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Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche

Vorlagentyp: B
33 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat prüft den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zum Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die Gesundheit von Minderjährigen zu schützen und den Missbrauch von Lachgas zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Zwischenbericht: Der Magistrat lässt derzeit den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung schnellstmöglich prüfen und wird unaufgefordert berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2024NRNR 1052Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheSTVV-Antrag · CDU
  2. 21. Februar 2025Sie sind hier
    BB 87Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche
    Magistratsbericht
  3. 7. April 2025MM 68Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Stickstoffmonoxid „Lachgas“Magistratsvortrag
  4. 10. Juni 2025MM 89Änderung der §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  5. 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 248Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und JugendlicheMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 34 · 31.03.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDBFF-BIG
Sonstige:
Volt (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkolinX-ELF (= Zurückweisung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 22 · 31.03.2025
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5871,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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