Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke in Unterliederbach und Griesheim gebeten. Es besteht ein Informationsbedarf bezüglich der zukünftigen Nutzung dieser Flächen, insbesondere im Hinblick auf den Wohnungsbau und die Verlagerung von Schulen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat um Auskunft zu drei Arealen gebeten:
- Klinikum Frankfurt Höchst: Die aktuell begonnenen Abbrucharbeiten des "Bettenhauses" des varisano Klinikums Frankfurt Höchst werden voraussichtlich Ende des Jahres beendet sein, damit dort neue Gebäude u. a. für die Augenklinik und die Psychiatrie errichtet werden können. Auf dem Platz der jetzigen Augenklinik und Psychiatrie sollen 300 Wohnungen entstehen. Nach welchem Standard soll dies geschehen? Sind weitere Nutzungen geplant?
- Griesheim: Die Berthold-Otto-Schule und die Georg-August-Zinn-Schule sollen von ihren jetzigen Standorten auf das ehemalige FIAT-Gelände ziehen? Welche Nutzung ist für ihre Grundstücke in der Kiefernstraße bzw. der Straße Am Mühlgewann geplant?
Kontext
Im Frankfurter Westen werden vielerorts nach Verlegung von städtischen Einrichtungen und Abriss der alten Gebäude neue Flächen frei. Ist dies Platz für dringend benötigten Wohnraum oder ist er bereits für weitere Nutzungen vorgesehen?
Dies vorausgeschickt
Begründung
Im Ortsbeirat und in der Bürgerschaft besteht Informationsbedarf, auch in Hinblick auf eine zukünftige Beteiligung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025Sie sind hierVV 1209Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke?Anfrage
- 28. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 1254Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende stätische Grundstücke?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen