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Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
38 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat beschließt die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim. Dies dient der Verbesserung des Nahverkehrs und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Gesamtkosten betragen 29.424 T€, während der städtische Kostenanteil auf 7.347 T€ erhöht wird.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Ausgangssituation

"Lachgas" Distickstoffmonoxid (N ₂ O) ist frei verkäuflich. In Frankfurt am Main wird es gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. Die Konsumzahlen steigen kontinuierlich. Laut dem Jahresbericht Drogentrends in Frankfurt am Main hat jeder 6. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren im Jahr 2022 angegeben, mindestens einmal in seinem Leben Lachgas konsumiert zu haben (Bernd Werse, Jennifer Martens, Luise Klaus und Gerrit Kamphausen MoSyD JAHRESBERICHT 2022 Drogentrends in Frankfurt am Main https://www.uni-frankfurt.de/146663665/MoSyD_Jahresbericht_2022_final.pdf).

Der Konsum durch das Inhalieren von Lachgas (N ₂ O) birgt ernsthafte gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen. Neben Langzeitschäden, insbesondere physischen und psychischen Schäden, können beim Gebrauch auch Störungen wie Angstzustände und Halluzinationen auftreten. Während des Konsums von Lachgas kann ein Sauerstoffmangel im Blut auftreten, welcher zu Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf-Versagen und Hirnschäden führen kann.

Auch der Konsum direkt aus der Lachgaskartusche führt zur Gefahr, da durch das Absinken der Temperatur des sich ausdehnenden Gases die Temperatur auf bis zu minus 55 Grad Celsius absinkt und nicht nur das Festfrieren der Lippen an der Gaskartusche, sondern durch den hohen Druck auch Risse im Lungengewebe auftreten können und Luft aus der Lunge in den Brustkorb entweichen kann. Die Mediziner sprechen von einem sog. Pneumothorax. Das Volumen der Lunge nimmt ab und im schlimmsten Fall kann die Lunge ganz zusammenfallen.

Ein besonders hohes Risiko besteht bei Mischkonsum mit anderen Substanzen wie Alkohol, was das Risiko von Atemdepressionen erhöht. Insgesamt erfüllt Lachgas bei einigen Konsumentinnen und Konsumenten aller Altersklassen mehrere der WHO ICD-10-Kriterien für eine Abhängigkeitserkrankung, jedoch fehlt es an eindeutigen Daten zu Toleranzentwicklung und Entzugssymptomen. Daher wird es derzeit eher als Missbrauchssubstanz mit psychischem Abhängigkeitspotenzial betrachtet (Diesing,

D. & Neu, P. (2024), Trenddroge Lachgas (Distickstoffmonoxid, N ₂ O) und die Abhängigkeitskriterien nach ICD-10. Der Nervenarzt).

Auch die toxischen Effekte von Lachgas auf den Vitamin-B12-Stoffwechsel sind belegt. Lachgas oxidiert Vitamin B12 und blockiert die Umwandlung von Homocystein in Methionin, ein wichtiger Schritt für die Myelinbildung, die für die Nervenfunktion essenziell ist. Diese Blockade führt zu Demyelinisierung, was Lähmungen und neuropathische Symptome wie Kribbeln und Taubheit in den Gliedmaßen verursachen kann. Studien zeigen, dass viele Betroffene aufgrund von Parästhesien (Kribbeln) oder Schwäche der Beine ärztliche Hilfe suchen. Ein häufiges diagnostisches Zeichen ist ein spezielles Muster im MRT (inverses V-Zeichen) im Rückenmark, was auf Rückenmarksdegeneration hinweist. Die Behandlung erfolgt meist durch die Gabe von Vitamin B12, jedoch kann eine vollständige Genesung variieren. Einige Patienten benötigen langfristige Rehabilitation (Bruijnes, Anne. Neurologische Schäden durch Lachgasballons. European Academy of Neurology (EAN) Virtual Congress (2020); siehe auch Patel, S. G., Zhang, T., Liem, B., Sundram, F., Roxburgh, R. H., & Barber, P. A. (2024). Nitrous oxide myelopathy: A case series. New Zealand Medical Journal, 137(1599); siehe auch Evans, E. B. N., & Evans, M. R. B. (2021). Nangs, balloons and crackers: Recreational nitrous oxide neurotoxicity. Australian Journal of General Practice, 50(11), 834-838).

