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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Zeilsheim: Erfurter Weg
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1302 Betreff: Zeilsheim: Erfurter Weg Die Einmündungen des Erfurter Weges in die West-Höchster-Straße sowie in die Straße Neu-Zeilsheim unterscheiden sich baulich und geometrisch nicht in relevantem Umfang von anderen Einmündungen in diesem Quartier. Würde man hier beginnen, Markierungen und Poller einzubringen, würde dies weitere Maßnahmen an einer Reihe von anderen Einmündungen nach sich ziehen. Bau- und Unterhaltskosten wären zu finanzieren. Die Verkehrseinrichtung entspricht hier eindeutig den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Anwohner:innen haben die Möglichkeit, die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge zu melden. Neben dem direkten Kontakt zur Städtischen Verkehrspolizei kann auch das Online-Portal zur Meldung von Falschparker:innen genutzt werden: https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe= 00.00.PA.FFOrdA&mode=cc&cc_key=AnzeigeOwi Dem Wunsch nach einem Ortstermin wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6628

  • Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße
    STOB 12
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1303 Betreff: Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6978

  • Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen
    STOB 8
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1304 Betreff: Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen Die Messungen vor Ort haben folgende Maße ergeben: Verbleibende Gehwegbreite: 1,35 m Parkstand auf dem Hochbord: 3,00 m Fahrbahnbreite: 6,60 m Bei ordnungsgemäßem Parken verbliebe eine maximale Durchfahrtsbreite der Fahrbahn von 4,50 m. Auch aufgrund der sehr geringen Fahrbahnbreite wird der Anregung entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6562

  • Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1305 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Eine niedrigschwellige Sozialberatung mit wohnortnahen Anlaufstellen ist ein Anliegen des Magistrats. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main hält dies auch in seiner Sozialkonzeption fest. In Oberrad leisten die Sozialbezirksvorsteher:innen ebenso wie die im Sozialraum verorteten freien Träger niedrigschwellige Sozialberatung. Sie unterstützen Menschen dabei, sich im System zurechtzufinden, beispielsweise indem sie ihnen beim Ausfüllen von Formularen helfen oder sie an die richtigen Stellen bei den Ämtern verweisen. Dabei kooperieren sie mit der Schutzfrau vor Ort des 8. Polizeirevieres Frankfurt am Main. Darüber hinaus werden immer wieder zeitlich befristete Projekte und Angebote im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft, der Sozialen Quartiersentwicklung und der Familienbildung in Form von Sozialräumlichen Familienbildungs-Projekten (auch kurz SOFA-Projekte genannt) sowie der Jugendhilfe in Oberrad durchgeführt. Die verschiedenen Arbeitsbereiche des Jugend- und Sozialamtes, insbesondere das zuständige Sozialrathaus Sachsenhausen, gewährleisten grundsätzlich allen Frankfurter Bürger:innen Information und Beratung zu den diversen Ansprüchen an Sozialleistungen. Diese können bei individuellem Bedarf auch wohnortnah und niedrigschwellig erfolgen. In Fällen, in denen eine Vorsprache notwendig, aber persönlich nicht möglich ist, wird im Rahmen des Möglichen versucht, das Anliegen fernmündlich oder per E-Mail-Korrespondenz serviceorientiert zu bearbeiten. Sollte ein Anspruch auf Sozialleistungen anderer Stellen in Frage kommen, erfolgt regelhaft eine Weiterverweisung an die betreffenden Stellen und Institutionen. Über die Kooperation mit verschiedenen Institutionen in Oberrad wie etwa Schulen, Kindertagesstätten, Altenpflegeheimen usw. leisten die Mitarbeitenden des Sozialrathauses Sachsenhausen zugleich auch tagtäglich wohnortnahe Sozialberatung, beispielsweise indem sie dazu beitragen, dass die genannten Institutionen vor Ort Menschen zu Angeboten und Leistungsansprüchen beraten können. Um fortlaufend über die Gegebenheiten im Stadtteil und die Bedarfe vor Ort informiert zu sein und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, ist der Magistrat - hier das Jugend- und Sozialamt und Vertreter:innen des Sozialrathauses Sachsenhausen sowie die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen - seit vielen Jahren im intensiven Austausch mit den verschiedenen Gremien und Akteur:innen im Stadtteil Oberrad. Dazu gehören neben den bereits erwähnten Sozialbezirksvorsteher:innen, die Sozialpfleger:innen, das Kindernetzwerk, das Familiennetzwerk, die Kinderbeauftragten und der Regionalrat. Der Stadtteil Oberrad gehört nicht zu den am stärksten belasteten in Frankfurt und ist wie beschrieben bereits mit diversen Angeboten der Sozialberatung versorgt. Die Entwicklung der Bedarfe im Stadtteil Oberrad werden aber weiterhin im Blick behalten und die Angebote ggf. angepasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6864

  • Straßensanierung Alt Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306 Betreff: Straßensanierung Alt Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Der Magistrat kann den Eindruck des Ortsbeirats nicht gänzlich teilen. Der genannte Straßenabschnitt ist in einem gutem und vor allem auch in einem verkehrssicheren Zustand. Selbstredend wird der Magistrat bei Bedarf die notwendigen Arbeiten veranlassen, um die Verkehrssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten. Eine Umgestaltung kann der Magistrat in den kommenden Jahren aufgrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte mit einer höheren Priorität nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 Antrag vom 05.10.2025, OF 1295/6 Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1285

  • Anlage von Blühstreifen
    STOB 2
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1307 Betreff: Anlage von Blühstreifen Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass bei sämtlichen Baumaßnahmen geprüft wird, ob Entsiegelungen möglich sind und Blühstreifen/Wildwiesenflächen angelegt werden können. Dabei werden auch verkehrstechnische Belange und Nutzungsbelange betrachtet. Sofern die geprüften Flächen geeignet sind, werden diese sukzessive klimafreundlich umgestaltet. Zur konkret angesprochenen Fläche am Dalberg-Kreisel teilt der Magistrat mit, dass die innere Fläche der Fundamentierung des Kunstwerkes dient. Eine Entsiegelung und Anlage eines Blühstreifens ist hier leider nicht möglich, Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6819

  • Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit
    STOB 12
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1308 Betreff: Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit Zu 1. und 2.: Die Piktogramme sind beauftragt und werden je nach Witterung kurzfristig aufgebracht. Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich hierbei um Sonderanfertigungen handelt, die nicht im Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrs-Ordnung enthalten sind und die Kosten entsprechend hoch sind. Zu 3.: Mit den Maßnahmen aus der ST 2113/23 verfolgt der Magistrat die Strategie, Radfahrende eher auf der Straße Griesheimer Ufer als direkt am Uferweg entlang zu führen. Am östlichen Ende des Griesheimer Ufers wurde dazu bereits eine Überfahrt baulich hergestellt. Dort soll auch ein Piktogramm aufgebracht werden, das die Radfahrenden entsprechend leitet. Die Wegweisung ist ebenfalls bereits angepasst worden. Im Bereich der Hafnerstraße weisen die Wegweiser den Weg in die Straße Griesheimer Ufer, so dass Radfahrende damit nicht den Hinweis erhalten, auf dem Uferweg zu fahren. Wenn nun dort ein weiteres Piktogramm mit einem Radsymbol, wie es im Sinnbild "Rücksicht macht Wege breit" zu sehen ist, markiert wird, dann würde das die Strategie aufweichen. Der Magistrat lehnt die Anregung daher ab, die Radfahrenden auf den Uferweg zu leiten, um eine bessere Trennung der Zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6809

  • Dauerbaustelle „160 PARK VIEW“
    STOB 7
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1309 Betreff: Dauerbaustelle "160 PARK VIEW" Die Baumaßnahme auf der Liegenschaft Fürstenbergstraße 235 wurde am 31. Januar 2018 vom Magistrat genehmigt. Insbesondere aufgrund der Bausubstanz waren seit Erteilung der ursprünglichen Genehmigung mehrere Umplanungen und Nachtragsgenehmigungen erforderlich. Der ursprünglich vorgesehene Fertigstellungstermin ist dem Magistrat nicht bekannt. Derzeit wird eine Fertigstellung der baulichen Anlagen für Ende 2025 angestrebt. Die Fertigstellung der Außenanlagen ist für Mitte 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.05.2025, V 1199

  • Welche Liegenschaften auf der Berger Straße stehen leer?
    STOB 15
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1310 Betreff: Welche Liegenschaften auf der Berger Straße stehen leer? Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main teilt mit, dass es sich bei den erwähnten Liegenschaften um die Berger Straße 6 und 8 (im Nordend) und um die Berger Straße 307 (in Bornheim) um gewerbliche Flächen handelt. Zu den beiden Gebäuden in der Berger Straße 6 und 8 gibt es zahlreiche in PARLIS abgelegte Stellungnahmen. Einige der letzten sind folgende: ST 2191 Berger Straße 6 bis 8 ST 728/24 Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 ST 1337/23 Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 ST 2525 Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden ST 432 Erhalt leerstehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 ST 661/13 Nachfrage zu den Liegenschaften Berger Straße 6 und 8 Zur Liegenschaft Berger Straße 307 sind keine in PARLIS abgelegten Stellungnahmen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167

  • Erhalt der Anna- Apotheke
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1311 Betreff: Erhalt der Anna- Apotheke Der Magistrat hat sich auf Anregung des Ortsbeirates 5 sowohl mit dem Eigentümer der Liegenschaft als auch mit der Mieterin und Betreiberin der Anna-Apotheke in Verbindung gesetzt. Die beabsichtigte Schließung der Anna-Apotheke zum 31. August 2025 stellt eine unternehmerische Entscheidung aus Altersgründen dar und erfolgt im Zusammenhang mit dem regulären Ablauf des bestehenden Mietvertrags. Entgegen vorheriger Annahmen ist nicht der 31. März 2025, sondern der 31. August 2025 das maßgebliche Vertragsende. Nach Auskunft des Eigentümers besteht das Bestreben, die betreffenden Räumlichkeiten erneut an eine Apotheke zu vermieten. Für die freiwerdende Gewerbefläche werden derzeit bereits potenzielle Nachmieterinnen und Nachmieter gesucht. Konkrete Informationen darüber, welcher Nutzer oder welche Nutzerin den Standort künftig übernehmen wird, liegen der Wirtschaftsförderung zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Die Wirtschaftsförderung steht weiterhin in engem Austausch mit dem Eigentümer, um eine zeitnahe und geeignete Nachnutzung der Fläche zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6858

