Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Denkmal für Otto von Bismarck wieder aufzustellen, um es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte zu fördern. Dies soll durch eine ergänzende Tafel und digitale Angebote unterstützt werden.
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Der Magistrat wird gebeten, das im Oktober 2024 gestürzte Denkmal für Otto von Bismarck zeitnah auf seinen ursprünglichen Sockel in der Leverkuser Straße wiederzuerrichten und die Wiederaufstellung mit einer historisch kontextualisierten Erläuterung zu begleiten, etwa durch eine ergänzende Tafel und digitale Angebote.
Begründung
Durch die Wiedererrichtung des Denkmals an seinem ursprünglichen Ort in der Leverkuser Straße bleibt das Denkmal für Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut zugänglich. Außerdem kann es dazu beitragen, sich kritisch mit der Geschichte auseinanderzusetzen und bietet gleichzeitig Gelegenheit, Diskussionen und Debatten in der Gesellschaft anzustoßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 1246/6Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von BismarckOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7106Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von BismarckDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1492Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von BismarckStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats