Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche, um deren unkontrollierten Zugang zu dieser Partydroge zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Missbrauch von Lachgas erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Die Stadtverordnetenversammlung soll schnell handeln, um die Sicherheit der Minderjährigen zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,
- ob ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an minderjährige Personen einschließlich der Abgabe über Automaten auf Grundlage des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) möglich ist und
- welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um den unkontrollierten Zugang zu Lachgas für Kinder und Jugendliche zu verhindern.
Begründung
In den vergangenen Jahren hat sich Distickstoffmonoxid (Lachgas) zu einer häufig verwendeten Partydroge entwickelt, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen an Beliebtheit gewonnen hat. Lachgas unterliegt derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was den unkontrollierten Verkauf in Läden oder über Automaten ermöglicht und zu einer breiten Verfügbarkeit führt. Der Missbrauch birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, die von Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zu tödlichen Folgen reichen können. Zwar gibt es bundesweit Debatten, welche zum Ziel haben, den Zugang zu Lachgas für Minderjährige besser zu kontrollieren, jedoch gibt es derzeit keinerlei Begrenzungen. Angesichts der Dringlichkeit, Kinder und Jugendliche zeitnah vor den Risiken des Lachgaskonsums zu schützen, sollte daher nicht abgewartet und schnell gehandelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2024Sie sind hierNRNR 1052Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheSTVV-Antrag · CDU
- 21. Februar 2025BB 87Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheMagistratsbericht
- 7. April 2025MM 68Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Stickstoffmonoxid „Lachgas“Magistratsvortrag
- 10. Juni 2025MM 89Änderung der §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 248Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)