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Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende stätische Grundstücke?

Vorlagentyp: STMagistrat
6 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Umstrukturierung des Klinikums Höchst und der geplanten Entwicklung von Wohnungsbau auf den freiwerdenden Klinikflächen. Der Bebauungsplan sieht die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets vor, das auch eine Kindertagesstätte und öffentliche Grünflächen umfasst. Die Umsetzung hängt jedoch von der Schaffung von Ersatzflächen für die Kliniknutzungen ab.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Für die Umstrukturierung des Klinikums Höchst wurde der Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst aufgestellt. Dieser stellt die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung dar. Mit der geplanten Verlagerung und Konzentration der Kliniknutzungen im Norden sollen die im Süden freiwerdenden und nicht mehr benötigten Klinikflächen für Wohnungsbau entwickelt werden. Zu diesem Zweck setzt der Bebauungsplan die südlichen Flächen als Allgemeines Wohngebiet fest. Die festgesetzte Gebäudestruktur mit maximal vier Vollgeschossen und einer offenen Bauweise entspricht der einer aufgelockerten Mehrfamilienhausbebauung. Für den entstehenden Bedarf ist als zusätzliche Nutzung eine Kindertagesstätte vorgesehen, die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Planungsrechtlich sind auch eine öffentliche Grünfläche, die einen Großteil des erhaltenswerten Baumbestands intergiert, sowie zwei neue Straßenabschnitte zur Ergänzung des Verkehrsnetzes festgesetzt. Die Entwicklung des Wohnungsbaus ist wesentlich davon abhängig, dass während des laufenden Betriebs Ersatzflächen für die bestehenden Kliniknutzungen geschaffen werden, auf die diese verlagert werden können. Im Zuge der derzeitigen Prüfung, die bislang getrennt geplanten Bauabschnitte 2 und 3 zu einem gemeinsamen Bauabschnitt zusammenzufassen, ist mit Verzögerungen der Wohnungsbauentwicklung zu rechnen. Zu 2.: Über die Nachnutzung für die freiwerdenden Grundstücke wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2025VV 1209Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke?Anfrage
  2. 28. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 Wochen
    STST 1254Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende stätische Grundstücke?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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