5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main zum 01.01.2026 zu ändern, um die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern. Die Anpassungen beinhalten eine Erhöhung der wöchentlichen Reinigungsdurchgänge in besonders betroffenen Gebieten. Dies soll die Anzahl der Beschwerden verringern und die Sauberkeit der Stadt nachhaltig verbessern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a. sich der gesamte Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), um insgesamt 2.638 T€ auf 7.347 T€ erhöht jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme gleichbleiben (29.424 T€), b. sich mit Mitteilung des Prüfergebnisses vom 24.08.2023 von Hessen Mobil - Verkehrsinfrastrukturförderung in Hessen, die Förderung verringert und dadurch der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main für die Leistungsphasen 5 bis 9 gegenüber dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), um 2.077 T€ auf 6.787 T€ erhöht, c. sich mit Mitteilung von DB InfraGO AG vom 16.12.2020 und 08.05.2024 die Planungskosten der Leistungsphasen 3 bis 4 um 561 T€ auf 968 T€ erhöhen, d. entsprechend § 14 (2) des Bau- und Finanzierungsvertrages Umsatzsteuer lediglich auf Anlagen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main anfällt.
- Der unter Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002465 "Bf. Griesheim", bisher freigegebene Gesamtbedarf in Höhe von 4.709 T€ wird um 2.638 T€ auf 7.347 T€ erhöht. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Mehrkostenanteil in Höhe von 2.638 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr unter der Projektdefinition 5.003430 "Altmaßnahmen pauschal" in Höhe von 2.638 T€ zur Verfügung stehen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. die zusätzlichen Jahresfolgekosten in Höhe von 199 T€ zuzüglich den aus dem Beschluss der Stadtv.-Vers vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), beschlossenen Jahresfolgekosten 391 T€ (in Summe 590 T€) zukünftige Haushalte belasten, b. ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der damaligen DB Station&Service AG, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, der damaligen DB Netz AG und dem Land Hessen am 13.12.2023 unter dem Vorbehalt dieser Beschlussfassung abgeschlossen wurde, c. die hier ausgewiesenen Kosten auf einem Planungs- und Preisstand von November 2022 beruhen und es aufgrund der nun schon bekannten erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe auch hier noch zu deutlichen Mehrkosten kommen kann.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Realisierung der Modernisierung und des barrierefreien Ausbaus der Verkehrsstation Frankfurt Griesheim dient der Verbesserung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Main und hier besonders in der Stadt Frankfurt am Main. So trägt die Stadt Frankfurt am Main zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben bei.
B. Alternativen
B. Alternativen Keine. Insbesondere der Verzicht einer Beschlussfassung über die vorliegende Anpassung des Straßenverzeichnisses würde eine Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt verhindern.
C. Lösung
Die Prüfung von Hessen Mobil hat einen deutlich höheren Kostenanteil für die Stadt Frankfurt am Main ergeben, da der nicht zuwendungsfähige Anteil höher und der zuwendungsfähige Anteil geringer bewertet wurde. Der höhere Kostenanteil für die Stadt Frankfurt am Main wird hauptsächlich durch die Bewertung der nicht zuwendungsfähigen Kosten von folgenden Anlagenteilen ausgelöst: 1. Bahnsteig 1 inklusive Dach Rückbau und Neubau 2. Bahnsteig 2 inklusive Dach Rückbau und Neubau 3. Personenunterführung West inklusive Treppen und Aufzug Diese Bewertung weist im Wesentlichen die nachfolgenden Änderungen zu den von DB InfraGO AG eingereichten Kostenaufteilung auf:
- Als nicht zuwendungsfähig sind bewertet worden: a) Betonschalthaus b) Nicht-barrierefreie Zuwegung zum Bahnsteig 1 am ehemaligen Empfangsgebäude c) Prellbock (kein Anteil bei der Stadt Frankfurt am Main) d) Planungskosten, Sicherungsmaßnahmen und Baunebenkosten e) Ersatzloser Rückbau (Bahnsteigausstattung, Zuwegung, nicht mehr genutzte Bahnsteige etc.) f) Werbeanlagen und Warenverkaufsautomaten g) Streusandbehälter und Schilder "Rauchfreier Bahnhof"
- Als nur teilweise zuwendungsfähig sind bewertet worden: h) Neu- und Rückbau Dächer am Bahnsteig 1 und 2 (zuwendungsfähige Bahnsteigdachflächen entsprechend Anteil gleichzeitig wartender Fahrgäste an Tagesspitze) i) Abnahme bzw. Inbetriebnahme von Beschallungs-, Beleuchtungs-, Uhren- und Aufzugsanlagen j) Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik k) Taubenvergrämung l) Bauhaftpflichtversicherung Darüber hinaus sind Mehrkosten von Planungsmittel der Leistungsphasen 3+4 aufgrund von Umplanungen in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main von DB InfraGO AG angezeigt worden, diese sind im Wesentlichen: 1. Versetzen des Aufzugs 2. Anpassung Personenunterführung Ost, Hausbahnsteig, Betonschalthaus etc. 3. Anpassungen im Planrechtsverfahren 4. Allgemeine Kostensteigerungen 5. Geänderter Bauablauf aufgrund zeitlicher Verschiebung und 6. Anpassung der Baustelleneinrichtungsflächen aufgrund des Wegfalls der Omegabrücke
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die hier ausgewiesenen Kosten beruhen auf der Prüfung von Hessen Mobil vom 24.08.2023 und den zwei Kostenerhöhungsanzeigen von DB InfraGO AG vom 16.12.2020 und 08.05.2024.
| 1. Investitionsbedarf: | |
| Baukosten-Erhöhung durch Hessen Mobil | 2.077.000 € |
| Planungskosten-Erhöhung durch DB InfraGO AG | 0.560.919 € |
| Gesamte Investitionsbedarf | 2.637.919 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Der größte Anteil der hier ausgewiesenen Mehrkosten (79%), die Kostenerhöhung aus der Prüfung von Hessen Mobil, wird voraussichtlich im Jahr 2028 anfallen.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
keine
b) Sachkosten
Die Sachkosten sind in dem Beschluss der Stadtv.-Vers vom 30.03.2023, § 3128 (M 29), enthalten.
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung
Anteil der Stadt Frankfurt am Main | 2.638.000 € | x 1,75% | x 1/2 | 23.082,50 €
1,75% - Zinssatz für das Haushaltjahr 2025
2. Abschreibung
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) einzelner Gewerke findet man in der aktuellen AfA-Tabelle. Für die oben genannte Anlage der Stadt Frankfurt am Main wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen.
| Aufzüge und Außenanlagen | 2.637.918,86 € | x 1/15 | 175.861,26 € | |
| Summe Kapitalkosten | 198.943,76 € |
| Gesamtsumme Jahresfolgekosten | 198.943,76 € | |
| Jahresfolgekosten gerundet | 199.000,00 € |
5. Jahreserträge:
keine
6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
keine
8. Sonstiges:
-
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Juli 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)