt. Dabei werden alle losen Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter aufgenommen. Auch die Papierkorbleerungen erfolgen in diesem regelmäßigen Turnus, in der Regel immer dienstags und freitags. In der Grünanlage bzw. dem Spielplatz findet keine Straßenreinigung im Sinne der Satzung statt. Der Bruchfeldplatz wird dennoch in den Monaten November bis Ende Februar zweimal pro Woche und in den übrigen Monaten von März bis Ende Oktober dreimal pro Woche gereinigt. Der betroffene Bereich wurde überprüft. Zum Zeitpunkt der Begehung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Sowohl die Verkehrsflächen als auch der Bruchfeldplatz selbst befanden sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Zudem liegen dem Magistrat aktuell keine anderweitigen Beschwerden über Reinigungsmängel vor. Aufgrund der Anregung wird der Magistrat den Bruchfeldplatz und die umliegenden Grünflächen stärker kontrollieren und bei Bedarf die Reinigungsintervalle erhöhen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6866
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim: Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40OFOB 625.07.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2025, OF 1264/6 Betreff: Griesheim: Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mit Hessen Mobil dringend in Kontakt zu treten und die neuen Schilder auf der B 40/40a dahingehend zu ergänzen, dass nach der erfolgten Berichtigung von "Industriepark Griesheim" in "Frankfurt Westside" noch der Hinweis "Griesheim Süd" auf der Ortstafel oder umgehend eine zusätzliche entsprechende Ortstafel (310) mit dem Abbiegehinweis angebracht wird. Begründung: Bisher gab es auf den Ortstafeln der B 40 ein Hinweisschild nach Nied und immerhin auch zum Industriepark Griesheim. Nun wurde das Schild geändert und "Industriepark Griesheim" gegen "Frankfurt Westside" ausgetauscht. Ein Hinweis auf Griesheim ist dadurch gänzlich entfallen. Durch den Abbruch der Omegabrücke hat Griesheim Süd jedoch nur noch den Übergang von Griesheim Mitte über die bahnbeschrankte Elektronstraße, was täglich zum Teil zu sehr großen Rückstaus und Behinderungen und gefährlichen Situationen führt. Einsatzfahrzeuge haben kein oder nur ein erschwertes Durchkommen. Nach der offiziellen Beschilderung ist Griesheim und damit auch Griesheim Süd nur über die Elektronstraße erreichbar. Dies ist so - wie schon immer - nicht richtig. Griesheim Süd wurde und wird, wie der Industriepark und jetzt Frankfurt Westside, über die Stroofstraße erreicht. So ist auch ein vernünftiger Zubringerverkehr u.a. zu den dort ansässigen Betrieben und Geschäften möglich, ebenso wie für die Einsatzfahrzeuge, um rechtzeitig den Einsatzort zu erreichen. Um den Verkehr durch Griesheim Mitte als auch fehlgeleitete LKW zu reduzieren und Griesheim Süd besser anzubinden, muss hier dringend die Beschilderung korrigiert und auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst und dargestellt werden. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7277 2025 Die Vorlage OF 1264/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Anlage nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute griechische SchuleOFOB 625.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2025, OF 1267/6 Betreff: Griesheim: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Anlage nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute griechische Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die namenlose Grünfläche an der Boehleschule (Jungmannstraße/Ecke Alt Griesheim) nach Frau Katharina Windolf zu benennen, die als erste weibliche Lehrerin an der heutigen griechischen Schule (früher Rote Schule/ Mädchenschule) unterrichtet hatte. Begründung: Wie in der Chronik der Gemeinde Griesheim von Julius Brumm beschrieben (Seite 228) trat Katharina Windolf im Jahre 1898 als erste Lehrerin im Alter von 28 Jahren in den Lehrkörper der Mädchenschule ein. Da die Grünfläche bisher ohne Namen ist und sich direkt am Schulgelände der früheren Knabenschule (heutigen Boehleschule) befindet, an der griechischen Schule jedoch keine Grünanlage vorhanden ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Benennung. Mit dieser Benennung soll gewürdigt werden, dass die erste Lehrerin in Griesheim 1898 ihren Dienst in Griesheim antrat. Anlage 1 (ca. 56 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 112 2025 Die Vorlage OF 1267/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Grünfläche "Katharina-Windolf-Platz" benannt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: S-BahnHaltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichtenOFOB 625.07.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2025, OF 1268/6 Betreff: Griesheim: S-Bahn-Haltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und sich mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Verbindung zu setzen, wie und wo eine S-Bahnhaltestelle im Bereich des ehemaligen Industrieparks Griesheim, heute Frankfurt Westside, eingerichtet werden kann bzw. alles zu ermöglichen, damit eine Haltestelle eingerichtet wird. Die Prüfung soll dahingehend erfolgen und um einer Ablehnung wegen der Dichte von Haltestellen zuvorzukommen, dass nicht jede S-Bahn der Linien 1 und 2 den Halt anfahren muss, sondern im Wechsel mit dem Bahnhof Griesheim. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim wird gerade neu entwickelt mit der Perspektive, dass dort einmal an die 6.000 Menschen arbeiten werden. Ferner befinden sich in Griesheim Mitte gelegen div. Unternehmen und Geschäfte, die ebenfalls von Angestellten angefahren werden müssen. In Griesheim Mitte (westlichen Bereich oberhalb Elektronstraße) als auch in Griesheim Nord sind viele Wohnungen, für die dieser S-Bahnhalt ebenfalls attraktiv sein könnte, da näher am Start- und Zielort. Ein Wechsel beim Stopp der S-Bahnlinien 1 und 2 würde einen kurzen Stopp hintereinander vermeiden. Die Nutzer können sich entsprechend orientieren und würde verhindern, dass zusätzlicher KFZ-Verkehr in den Stadtteil und zum Gelände führt. Es würde andere Nutzer dazu bewegen, das KFZ eventuell stehen zu lassen. Das gerade in der Entwicklung befindliche Gelände wird auch Freizeiteinrichtungen beherbergen, die ebenfalls besser erreichbar sein sollten und müssen, um attraktiv für Nutzer zu sein, die nicht mit dem PKW, sondern mit dem ÖPNV unterwegs sein wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuernOFOB 724.07.2025 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2025, OF 370/15 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg "Im Weidenfeld" in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße anzubringen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. (Foto: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7347 2025 Die Vorlage OF 370/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gebetsstunden auf der Eschborner Landstraße - trotz Verbot des Innenministeriums?OFOB 724.07.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2025, OF 540/7 Betreff: Gebetsstunden auf der Eschborner Landstraße - trotz Verbot des Innenministeriums? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Unter welcher Rechtsgrundlage finden weiterhin Gebetsstunden vor dem Zentrum der islamischen Kultur auf der Eschborner Landstraße statt? 2. Warum werden diese von der Polizei begleitet? 3. Was kostet dieser regelmäßige Polizeieinsatz den Steuerzahler jährlich? 