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PAR 5758 2025§ 5758KENNTNIS

Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?

Beschluss zuB_11_2025
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

36

Beschlussdatum

25. Februar 2025

Gremiensitzung

25. Februar 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat handelt als Kollegialorgan und sieht keinen Anlass, die Äußerungen seiner Bediensteten zu kommentieren. Der Streitgegenstand fällt nicht in seinen Geschäftsbereich, sondern unterliegt der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 11 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)