Vorplanung Bahnhof Griesheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die vorgelegte verkehrliche Vorplanung für den barrierefreien Umbau der S-Bahnstation Frankfurt am Main-Griesheim zu genehmigen. Ziel ist eine verbesserte Zugänglichkeit und Attraktivität des Bahnhofs sowie die Schaffung einer barrierefreien Stadtteilquerung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,65 Mio € und sollen im künftigen Haushalt eingestellt werden.
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Alte Falterstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alte Falterstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der vorgelegten verkehrlichen Vorplanung zum barrierefreien Umbau und der Umgestaltung der S-Bahnstation Frankfurt am Main-Griesheim wird nach Maßgabe der Ausführung in der Begründung dieses Magistratsvortrags zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt:
- a)auf Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags die Gestaltungsplanung des Bahnhofsvorplatzes in Abstimmung mit der DB AG zu erarbeiten.
- b)eine Bau- und Finanzierungsvorlage unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie Mitteln aus dem Programm 'Schöneres Frankfurt' und ggf. Stellplatzablösemitteln zu erstellen, der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und entsprechende Finanzierungsmittel in den künftigen Haushalt einzustellen.
Begründung
A. Zielsetzung
A - Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main, die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, die DB Station&Service AG sowie DB Netz AG planen im Rahmen des Stationsentwicklungsplanes (STEP) den barrierefreien Umbau und die Umgestaltung des Bahnhofes Frankfurt am Main-Griesheim. Ziel dieses Programms ist die Steigerung der Attraktivität der Bahnhöfe und Stationen, die Verbesserung der Zugänglichkeit, die Beseitigung von Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personenkreise und eine verbesserte städtebauliche Integration. Im Rahmen der vorliegenden Planung sollen die Zugänge zu den Bahnsteigen und die Stadtteilquerung (Unterführung - Achse 'Alte Falterstraße') barrierefrei benutzbar werden. Derzeit sind nur Treppenanlagen vorhanden. Des Weiteren soll das subjektive Sicherheitsempfinden wegen der räumlichen Enge und der Lichtverhältnisse in der östlichen Unterführung verbessert werden. Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie eine Verbesserung der Systemverknüpfung S-Bahn - Buslinienverkehr, Taxiverkehr, Radverkehr und des MIV's soll im Zuge der Gesamtmaßnahme realisiert werden. Das vorhandene Bahnhofsgebäude entspricht nicht mehr den heutigen Standards, es steht daher zur Disposition.
B. Alternativen
B - Alternativen Im Rahmen der Planerarbeitung wurden bezüglich der Standorte der Aufzugsanlagen 2 Varianten (1. Unterführung Alte Falterstraße, 2. Unterführung Bahnhofswestseite) untersucht. Die Aufzugsstandorte in der Achse 'Alte Falterstraße' erwiesen sich als günstiger, da dieser Standort neben der barrierefreien Erreichbarkeit des Mittelbahnsteiges auch eine barrierefreie Stadtteilquerung möglich macht. Rampenlösungen wurden nördlich des Bahnhofs als Zugänge zum Mittelbahnsteig untersucht und unter anderem auf Grund erforderlicher Eingriffe in private Liegenschaften nicht weiterverfolgt. Zur Lage der Bushaltestellen wurden mehrere Alternativen untersucht. Hierbei handelte es sich um Bushaltestellen in Sägezahnaufstellung sowie verschieden angeordnete Bushaltepositionen auf dem Bahnhofsvorplatz und westlich des Bahnhofs. Die in dieser verkehrlichen Vorplanung dargestellte Lösung ist ein funktionaler Lösungsvorschlag, der im Zuge der Platzgestaltung noch veränderbar ist.
C. Lösung
C - Lösung Bei der vorliegenden Planung verändert sich das gesamte Erscheinungsbild des Bahnhofes Frankfurt-Griesheim. Die Unterführung in der Achse der 'Alten Falterstraße' wird in ihrem Querschnitt von 3,00 m auf 6,00 m verbreitert. Die Treppenaufgänge auf der nördlichen und südlichen Seite werden in Form von Kreissegmenten aufgeweitet. Diese Maßnahmen führen zu verbesserten Lichtverhältnissen und dadurch zu einem erhöhten Sicherheitsempfinden der Benutzer. Die Unterführung auf der Westseite des Bahnhofes bleibt in ihrem baulichen Bestand unverändert. Es wird eine Sanierung der Treppenanlagen und der Fassaden durchgeführt. Die Barrierefreiheit an der östlichen stadtteilquerenden Unterführung und dem Zugang zum Mittelbahnsteig wird durch drei Aufzugsanlagen gewährleistet. Die Aufzugsanlage zum Mittelbahnsteig wird östlich der Unterführung angeordnet, um das Erreichen des Bahnsteiges westlich des seitlich nach Süden versetzten Treppenaufganges richtlinienkonform sicher zu stellen. Diese Anordnung ist erforderlich, da durch die von der DB vorgegebene Gleislage die Querschnittsbreite des Mittelbahnsteiges nach Osten hin abnimmt. Der Außenbahnsteig wird vom Bahnhofsvorplatz aus mittels einer kurzen Rampe barrierefrei erreicht. Die Bahnsteige (Mittel- und Seitenbahnsteig) werden von 76 auf 96 cm Bahnsteigkantenhöhe angehoben, die Bahnsteigdächer in den Bereichen der Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen werden abgerissen und neu erstellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D - Kosten Die auf Grundlage der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Planungskosten belaufen sich auf rund 7,65 Mio €. In der Kostenschätzung sind die Kosten für die zur verkehrlichen und barrierefreien Erschließung benötigten Bauwerke und Gleisbildveränderungen des Bahnhofes sowie der Abriss des Empfangsgebäudes und die Platzgestaltung enthalten. Eine Kostenaufteilung soll im weiteren Verfahren zwischen den Beteiligten vereinbart werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2005BB 48Bahnhof GriesheimMagistratsbericht
- 3. November 2006Sie sind hierMM 213Vorplanung Bahnhof GriesheimMagistratsvortrag
- 25. November 2006OFOF 288/6Vorplanung Bahnhof GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2006OMOM 672Vorplanung Bahnhof GriesheimDirektanregung
- 7. Februar 2007Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 320Vorplanung Bahnhof GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)