4. Wie lange sollen diese Zusammenkünfte so weitergeführt werden? Begründung: Das Zentrum der islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde im Sommer 2024 durch das Innenministerium des Bundes verboten. Frankfurts Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg hatte diesen Schritt bereits schon ein Jahr früher gefordert. "Es ist eine Gefahr der Demokratie" sagte sie in ihrer Begründung. Nach nun über einem Jahr werden vor dem Gebäude des Zentrums immer noch regelmäßig freitags Gebetsstunden auf der Straße abgehalten. Immer mit Polizeischutz und die Straße wird teilweise abgesperrt. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für den fließenden Verkehr eine Gefährdung und Behinderung, sondern auch eine Belastung für die Anwohner. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 542/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2025 1. Die Vorlage OF 540/7 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 542/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für AußengastronomieOFOB 523.07.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2025, OF 1481/5 Betreff: Umwidmung des Parkstreifens vor Textorstraße 89 zur Nutzung für Außengastronomie Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeit geduldeten Parkstreifen vor dem Restaurant Shimaya (Textorstraße 89) offiziell in reguläre Parkstände umzuwidmen. Ziel ist es, die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, damit die Fläche gemäß § 16 Abs. 1 HStrG i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung für Außengastronomie genutzt werden kann. Begründung: Die Fläche wird regelmäßig von Fahrzeugen genutzt, ist jedoch nicht offiziell als Parkraum gewidmet. Eine Sondernutzung für Außengastronomie wird daher formal abgelehnt - ungeachtet der Tatsache, dass vergleichbare Nutzungen in unmittelbarer Nähe (z. B. Textorstraße 81) geduldet werden. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen zugelassen ist. Die derzeitige Duldung schafft einen rechtlichen Graubereich, der wirtschaftliche Nachteile für ansässige Betriebe mit sich bringt. Eine Umwidmung würde eine klare Grundlage schaffen, auf deren Basis eine Sondernutzung beantragt und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen genehmigt werden kann. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung lokaler Betriebe sichergestellt und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums verbessert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1481/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher GewaltNR22.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2025, NR 1306 Betreff: Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Land Hessen und den bereits aktiven Trägern von Frauenhäusern, Beratungs- und Hilfseinrichtungen ein "Zentrum für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder" zu schaffen. Dieses Zentrum soll im Sinne eines ganzeinheitlichen Ansatzes kurz- und langfristige Hilfe und umfassende Beratung und Unterstützung bieten. Ebenso soll es helfen, die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Verfahren zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Frankfurter Gewaltschutzkommissariat mit einzubeziehen. Begründung: Pro Jahr werden alleine in Frankfurt über 2.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert, rund 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Die Polizei schätzt, dass 75 - 98 Prozent aller Taten im Dunkelfeld liegen. Mit einem "Zentrum für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder" kann ein Ort geschaffen werden, an dem die unterschiedlichen Institutionen, die mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder befasst sind, noch enger zusammenarbeiten. Dieses Zentrum soll als zentrale Anlaufstelle dienen, in dem betroffene Frauen und Kinder schnell, unbürokratisch und umfassend Unterstützung erhalten - juristisch, polizeilich, psychologisch und sozial. Ziel ist es, Schutzräume bereitzustellen, Beratung zu ermöglichen und konkrete Hilfe zu leisten: alles unter einem Dach und eng vernetzt mit bereits bestehenden Angeboten. Als Vorbild der engen Vernetzung und engen Kooperation können hier die Häuser des Jugendrechts dienen. Ein solches Zentrum wäre nicht nur ein starkes Signal für den Schutz von Menschen, die Opfer von häuslicher Gewalt in unserer Gesellschaft geworden sind, sondern auch ein bedeutender Schritt im kommunalen Kampf gegen häusliche Gewalt. Durch die Etablierung eines solchen Zentrums besteht außerdem die Möglichkeit, bestehende bürokratische Hindernisse abzubauen. Gleichzeitig könnte durch kurze Wege die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Verfahren beschleunigen werden. Ebenso kann vor Ort die Vermittlung von Wohnmöglichkeiten bereitgestellt werden. Durch die räumliche Nähe würde es allen involvierten Institutionen möglich sein, sich intensiv um die Einzelfälle zu kümmern und bei Gefährdungslagen ad-hoc-Maßnahmen zum Schutze der Frauen und Kinder einzuleiten. Darüber hinaus kann ein "Zentrum für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder" auch als Kompetenzzentrum für Fachtagungen und Fort- und Weiterbildungen zu den Themen Frauenrechte und Gewalt gegen Frauen genutzt werden. Mit einem "Zentrum für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder" würde Frankfurt eine Vorreiterrolle im Kampf gegen häusliche Gewalt und der Stärkung der Frauenrechte einnehmen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 434 Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 149 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1306 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und AfD (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1306 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und AfD (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1306 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6471, 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 02.09.2025 Aktenzeichen: 51
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Geschichtliche Hinweistafel am Palais Thurn und Taxis anbringenB21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 262 Betreff: Geschichtliche Hinweistafel am Palais Thurn und Taxis anbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6005 - NR 971/24 CDU, l. B 38/25 - Der Magistrat verwies in seinem vorherigen Bericht vom 07.02.2025, B 38 auf die Möglichkeit des digitalen Gedenkens zum Palais Thurn und Taxis. In der Frankfurt History App ist dem Palais ein eigener Beitrag gewidmet. Hier wird auf die Funktion des Palais als Sitz des Bundestages des Deutschen Bundes von 1815-1866 verwiesen. Der Beitrag befindet sich im thematischen Layer "Revolution 1848/49" und ist als Teil eines Rundgangs - auch in leichter Sprache - sowohl als Text- als auch Audiodatei verfügbar. Im Zuge der immer größer werdenden Nachfrage und der Bewerbung der App, die nicht zuletzt im Mai dieses Jahres im Rahmen einer Pressekonferenz mit neuen Themenkomplexen im Fokus der Öffentlichkeit stand, kann die Bedeutung des Palais für die Frankfurter Stadtgeschichte neben den bereits vorhandenen Darstellungen somit auch in der App von einem stetig wachsenden Publikum aller Generationen digital erinnerungskulturell nachvollzogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, NR 971 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 88 Beschluss: Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6494, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Noch mehr Transparenz bei der KulturförderungB21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 263 Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5093 - NR 253/12, l. B 289/24 - Bericht "Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung" (Berichtsjahr 2024) - nur digital verfügbar - Anlage Berichtsjahr_2024 (ca. 20,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2012, NR 253 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 289 Bericht des Magistrats vom 20.07.2026, B 226 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6495, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 30.04.2025B21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 264 Betreff: Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 30.04.2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5621 - E 3/18 CDU/SPD/GRÜNE, B 217/25 - Mit dem Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 83 wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4138). Der vorliegende Bericht stellt den Stand 30.04.2025 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 sieht eine Neuschaffung von 496,28 Stellen vor. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496,28 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Besetzungsgrad Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 11.141,93 Stellen aus. Die Differenz um drei Stellen resultiert aus zwei Stellenverlagerungen vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Aufhebung der Personalgestellung und Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Beim Besetzungsgrad werden ab sofort den Ämtern bereitgestellten Stellen der Stellenreserve berücksichtigt und die besetzbaren und die besetzten Stellen der Stellenreserve separat dargestellt. Die bisherige Tabelle 5 zur gesonderten Ausweisung der Stellenreserve wird demnach entbehrlich. Die Obergrenze und 100 % der Besetzbarkeit ergibt sich nun aus dem im Stellenplan ausgewiesenen Stellenbestand plus der besetzbaren Stellen aus der Stellenreserve. Der Besetzungsgrad ermittelt sich aus der Summe der besetzten Planstellen sowie der besetzten (Hilfs-)stellen für 214,23 Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und 323,19 Sonstige - siehe Tabelle 3 -, die auf Planstellen umzusetzen sind (in der Summe 537,42). Zusätzlich werden die besetzten Stellen aus der Stellenreserve berücksichtigt. Die Veränderungen zur Stellenreserve stellen sich im Vergleich zum Stand 31.12.2024 wie folgt dar: Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve Beschluss des Magistrats Grund 21 Kassen- und Steueramt 5,00 Nr. 49 v. 17.01.2025 Teilprojekt 2 Shared Service Center - SSC 21 Kassen- und Steueramt 3,00 Beitreibung von privatrechtlichen Forderungen 79 Umweltamt 5,00 Nr. 50 v. 17.01.2025 Einrichtung einer Task-Force gegen illegale Eingriffe in Natur und Landschaft mehrere Ämter 434,00 Nr. 215 v. 21.02.2025 Die Neuschaffungen erfolgten mit dem Stellenplan 2024 und 2025. Die Verteilung auf die Ämter erfolgte durch d. jew. Dezernent:in. 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 2,00 Nr. M62 v. 28.03.2025 Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main 20 Stadtkämmerei 1,00 Nr. 485 v. 25.04.2025 Stabsstelle Tax Compliance 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 5,00 Verbesserung der Personalsituation Summe 455,00 Beim Besetzungsgrad nicht berücksichtigt sind (Tabelle 2) - Altersteilzeit kw-Stellen (für die Freizeitphase der Altersteilzeit), - Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende, - (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen, - Personalgestellungen und - zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen (Tabelle 3)). Zum Stand 30.04.2025 waren 43,96 der mit dem Stellenplan 2024 und 2025 neugeschaffenen Stellen besetzt und der Besetzungsgrad ist von 86 % auf 87 % gestiegen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 30.04.2025 rund 397 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen. Zum Stand 30.04.2025 stellt sich der Besetzungsgrad wie folgt dar: Tabelle 1: Stellenbesetzungsgrad Org.- Einheit Bezeichnung Planstellen Planstellen der Stellen- reserve besetzte Planstellen besetzte Planstellen der Stellen- reserve besetzte (Hilfs-)stellen stellen für Nachwuchs-kräfte und Sonstiges (s. Tabelle 3) Besetzungs- grad (inkl. besetzte Stellenreserve und besetzte (Hilfs-)stellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 38,50 34,16 2,50 95% 02 Büro des Oberbürgermeisters 23,00 1,00 21,94 1,00 0,95 100% 10 Hauptamt 116,75 6,00 93,09 2,73 6,20 83% 13 Presse- und Informationsamt 18,00 14,65 3,21 99% 14 Revisionsamt 81,50 71,35 2,25 90% 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 3,00 2,90 97% 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 2,00 1,00 50% 52 Sportamt 140,50 6,00 129,27 4,00 91% Dezernat I 384,75 13,00 334,20 3,73 16,61 89% 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 69,47 3,00 61,62 6,12 93% 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 3,00 2,00 0,50 83% Dezernat II 72,47 3,00 63,62 6,62 93% 60B Denkmalamt 20,00 2,00 17,36 79% 61 Stadtplanungsamt 164,00 139,75 0,77 86% 62 Stadtvermessungsamt 168,00 132,47 1,00 79% 63 Bauaufsicht 184,25 1,00 171,47 1,00 93% 64 Amt für Wohnungswesen 187,50 31,50 158,88 3,00 11,34 79% Dezernat III 723,75 34,50 619,93 4,00 13,11 84% 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 6,00 2,00 5,75 1,00 84% 30 Rechtsamt 62,50 3,00 55,73 0,50 86% 34 Standesamt 93,20 10,00 79,06 0,38 6,22 83% 81 Stabsstelle Stadtmarketing 6,00 2,00 5,24 66% Dezernat IV 167,70 17,00 145,78 0,38 7,72 83% 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 316,09 25,00 280,93 1,00 9,26 85% 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 237,75 58,00 218,50 12,29 28,92 88% 16A Stabsstelle Digitalisierung 21,00 13,00 13,88 4,85 3,73 66% 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 7,00 1,00 5,69 1,00 0,00 84% Dezernat V 581,84 97,00 519,00 19,14 41,91 85% 11 Personal- und Organisationsamt 230,00 44,75 202,25 12,78 26,61 88% 17 Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform 3,00 1,37 46% 20 Stadtkämmerei 138,25 5,00 115,95 2,41 83% 21 Kassen- und Steueramt 278,00 37,50 240,61 10,50 17,88 85% 55A Klinikreferat 1,00 1,00 100% Dezernat VI 650,25 87,25 561,18 23,28 46,90 86% 41 Kulturamt Frankfurt am Main 73,71 9,50 65,80 0,45 9,22 91% 45B Archäologisches Museum 20,50 20,23 99% 45E Historisches Museum 41,28 1,00 36,01 85% 45F Museum für Angewandte Kunst 26,00 23,73 91% 45G Museum der Weltkulturen 19,67 17,43 89% 45H Deutsches Architekturmuseum 18,67 18,47 99% 45I Museum für Moderne Kunst 26,00 20,97 81% 45J Jüdisches Museum 26,51 25,47 1,00 100% 47 Institut für Stadtgeschichte 56,00 47,25 84% 77 Zoologischer Garten Frankfurt 163,00 4,00 146,19 1,00 5,85 92% Dezernat VII 471,34 14,50 421,55 1,45 16,07 90% 51 Jugend- und Sozialamt 1.480,17 78,50 1.275,72 7,00 154,45 92% 53 Gesundheitsamt 245,83 5,00 209,45 7,75 87% 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 18,50 12,46 6,00 100% 59 Drogenreferat 8,00 2,00 6,50 0,85 1,00 84% 92S Jobcenter Frankfurt am Main 456,84 2,00 376,54 2,00 0,00 82% Dezernat VIII 2.209,34 87,50 1.880,67 9,85 169,20 90% 32 Ordnungsamt 544,00 21,00 480,12 4,00 7,38 87% 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 159,00 14,00 134,10 9,00 83% 37 Branddirektion 1.162,65 59,00 983,16 20,06 106,57 91% Dezernat IX 1.865,65 94,00 1.597,38 24,06 122,95 89% 11C Frauenreferat 15,00 1,00 13,83 86% 67 Grünflächenamt 738,73 2,50 669,30 1,21 15,26 93% 78 Palmengarten 127,62 2,50 118,67 3,37 94% 79 Umweltamt 153,50 8,75 129,91 1,75 8,65 86% 79A Klimareferat 15,00 2,00 11,82 4,72 97% 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 6,00 2,00 5,70 1,00 84% Dezernat X 1.055,85 18,75 949,23 2,96 33,00 92% 25 Amt für Bau und Immobilien 714,55 45,50 612,62 4,50 13,17 83% 40 Stadtschulamt 645,62 26,00 564,19 1,00 17,89 87% 44 Stadtbücherei 179,00 4,50 161,22 0,50 5,46 91% 49 Frankfurter Kinderbüro 10,57 2,50 7,80 1,00 67% Dezernat XI 1.549,74 78,50 1.345,83 6,00 37,52 85% 36 Straßenverkehrsamt 