  • Soziale Teilhabe älterer Menschen in Oberrad stärken - Antrag auf kommunale Maßnahmen gemäß SGB XII
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1312 Betreff: Soziale Teilhabe älterer Menschen in Oberrad stärken - Antrag auf kommunale Maßnahmen gemäß SGB XII Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, sieht es als Auftrag, die soziale Teilhabe älterer Menschen in jeder Lebenslage zu fördern. Wir gestalten Angebote, begleiten den Aufbau lokaler Strukturen und arbeiten aktiv daran soziale Teilhabe weiter auszubauen - sowohl durch die Förderung der örtlichen Träger als auch mit direkten eigenen Leistungen des Jugend- und Sozialamtes. Die Ausweitung vorhandener Angebote setzt voraus, dass die Bedarfslage sorgfältig erfasst wird. Auf Grundlage gesammelter Daten (z.B. Ergebnisse der aktuellen Befragung von Seniorenbegegnungsstätten) planen wir eine umfassende Altenplanung für die gesamte Stadt - ein Prozess, der bereits läuft. Oberrad wird dabei berücksichtigt. Die Neukonzeption der Altenplanung für Frankfurt am Main soll im vierten Quartal 2025 vorliegen. In einem partizipativen Verfahren mit bestehenden Angeboten der Altenhilfe (lokale Akteure, Träger, Jugend- und Sozialamt) sollen Bedarfe identifiziert und Angebote ausgebaut werden. Bereits bestehende Angebote Das Sozialrathaus Sachsenhausen, welches auch für den Stadtteil Oberrad zuständig ist, ist erste Anlaufstelle für Menschen in sozialen Notlagen. Darüber hinaus arbeitet das Sozialrathaus eng mit der Sozialbezirksvorsteherin sowie mit der Schutzfrau vor Ort des 8. Polizeireviers Frankfurt am Main zusammen. Beide bieten niedrigschwellige Beratung und Begleitung an. Die Sozialbezirksvorsteherin für Oberrad ist Frau Ursula Becker (Telefon 069 69769653, E-Mail sozialbezirk-oberrad@hotmail.com). Sie bildet eine wichtige Brücke zwischen Bewohner:innen, Verwaltung und lokalen Akteuren und bietet Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung an. In ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bietet sie Unterstützung und Beratung für Frankfurter Bürger:innen, die in ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen (z. B. Unterstützung bei der Antragstellung oder Informationen über mögliche Unterstützung im Stadtteil). Sozialbezirksvorsteher:innen sorgen aktiv für die Teilnahme an den Freizeitangeboten des Rathauses für Senioren, da sie aktiv auf Menschen zugehen, das Angebot bewerben und Karten verkaufen. Die Schutzfrau vor Ort ist Frau Manuela Trujkic. Ihre Bürgersprechstunden findet in der Reha-Werkstatt Oberrad Buchrainstraße 18, dienstags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt (Telefon: 069 755-10885, E-Mail: svo-d408.ppffm@polizei.hessen.de). Der Regionalrat Oberrad ist ein lokales Forum, in dem Institutionen wie das Sozialrathaus, Sozialbezirksvorsteher:innen, Träger, Wohlfahrtsverbände und weitere lokale Akteure vernetzt sind. Die regionalen Präventionsräte sind freiwillige Stadtteilgemeinschaften, die der Gewalt und Kriminalität präventiv vor Ort begegnen. Sie arbeiten behördenübergreifend und binden Bürger:innen mit ihrem Sachverstand aktiv in die Präventionsarbeit ein Das Rathaus für Senioren informiert, vermittelt und organisiert stadtweit Freizeit, Beratungs- und Begegnungsangebote. Auch Menschen aus Oberrad können diese Services nutzen, etwa Beratung zu Pflege, Wohnraumanpassung sowie Teilnahme am stadtweiten Freizeitprogrammen und den Tagesfahrten im Sommer. Eine Informationsveranstaltung für den Stadtteil zum Thema Pflege kann beim Pflegestützpunkt der Stadt Frankfurt am Main angefragt werden. Der Pflegestützpunkt Frankfurt am Main ist per E-Mail: pflegestuetzpunkt@frankfurt.de oder über die Hotline: 0800 5893659 (kostenfrei) zu erreichen. Für Menschen mit Einschränkungen, bietet der Pflegestützpunkt auch eine individuelle Beratung in der eigenen Häuslichkeit an. Weitere Informationen unter: https://frankfurt.de/themen/soziales-und-gesellschaft/pflege/pflegestützpunkt Die Wohnberatung für barrierefrei Wohnraumanpassung berät telefonisch und bei Bedarf in Hausbesuchen. Sie telefonisch 069 212 70676 oder per E-Mail zu erreichen wohnberatung@stadt-frankfurt.de Das Team Kultur, Freizeit und Begegnung im Rathaus für Senioren organisiert ein umfangreiches Freizeitprogramm mit Ausflügen und Besichtigungen in und um Frankfurt, im Sommer mit ganztägigen Tagesfahrten und in der Vorweihnachtszeit mit einem abwechslungsreichen Theaterprogramm. Informationen zur Kartenvergabe werden in dem Magazin "Stadt Frankfurt im Blick" veröffentlicht. Die Tagesfahrten werden über die Sozialbezirksvorsteher:innen koordiniert. Bezieher:innen von Grundsicherung/Wohngeld oder Frankfurt Pass Inhaber:innen erhalten Freikarten. Die Aktionswochen Älterwerden vom 15. - 27. September 2025 bieten eine Vielzahl an informativen, geselligen und zum größten Teil kostenlosen Angeboten für Frankfurter Senior:innen. Das Programmheft ist in allen Sozialrathäusern, der Bürgerberatung, den Bürgerämtern, dem Rathaus für Senioren und an vielen anderen Stellen sowie online unter www.frankfurt.de/aelterwerden erhältlich. Interessierte können sich das Programm auch bequem per Post kostenlos nach Hause zuschicken lassen. Bestellungen sind per E-Mail aktionswochen@stadt-frankfurt.de oder Telefon 069 212 45058 möglich. Im nahegelegenen Stadtteil Sachsenhausen sind zehn Veranstaltungen geplant: (In Klammern die Seitenzahlen des Programmheftes): Mo., 15.09. Infoveranstaltung Agaplesion Oberin Martha Keller Haus (S. 36); diese Veranstaltung wird am Do., 25.09. wiederholt (S. 181) Mi., 17.09. Geistig fit bleiben - Demenz vorbeugen (S. 69) Mi., 17.09. Oktoberfest im Agaplesion Oberin Martha Keller Haus (S. 77) Mi., 17.09. Patientenverfügung Schritt für Schritt (S. 81) Do., 18.09. Spaziergang durch das Schwanthalter Carrée (S. 97) Do., 18.09. Demenz und Bewegung (S. 104) Mo., 22.09. Mobil bleiben - auch mit der eigenen Lebensplanung (S. 143) Do., 25.09. Offener Mittagstisch (S. 179) Fr., 26.09. Fake News erkennen (S. 190) Die Informationsschrift Stadt Frankfurt im Blick (ehemals Seniorenzeitschrift), herausgegeben vom Dezernat Soziales und Gesundheit, bietet aktuelle Informationen zu allen Themen des Älterwerdens in Frankfurt. Die Zeitschrift liegt kostenlos an über 500 Stellen in Frankfurt aus, davon an acht Stellen in Oberrad (z. B. Dr. Silvia Engelhorn, Brunnen-Apotheke, Hortus-Apotheke, Kath. Pfarramt Herz-Jesu) und kann auch online gelesen werden. Auf der Webseite der Zeitschrift kann die Schriftgröße eingestellt werden und eine Vorlesefunktion der aktuellen sowie zurückliegenden Ausgaben wird vorgehalten: https://stadt-frankfurt-im-blick.de/ Es gibt zwei digitale Bildungs- und Unterstützungsangebote in Sachsenhausen, die für Senior:innen aus Oberrad zu Verfügung stehen: Begegnungs- und Servicezentrum Sachsenhausen-West Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. Mörfelder Landstraße 210-212, 60598 Frankfurt am Main Telefon 069 299 807 2211 E-Mail alena.laufer@frankfurter-verband.de Internet https://frankfurter-verband.de/sachsenhausen-west-riedhof Digitallots:innen Sachsenhausen (zugehende Beratung zu Hause) Agaplesion Oberin Martha Keller Haus Dielmannstraße 26 60599 Frankfurt am Main Telefon: 069 60 906 812 E-Mail: seniorenlotse@agaplesion.de Internet: https://www.markusdiakonie.de/fileadmin/Agaplesion_mdk-frankfurt/PDF/Flyer/Digit allotse_MDG_web.pdf Für ältere Menschen mit Migrationshintergrund bietet die Caritas Frankfurt Beratungen an. Termine nach Vereinbarung unter Tel 069 2982-2830 oder per E-Mail migration.stadtmitte@caritas-frankfurt.de Ein aktives Engagement gegen Einsamkeit eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Einsamkeit im Alter ist weit verbreitet und kann weitreichende gesundheitliche Folgen haben - etwa depressive Verstimmungen, psychische Krankheiten und eingeschränkte Lebensqualität. Studien zeigen zudem, dass soziale Isolation zu einem messbaren Abbau kognitiver Fähigkeiten führen kann, insbesondere im Bereich Gedächtnis und Entscheidungsfähigkeit. In Oberrad sind aktuell folgende Gemeinschaftsangebote zu nennen: Senioren Club der Ev.-Luth. Erlösergemeinde Oberrad Spieleabend und Offener Stammtisch des Bürgervereins Oberrad e.V. Das Jugend- und Sozialamt steht bei allen Schritten der Ausweitung von Angeboten - von Planung über Evaluation bis Umsetzung - gerne unterstützend und beratend zur Verfügung. Grundlage dafür ist eine stadtweite Altenplanung, die derzeit aufgebaut und sukzessive weiterentwickelt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6863

  • Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt
    STOB 2
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1313 Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Es ist ein fundamentaler Grundsatz unseres Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass die Versammlungsbehörde bei der Ausübung ihrer Aufgaben streng neutral bezüglich des Themas oder Inhalts einer öffentlichen Versammlung zu verfahren hat. Gemäß Art. 5 des Grundgesetzes (GG) ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, und das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip gebieten ein striktes Neutralitätsgebot für staatliche Organe. Eine Beurteilung oder Bewertung der Inhalte von Versammlungen würde einen Verstoß gegen dieses Neutralitätsgebot darstellen und die Grundsätze der Meinungsfreiheit sowie des Demokratieprinzips untergraben. Die Entscheidung der Versammlungsbehörde basiert ausschließlich auf versammlungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Erwägungen, nicht auf dem Anliegen oder der politischen Botschaft der Versammlung. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) schützt das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, um gemeinsam an Diskussionen oder Kundgebungen zur öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen. Es umfasst auch das Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich Ort, Zeit und Modalitäten der Versammlung. Dieses Grundrecht findet jedoch seine Grenzen im Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit. Gemäß Art. 8 Abs. 2 GG kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden, insbesondere zum Schutz gleichrangiger anderer Rechtsgüter und unter strikter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) erlaubt Beschränkungen einer Versammlung gemäß § 14 Abs. 1, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei deren Durchführung unmittelbar gefährdet ist. Die "öffentliche Sicherheit" umfasst hierbei den Schutz individueller Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung, einschließlich straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Eine Beschränkung oder Untersagung setzt eine gesicherte Gefahrenprognose voraus, die auf konkreten und nachvollziehbaren tatsächlichen Anhaltspunkten beruht. Bei der Abwägung kollidierender Interessen, wie der Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, ist stets eine Herstellung praktischer Konkordanz erforderlich. Dabei muss die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit berücksichtigt werden, aber auch der Schutz anderer grundrechtlich geschützter Rechtsgüter, insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs maßgeblich berührt sein kann. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem rechtskräftigen Beschluss vom 27. September 2024 (- 8 B 1843/24 -, juris) die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde bei einer vergleichbaren Versammlung ausdrücklich bestätigt und ausgeführt, dass sie auf konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten gestützt ist und eine unmittelbare Gefährdung zahlreicher Verkehrsteilnehmer begründet. Bundesautobahnen dienen primär dem weiträumigen und schnellen Kraftfahrzeugverkehr (§ 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 Bundesfernstraßengesetz). Obwohl sie nicht pauschal als "versammlungsfreier Raum" gelten, kommt den Verkehrs- und Sicherheitsbelangen auf ihnen eine grundsätzlich größere Bedeutung zu als auf innerörtlichen Straßen und Plätzen. Dieser Grundsatz wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 27. September 2024 erneut bekräftigt, mit der Folge, dass das Interesse des Veranstalters an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat. Die Nutzung einer Bundesautobahn für eine Demonstration ist nach der Rechtsprechung allenfalls nur in Ausnahmefällen zulässig. Der kommunikative Prozess ist bei Versammlungen auf Autobahnen grundsätzlich nur eingeschränkt möglich, da Dritte, die nicht Teil der Versammlung sind, sich nur mittelbar in Seh- und Hörweite befinden und der Versammlung nicht in dem Maße beiwohnen können, wie es auf untergeordneten Straßen der Fall wäre. Ein bloß spektakuläres Auftreten zur Erzielung von Aufmerksamkeit ist von der Versammlungsfreiheit nicht abgedeckt. Für den angemeldeten Streckenabschnitt auf der BAB 5 im Bereich Frankfurt liegen besondere Umstände vor, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründen. Die BAB 5 in diesem Bereich ist ein hochfrequentierter Abschnitt und gehört zu den meistbefahrenen Straßen Deutschlands. Auch an Sonn- und Feiertagen, wie dem geplanten Versammlungstag, ist das Verkehrsaufkommen erheblich. Für den relevanten Abschnitt wurden an einem Standardsonntag zwischen 12:00 und 15:00 Uhr 4.500 bis über 5.000 Kfz pro Stunde und ca. 108 bis 144 LKWs pro Stunde ermittelt. Eine Vollsperrung der BAB 5 in Fahrtrichtung Norden wäre für mindestens zwei bis vier Stunden erforderlich, beginnend bereits am Frankfurter Kreuz. Zudem müssten eine Teilsperrung der Richtungsfahrbahn Süden und Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Absicherung erfolgen. Der Verkehr müsste großräumig über deutlich längere Umleitungsstrecken (z.B. BAB 3, BAB 661, BAB 66) umgeleitet werden, was eine komplexe Steuerung des Verkehrsflusses erfordert. Die massiven Verkehrsbeeinträchtigungen, insbesondere durch Staubildung und das damit einhergehende erhöhte Unfallrisiko auf einer der meistbefahrenen Autobahnen Deutschlands sowie auf den nicht ausreichend leistungsfähigen Umleitungsstrecken, können auch durch mildere Mittel als die verfügten Beschränkungen und die Anordnung einer Alternativroute nicht effektiv und vollständig abgewendet werden. Die Schutzwürdigkeit der gefährdeten Rechtsgüter von Verfassungsrang (insbesondere Leben und körperliche Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer) gebietet die getroffenen Maßnahmen. Die von Seiten des Ortsbeirats vorgebrachte Befürchtung, die verfügte Alternativroute lasse "keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen", ist unzutreffend. Vielmehr wurde bei der Wahl der Alternativroute ausdrücklich darauf geachtet, den symbolischen Bezug und die Sichtbarkeit des Protests zu wahren, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Rahmen des Kooperationsgesprächs wurde dem Anmelder durch die Versammlungsbehörde zudem die Möglichkeit eingeräumt, für den Fall einer behördlichen Untersagung der Versammlung auf der BAB 5 eine alternative Streckenführung vorzuschlagen, die dem Versammlungszweck unter Berücksichtigung der behördlichen Bedenken bestmöglich gerecht werden könnte. Dieses Angebot wurde durch den Anmelder abgelehnt. Die verfügte Alternativroute ermöglicht: Die Auftaktkundgebung am Markierungsstein "Spatenstich des ersten Teilstücks der Autobahn" (Höhe Schwanheimer Ufer), einem Ort, der den historischen Bezug zum Anliegen der Autobahneröffnung im Jahr 1935 unmittelbar herstellt. Dieser Ort befindet sich bewusst in unmittelbarer Nähe zur BAB 5/Europabrücke. Die Zuführung zur Auftaktkundgebung über den Fußweg der Europabrücke (von Sammelpunkt Griesheim kommend), wodurch ein direkter physischer Bezug zum Bauwerk der Europabrücke und somit zur Autobahn selbst hergestellt wird. Die Abschlusskundgebung am Griesheimer Stadtweg, kurz vor der Europabrücke, welche sich ebenfalls in Sicht- und Hörweite der BAB 5 befindet. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem rechtskräftigen Beschluss vom 27. September 2024 (Az.: 8 B 1843/24) die Möglichkeit, einen Versammlungsort in Sicht- und Hörweite des ursprünglich geplanten Versammlungsorts auf der BAB 5 zu nutzen, als milderndes Element und Ausdruck der Wahrung des Versammlungszwecks bewertet. Dies unterstreicht, dass die verfügte Alternativroute dem Versammlungszweck der Kundgabe am und zum Ort des Geschehens gerecht wird und weiterhin einen relevanten räumlichen Bezug zur BAB 5 ermöglicht, ohne die mit der Begehung der Autobahnfläche verbundenen unverhältnismäßigen Gefahren zu schaffen. Die Versammlungsbehörde nimmt die Bedeutung des von den Anmeldern angeführten historischen Kontextes, insbesondere die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Antifaschisten sowie den Bezug zum 90. Jahrestag der Eröffnung des Autobahnteilstücks am 19. Mai 1935, ausdrücklich zur Kenntnis. Dieser Wunsch nach einem symbolischen Bezug zum historischen Ereignis und zum Anliegen des Protests gegen den "Autowahn" wurde bei der Abwägung der Routenwahl berücksichtigt. Die in der verfügten Alternativroute gewählten Orte der Auftakt- und Abschlusskundgebung, insbesondere der "Markierungsstein Spatenstich des ersten Teilstücks der Autobahn" und die Nähe zur Europabrücke, ermöglichen weiterhin einen deutlichen räumlichen und thematischen Bezug zur Geschichte der Autobahn und zum Protest. Die verfügte Route wurde somit unter Berücksichtigung des angemeldeten Zwecks der Versammlung gewählt, um der Möglichkeit der Meinungsäußerung unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Anmelder so weit wie möglich Rechnung zu tragen, ohne dabei die unvermeidbaren und erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kauf zu nehmen, die mit einer Begehung der BAB 5 verbunden gewesen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die rein symbolische Bedeutung eines Datums oder Ortes, auch wenn sie aus der Perspektive der Anmelder als gewichtig empfunden wird, in der rechtlichen Abwägung nicht die objektive Gefahrenprognose für Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter überwinden kann. Dies gilt insbesondere für die Nutzung einer Hochleistungsautobahn, deren primärer Zweck dem fließenden Verkehr dient. Die von der Bürgerinitiative im Rahmen ihrer Begründung vorgebrachten Argumente bezüglich der Notwendigkeit und der Folgen der A 5-Erweiterung sind Anliegen der politischen Willensbildung und Gegenstand des versammlungsrechtlich geschützten Protests. Die Versammlungsbehörde betont jedoch ausdrücklich, dass die Sachprüfung dieser Argumente nicht zu ihren Aufgaben gehört und keinerlei Einfluss auf die versammlungsrechtliche Entscheidung hatte. Die behördliche Entscheidung über die Beschränkungsverfügung beruht ausschließlich auf der nachvollziehbaren und gerichtlich bestätigten Gefahrenprognose für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Falle einer Begehung der Bundesautobahn. Im Rahmen der nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorzunehmenden Abwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der effektiven Gefahrenabwehr und dem Schutz der genannten Rechtsgüter das private Interesse des Veranstalters an der Durchführung der Versammlung auf der ursprünglich geplanten, hochgefährlichen Route auf der BAB 5. Die verfügte Routenänderung erweist sich vor diesem Hintergrund nicht als unangemessener Eingriff in die Versammlungsfreiheit, da sie erforderlich und verhältnismäßig ist, um die unmittelbare und erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abzuwenden. Die Anordnung dient der Aufrechterhaltung eines störungs- und gefahrenfreien Versammlungsverlaufs auf der verfügten Alternativroute sowie der Abwehr der mit der ursprünglichen Routenplanung verbundenen erheblichen Gefahren für die Allgemeinheit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6981

  • Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1314 Betreff: Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern Der angesprochene Bereich liegt in einer bestehenden Baustelle. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die ausführende Baufirma aufgefordert wurde, die temporäre gelbe Rad- und Fußwegmarkierung auf der gesamten Länge ihrer Baustelle zeitnah zu erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6655