Der Missbrauch von Lachgas, besonders in Europa, hat in den letzten Jahren zugenommen und führt zu neurologischen, psychiatrischen und kardiovaskulären Symptomen. Lachgas beeinflusst verschiedene Neurotransmittersysteme und kann süchtig machen (Gernez, E., Lee, G. R., Niguet, J.-P., Zerimech, F., Bennis, A., & Grzych, G. (2023). Nitrous oxide abuse: Clinical outcomes, pharmacology, pharmacokinetics, toxicity and impact on metabolism. Toxics, 11(12), 962). Auch eine Studie aus Großbritannien, veröffentlicht im British Medical Journal (BMJ), beschreibt die Zunahme von neurologischen Komplikationen bei jungen Menschen in Großbritannien, die Lachgas konsumieren. Ärztinnen und Ärzte beobachten dabei verstärkt Fälle von Muskelschwäche, sensorischen Störungen und neurologischen Schäden, die auf chronischen Lachgaskonsum zurückzuführen sind. Die Studie betont, dass Lachgas, oft in Form von "Whippits" (kleine Lachgas-Einwegpatronen) oder größeren Kanistern, leicht zugänglich und relativ günstig ist, was es zu einer populären Substanz unter Jugendlichen macht, konsumiert wird. Die Autoren warnen vor den Risiken und rufen zu stärkerer Aufklärung und Prävention auf, um den Konsum unter Jugendlichen einzudämmen (Hussain, Z. (2022).Nitrous oxide: Doctors warn of "epidemic" of use by young people. BMJ, 378:o2155).

Auch wissenschaftliche Studien aus anderen europäischen Ländern bestätigen dies. So zum Beispiel die Studie von Tibor M. Brunt, Wim van den Brink und Jan van Amsterdam aus dem International Journal of Molecular Sciences, veröffentlicht 2022 in einer Sonderausgabe. Die Wissenschaftler untersuchten die neurotoxischen Effekte und das Suchtpotenzial von Lachgas. Hierbei zeigten sie auf wie chronischer Lachgaskonsum zur Inaktivierung von Vitamin B12 führen kann, was erhebliche neurologische Schäden nach sich zieht.

Die Studie hebt die langfristigen Risiken der Nerven- und Gehirnfunktion bei Missbrauch hervor. Neben ernsthaften und manchmal irreversiblen gesundheitlichen Problemen bei Langzeitanwendung (Blutbild- und Nervenschädigungen) ereignen sich immer wieder auch akutmedizinisch bedeutsame, lebensbedrohliche oder tödliche Folgen des Lachgaskonsums: Unfälle unter Lachgaseinfluss, Pneumothorax, Pneumoperikard und Schock durch explosionsartige Druckerhöhung in den Atemwegen bei Inhalation direkt aus der Kartusche, aber vor allem hypoxische Komplikationen, da das Gas meist rein und ohne Sauerstoffbeimengung aus großen Ballons inhaliert wird (Dr. med. Thomas Ziegenfuß, Prof. Dr. med. Rolf Zander, Partydroge Lachgas, erschienen in: Die Anaesthesiologie Ausgabe 7/2024).

Angesichts der zuvor dargestellten neurologischen, psychischen und akuten medizinischen Risiken sollte der Konsum von Lachgas vor allem für Kinder und Jugendliche dringend verhindert und stärker reguliert werden. Lachgas stellt für Minderjährige eine besonders hohe Gefahr dar, da ihre körperliche und geistige Entwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist und sie die schwerwiegenden gesundheitlichen Konsequenzen oft nicht vollständig absehen können.

Länder wie Großbritannien, die Niederlande oder Dänemark sind laut Presseartikeln in dieser Hinsicht bereits weiter. Besitz und Verkauf von Lachgas sind dort mit Ausnahmen verboten oder der Verkauf an Minderjährige ist untersagt. Die Niederlande und Großbritannien stufen das Gas zudem als Droge ein.

Dagegen ist in Deutschland der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas derzeit legal und ohne Altersbeschränkungen möglich.

In Frankfurt am Main wird Lachgas derzeit auch in Kiosken verkauft, teilweise abgefüllt in Luftballons, die explizit zum Inhalieren bestimmt sind. Da dieser missbräuchliche Konsum eine akute Gefahr für Minderjährige darstellt, muss dringend eine zwischenzeitliche Lösung auf kommunaler Ebene gefunden werden. Daher ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage von § 74 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) notwendig.

Die besondere Gefährlichkeit des Lachgaskonsums für Minderjährige wurde auch bereits von anderen Kommunen und Bundesländern gesehen. So hat der Landkreis Helmstedt bereits im Juni 2024 und haben die Hansestadt Hamburg sowie die Stadt Osnabrück jeweils im Dezember 2024 eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Lachgas erlassen.

B. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für den Erlass der hiesigen Gefahrenabwehrverordnung sind die §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Danach können die Gemeinden für ihr Gebiet Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, welche von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind.

§ 74 HSOG setzt eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus. Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz, wie dieser Verordnung, zu bekämpfen (BVerwG, Urteil v. 03.07.2002, Az.: 6 CN 8/01, NVwZ 2003, 95, 96).

