Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?
Zusammenfassung
Der Magistrat handelt als Kollegialorgan und sieht keinen Anlass, die Äußerungen seiner Bediensteten zu kommentieren. Der Streitgegenstand fällt nicht in seinen Geschäftsbereich, sondern unterliegt der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Der Magistrat handelt gemäß § 9 Abs. 2 HGO als Kollegialorgan.
Der Magistrat sieht keinen Anlass, Äußerungen oder Prozesshandlungen seiner Bediensteten in dem fragegegenständlichen Verwaltungsstreitverfahren zu kommentieren oder zu kritisieren. Darüber hinaus fällt der Streitgegenstand in dem Verwaltungsstreitverfahren 7 K 609/22. F nicht in den Geschäftsbereich des Magistrats, sondern unterfällt der Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung und seiner Geschäftsstelle (Büro der Stadtverordnetenversammlung).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2024AA 323Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?STVV-Anfrage · Gartenpartei
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 11Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yiilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)