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Anlage von Blühstreifen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass bei sämtlichen Baumaßnahmen geprüft wird, ob Entsiegelungen möglich sind und Blühstreifen/Wildwiesenflächen angelegt werden können. Dabei werden auch verkehrstechnische Belange und Nutzungsbelange betrachtet. Sofern die geprüften Flächen geeignet sind, werden diese sukzessive klimafreundlich umgestaltet. Zur konkret angesprochenen Fläche am Dalberg-Kreisel teilt der Magistrat mit, dass die innere Fläche der Fundamentierung des Kunstwerkes dient. Eine Entsiegelung und Anlage eines Blühstreifens ist hier leider nicht möglich.

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