Den Nachweis einer Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall bedarf es dabei nicht (Lisken/Denninger PolR-HdB, E. Das Handeln von Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr (Graulich) Rn. 132, beck-online). Die zur Feststellung einer abstrakten Gefahr erforderlichen Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und/oder über die maßgeblichen Kausalverläufe ergeben sich nicht nur aus wissenschaftlichen Erkenntnissen oder denen fachkundiger Stellen und Behörden, sondern auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung (BeckOK PolR Nds/Knurbein/Weiner, 30. Ed. 1.4.2024, NPOG § 55 Rn. 3, beck-online).

Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit, auf deren wahrscheinliche Verletzung sich der Gefahrbegriff bezieht, gehört neben der Unverletzlichkeit der Normen der Rechtsordnung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen.

Aus den Ausführungen unter A. ergibt sich, dass der Konsum von Lachgas mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Schäden führt, wodurch die Rechtsgüter der Unversehrtheit von Leben und Gesundheit verletzt sind.

C. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt am Main.

D. Zeitlicher Geltungsbereich

Die Verordnung "Lachgas" gilt ab dem Tag nach ihrer Verkündung und ist zeitlich bis zum 31.12.2027 befristet. Während dieser Zeit wird mit dem Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen Regelung gerechnet.

E. Verbote

Verboten wird die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Darunter fällt der Verkauf sowie die entgeltliche und unentgeltliche Ab- und Weitergabe an Minderjährige. Außerdem werden Automatenaufstellende verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird.

Bereits den alleinigen Besitz von Lachgas zu verbieten, wird als rechtlich nicht haltbar bewertet. Vergleichbar ist dies mit dem Besitz von Alkohol oder Zigaretten, der ebenfalls nicht verboten ist, wenngleich auch hier beim Konsum eine nachweislich gesundheitsschädigende Wirkung und die Gefahr einer Suchtentwicklung belegt sind. Der ehemals rechtswidrige Konsum von Cannabis beispielsweise führte erfahrungsgemäß auch nicht zu Einsicht oder Konsumverzicht bei Jugendlichen. Jugendliche sollen nicht kriminalisiert werden, sondern vielmehr durch Information und Aufklärung Einsicht gewinnen und aus eigenem Antrieb Abstand von derartigen Suchtmitteln nehmen. Die Stadt Frankfurt setzt folglich verstärkt auf Aufklärung durch Information und Prävention, und zwar gegenüber jedem Konsumierenden.

F. Kosten

Es handelt sich um eine neue Gefahrenabwehrverordnung. Da die Kontrolle mit dem vorhanden Personal im Rahmen der regulären Tätigkeit durchgeführt werden kann, werden weder Investitionsbedarfe noch Folgeinvestitionen ausgelöst.

G. Fazit

Diese Verordnung stellt zur Beschränkung der gesundheitlichen Gefahren von Lachgas für Minderjährige aus Sicht der Verwaltung den mildesten Eingriff dar. Die Verordnung ist geeignet und erforderlich den genannten Gesundheitsgefahren für Minderjährige zu begegnen. Diese Verordnung schützt die Minderjährigen, die aufgrund ihrer Entwicklung besonders schützenswert sind. Mildere Mittel existieren nicht. Schließlich ist das Abgabeverbot auch verhältnismäßig im engeren Sinne, d. h. angemessen. Es schränkt die Betroffenen nicht unzumutbar in ihrem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ein. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit ist durch den mit der Verordnung erreichten Gesundheitsschutz gerechtfertigt.

Beim Konsum von Lachgas entsteht erkennbar die Gefahr von schweren gesundheitlichen Schäden, die dauerhaft sein können. Die Dosierung von Lachgas wird außerhalb ärztlicher Verordnung beim privaten Konsum nicht durch ärztliches oder medizinisches Fachpersonal kontrolliert und überwacht. Im Rahmen der Abwägung des zu schützendes Rechtsgutes von Körper, Leben und Gesundheit von Minderjährigen vor erheblichen Gesundheitsgefahren überwiegt der Schutz dieses Rechtsgutes das Schutzgut der allgemeinen Handlungsfreiheit. Als schützenswertes Gut der öffentlichen Sicherheit und in den Anwendungsbereich des HSOG fallend ist diese Gefahrenabwehrverordnung zu erlassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2024NRNR 1052Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheSTVV-Antrag · CDU
  2. 21. Februar 2025BB 87Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheMagistratsbericht
  3. 6. April 2025OFOF 202/13Unterflurcontainer im Gebiet „Südlich am Riedsteg“Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 7. April 2025Sie sind hier
    MM 68Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Stickstoffmonoxid „Lachgas“
    Magistratsvortrag
  5. 29. April 2025OMOM 6906Unterflurcontainer im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“Direktanregung
  6. 10. Juni 2025MM 89Änderung der §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  7. 27. Juni 2025BB 248Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheMagistratsbericht
  8. 28. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1244Unterflurcontainer im Baugebiet „Südlich Am Riedsteg“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 35 · 05.05.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 06.05.2025
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 08.05.2025
TO II, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 23 · 19.05.2025
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6140,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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