  • Planungen für das „Kaisertor“ vorstellen
    STOB 11
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1315 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Die Neugestaltung des Kaisertors ist sowohl planerisch als auch zeitlich vom viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof abhängig. Entsprechend ist mittelfristig noch keine umfassende Planung vorgesehen. Durch Abschluss eines Teileinziehungsverfahrens wurde das Kaisertor dem Gemeingebrauch durch Kfz entzogen. Da - wie in der Begründung zur Anregung beschrieben - noch vielfach das Einfahrt- und Parkverbot ignoriert wird, ist jetzt geplant, mit einer Beschilderung "Fußgängerzone" (VZ 241 StVO) mit den Zusatzzeichen "Be- und Entladen 5-11h" sowie "Radfahren in Schritttempo" mehr Klarheit zu schaffen. Diese Beschilderung wird das bisherige "Verbot für Kraftfahrzeuge" (VZ 260 StVO) mit Zusatzzeichen "Grundstückszufahrt frei" ablösen. Die neue Beschilderung wird voraussichtlich Anfang des dritten Quartals 2025 ausgeführt. Zudem wurden im Rahmen der Maßnahmen zur Verschönerung der Straße Blumenkübel aufgestellt, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Zur in der Begründung der Anregung angesprochenen Abfallentsorgung teilt der Magistrat mit, dass im Bereich des Kaisertors Restabfallbehälter sowie Wertstoff- und Gewerbetonnen täglich durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) geleert werden. Nach der Leerung müssen die Abfallbehälter unverzüglich durch die Haushalte und Gewerbebetriebe zurückgestellt werden. Sofern satzungsgemäße Abfallbehälter nicht bis 6:00 Uhr am Morgen bereitgestellt werden können, bietet die FES GmbH hier auch die Möglichkeit einer Nachmittagsleerung. Dazu müssen die Abfallbehälter bis 13:00 Uhr bereitgestellt werden, die Leerung erfolgt bis 18:30 Uhr. Die Haushalte und Gewerbetreibenden wurden durch die FES GmbH umfassend über dieses Vorgehen informiert. Mit der Möglichkeit der Vormittags- oder Nachmittagsleerung werden die Standzeiten der Abfallbehälter im öffentlichen Raum und damit Vandalismus verringert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6663

  • Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1316 Betreff: Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen Im Verlauf der Idsteiner Straße befinden sich mehrere "liegende Kreuze", die in der Vergangenheit zur Sicherung von Müllplätzen angebracht wurden. Die, vom Ortsbeirat erwähnte Stelle, Schneidhainer Straße / Ecke Idsteiner Straße hat die Besonderheit, dass sie direkt neben der Haltestelle des Linienbusses liegt und so zu einer sicheren Querung zur Bushaltestelle benutzt werden kann. Das "liegende Kreuz" in der Idsteiner Straße / Ecke Hornauer Straße weist keine Besonderheit zu den restlichen Markierungen in der Idsteiner Straße auf. Für die Aufstellung von Verkehrszeichen 600 Straßenverkehrs-Ordnung (rot-weiße Absperrpoller) gelten im Stadtgebiet strenge Regelungen, um eine inflationäre Ausbreitung zu vermeiden. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wurde über die Beschwerdelage informiert und gebeten, die Örtlichkeit im Rahmen der Streife verstärkt zu überwachen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6658

  • Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der Töngesgasse
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1317 Betreff: Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der Töngesgasse Wie dem Ortsbeirat bereits bekannt ist, befürwortet der Magistrat eine Änderung der Verkehrsführung zur Unterbindung der bekannten "Poserrunde". Über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt kann derzeit keine Aussage getroffen werden, u.a. aufgrund von Abhängigkeiten fortschreitender Hochbauvorhaben im fraglichen Bereich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten liegen weder in der Bleidenstraße noch in den beiden Abschnitten der Töngesgasse ausreichend lange Messstrecken vor, um mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Andere Maßnahmen sind aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6554

  • Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern
    STOB 11
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1318 Betreff: Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern Der Magistrat entspricht der Anregung. Offenen Flächen und Spalten im Bereich der Konstabler Wache werden überprüft und verschlossen. Eine Fachfirma zur Bekämpfung des bestehenden Befalls der oberirdischen Flächen wurde bereits beauftragt. Für die Schädlingsbekämpfung der B-Ebene zeichnet die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) verantwortlich. Der Bereich wird regelmäßig durch eine Fachfirma kontrolliert und behandelt, hier gilt die Bekämpfung jedoch eher Mäusen. Der Magistrat arbeitet zudem ämterübergreifend an einer langfristigen Lösung, um den Befall von Schadnagern unter Kontrolle zu halten und eine umweltfreundliche und nachhaltige Prävention zu betreiben. Generell teilt Frankfurt das beschriebene Problem mit zahlreichen anderen Kommunen. Die Faktoren für die Zunahme von Schadnagern in den Innenstädten sind vielfältig. Neben unsachgerechter Entsorgung von Lebensmitteln, wilder Vermüllung und den genannten offenen Unterschlupfmöglichkeiten tragen auch zunehmend mildere Winter und Resistenzen zur Verbreitung von Schadnagern in den Innenstädten bei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6668

  • Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Zu 1.: Es wird keinen Bedarf für einen Ortstermin gesehen. Zur Schonung der personellen Ressourcen wird von einer Teilnahme abgesehen. Zu 2. und 3.: Die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen nicht vor: Die die Platzfläche umgebenden Verkehrsanlagen sind nicht höhengleich ausgebaut und verfügen vor allem als solche über keinerlei eigenständige Aufenthaltsqualität. Zu 4.: Der Platz ist mit einem Geländer abgesichert und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Zusätzliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Zu 5.: Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1238/2024 verwiesen. Hier wurde der Anregung "den Gehweg im Bereich der Mönchhofstraße / Ecke Bischofsheimer Platz so abzupollern, dass er gegen illegales Parken gesichert ist", nicht entsprochen. Die vorhandenen Poller dienen dem Schutz der Bäume beziehungswiese des Versorgerhäuschens. Ein Zugang muss für Unterhaltungsmaßnahmen erhalten bleiben. Die Barrierefreiheit ist trotz der Falschparkenden gewährleistet. Bei beeinträchtigter Sicht gilt es, die Fahrweise der Situation entsprechend anzupassen. Zu 6.: Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert die Bischofsheimer Straße und den Bischofsheimer Platz im Rahmen der Streife und zeigt die dabei festgestellten Verstöße an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656

  • Nachhaltige Wahlplakatwerbung
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1320 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Generell präsentieren sich mit Wahlwerbung Parteien mit ihrem politischen Programm, um damit Stimmen zu sammeln. Wahlwerbung ist gesetzlich nicht geregelt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird geschützt durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG, Pressefreiheit) Artikel 5 Absatz 3 GG (Kunstfreiheit) und Artikel 21 GG (Parteienprivileg). Wahlwerbung hat ihre Grenzen, wo verbotene Parteien Wahlwerbung betreiben oder wo die Wahlwerbung strafbar ist. Sie unterliegt den allgemein geltenden Gesetzen. Bei der Aufstellung von Wahlplakaten liegt eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen und Wege vor, die durch das Straßenrecht (Bundes- und Landesstraßenrecht) sowie kommunale (Sondernutzungs-) Satzungen geregelt wird. Theoretisch lassen sich die vom Ortsbeirat genannten Punkte umsetzen. Wie sich die Stadt bei dem Thema Wahlwerbung aufstellt, ist nach Auffassung des Magistrats jedoch eine politische Entscheidung, die mit einem entsprechenden Beschluss festgehalten werden müsste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6672

  • Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe Gymnasium
    STOB 11
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe Gymnasium Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage, die Eingriffe im angeregten Umfang rechtfertigen könnte, kann nicht im Ansatz objektiv erkannt und belegt werden. Im Gegenteil ist der in Rede stehende Abschnitt der Friedrich-Ebert-Anlage von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung. Auch allgemein ist die Verkehrsunfallbelastung in Fahrtrichtung Westen zwischen Mainzer Landstraße und Rheinstraße auffallend niedrig im Vergleich zu anderen Abschnitten der Friedrich-Ebert-Anlage. Der das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau darstellende Kennwert V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Kraftfahrzeugführer:innen nicht überschritten wird) liegt insbesondere tagsüber bei teils deutlich unter 25 km/h, was auf die große Verkehrsmenge und enge Abfolge von Lichtsignalanlagen (sowie teils auch auf die kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Einmündung Rheinstraße) zurückzuführen ist. Die Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde daher vollumfänglich abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 Antrag vom 02.10.2025, OF 1246/2 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7660

  • Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
    STOB 13
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1322 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass im Rahmen der laufenden Planung der Straßenquerschnitt grundlegend verändert wird. Der Planungsprozess befindet sich noch in einer sehr frühen Phase, so dass noch kein zuverlässiger Ausführungszeitraum genannt werden kann. Generell wird zukünftig dem Fußverkehr ein zeitgemäßer Stellenwert eingeräumt. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist bei Umgestaltungsmaßnahmen obligatorisch. Zu 2. Aufgrund der langfristigen Umplanung der Straße sieht der Magistrat von einer kurzfristigen Änderung der Parkordnung ab. Radbügel werden im Rahmen der Umgestaltung berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6737

  • Pollerreihe Ecke Wielandstraße/Friedberger Landstraße schließen
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1323 Betreff: Pollerreihe Ecke Wielandstraße/Friedberger Landstraße schließen Der Magistrat entspricht der Anregung und erarbeitet eine Planung, um den Abschnitt wie gewünscht abzusichern. Mit der Ausführung ist voraussichtlich im vierten Quartal 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7030

  • Queeres Leben im Ostend sichtbar machen
    STOB 14
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1324 Betreff: Queeres Leben im Ostend sichtbar machen Der Magistrat unterstützt grundsätzlich die Idee, queeres Leben in der Stadt sichtbar zu machen und trägt diesem Gedanken zum Beispiel auch mit der Installation gleichgeschlechtlicher Signalmasken an der Lichtsignalanlage (LSA) Konstablerwache Rechnung. Die Straßenverkehrsbehörde ist jedoch an gesetzliche Regelungen gebunden. Für die LSA sind das die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die vom Land Hessen per Erlass eingeführt worden sind. In diesen Richtlinien wird auch die Gestaltung der Signalmasken geregelt. Die Straßenverkehrsbehörde hat sich dazu entschieden, punktuell von diesen Vorgaben abzuweichen: An der Konstablerwache mit den gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen, in Sachsenhausen mit dem Symbol der Frau Rauscher und zur Fußball-Europameisterschaft 2024 temporär an der Fußgängerquerung am Hauptbahnhof mit den Fußball-Ampelmännchen. Grundsätzlich soll und muss es aber bei den durch die RiLSA vorgegebenen Symbolen bleiben. Ein Austausch der Signalbilder ist somit nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6726

  • Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützen
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1325 Betreff: Bürgersteig vor häufigem Zuparken schützen Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. In der Ostendstraße, im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Obermainstraße, befinden sich bauliche Parkbuchten. Diese sind ausreichend dimensioniert, um ordnungsgemäß zu parken ohne den Gehweg zu blockieren. Zudem verfügt der Gehweg auf der Südseite nicht über die erforderliche Breite, um eine weitere bauliche Absicherung anzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6728

  • Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
    STOB 5
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1326 Betreff: Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Markierung wird entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6733

  • Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten
    STOB 10
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1327 Betreff: Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten Der Magistrat wird dieser Anregung nicht entsprechen. Im genannten Abschnitt ist keine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298), sondern eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) aufgebracht. Sperrflächen dürfen im Gegensatz zu Grenzmarkierungen nicht überfahren werden. Die Pflasterung des Gehwegs und die Bordsteinabsenkung verweisen bereits klar auf die Parkordnung. Die Grenzmarkierung wurde vor einigen Jahren angebracht, um die Parkordnung nochmals zu verdeutlichen. Es gibt keinen Grund, die Grenzmarkierung zu verlängern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6802

  • Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg
    STOB 2
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1328 Betreff: Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg Der Magistrat strebt die Ertüchtigung des Verbindungswegs zwischen Philippine-Schulz-Weg und Gräfendeichstraße mit einfachen Mitteln an. Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der bestehende Schotterweg soll eine wassergebunde Decke erhalten, zudem ist eine Anrampung im Bereich des Wendehammers des Philippine-Schulz-Weg vorgesehen. Aufgrund örtlichen Gegebenheiten lässt sich die angeregte Barrierefreiheit nicht umsetzen. Eine Beleuchtung des Weges ist nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6693

  • Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1329 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Das Parken wird in der Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen RASt06 geregelt. Gemäß den Abmessungen besteht eine lichte Durchfahrtsbreite der Straße von 4,03 m und von der Baumscheibe bis zur Hauswand (Gehweg/Parkfläche) eine Breite von 7,00 m. Die RASt06 sagt hierzu aus: Bei einer Fahrbahnbreite von 4,00 m ist für ein Schrägparken ein Aufstellwinkel von 70 Grad zu Grunde zu legen. Zudem muss ab dem Fahrgassenrand eine Tiefe von 4,60 m zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist der Überhang eines PKW´s von 0,70 m zu berücksichtigen. Gemäß § 42 Absatz 2 Anlage 3 laufende Nummer 10 (Zeichen 315 - Parken auf Gehweg) unter der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von zu Fuß Gehenden gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrenden auch im Begegnungsverkehr bleibt. Um den originären Nutzen von Gehwegen auch zukünftig aufrechtzuerhalten, wird in Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde das Parken auf dem Gehweg daher nur noch angeordnet, wenn eine Restbreite von mindestens 2,20 m für zu Fuß Gehende verbleibt. Entsprechend den vorgenannten Angaben ist an der betroffenen Örtlichkeit zum Einrichten des Schrägparkens ein Platzbedarf von 7,50 m erforderlich. Die vorhandene Breite beträgt 7,00 m, und entspricht somit nicht der erforderlichen Fläche. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden und die vorhandene Parkregelung muss weiterhin bestehen bleiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6696

  • Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1330 Betreff: Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschte Absicherung voraussichtlich im dritten Quartal 2025 anbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6697

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Installieren eines Verkehrsspiegels in der Hahnstraße Höhe Hausnummer 40
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1331 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Installieren eines Verkehrsspiegels in der Hahnstraße Höhe Hausnummer 40 Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert, haben sich Verkehrsspiegel als potenziell zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen oder von Staub bedeckt sein. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Für den Magistrat geht aus der Anregung indes nicht eindeutig vor, welche der beiden Tiefgaragenausfahrten in diesem Bereich konkret gemeint ist. Er bittet den Ortsbeirat daher um eine Rückmeldung an bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de. Dann kann geprüft werden, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen sich gegebenenfalls noch anbieten, um die Situation im Sinne der Anregung zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6700

  • Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget
    STOB 4
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1332 Betreff: Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget Zu 1. OIB 19/16 Der Anregung kann entsprochen und der Beschluss zur OIB 19/16 aufgehoben werden. Zu 2. OIB 154/17 Die Gestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofgeländes der Bürgermeister-Grimm-Schule und der Ackermannschule erfolgte in Abstimmung mit den Schulleitungen. Die Umsetzung der Maßnahme ist beauftragt und wird zum Ende der kommenden Sommerferien fertigstellt sein. Auf dem großen übersichtlichen Schulhof, mit einem eingezäunten Fußballplatz, neuen Kletter- und Spielgeräten sowie einer Calinestics-Anlage wird auch ein frisch angelegter Schulgarten für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Da sich die Maßnahme in der Umsetzung befindet, kann der Beschluss zur OIB 154/17 nicht aufgehoben werden. Zu 3. OIB 396/20 Der Magistrat begrüßte die Initiative des Ortsbeirats 1 zur Errichtung eines urbanen Gartens am Mainkai ausdrücklich und bot Unterstützung in Form von Beratung und Standortabstimmung an. Seitdem ist im zuständigen Fachamt jedoch kein Antrag auf Förderung eingegangen, noch wurde durch die Bürgerschaft der Wunsch nach einer entsprechenden Patenschaft geäußert. Auch aus dem "1. Urban Gardening Dialog" am 18.08.2022, der unter Beteiligung zahlreicher Initiativen und Ämter stattfand, ergaben sich keine Hinweise auf ein konkretes Vorhaben am Mainkai in diesem Zusammenhang. Der Anregung kann entsprochen und der Beschluss zur OIB 396/20 aufgehoben werden. Zu 4. OIB 420/20 Die Aufstellung eines Bücherschranks im Bereich der Straße Zum Pfarrturm (OIB 420 vom 26.01.2020) wird durch den Magistrat nicht mehr verfolgt. Die Mittel in Höhe von bis zu 8.000,00 EUR können freigegeben werden, indem der Beschluss aufgehoben wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6935