369,86 7,50 310,21 5,50 13,88 87% 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 308,39 9,00 242,52 1,00 8,24 79% Dezernat XII 678,25 16,50 552,73 22,12 83% GPR Personalvertretungen (Geschäftsstellen) 8,00 1,50 6,00 1,50 79% 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 18,00 0,50 14,86 1,10 86% 11D Gleichberechtigungsbüro 9,00 8,38 0,09 94% Zwischensumme (ohne Personalausgabenpool und Stellenreserve) 10.484,43 563,50 9.054,50 96,35 537,42 88% 11Z.1 Personalausgabenpool 60,50 3,88 6% Stellenreserve für Eigenbetriebe 9,00 7,92 88% 99 nicht in Anspruch genommene Stellenreserve 27,50 Personalausgabenpool und Stellenreserve 60,50 36,50 3,88 7,92 12% Gesamtsumme 10.544,93 600,00 9.058,38 104,27 537,42 87% 11.144,93 Planstellen Die Planstellen des Personalausgabenpools und der Stellenreserve ermöglichen einen Handlungsspielraum zur Wahrnehmung von unvorhergesehenen Aufgaben und zur Bereinigung personalwirtschaftlicher Erfordernisse. Aufgrund des niedrigen Besetzungsgrades des Personalausgabenpools und der Stellenreserve erfolgt eine zusätzliche, bereinigte Darstellung. Stellen außerhalb des Stellenplans Nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamt:innen und der nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer:innen auszuweisen. Ferner ist eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der Praktikant:innen beizufügen (§ 5 GemHVO). Demnach steht die GemHVO der Einrichtung von so genannten (Hilfs-)Stellen nicht entgegen. Im Stellenplan (als Bestandteil des Haushaltsplans) werden folgenden (Hilfs-)Stellen gesondert ausgewiesen (Tabelle 2): - Altersteilzeit kw-Stellen, - Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, - Auszubildende, - (Berufs-)Praktikant:innen und Volontär:innen sowie - Personalgestellungen Diese Beschäftigtengruppen sind nicht auf Planstellen zu führen und werden demnach nicht beim Besetzungsgrad (Tabelle 1) berücksichtigt. Zum Stand 30.04.2025 stellt sich die Anzahl der (Hilfs-)Stellen wie folgt dar: Tabelle 2: (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Altersteilzeit kw-Stellen Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen Personalgestellungen *2 10 Hauptamt 0,39 14 Revisionsamt 0,38 52 Sportamt 0,50 Dezernat I 1,27 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 5,00 Dezernat II 5,00 61 Stadtplanungsamt 0,45 62 Stadtvermessungsamt 0,50 4,00 63 Bauaufsicht 0,50 Dezernat III 1,45 4,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 0,92 Dezernat V 0,92 11 Personal- und Organisationsamt 0,50 525,54 20 Stadtkämmerei 0,50 21 Kassen- und Steueramt 0,25 Dezernat VI 1,25 525,54 41 Kulturamt Frankfurt am Main 5,00 45A ehemals Deutsches Filmmuseum 2,46 45B Archäologisches Museum 1,00 45E Historisches Museum 7,00 45F Museum für Angewandte Kunst 2,00 45G Museum der Weltkulturen 0,50 2,00 45H Deutsches Architekturmuseum 3,00 45I Museum für Moderne Kunst 2,00 45J Jüdisches Museum 1,00 46 ehemals Städtische Bühnen (Restamt) 223,00 47 Institut für Stadtgeschichte 1,00 1,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 0,50 11,00 2,00 Dezernat VII 1,00 12,00 26,00 225,46 51 Jugend- und Sozialamt 3,23 12,23 25,39 53 Gesundheitsamt 0,25 6,77 92S Jobcenter Frankfurt am Main 0,50 1,00 Dezernat VIII 3,98 19,00 26,39 32 Ordnungsamt 1,00 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 1,00 37 Branddirektion 185,67 4,00 Dezernat IX 185,67 6,00 67 Grünflächenamt 22,00 78 Palmengarten 6,00 4,00 79 Umweltamt 1,28 6,00 79A Klimareferat 0,40 1,00 Dezernat X 1,68 28,00 11,00 25 Amt für Bau und Immobilien 1,50 40 Stadtschulamt 1,82 44 Stadtbücherei 0,44 5,00 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 3,76 5,00 1,00 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 0,41 3,00 Dezernat XII 0,41 3,00 Gesamtsumme 15,72 782,21 75,39 225,46 *2 Personalgestellungen der Eigenbetriebe blieben unberücksichtigt Darüber hinaus gibt es zum Stand 30.04.2025 weitere (Hilfs-)Stellen (Tabelle 3) für: - übernommene Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung *3, - Sonstiges (323,19), besteht aus 6,39 beamtete Vertretungskräfte *3 (unter Verrechnung eingesparter Mittel von Planstellen), 1,76 sonstige Vertretungskräfte (ohne Elternzeitvertretung), 15,15 Rückkehrer:innen aus der Beurlaubung und ehemalige Vertretungskräfte *3, 3,13 Arbeitszeiterhöhungen von Beamt:innen *3, 166,26 dynamische Stellenbewirtschaftung 130,50 Sonstiges (insbesondere für personalwirtschaftliche Maßnahmen) sowie - die Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen) *3 Ermächtigung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1999, § 5255 Planstellen sind lediglich für die - 214,23 übernommenen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und - 323,19 Sonstige erforderlich und demnach werden diese (in der Summe 537,42) beim Besetzungsgrad (Tabelle 1) berücksichtigt. Tabelle 3: Sonstige (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 1,00 1,50 02 Büro des Oberbürgermeisters 0,95 10 Hauptamt 2,00 4,20 13 Presse- und Informationsamt 3,21 14 Revisionsamt 2,00 0,25 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 3,00 52 Sportamt 4,00 0,50 Dezernat I 4,00 12,61 3,50 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 2,62 3,50 5,00 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 0,50 Dezernat II 2,62 4,00 5,00 61 Stadtplanungsamt 0,77 62 Stadtvermessungsamt 1,00 64 Amt für Wohnungswesen 1,00 10,34 Dezernat III 2,00 11,11 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 1,00 30 Rechtsamt 0,50 34 Standesamt 3,00 3,22 1,00 Dezernat IV 4,00 3,72 1,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 2,49 6,77 2,91 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 16,77 12,15 16A Stabsstelle Digitalisierung 2,00 1,73 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 0,90 Dezernat V 21,26 20,65 3,81 11 Personal- und Organisationsamt 16,12 10,49 20 Stadtkämmerei 2,00 0,41 1,00 21 Kassen- und Steueramt 9,00 8,88 10,36 Dezernat VI 27,12 19,78 11,36 41 Kulturamt Frankfurt am Main 2,00 7,22 3,27 45E Historisches Museum 1,00 45G Museum der Weltkulturen 1,00 45J Jüdisches Museum 1,00 2,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 3,40 2,45 4,77 Dezernat VII 5,40 10,67 12,04 51 Jugend- und Sozialamt 13,61 140,84 1,50 53 Gesundheitsamt 7,75 31,84 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 1,00 5,00 59 Drogenreferat 1,00 0,85 Dezernat VIII 14,61 154,59 34,19 32 Ordnungsamt 2,37 5,01 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 3,00 6,00 37 Branddirektion 95,80 10,77 0,80 Dezernat IX 101,17 21,78 0,80 67 Grünflächenamt 6,82 8,44 2,44 78 Palmengarten 1,92 1,45 15,20 79 Umweltamt 5,90 2,75 2,67 79A Klimareferat 4,72 0,46 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 1,00 Dezernat X 15,64 17,36 20,77 25 Amt für Bau und Immobilien 13,17 6,74 40 Stadtschulamt 8,77 9,12 4,00 44 Stadtbücherei 4,64 0,82 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 14,41 23,11 10,74 36 Straßenverkehrsamt 1,00 12,88 3,00 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 8,24 2,62 Dezernat XII 1,00 21,12 5,62 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1,10 11D Gleichberechtigungsbüro 0,09 Zentrale Finanzwirtschaft 1,19 Gesamtsumme 214,23 323,19 108,83 537,42 (Hilfs-)Stellen für Sonstiges werden nachstehend (neben den auf der Seite 7 genannten Ausführungen) beispielhaft benannt für: - personalwirtschaftliche Maßnahmen - im Vorgriff auf Stellenneuschaffungen Zu den (Hilfs-)Stellen zur Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen), werden die zehn Projekte dargestellt, bei denen die meisten Projektstellen zugeordnet sind. Tabelle 4: zehn Projekte, mit den meisten Projektstellen Projekt zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Org.- Einheit Bezeichnung Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 14,27 53 Gesundheitsamt Grundsteuerreform 10,36 21 Kassen- und Steueramt GA-Lotse - Das Digitalisierungspaket der Zukunft 8,27 53 Gesundheitsamt gärtnerische Saisonkräfte 8,12 78 Palmengarten Kassenaushilfe 5,08 78 Palmengarten Kassenaushilfe 4,77 77 Zoologischer Garten Frankfurt Bildungskommune 4,00 40 Stadtschulamt `ELENA` (European Local ENergy Assistance) - Beschleunigung der Modernisierung städtischer Gebäude 3,82 25 Amt für Bau und Immobilien Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 3,00 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie Abordnung Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 2,00 25 Amt für Bau und Immobilien Summe 63,69 Die Aufwendungen für die Projektstellen werden aus den Budgets der Bereiche gedeckt, denen die Projektstellen zugeordnet sind. 101 (Hilfs-)Stellen für Sonderurlaub blieben in der Betrachtung unberücksichtigt, da Beschäftigte während der Beurlaubungszeit keine Entgelte/Bezüge erhalten. Tabelle 6: Zusammenfassende Betrachtung der besetzten Planstellen und (Hilfs-)Stellen besetzte Planstellen und (Hilfs-)stellen *4 Stand: besetzte Planstellen Altersteilzeit kw-Stellen Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Gesamtsumme 31.12.2018 8.366,71 39,39 679,53 89,12 161,14 152,45 120,38 9.608,72 31.12.2019 8.576,33 16,33 746,20 86,10 152,19 150,56 75,79 9.803,50 31.12.2020 8.688,51 12,05 820,27 95,26 190,91 138,24 111,02 10.056,26 31.12.2021 8.764,07 9,84 784,61 81,92 267,00 144,36 102,50 10.154,30 31.12.2022 8.844,34 11,73 762,45 78,92 292,90 136,58 134,35 10.261,27 31.12.2023 9.022,70 12,35 771,31 86,52 264,69 148,39 113,55 10.419,51 31.12.2024 9.212,36 16,18 780,98 76,08 224,81 158,90 108,68 10.577,99 30.04.2025 9.058,38 15,72 782,21 75,39 214,23 323,19 108,83 10.577,95 *4 (Hilfs-)Stellen für Beurlaubte und Personalgestellte sind nicht enthalten rund 1.520 (Hilfs-)Stellen dienen dazu, alle Beschäftigten im Stellenverwaltungssystem auszuweisen. Die Gesamtzahl der (Hilfs-)Stellen beläuft sich auf rund 1.520 (Tabelle 2, ohne Personalgestellte + Tabelle 3). Finanzielle Auswirkungen (Plan, Ist) Die Darstellung des Personalaufwandes erfolgt im Haushaltsplan differenziert nach den Personalaufwendungen und den Versorgungsaufwendungen. Der Planwert des Jahres 2025 (inkl. der Budgetaufstockungen aufgrund von Etat-Anträgen) für den Personalaufwand beläuft sich auf 1,07 Mrd. €. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Planansätze des Vorjahres i. H. v. 20,01 Mio. € übertragen. Der fortgeschriebene Planwert für das Haushaltsjahr 2025 beträgt somit 1,09 Mrd. €. An Personalkostenerstattungen (vom Bund, dem Land, Gemeinden oder Sonstigen) sind für städtische Bedienstete im Haushaltsjahr 2025 rd. 50,52 Mio. € veranschlagt. Zum Stand 30.04.2025 stellen sich die Aufwendungen und Erstattungen im Personalbereich wie folgt dar: Tabelle 7: Personalaufwand und Erstattungen In TSD € Soll Reste Soll-veränderungen Fortges. Plan Ist Hochrechnung Differenz Personalaufwendungen 885.532 20.007 - 905.539 260.657 853.701 -51.838 Versorgungsaufwendungen 181.320 - - 181.320 61.218 181.060 -260 Personalaufwendungen insgesamt 1.066.852 20.007 - 1.086.859 321.875 1.034.761 -52.098 Personalkostenerstattungen -50.523 - - -50.523 -10.912 - - Personalaufwendungen abzüglich Erstattungen 1.016.329 20.007 - 1.036.336 310.963 - - Die Personal- und Versorgungsaufwendungen unterliegen unterschiedlichen Budgetierungsmerkmalen (BGM). Die Personalaufwendungen sowie Personalkostenerstattungen sind gezielt budgetiert (BGM 21). Die Versorgungsaufwendungen sowie die Zuführung zum Lebensarbeitszeitkonto für die Beamt:innen sind nicht budgetiert (BGM 30). Tabelle 8: Ämterbezogene Darstellung der Personalaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Hochrechnung Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 3.299.413 925.169 2.956.057 -343.356 2 Büro des Oberbürgermeisters 1.907.000 707.316 2.277.163 370.163 10 Hauptamt 10.288.000 2.896.396 9.358.038 -929.962 13 Presse- und Informationsamt 2.033.000 512.023 1.668.205 -364.795 14 Revisionsamt 6.854.000 2.119.987 6.666.088 -187.912 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 259.000 79.748 255.417 -3.583 19 Stabss. Entw. Paulskirche/HdD - 146.377 384.579 384.579 52 Sportamt 10.451.000 3.291.881 10.791.922 340.922 Dezernat I 31.792.000 9.753.728 31.401.411 -390.589 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 5.866.000 1.937.043 6.144.441 278.441 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 174.000 67.855 212.871 38.871 Dezernat II 6.040.000 2.004.898 6.357.312 317.312 60B Denkmalamt 1.676.000 509.089 1.709.003 33.003 61 Stadtplanungsamt 14.217.000 4.309.949 13.536.839 -680.161 62 Stadtvermessungsamt 14.360.000 3.787.417 12.029.550 -2.330.450 63 Bauaufsicht 16.342.000 5.096.414 16.310.540 -31.460 64 Amt für Wohnungswesen 14.072.000 4.280.173 15.081.194 1.009.194 Dezernat III 60.667.000 17.983.042 58.667.126 -1.999.874 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 493.000 205.133 756.670 263.670 30 Rechtsamt 5.256.000 1.594.695 5.189.887 -66.113 34 Standesamt 6.194.000 2.101.809 6.978.411 784.411 81 Stabsstelle Stadtmarketing 506.000 160.823 604.479 98.479 Dezernat IV 12.449.000 4.062.460 13.529.446 1.080.446 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 20.523.000 7.045.169 23.128.376 2.605.376 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 23.288.000 7.818.127 26.739.056 3.451.056 16A Stabsstelle Digitalisierung 1.083.000 516.592 1.911.330 828.330 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 542.000 226.509 766.107 224.107 Dezernat V 45.436.000 15.606.397 52.544.868 7.108.868 11 Personal- und Organisationsamt 33.876.000 10.047.816 32.665.082 -1.210.918 20 Stadtkämmerei 10.434.000 3.543.963 11.256.818 822.818 21 Kassen- und Steueramt 20.048.000 6.519.218 21.809.869 1.761.869 55A Klinikreferat 103.000 - - -103.000 Dezernat VI 64.461.000 20.110.997 65.731.769 1.270.769 41 Kulturamt Frankfurt am Main 7.127.000 2.346.710 7.818.285 691.285 45B Archäologisches Museum 1.767.000 556.423 1.782.914 15.914 45E Historisches Museum 3.609.000 1.140.404 3.697.802 88.802 45F Museum für Angewandte Kunst 2.371.000 681.175 2.180.933 -190.067 45G Museum der Weltkulturen 1.583.000 573.825 1.767.763 184.763 45H Deutsches Architekturmuseum 1.693.000 515.642 1.668.108 -24.892 45I Museum für Moderne Kunst 2.315.000 582.031 1.847.187 -467.813 45J Jüdisches Museum 2.297.000 827.028 2.683.743 386.743 47 Institut für Stadtgeschichte 3.884.000 1.045.522 3.350.407 -533.593 77 Zoologischer Garten Frankfurt 12.586.000 3.732.182 12.031.888 -554.112 46 Restamt Städt. Bühnen 23.551.000 5.845.534 18.384.488 -5.166.512 Dezernat VII 62.783.000 17.846.475 57.213.518 -5.569.482 51 Jugend- und Sozialamt 111.190.000 37.395.754 122.995.275 11.805.275 92S Jobcenter Frankfurt am Main 33.302.000 9.874.531 31.931.106 -1.370.894 53 Gesundheitsamt 20.529.000 6.816.863 22.214.880 1.685.880 59 Drogenreferat 898.000 318.079 1.001.407 103.407 Dezernat VIII 165.919.000 54.405.227 178.142.668 12.223.668 32 Ordnungsamt 38.771.100 11.220.265 35.994.233 -2.776.867 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 8.620.900 3.050.806 9.728.821 1.107.921 37 Branddirektion 84.329.000 26.487.464 86.327.398 1.998.398 Dezernat IX 131.721.000 40.758.536 132.050.452 329.452 11C Frauenreferat 1.389.000 433.179 1.389.870 870 67 Grünflächenamt 51.817.000 16.351.400 53.030.578 1.213.578 78 Palmengarten 11.237.000 3.322.704 10.766.975 -470.025 79 Umweltamt 12.297.000 