PAR 5758 2025§ 5758KENNTNIS
Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?
Beschluss zuB_11_2025Gremium
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung
36
Beschlussdatum
25. Februar 2025
Gremiensitzung
25. Februar 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat handelt als Kollegialorgan und sieht keinen Anlass, die Äußerungen seiner Bediensteten zu kommentieren. Der Streitgegenstand fällt nicht in seinen Geschäftsbereich, sondern unterliegt der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
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Beschluss
Die Vorlage B 11 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)