  • Griesheim/Goldstein: Marode Radweg/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5
    OFOB 6
    03.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2025, OF 1261/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: Marode Radweg-/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Fuß- und Radfahrverbindung Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen a) Wann wurde der Rad- und Fußweg unter der Europabrücke vor dem festgestellten Schaden am Abgang Schwanheimer Ufer zuletzt geprüft? b) Wie ist der bauliche Zustand des gesamten Rad- und Fußwegs unter der Europabrücke? c) Was wird kurzfristig umgesetzt, um den Fuß- und Radweg jetzt für eine sichere Verbindung aufrechtzuerhalten? d) Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, die wichtige barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung zwischen Goldstein und Griesheim langfristig und verbindlich zu sichern? e) Liegt bereits ein Zeitplan für die nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen vor? 2. Künstlerische Gestaltung der Brücke nach Sanierung Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie nach Instandsetzung der Fußgänger- und Radfahrverbindung die Betonwand durch ein Projekt der Griesheimer und Goldsteiner Kinder durch ortsansässige Künstler begleitet, schnellstens in einen ansehnlichen Anblick verwandelt werden kann. Kann daher schon jetzt die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde (ASE / Autobahn GmbH?) eingeholt werden? 3. Schäden am gesamten Bauwerk Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, a) ob die gesamte Autobahnbrücke A 5 (Europabrücke) ebenfalls auf Schäden untersucht wurde a) oder ob die Prüfung nur im Fußgängerbereich erfolgte und b) ob das gesamte Bauwerk durch Korrosion und stärkste Belastung durch das hohe Verkehrsaufkommen noch der starken Nutzung durch PKW und Schwerlastverkehr gewachsen ist. Begründung: Neben der Staustufe als Fußgängerquerung gehört der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Hauptverbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein. Ferner nutzen diese Brückenquerungsmöglichkeit viele zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um hier entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Er ist Verbindungsweg für die Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihr Sport- und Freizeitengagement einbezogen haben. Ein Wegfall wäre ein GAU für die Bewohner und sämtliche Nutzer und Nutzerinnen Frankfurts. Da die Fußgängerbrücke insgesamt in keinem guten sichtbaren Zustand ist und zur Zeit sehr viele Brücken Alterungserscheinungen aufweisen, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung über den Zustand dieser Brücke, da diese unmittelbar an den angrenzenden Wohngebieten der Stadtteile Griesheim und Goldstein vorbeiführt. Die beschmierte Wand entlang des Weges über den Main könnte sehr schön nach der Sanierung durch die Kinder und Jugendlichen der beiden angrenzenden Stadtteile unter Mitwirkung örtlicher Künstler sodann gestaltet werden. Hier wäre es schön, wenn bereits jetzt dafür die Einwilligung der zuständigen Behörde gegeben würde. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 567 2025 Die Vorlage OF 1261/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand
    OFOB 6
    31.07.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1201/2 Betreff: Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel zur Erinnerung an die Synagoge Bockenheims an den ehemaligen Standort an der Schlossstraße 5 zu versetzen und zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge dessen eine Erhöhung/Schrägstellung der Gedenkplatte zum Zwecke der besseren Sichtbarkeit möglich ist. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Kulturdezernats, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der "Frankfurt History App" zu installieren und bittet beides, zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Rahmen eines Ortstermins mit einer Vertreterin des Kulturdezernats und Mitgliedern des Vereins "Freunde Bockenheims" hat das Kulturdezernat angeboten, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der "Frankfurt History App" zu installieren, beides begrüßten die Anwesenden sehr. Der Ortsbeirat unterstützt das nachvollziehbare Anliegen der "Freunde Bockenheims", die Gedenkplatte sichtbarer zu machen, jedoch ist dem Ortsbeirat die verkehrliche Situation durchaus bewusst. Zu einem Austausch mit den zuständigen Ämtern steht der Ortsbeirat, sowie die Initiative "Freunde Bockenheims" gerne zur Verfügung. Im Jahre 2024 (OF 851/2) hat der Ortsbeirat dem Verein "Freunde Bockenheims" 1500,00 € zur Verfügung gestellt, um über die ehemalige Synagoge Bockenheims zu forschen und Vorschläge zur besseren Sichtbarkeit zu unterbreiten. Am 6. April 2025 hat der Verein "Freunde Bockenheims" gemeinsam mit dem "Studienkreises Widerstand 1933-1945" im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe "Denk Mal Am Ort" (Siehe ausführliche Info: www.denkmalamort.de) an den Standort der ehemaligen Synagoge erinnert. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7398 2025 Die Vorlage OF 1201/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden?
    OFOB 2
    31.07.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1222/2 Betreff: Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der legalen Stellplätze im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Bereich zu erheben. Dabei sind Lieferzonen, Sonderstellplätze, beispielsweise für mobilitätseingeschränkte, sowie Anwohnerzonen, Plätze für Car-Sharing-Angebote und Kurzzeitstellplätze gesondert zu erheben. Begründung: Öffentlicher Raum ist knapp. Eine ordentliche Datengrundlage fehlt leider. Daher wäre es sinnvoll, vorhandene Stellplätze zu erheben.Schließlich würde die Nutzung privaten Parkraums den Druck im öffentlichen Raum senken. Ohne den Ist-Zustand zu kennen, sind Diskussionen bezüglich einer Umverteilung nicht gewinnbringend zu führen. Zugleich ist es aufgrund der Knappheit öffentlichen Raums erforderlich, dass im privaten Bereich ausgewiesene Stellplätze auch als solche genutzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7391 2025 Die Vorlage OF 1222/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 4 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg
    OFOB 5
    31.07.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1493/5 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann? Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7423 2025 Die Vorlage OF 1493/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umwandlung von Parkplätzen
    OFOB 5
    31.07.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1495/5 Betreff: Umwandlung von Parkplätzen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, von den vier, an der Nordseite des Diesterwegplatzes an der früheren Postfiliale befindlichen vier Parkplätzen für Schwerbehinderte zwei in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: An der obigen Stelle befinden sich vier Parkplätze, die für Schwerbehinderte ausgewiesen sind. Dies resultiert aus der Zeit, als in dem Gebäude noch eine Postfiliale vorhanden war. Seitdem diese geschlossen wurde, sind die Schwerbehindertenparkplätze weitgehend leer, auch an belebten Markttagen. Es besteht nicht mehr der Bedarf für vier Schwerbehindertenparkplätze. Deshalb sollten zwei in reguläre Parkplätze umgewandelt werden, die dringend gebraucht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7425 2025 Die Vorlage OF 1495/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rechtsbruch darf nicht zur Norm werden - Besetzung der „Lahnstraße 1“ umgehend beenden
    NR
    30.07.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2025, NR 1308 Betreff: Rechtsbruch darf nicht zur Norm werden - Besetzung der "Lahnstraße 1" umgehend beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird damit beauftragt, die Besetzung der Ladenfläche in der städtischen Liegenschaft "Lahnstraße 1" umgehend zu beenden und alle zur Erreichung dieser Zielsetzung erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, einschließlich der Anwendung von Polizei- und Ordnungsrecht. 2.) Der Magistrat wird weiterhin damit beauftragt, das vorgenannte Objekt nach erfolgter Räumung zeitnah einer bestimmungsgemäßen und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen, etwa in Form der Vermietung oder eines Verkaufs an geeignete Dritte. 3.) Der Magistrat und seine Vertreter werden angewiesen, bei zukünftigen Fällen rechtswidriger Besetzungen konsequent zu handeln, um den Rechtsstaat zu wahren und weitere Rechtsbrüche zu verhindern. Dies umfasst insbesondere das umgehende Stellen einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) und, falls zutreffend, weiterer relevanter Straftatbestände sowie die sofortige Einleitung von Räumungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden, sofern eine einvernehmliche Beendigung der Besetzung nicht innerhalb von 24 Stunden erreicht werden kann. Begründung: Am Samstag, dem 12. Juli 2025, wurde ein Teil der städtischen Liegenschaft "Lahnstraße 1" von einer Gruppe selbsternannter "Aktivisten" aus dem linksextremen Spektrum widerrechtlich besetzt. Statt konsequent gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen, indem eine Strafanzeige erstattet und die unverzügliche Räumung des Objekts veranlasst wird, sprach die zuständige Stadträtin Sylvia Weber (SPD) noch am selben Tag eine Duldung der Besetzung aus. Diese Entscheidung, die Besetzung zu dulden, folgt einem problematischen Muster, das bereits in der Vergangenheit wiederholt kritisiert wurde, unter anderem vom Frankfurter Polizeipräsidenten Stefan Müller (vgl. FAZ vom 17.03.2024). Eine solche Duldungspolitik signalisiert eine Schwäche des Rechtsstaats und untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Durchsetzung geltender Gesetze. Rechtsbruch darf weder toleriert noch belohnt werden, da dies den Anreiz für weitere illegale Besetzungen erhöht. Die wiederholte Nachgiebigkeit des Magistrats gegenüber solchen Vorfällen trägt dazu bei, dass Hausbesetzungen in Frankfurt zunehmend als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer oder sozialer Forderungen wahrgenommen werden und sich dementsprechend häufen. Die illegale Besetzung der Liegenschaft "Lahnstraße 1" ist sowohl aus sicherheitsrechtlicher Perspektive als auch unter immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten sofort zu beenden. Der Magistrat ist daher dazu aufgefordert, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten und die Räumung des Objekts umgehend zu veranlassen, sofern eine einvernehmliche Lösung nicht innerhalb kürzester Zeit erreichbar ist. Nach der Räumung sollte die Liegenschaft zeitnah einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zugeführt werden, etwa durch Vermietung, Verkauf oder eine öffentliche Zweckbestimmung, die den Interessen der Stadt und ihrer Bürger dient. Für zukünftige Fälle rechtswidriger Besetzungen muss der Magistrat eine klare Null-Toleranz-Strategie verfolgen und durch konsequentes Handeln sicherstellen, dass Rechtsbruch keine akzeptierte Norm wird. Nur durch eine klare und rechtsstaatliche Haltung kann die Stadt ihre Autorität wahren und das Vertrauen der Bürger in eine gerechte und sichere Stadtverwaltung stärken. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage NR 1308 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1308 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1320), BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1308 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 1320) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 1308 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1320), BFF-BIG und AfD (= Annahme); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6596, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben
    NR
    30.07.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2025, NR 1311 Betreff: Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) bis Ende des Jahres ein Pilotprojekt "Digitale Schnittstelle Ausbildung" für mindestens zwei Frankfurter Berufsschulen mit je 3-5 Kooperationsbetrieben zu initiieren; b) dafür bis 31.12.2025 das Konzept einer technischen Lösung (z. B. dialogbasierte Plattform, Video‑/Dokumenten‑Upload, Curricula‑Abgleich, digitale Klassenbücher) zu initiieren und Konzepte von Tandems innerhalb des Pilotprojekts #HESSENbildung.digital (z. B. Paul‑Ehrlich‑Schule) zu prüfen und anzupassen; c) den Zugang zu Fördermitteln (z. B. DISTR@AL, Hessen Digital) zu prüfen und ggf. weitere Haushaltsmittel für Entwicklung, Hosting, Wartung und Schulung bereitzustellen; d) nach einer Pilotphase über den Stand, erste Ergebnisse und Skalierungspotenziale für weitere Berufsschulen in Frankfurt zu berichten. Begründung: Aus Sicht der hessischen Wirtschaft kann der gezielte Einsatz digitaler Instrumente neue Impulse für eine Zusammenarbeit von Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben bewirken und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung und Weiterentwicklung der dualen Ausbildung insgesamt leisten. Aktuell fehlt eine digitale Kommunikations- und Kooperationsschnittstelle zwischen Berufsschulen in Frankfurt und ihren Ausbildungspartnern in Frankfurt und der Region. Hierdurch ist die Transparenz bezüglich Lerninhalten, Ausbildungsstand, Anwesenheiten von Auszubildenden in der Schule und Praxisphasen eingeschränkt. Eine Machbarkeitsstudie ("digi-leokop") der Goethe-Universität bestätigte 2022 in Hessen das große Potenzial digitaler Lernortkooperationen und enthielt konkrete Empfehlungen, etwa für eine landesweite Plattform oder dezentrale Systeme. Daher sollte die Stadt mit dem Land in Verbindung treten, um die bestehende Plattform "Schulportal Hessen" auch für Betriebe in der IHK-Region Rhein-Main pilotweise zu öffnen oder mit Fördermitteln des Landes und in Zusammenarbeit mit der IHK Frankfurt eine eigene digitale Schnittstelle schaffen. So könnten Frankfurter Berufsschulen sowie Betriebe und ihre Ausbilder einfacher kommunizieren und den jeweiligen Wissensstand der Schüler/-innen sowie behandelte Inhalte abgleichen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 24 Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage NR 1311 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 24) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6554, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025

  • Stärkung der Sportförderung in Frankfurt
    NR
    30.07.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2025, NR 1312 Betreff: Stärkung der Sportförderung in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Konzept zur gezielten Stärkung der Sportförderung in Frankfurt zu erarbeiten, das insbesondere auf die Verbesserung und den Ausbau der Sportinfrastruktur in der Stadt abzielt; 2. für dieses Konzept verstärkt Fördermöglichkeiten aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes in Anspruch zu nehmen, das auf Initiative der Hessischen Landesregierung für die Sportinfrastruktur geöffnet wurde; 3. sich gegenüber dem Land Hessen und dem Bund nachdrücklich dafür einzusetzen, dass ein angemessener Teil dieser Fördermittel aus dem Bundessondervermögen nach Frankfurt fließt - insbesondere zur Unterstützung von Vereinen, zur Sanierung und zum Ausbau von Sportstätten sowie zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Sportbereich -; 4. für das Konzept nach Ziffer 1 in einem ersten Schritt eine Bedarfsanalyse durchzuführen, um kurzfristige und langfristige Investitionserfordernisse im Sportbereich, insbesondere bei Sportvereinen, Schulen und quartiersbezogenen Sportanlagen, zu identifizieren; 5. über die geplanten Maßnahmen, Förderanträge und Mittelverwendung die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig zu informieren. Begründung: In einer wachsenden und vielfältigen Stadt wie Frankfurt am Main ist eine gut ausgebaute und moderne Sportinfrastruktur entscheidend, um möglichst vielen Menschen unabhängig von Herkunft, Alter oder Einkommen den Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen. Die Öffnung des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes für den Bereich Sport stellt eine einmalige Chance dar, die Sportförderung auch auf kommunaler Ebene deutlich zu stärken. Die Bundesmittel stellen eine wichtige Ergänzung der Landesförderung dar. Frankfurt darf hier nicht leer ausgehen. Insbesondere die Frankfurter Sportvereine, die vielfach ehrenamtlich organisiert sind, stehen vor großen Herausforderungen: Sanierungsbedarfe an Sportanlagen, steigende Betriebskosten, wachsender Bedarf an Sportflächen durch den Zuzug und die Ganztagsbetreuung an Schulen. Hier braucht es gezielte Investitionen, um die Sportstrukturen zukunftsfähig zu gestalten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christian Becker Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 60 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1312 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Sportförderung nicht zulasten von Kleingartenanlagen geht) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 1312 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Sportförderung geht nicht zulasten von Kleingartenanlagen geht) Beschlussausfertigung(en): § 6599, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 § 6787, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 § 6959, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Hoechster Farbenstraße - Klimaanpassung
    OFOB 6
    30.07.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2025, OF 1272/6 Betreff: Hoechster Farbenstraße - Klimaanpassung der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Hoechster Farbenstraße spätestens beim Umbau für den Radschnellweg FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt mit einer Baumreihe so ausgestattet werden kann, dass eine zumindest teilweise Beschattung der breiten Straße ermöglicht wird. Begründung: Das breite Asphaltband der Hoechster Farbenstraße erhitzt sich massiv unter Sonneneinstrahlung. Eine Baumreihe in der Mitte der Straße bzw. zwischen neuem Radschnellweg und Autofahrbahn könnte zur Verschattung und Verminderung hoher Temperaturen beitragen. Zudem standen vor einiger Zeit noch Bäume entlang der nördlichen Straßenseite, die gefällt wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1272/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7498 2025 Die Vorlage OF 1272/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

  • Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast
    OFOB 6
    30.07.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2025, OF 1273/6 Betreff: Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu erläutern, in welcher Form im Sitzungssaal des Bolongaropalastes, der nach dem Abschluss der Baumaßnahmen wieder für Ortsbeiratssitzungen zur Verfügung stehen soll, Höreingeschränkte mit geeigneter Technologie unterstützt werden können. Begründung: Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen fordert ein Recht auf Teilhabe aller Menschen. Dies muss auch für Höreingeschränkte bei Ortsbeiratssitzungen gelten. Dies kann durch Induktionsschleifen, die in Böden, oder in den Wänden verlegt werden erreicht werden. Darüber hinaus gibt es auch Alternativen z.B. in Form von Infrarot- oder FM-Anlagen (Soundfield), bei denen das Hörgerät oder ein Cochlear-Implantat per Hörgeräte-Kabelanschluss oder über einen so genannten "Audioschuh" an einen Empfänger angeschlossen werden. Diese Anlagen erfordern keinen Umbau und können mobil an verschiedenen Veranstaltungsorten eingesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1243 2025 Die Vorlage OF 1273/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507
    OFOB 3
    29.07.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2025, OF 755/11 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an dem Fußgängerüberweg in Höhe Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom Nordrand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße (Fechenheim) haltende Straßenbahn. Ampelschaltung entsprechend einrichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf schnellere und längere Zeiten für Fußgänger oder eines zügigen, bedarfsabhängigen Signals, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges Begründung: Der Fußgängerüberweg in Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle Cassellastraße stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke über das Cassellagelände. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Diese Haltestelle stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke über das Cassellagelände. Der z.Zt. noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahnstation mit Zugang von der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7238 2025 Die Vorlage OF 755/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffnung der Stadtteilverbindung südliche Cassellastraße
    OFOB 3
    29.07.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2025, OF 757/11 Betreff: Öffnung der Stadtteilverbindung südliche Cassellastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die im städtischen Eigentum befindliche Leo-Gans-Straße im nördlichen Teil wieder für die Öffentlichkeit zu öffnen. Alle Optionen sind dabei zu prüfen; von einer Verbindung von der Hanauer Landstraße für alle Kraftfahrzeuge, bis hin zu einer Verbindung nur für Mopeds, Radfahrer und Fußgänger. Copyright: Georg Weißler Begründung: Die Leo-Gans-Straße wurde früher im nördlichen Teil geschlossen, um den Betrieb in einer großen Chemiefabrik zu vereinfachen, da diese dort zwei aneinander liegende Betriebsteile hatte. Eine dauerhafte Brückenkonstruktion für Fußgänger und Radfahrer wurde als Ersatz für die Bürger gebaut. Die Brücke war die Grundlage der Nutzungsvereinbarung für die ausschließliche Nutzung der Leo-Gans-Straße mit der Chemiefabrik. Heute sind auf diesem Gelände mehrere Unternehmen tätig und die Bereiche sind mehrfach untereinander aufgeteilt worden. Die Chemiefabrik hat zwischenzeitlich mehrfach umfirmiert und die Eigentümer gewechselt und steht momentan erneut zum Verkauf. Die Brücke wurde vor ein paar Jahren wegen Baufälligkeit abgerissen. An eine zugesagte neue Brücke über das Firmengelände mit einem Anschluss an das neu zu bauende Brückenbauwerk der S-Bahnstation Fechenheim-Nord/Cassellastraße ist momentan überhaupt nicht mehr zu denken. Um so wichtiger ist es nun, diese alte öffentliche Wegemöglichkeit wieder herzustellen, da die Vertragsgrundlage (Brücke über das Gelände) für die Nutzung des öffentlichen Geländes (Leo-Gans-Straße) nun völlig entfallen ist. Die Betriebsformen haben sich mehrfach auf dem Gelände verändert und es soll ein sehr untergeordnetes Interesse vom Eigentümer bestehen, dort eine neue Brückenkonstruktion zu bauen. Sollte das Thema Brückenbau wirklich wieder aufgenommen werden, kann nach Vollendung wieder über eine Schließung der Straße nachgedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 757/11 wurde zurückgezogen.

  • Optimierung des Taxiverkehrs am Hauptbahnhof
    B
    28.07.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 269 Betreff: Optimierung des Taxiverkehrs am Hauptbahnhof Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6152 - NR 1235/25 CDU - Die Reorganisation der Stellplätze der Bundespolizei, die Verlegung der Taxistellplätze in die Poststraße (inkl. Nachrückplätzen in der Ottostraße) sowie die Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter ist mit den städtischen Fachämtern, der Deutschen Bahn, der Bundespolizei und der Taxivereinigung abgestimmt. In selber Sache befinden wir uns im engen Austausch mit dem Flemmings Hotel über die Maßnahmen auf städtischen Flächen vor den betreffenden Liegenschaften. Aktuell bereiten wir die bauliche Umsetzung vor und stimmen die durch die DB erfolgenden Arbeiten auf die, die vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt werden, ab. Die Umsetzung soll voraussichtlich im Spätherbst erfolgen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2025, OF 1724/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1235 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 90 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7319 2025 1. Die Vorlage B 269 dient unter Hinweis auf die OM 7319 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1724/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 269 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 269 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6664, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 61-13

  • Planverfahren für ein Gesamtkonzept Campusmeile
    B
    28.07.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 270 Betreff: Planverfahren für ein Gesamtkonzept Campusmeile Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6009 - EA 114/23 OBR 3, B 43/25 - Die Umsetzbarkeit der verkehrlichen Themen wurde wie im Zwischenbericht B 43 vom 07.02.2025 bereits ausgeführt, geprüft und auf die überregionalen Abhängigkeiten des ÖPNV- und Straßennetzes hingewiesen. Die Belebung des öffentlichen Raums durch Aktivierung der Erdgeschosszonen sowie Steigerung der Aufenthaltsqualität im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Nr. 891 -Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion konnten bereits umgesetzt und zur städtebaulich angestrebten Entwicklung beitragen. Die bauliche Entwicklung auf dem Campus der Frankfurt University of Applied Sciences schreitet indessen fort. Das im Bau befindliche Institutsgebäude 7 auf der Ecke Nibelungen Allee und Kreutzerstraße nimmt eine Sonderstellung im Stadtraum ein und wird sich mit Fertigstellung adressbildend zum Straßenraum öffnen. Die Gespräche mit der Deutschen Nationalbibliothek, der Frankfurt School of Finance & Management und der Frankfurt University of Applied Sciences, zum Projekt "Campus V" auf dem gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek befindlichen Grundstück werden weiter fortgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 114 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 43 Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1346 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6665, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Digitales Register für Taxis und Mietwagen
    B
    28.07.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6045 - NR 1193/25 CDU - Dem Magistrat ist die Bedeutung eines zentralen digitalen Registers für Taxi- und Mietwagenkonzessionen als nachhaltige Lösung zur Verbesserung von Transparenz und regulatorischer Durchsetzung bewusst. Als erster Schritt ist zunächst ein strukturierter Datenaustausch mit den Plattformbetreibern bei Neuanmeldungen vorgesehen. Bis November 2025 ist ein Abgleich des Gesamtbestandes der Vermittlungsplattformen und der Genehmigungsbehörde geplant. Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern sowie weiteren relevanten Akteuren auf die Umsetzung eines digitalen Registers für Frankfurt am Main im Laufe des Jahres 2026 hinarbeiten. Hierzu wird ab 2025 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Beteiligter eingerichtet, die vom Ordnungsamt koordiniert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 271 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 271 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6498, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 32-4

  • Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?
    B
    28.07.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 272 Betreff: Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6004 - A 309/24 CDU, B 33/25 - 1.) Am 29.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B 921 südlich Wilhelmsbader Weg durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB erfolgte vom 18.04.-18.05.2018. Die durchgeführte frühzeitige Trägerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens "südlich Wilhelmsbader Weg" hatte zum Ergebnis, dass die Ziele des Bebauungsplans B 921 von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug abweichen. Der Magistrat strebt kein Zielabweichungsverfahren an. Die Fläche soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) in den Plan aufgenommen werden. Sie ist auch im vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP (Stand: 11/2023) enthalten. In den Sitzungen der Verbandskammer des RVFRM (02.07.) und der Regionalversammlung Südhessen (04.07.) wurde die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung bzw. Offenlage zum Vorentwurf des RPS/RegFNP beschlossen. Der diesem Beschluss zugrundeliegende Vorentwurf enthält weiterhin die "Gewerbliche Baufläche, Planung" am Wilhelmsbader Weg. Die Fläche wird vom Planzeichen "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" überlagert. Das bedeutet, dass in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung die Thematik der Klimafunktionen entsprechend zu würdigen ist (ggf. Klimagutachten). Mit Beschluss des neuen RPS/Reg-FNP am Ende des Verfahrens zur Neuaufstellung werden die Voraussetzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen, das Bebauungsplanverfahren im Stadtplanungsamt fortführen zu können. 2.) Im Falle eines Zielabweichungsverfahrens müsste vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Abweichung vom Vorranggebiet für Landwirtschaft und vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug genehmigt werden. Eine Inanspruchnahme vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug erfordert zudem einen Ausgleich in derselben Flächengröße im selben Naturraum, für den oftmals nur schwer geeignete Flächen zu finden sind. Im nachfolgend ebenfalls erforderlichen Änderungsverfahren des RegFNP 2010 käme darüber hinaus die "Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010" zur Anwendung. Demnach ist bei Änderungsverfahren, die die Darstellung zusätzlicher Bauflächen zum Inhalt haben, eine Rücknahme von im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Bauflächen - in diesem Fall von geplanten gewerblichen Bauflächen - an anderer Stelle erforderlich. Wenn die Fläche aber im Rahmen der Neuaufstellung als geplante gewerbliche Baufläche Eingang in den RPS/RegFNP findet, sind weder Zielabweichung noch RegFNP-Änderungsverfahren mit den damit verbundenen Ausgleichspflichten notwendig. 3.) Im Rahmen von Kommunengesprächen im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP hat im Januar 2025 ein Gespräch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain zu den Flächenanmeldungen der Stadt Frankfurt am Main stattgefunden. Dort wurde u.a. auch die Beibehaltung der bereits im Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP enthaltenen neuen gewerblichen Baufläche am Wilhelmsbader Weg bekräftigt. Weitere Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zum Vorentwurf des RPS/RegFNP im Vorfeld der förmlichen Beteiligung waren nicht vorgesehen. 4.) Der Magistrat strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal an. Dieses Ziel hat er bereits in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses zum B 921 definiert. Die Fortführung der Arbeit auf Ebene der Bauleitplanung bis hin zum Satzungsbeschluss bedingt die Rechtssicherheit des in Neuaufstellung befindlichen RegFNP. 5.) Im Rahmen der Rechtsplanerstellung wird der Magistrat prüfen, ob bestimmte Nutzungen auszuschließen sind (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Gewerbeflächen für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen. 6.) Die Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Maintal West sollen im Erbbaurecht im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Die Vergabekriterien werden derzeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.09.2024, A 309 Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 33 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) sowie Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6666, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 60-2

  • Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main
    B
    28.07.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 273 Betreff: Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6053 - l. B 139/25, M 177 Ziff. IX./23 - Etablierung eines KRITIS-Netzwerkes (Stufe 1 des Konzeptes) zwecks gesamtstädtischer Vernetzung, Sicherstellung eines Informationsaustausches sowie Aufbau eines einheitlichen Wissensstandes in den Ämtern und Betrieben zum Thema Krisenmanagement Am 22.05.2025 fand die 3. Sitzung des KRITIS-Netzwerkes statt. Das nächste Treffen ist nach jetzigem Stand für den 14.08.2025 geplant. Hauptthema dieses Treffens wird die Nachbearbeitung der gesamtstädtischen Bevölkerungsschutzübung ("ÜB's! 2025") sein. Darüber hinaus ist für das 4. Quartal 2025 ein weiteres Treffen des KRITIS-Netzwerkes vorgesehen. Erstellung einer neuen Stabsdienstordnung für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse bzw. den Verwaltungsstab, einschließlich einer notwendigen Beschlussvorlage für die Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (Stufe 3) durch den Magistrat Entwürfe der Stabsdienstordnung und der Geschäftsordnung des administrativ-organisatorischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) sind erstellt. Die Erkenntnisse aus der "ÜB's! 2025" werden im Nachgang eingearbeitet. Anschließend wird die Stabsdienstordnung in Kraft gesetzt. Erstellung von Geschäftsordnungen für die weiteren Stufen Die Unterlagen werden nach Inkraftsetzung der Stabsdienstordnung (Stufe 3 und 4 des Modells) und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der "ÜB's! 2025" weiterentwickelt. Vorbereitung von Schulungen und Übungen Vom 24.06.2025 bis 02.07.2025 fand unter Einbeziehung eines Großteils der städtischen Ämter und Betriebe die "ÜB's! 2025" statt, bei der auch die einzelnen Stufen des Krisenmanagementkonzeptes beübt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.10.2023, M 177 Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 139 Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 273 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6499, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 10-52

  • Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim hier: Mehrkostenvorlage
    M
    28.07.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.07.2025, M 113 Betreff: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3128 (M 29) I. Es dient zur Kenntnis, dass a. sich der gesamte Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), um insgesamt 2.638 T€ auf 7.347 T€ erhöht jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme gleichbleiben (29.424 T€), b. sich mit Mitteilung des Prüfergebnisses vom 24.08.2023 von Hessen Mobil - Verkehrsinfrastrukturförderung in Hessen, die Förderung verringert und dadurch der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main für die Leistungsphasen 5 bis 9 gegenüber dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), um 2.077 T€ auf 6.787 T€ erhöht, c. sich mit Mitteilung von DB InfraGO AG vom 16.12.2020 und 08.05.2024 die Planungskosten der Leistungsphasen 3 bis 4 um 561 T€ auf 968 T€ erhöhen, d. entsprechend § 14 (2) des Bau- und Finanzierungsvertrages Umsatzsteuer lediglich auf Anlagen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main anfällt. II. Der unter Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002465 "Bf. Griesheim", bisher freigegebene Gesamtbedarf in Höhe von 4.709 T€ wird um 2.638 T€ auf 7.347 T€ erhöht. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Mehrkostenanteil in Höhe von 2.638 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr unter der Projektdefinition 5.003430 "Altmaßnahmen pauschal" in Höhe von 2.638 T€ zur Verfügung stehen. IV. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. die zusätzlichen Jahresfolgekosten in Höhe von 199 T€ zuzüglich den aus dem Beschluss der Stadtv.-Vers vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), beschlossenen Jahresfolgekosten 391 T€ (in Summe 590 T€) zukünftige Haushalte belasten, b. ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der damaligen DB Station&Service AG, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, der damaligen DB Netz AG und dem Land Hessen am 13.12.2023 unter dem Vorbehalt dieser Beschlussfassung abgeschlossen wurde, c. die hier ausgewiesenen Kosten auf einem Planungs- und Preisstand von November 2022 beruhen und es aufgrund der nun schon bekannten erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe auch hier noch zu deutlichen Mehrkosten kommen kann. Begründung: A. Zielsetzung Die Realisierung der Modernisierung und des barrierefreien Ausbaus der Verkehrsstation Frankfurt Griesheim dient der Verbesserung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Main und hier besonders in der Stadt Frankfurt am Main. So trägt die Stadt Frankfurt am Main zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben bei. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Prüfung von Hessen Mobil hat einen deutlich höheren Kostenanteil für die Stadt Frankfurt am Main ergeben, da der nicht zuwendungsfähige Anteil höher und der zuwendungsfähige Anteil geringer bewertet wurde. Der höhere Kostenanteil für die Stadt Frankfurt am Main wird hauptsächlich durch die Bewertung der nicht zuwendungsfähigen Kosten von folgenden Anlagenteilen ausgelöst: 1. Bahnsteig 1 inklusive Dach Rückbau und Neubau 2. Bahnsteig 2 inklusive Dach Rückbau und Neubau 3. Personenunterführung West inklusive Treppen und Aufzug Diese Bewertung weist im Wesentlichen die nachfolgenden Änderungen zu den von DB InfraGO AG eingereichten Kostenaufteilung auf: I. Als nicht zuwendungsfähig sind bewertet worden: a) Betonschalthaus b) Nicht-barrierefreie Zuwegung zum Bahnsteig 1 am ehemaligen Empfangsgebäude c) Prellbock (kein Anteil bei der Stadt Frankfurt am Main) d) Planungskosten, Sicherungsmaßnahmen und Baunebenkosten e) Ersatzloser Rückbau (Bahnsteigausstattung, Zuwegung, nicht mehr genutzte Bahnsteige etc.) f) Werbeanlagen und Warenverkaufsautomaten g) Streusandbehälter und Schilder "Rauchfreier Bahnhof" II. Als nur teilweise zuwendungsfähig sind bewertet worden: h) Neu- und Rückbau Dächer am Bahnsteig 1 und 2 (zuwendungsfähige Bahnsteigdachflächen entsprechend Anteil gleichzeitig wartender Fahrgäste an Tagesspitze) i) Abnahme bzw. Inbetriebnahme von Beschallungs-, Beleuchtungs-, Uhren- und Aufzugsanlagen j) Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik k) Taubenvergrämung l) Bauhaftpflichtversicherung Darüber hinaus sind Mehrkosten von Planungsmittel der Leistungsphasen 3+4 aufgrund von Umplanungen in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main von DB InfraGO AG angezeigt worden, diese sind im Wesentlichen: 1. Versetzen des Aufzugs 2. Anpassung Personenunterführung Ost, Hausbahnsteig, Betonschalthaus etc. 3. Anpassungen im Planrechtsverfahren 4. Allgemeine Kostensteigerungen 5. Geänderter Bauablauf aufgrund zeitlicher Verschiebung und 6. Anpassung der Baustelleneinrichtungsflächen aufgrund des Wegfalls der Omegabrücke D. Kosten Die hier ausgewiesenen Kosten beruhen auf der Prüfung von Hessen Mobil vom 24.08.2023 und den zwei Kostenerhöhungsanzeigen von DB InfraGO AG vom 16.12.2020 und 08.05.2024. 1. Investitionsbedarf: Baukosten-Erhöhung durch Hessen Mobil 2.077.000 € Planungskosten-Erhöhung durch DB InfraGO AG 0.560.919 € Gesamte Investitionsbedarf 2.637.919 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der größte Anteil der hier ausgewiesenen Mehrkosten (79%), die Kostenerhöhung aus der Prüfung von Hessen Mobil, wird voraussichtlich im Jahr 2028 anfallen. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten Die Sachkosten sind in dem Beschluss der Stadtv.-Vers vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), enthalten. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung Anteil der Stadt Frankfurt am Main 2.638.000 € x 1,75% x 1/2 23.082,50 € 1,75% - Zinssatz für das Haushaltjahr 2025 2. Abschreibung Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) einzelner Gewerke findet man in der aktuellen AfA-Tabelle. Für die oben genannte Anlage der Stadt Frankfurt am Main wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen. Aufzüge und Außenanlagen 2.637.918,86 € x 1/15 175.861,26 € Summe Kapitalkosten 198.943,76 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 198.943,76 € Jahresfolgekosten gerundet 199.000,00 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 213 Vortrag des Magistrats vom 24.02.2023, M 29 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6630, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 92-13

  • Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309
    OFOB 5
    28.07.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1467/5 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen gekennzeichnet werden. Begründung: Der parallelweg zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90m auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klar Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet sich an den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen zu kennzeichnen. Fotos: Privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7410 2025 Die Vorlage OF 1467/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Wendelsweg 309" durch "Wendelsweg 109" ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

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