3.836.107 12.406.707 109.707 79A Klimareferat 1.531.000 549.838 1.862.658 331.658 79B Sauberes Frankfurt 568.000 183.062 676.140 108.140 Dezernat X 78.839.000 24.676.290 80.132.929 1.293.929 25 Amt für Bau und Immobilien 54.322.000 16.687.014 55.786.110 1.464.110 40 Stadtschulamt 48.817.438 14.001.435 45.813.650 -3.003.787 44 Stadtbücherei 13.379.000 4.260.101 13.634.553 255.553 49 Frankfurter Kinderbüro 1.035.000 279.096 994.941 -40.059 Dezernat XI 117.553.438 35.227.646 116.229.255 -1.324.183 36 Straßenverkehrsamt 27.650.000 7.867.174 25.832.870 -1.817.130 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 26.801.000 7.030.364 23.165.714 -3.635.286 Dezernat XII 54.451.000 14.897.538 48.998.584 -5.452.416 Zentrale Personalangelegenheiten 64.856.000 722.996 4.352.192 -60.503.808 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1.792.000 465.393 1.465.376 -326.624 11D Gleichberechtigungsbüro 738.000 252.064 785.898 47.898 Personalvertretungen 2.742.000 958.550 3.142.135 400.135 Zentrale Finanzwirtschaft 70.128.000 2.399.003 9.745.600 -60.382.400 Gesamtsumme 905.538.850 260.657.407 853.700.996 -51.837.855 Die dargestellten Minderaufwendungen im Bereich des Jobcenters "92 S - Jobcenter Frankfurt am Main" in Höhe von rd. 1,37 Mio. € werden durch entsprechend niedrigere Personalkostenerstattungen egalisiert. Unter Berücksichtigung dieses Ausgleichs reduzieren sich die dargestellten Minderaufwendungen zum 30.04.2025 von rd. 51,84 Mio. € auf rd. 50,47 Mio. €. Hierin enthalten ist die Übertragung nicht ausgeschöpfter Planansätze des Vorjahres in Höhe von rd. 20,01 Mio. €. In der Hochrechnung des Personalaufwandes für das Jahr 2025 ist die zum Jahresende anfallende Jahressonderzahlung für die Beschäftigten sowie die Auszahlung von Prämien an Bedienstete analog der Auszahlungshöhe des Vorjahres berücksichtigt. Im Bereich der Zentralen Personalangelegenheiten ist die Zuführung zur Rückstellung der Lebensarbeitszeitkonten für die Beamt:innen eingerechnet. Die Mehraufwendungen für die zweistufige Erhöhung der Besoldungsbezüge im Jahr 2025 (ab 01.02.25 = 4,8 % und ab 01.12.25 = 5,5 %) sind eingerechnet. Die Mehraufwendungen der diesjährigen Tariferhöhung auf Basis des Tarifabschlusses vom 06.04.2025 in Höhe von 3 %, mindestens 110 €, ab 01.04.25 sind ebenfalls eingerechnet. Für Mehraufwendungen durch unterjährige Stellenbesetzungen aufgrund der dynamischen Stellenbewirtschaftung sowie für Beförderungen, Höhergruppierungen, Stufensteigerungen, Arbeitszeiterhöhungen, Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung ist ein 2 %iger Aufschlag eingerechnet. Aufgrund organisatorischer Veränderungen wird es im Jahresverlauf zu Budgetverschiebungen aus dem Bereich der Zentralen Personalangelegenheiten zu den Ämtern sowie zwischen den Ämtern kommen. Die Versorgungsaufwendungen umfassen die Zuführungen zu der Pensions- und Beihilferückstellung sowie die Zuführung zur gesetzlichen Versorgungsrücklage. Tabelle 9: Ämterbezogene Darstellung der Versorgungsaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Hochrechnung Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 492.000 164.000 492.000 - 2 Büro des Oberbürgermeisters 265.000 80.668 242.000 -23.000 10 Hauptamt 1.269.000 422.992 1.269.000 - 13 Presse- und Informationsamt 56.000 18.664 56.000 - 14 Revisionsamt 1.215.000 405.004 1.215.000 - 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz - - - - 19 Stabss. Entw. Paulskirche/HdD - 7.664 23.000 23.000 52 Sportamt 490.000 163.336 490.000 - Dezernat I 3.295.000 1.098.328 3.295.000 - 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 29.000 9.664 29.000 - 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 29.000 9.664 29.000 - Dezernat II 58.000 19.328 58.000 - 60B Denkmalamt 103.000 34.332 103.000 - 61 Stadtplanungsamt 1.078.000 359.336 1.078.000 - 62 Stadtvermessungsamt 917.000 305.668 917.000 - 63 Bauaufsicht 1.294.000 431.332 1.294.000 - 64 Amt für Wohnungswesen 1.527.000 509.000 1.527.000 - Dezernat III 4.919.000 1.639.668 4.919.000 - 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 46.000 15.332 46.000 - 30 Rechtsamt 1.003.000 334.340 1.003.000 - 34 Standesamt 1.183.000 394.332 1.183.000 - 81 Stabsstelle Stadtmarketing 15.000 5.000 15.000 - Dezernat IV 2.247.000 749.004 2.247.000 - 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1.018.000 339.332 1.018.000 - 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 541.000 180.332 541.000 - 16A Stabsstelle Digitalisierung 316.000 105.336 316.000 - 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 82.000 27.332 82.000 - Dezernat V 1.957.000 652.332 1.957.000 - 11 Personal- und Organisationsamt 3.683.000 1.227.672 3.683.000 - 20 Stadtkämmerei 1.679.000 559.668 1.679.000 - 21 Kassen- und Steueramt 2.091.000 697.020 2.091.000 - 55A Klinikreferat - - - - Dezernat VI 7.453.000 2.484.360 7.453.000 - 41 Kulturamt Frankfurt am Main 418.000 139.336 418.000 - 45B Archäologisches Museum 54.000 18.000 54.000 - 45E Historisches Museum 118.000 39.332 118.000 - 45F Museum für Angewandte Kunst 34.000 11.332 34.000 - 45G Museum der Weltkulturen 75.000 25.000 75.000 - 45H Deutsches Architekturmuseum - - - - 45I Museum für Moderne Kunst 25.000 8.332 25.000 - 45J Jüdisches Museum - - - - 47 Institut für Stadtgeschichte 310.000 103.336 310.000 - 77 Zoologischer Garten Frankfurt 140.000 46.668 140.000 - 46 Restamt Städt. Bühnen 330.000 110.000 330.000 - Dezernat VII 1.504.000 501.336 1.504.000 - 51 Jugend- und Sozialamt 8.519.000 2.839.668 8.519.000 - 92S Jobcenter Frankfurt am Main 1.413.000 384.332 1.153.000 -260.000 53 Gesundheitsamt 458.000 152.668 458.000 - 59 Drogenreferat - - - - Dezernat VIII 10.390.000 3.376.668 10.130.000 -260.000 32 Ordnungsamt 4.325.000 1.441.664 4.325.000 - 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 922.000 307.336 922.000 - 37 Branddirektion 24.237.000 8.078.972 24.237.000 - Dezernat IX 29.484.000 9.827.972 29.484.000 - 11C Frauenreferat 11.000 3.668 11.000 - 67 Grünflächenamt 754.000 251.324 754.000 - 78 Palmengarten 93.000 31.000 93.000 - 79 Umweltamt 907.000 302.336 907.000 - 79A Klimareferat - - - - 79B Sauberes Frankfurt 67.000 22.332 67.000 - Dezernat X 1.832.000 610.660 1.832.000 - 25 Amt für Bau und Immobilien 2.084.000 694.668 2.084.000 - 40 Stadtschulamt 1.104.000 368.000 1.104.000 - 44 Stadtbücherei 169.000 56.332 169.000 - 49 Frankfurter Kinderbüro - - - - Dezernat XI 3.357.000 1.119.000 3.357.000 - 36 Straßenverkehrsamt 902.000 295.324 886.000 -16.000 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1.017.000 344.324 1.033.000 16.000 Dezernat XII 1.919.000 639.648 1.919.000 - Zentrale Personalangelegenheiten 112.070.000 38.221.234 112.070.092 92 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik - - - - 11D Gleichberechtigungsbüro 112.000 37.332 112.000 - Personalvertretungen 231.000 77.000 231.000 - Zentrale Finanzwirtschaft 112.413.000 38.335.566 112.413.092 92 Gesamtsumme 181.320.000 61.217.870 181.060.092 -259.908 Der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen kann erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt werden. Unterjährig erfolgen monatlich gleichbleibende Zuführungen, die sich grundsätzlich an dem Planwert bemessen. Aufgrund der zweistufigen Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von insgesamt 10,3 % könnte der Zuführungsbedarf am Jahresende erheblich höher ausfallen, so dass das zur Verfügung stehende Budget für Versorgungsaufwendungen deutlich überschritten werden könnte. Tabelle 10: Ämterbezogene Darstellung der Personalkostenerstattungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung - - - 52 Sportamt - -5.579 -5.579 Dezernat I - -5.579 -5.579 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten -2.000 -1.256 744 Dezernat II -2.000 -1.256 744 60B Denkmalamt - -600 -600 Dezernat III - -600 -600 11 Personal- und Organisationsamt - -69.923 -69.923 Dezernat VI - -69.923 -69.923 45J Jüdisches Museum - -3.048 -3.048 Dezernat VII - -3.048 -3.048 51 Jugend- und Sozialamt -4.846.000 -660.673 4.185.327 92S Jobcenter Frankfurt am Main -34.715.000 -8.993.196 25.721.804 53 Gesundheitsamt -5.140.000 -134.797 5.005.203 Dezernat VIII -44.701.000 -9.788.666 34.912.334 32 Ordnungsamt -1.220.000 -344.919 875.081 37 Branddirektion -267.000 -270.574 -3.574 Dezernat IX -1.487.000 -615.493 871.507 67 Grünflächenamt - -6.397 -6.397 Dezernat X - -6.397 -6.397 40 Stadtschulamt -3.356.000 -1.575 3.354.425 Dezernat XI -3.356.000 -1.575 3.354.425 36 Straßenverkehrsamt - -145.944 -145.944 66 Amt für Straßenbau und Erschließung - -245.466 -245.466 Dezernat XII - -391.410 -391.410 Zentrale Personalangelegenheiten -977.000 -28.156 948.844 Zentrale Finanzwirtschaft -977.000 -28.156 948.844 Gesamtsumme -50.523.000 -10.912.102 39.610.898 Anlage _Glossar_zum_Stand_23_06_2025 (ca. 20 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 3 Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 217 Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 392 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 264 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6496, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 11-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Den Frankfurt-Pass weiter entwickelnB21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 265 Betreff: Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6052 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 138/25 - Zwischenbericht: Seit der letzten Berichterstattung wurde seitens des IT-Dienstleisters die sogenannte Landingpage fertiggestellt. Der Projektgruppe des Jugend- und Sozialamtes wurde die Testversion für den Registrierungsprozess zur Verfügung gestellt. Der Startzeitpunkt der Landingpage steht noch nicht fest, aktuell ist die Umsetzung der Digitalisierung für den 01.01.2026 geplant. Die Webseite wird anwenderfreundlich für Computer- und Smartphone-Nutzende gestaltet (Web-App), sodass keine Notwendigkeit besteht, eine zusätzliche App im klassischen Sinne zu entwickeln. Eine Zusammenlegung mit der Jobcenter-App ist nicht realisierbar, da es sich dabei um ein Programm der Bundesagentur für Arbeit handelt. Mit der VGF und weiteren Akzeptanzstellen findet ein Austausch statt. Dabei wurde unter anderem die künftige Möglichkeit der Kommunikation der Akzeptanzstellen über den Newsfeed der Web-App mit den registrierten Benutzerkonten vorgestellt und die Möglichkeit einer automatisierten Überprüfung von Berechtigungen erörtert. Möglichkeiten der Verknüpfung mit weiteren Angeboten/Vergünstigungen werden parallel geprüft. Aktuell ist der Fokus allerdings primär auf die Realisierung der Digitalisierung und Automatisierung in Zusammenarbeit mit den bereits jetzt beteiligten Stellen gerichtet. Bei Austauschgesprächen mit den Entwicklern des Leistungsprogramms für die Grundsicherung im Alter und Asylbewerberleistungen ging es zuletzt um die Entwicklung eines Feldes zur Erfassung einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur automatisierten Datenübermittlung aus dem Leistungsprogramm an das künftige Frankfurt-Pass-Programm. Die Projektgruppe steht darüber hinaus mit dem Jobcenter und dem Amt für Wohnungswesen wegen einer automatisierten Datenübermittelung für die betreffenden Personenkreise im Austausch. Das Design der physischen Karte wurde fertiggestellt. Insgesamt befindet sich das Projekt der Digitalisierung des Frankfurt-Passes in der vorgesehenen Zeitschiene. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 138 Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 432 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 265 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 265 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6497, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse 2024B21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 266 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5063 - NR 326/12 GRÜNE, B 218/24 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. 2024 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2023-998-3, Honsellstraße (noch ohne Nummer) Neubau: Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit vier Läden und drei Schank- und Speisewirtschaften auf einer Tiefgarage, sowie einem Wirtschaftsgarten befristet für 5 Jahre ab Baugenehmigung - Baufeld Mitte. Verkaufsfläche: 851,59 m²; es handelt sich hierbei um eigenständige Läden und keine zusammenhängende große Fläche. Der Bauantrag wurde am 22.09.2023 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 19.04.2024 erteilt; es wurde noch kein Baubeginn gemeldet. B-2023-195-5, Lyoner Straße 32 Neubau: Errichten von 2 Wohn- und Geschäftshochhäusern mit 383 Wohneinheiten, 9 Einzelhandelsbetrieben, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 Einheiten zur freiberuflichen Nutzung gem. § 13 BauNVO und einer Kindertagesstätte auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 410 Stellplätzen. Verkaufsfläche: 927,49 m²; es handelt sich hierbei um eigenständige Läden und keine zusammenhängende große Fläche. Der Bauantrag wurde am 03.03.2023 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 28.02.2024 erteilt; es wurde noch kein Baubeginn gemeldet. B-2024-867-5, Lyoner Straße 27 Neubau: Errichtung von 4 Wohn- und Geschäftshäusern mit 517 Wohneinheiten, 3 Läden, 2 Büros, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 eingehausten Mülltonnenabstellplätzen und einer Tiefgararge mit 294 Stellplätzen. Verkaufsfläche: 997,50 m²; es handelt sich hierbei um eigenständige Läden und keine zusammenhängende große Fläche. Der Bauantrag wurde am 21.08.2024 eingereicht; der Antrag ist noch nicht beschieden. Begründung: Das Vorhaben in der Honsellstraße befindet sich innerhalb der Abgrenzungen vom B 799 Ä Honsellstraße - 1. Änderung. Für die als Kerngebiet festgesetzten Flächen wird großflächiger Einzelhandel gemäß des § 11 (3) BauNVO ausgeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es bei den kleinstrukturierten Läden bzgl. des Sortimentsangebots zu keiner Summenwirkung kommen wird, die die Funktionsfähigkeit des direkt anschließenden C-Zentrum "Ostend" beeinträchtigen wird. Das Vorhaben in der Lyoner Straße 32 und das Vorhaben Lyoner Straße 27 widersprechen den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. In den kommenden Jahren werden in der direkten Nachbarschaft jedoch mit der Umstrukturierung der Bürostadt Niederrad zahlreiche Wohnungsbauvorhaben erwartet. Um diesen zukünftigen Einwohnern eine ausreichende Versorgungssituation für den Standort zu bieten, wurde für das Vorhaben Lyoner Straße 32 eine Genehmigung erteilt. Schädliche Auswirkungen auf benachbarte Zentrale Versorgungsbereiche sind nicht zu erwarten. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2024 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen: B 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung (Aufstellungsbeschluss 11.07.2024) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.06.2014 zur Änderung des Geltungsbereiches und zur Konkretisierung und Erweiterung der Planungsziele, insbesondere soll ein kleines Quartierzentrum entstehen (SO Quartierszentrum), "das zur Schaffung von Wohnraum und untergeordnet zur Unterbringung der Versorgung des Gebiets dienender Infrastruktur- und Nahversorgungseinrichtungen geeignet ist. Zukünftig soll dieser Bereich im Zusammenspiel mit der direkt gegenüberliegenden Grundschule die urbane und gesellschaftliche Mitte des Plangebiets bilden. Um dieser herausgehobenen städtebaulichen Funktion gerecht zu werden, sollen im Baufeld neben Wohnnutzungen auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie im Erdgeschoss ein großflächiger Nahversorger möglich sein." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 218 Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 229 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 9 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 266 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6662, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 63-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickelnB21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 267 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7287 (M 203/20) - NR 326/12 GRÜNE, l. B 32/14 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 (M 203/20) am 04.03.2021, § 7287 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2011 (M 21/11), wobei die Ziele des Konzeptes grundsätzlich gleichgeblieben sind. Im Mittelpunkt stand neben der Lenkung des Einzelhandels an gewachsene zentrale Orte nun insbesondere die Stärkung der Nahversorgung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. 2024 hat das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main ein Monitoring zur Frankfurter Einzelhandelsentwicklung in Auftrag gegeben. Dabei soll das Gutachten die Einzelhandelsentwicklung und das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 überprüfen. Wie auch schon bei der letzten Fortschreibung soll ein wesentlicher Schwerpunkt auf die Nahversorgung im Frankfurter Stadtgebiet gelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 32 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 20 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 89 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage B 267 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 267 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU und GRÜNE gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 267 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 267 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6663, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 92-31
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichernB21.07.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 268 Betreff: Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5841 - E 120/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 45/25 - Der Magistrat nimmt Bezug auf den Bericht B 338 vom 09.09.2024 und B 45 vom 07.03.2025. Der Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte soll im zweiten Halbjahr 2025 zur internen Abstimmung vorgelegt werden. Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 45 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 482 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 268 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6456, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 92-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung eines Sozialbezirksvorstehers sowie Ernennung einer Sozialpflegerin und eines SozialpflegersM21.07.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.07.2025, M 112 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung eines Sozialbezirksvorstehers sowie Ernennung einer Sozialpflegerin und eines Sozialpflegers Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen als Ehrenbeamten (Sozialbezirksvorsteher) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtin bzw. Ehrenbeamten (Sozialpflegerin/Sozialpfleger) zu ernennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage _Vorschlagsliste (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6629, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller SachstandOFOB 221.07.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2025, OF 1258/6 Betreff: Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand Vorgang: M 13/20; F 3315/25 Bereits im Jahr 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt (Deichaufsicht), den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf den schlechten baulichen Zustand und die nicht mehr gegebene Standsicherheit des Sindlinger Maindeiches hingewiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Deich zu sanieren oder zurückzubauen. Mit der M 13/2020 hat der Magistrat deutlich gemacht, dass er den Rückbau des Maindeiches anstrebt und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt herbeiführen will. Der Ortsbeirat wurde am 29.03.2022 über die weitere Planung informiert und hat diese positiv zur Kenntnis genommen. Vor allem der geplante öffentliche Zugang zum Mainuferweg wurde begrüßt. Auf die Frage 3315 vom 28.05.2025 antwortete der Magistrat, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau bis 2026 gerechnet wird und ein Rückbau ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden ARA Sindlingen - Kläranlage - erfolgen könne. Ziel des Rückbaus ist die Schaffung eines großen Retentionsraums. Aufgrund des geplanten Rückbaus sollten zumindest Teile der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und eine Ersatzfläche für das Schaustellergelände gesucht werden. Mit dem Rückbau würde dadurch ein Teil des Gebiets wasserrechtlich als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die Gefahren durch den ab 2029 geplanten Rückbau vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse? 2. Wie viele Eigentümer haben das Kaufangebot der Stadt angenommen und welche Flächen konnten bislang nicht von der Stadt übernommen werden? 3. Einem Teil der Pächter sollten neuen Pachtverträge angeboten werden, ein Teil er Pachtverträge sollte hingegen gekündigt werden, um dort öffentlich zugängliche Retentionsflächen zu schaffen. Wie ist der aktuelle Sachstand? 4. Wurde für die Schausteller ein Ersatzgelände gefunden und wo befindet sich dies? 5. Wie wird der Hochwasserschutz für die Anlagen der Stadtentwässerung/ Abwasserreinigung gewährleistet? Begründung: Gerade die verstärkten Hochwasser- und Starkregenereignisse durch die Klimaveränderungen erfordern weitsichtige Anpassungen. Daher sollte die Maßnahme zügig aber neuesten Erkenntnissen entsprechend umgebaut werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 13 Frage vom 28.05.2025, F 3315 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1241 2025 Die Vorlage OF 1258/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10STOB 1021.07.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1190 Betreff: Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 Es ist das Bestreben des Magistrats, die Stellungnahmen an die Ortsbeiräte innerhalb der durch § 4 Ziff. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebenen Frist von zwölf Wochen abzugeben. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Fachbereichen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, ist der Magistrat gehalten, eine vorläufige Stellungnahme abzugeben. Dies ist in der weit überwiegenden Zahl der Ortsbeiratsanregungen und -anfragen der Fall. In einigen Fällen stehen Antworten noch aus, da noch Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats besteht. Der Magistrat ist jedoch bestrebt, den Ortsbeiräten sobald als möglich eine abgestimmte und sachgerechte Antwort zukommen zu lassen, ggf. in Form einer vorläufigen Stellungnahme. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 527 Antrag vom 19.08.2025, OF 1102/10 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7260
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.