Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes überprüft und festgestellt, dass diese regelmäßig und in einem ordentlichen Zustand erfolgt. Aufgrund einer Anregung wird eine verstärkte Kontrolle und gegebenenfalls eine Erhöhung der Reinigungsintervalle in Betracht gezogen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Straßenbereiche des Bruchfeldplatzes (RKL II) werden gemäß der Satzung über die Straßenreinigung zweimal wöchentlich gereinigt. Dabei werden alle losen Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter aufgenommen. Auch die Papierkorbleerungen erfolgen in diesem regelmäßigen Turnus, in der Regel immer dienstags und freitags.
In der Grünanlage bzw. dem Spielplatz findet keine Straßenreinigung im Sinne der Satzung statt. Der Bruchfeldplatz wird dennoch in den Monaten November bis Ende Februar zweimal pro Woche und in den übrigen Monaten von März bis Ende Oktober dreimal pro Woche gereinigt.
Der betroffene Bereich wurde überprüft. Zum Zeitpunkt der Begehung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Sowohl die Verkehrsflächen als auch der Bruchfeldplatz selbst befanden sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand.
Zudem liegen dem Magistrat aktuell keine anderweitigen Beschwerden über Reinigungsmängel vor. Aufgrund der Anregung wird der Magistrat den Bruchfeldplatz und die umliegenden Grünflächen stärker kontrollieren und bei Bedarf die Reinigungsintervalle erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 1377/5Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 25. April 2025OMOM 6866Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessernDirektanregung
- 28. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1260Straßenreinigung des Bruchfeldplatzes verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab