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Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?

Vorlagentyp: B
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat handelt als Kollegialorgan und sieht keinen Anlass, die Äußerungen seiner Bediensteten zu kommentieren. Der Streitgegenstand fällt nicht in seinen Geschäftsbereich, sondern unterliegt der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

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Bericht

Der Magistrat handelt gemäß § 9 Abs. 2 HGO als Kollegialorgan.

Der Magistrat sieht keinen Anlass, Äußerungen oder Prozesshandlungen seiner Bediensteten in dem fragegegenständlichen Verwaltungsstreitverfahren zu kommentieren oder zu kritisieren. Darüber hinaus fällt der Streitgegenstand in dem Verwaltungsstreitverfahren 7 K 609/22. F nicht in den Geschäftsbereich des Magistrats, sondern unterfällt der Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung und seiner Geschäftsstelle (Büro der Stadtverordnetenversammlung).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2024AA 323Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?STVV-Anfrage · Gartenpartei
  2. 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    BB 11Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 25.02.2025
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 11 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)Stadtv. Yiilmaz (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yiilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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