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Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim vor, um die Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs zu steigern. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt und soll bis Mitte 2027 abgeschlossen sein.

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Solmsstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem geplanten barrierefreien Umbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim durch die DB Station&Service AG (DB S&S AG) wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 4.709 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr unter der Projektdefinition 5.002465 "Bf. Griesheim" in Höhe von 5.206 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 458 T€ (Stand Dezember 2022) als Investitionszuwendung für Planungskosten verausgabt wurden. Die Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2022 (rund 3.000 T€) bzw. unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB S&S AG abzuschließen.
  5. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. sich aus den Rahmenvereinbarungen RV II und RV II neo des Landes Hessen und der Verkehrsverbünde mit der DB S&S AG heraus für die Stadt Frankfurt am Main keine Verpflichtung zu einem Investitionskostenzuschuss für die geplante Baumaßnahme ergibt, b. die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim 29.424 T€ betragen, c. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 391 T€ sichergestellt ist, d. die Stadt Frankfurt am Main bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie den Finanzausgleich (FAG) stellen wird, da die Fördermittel bereits von der Deutsche Bahn AG (DB AG) in Anspruch genommen werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierung- und Finanzierungsvereinbarung (RuFV) beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes.

Begründung

A. Zielsetzung

Zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen und damit zur Steigerung der Attraktivität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Hessen haben das Land Hessen, die Verkehrsverbünde als Aufgabenträger für den SPNV und die DB S&S AG als Betreiberin der Personenbahnhöfe im Jahr 2011 eine Rahmenvereinbarung (RV II) abgeschlossen. Diese regelt die Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung dieses sogenannten Bahnhofsmodernisierungsprogramms in Hessen im Zeitraum 2011 bis 2019. In der Nachfolgeregelung (RV II neo) ist der Bahnhof Frankfurt Griesheim aufgenommen worden. Der Bahnhof Frankfurt Griesheim ist damit Bestandteil der RV II und der RV II neo.

Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen zum Beispiel deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen.

Gegenstand der RV II und der RV II neo sind die Grundsätze der Planung und Realisierung sowie die Vorhaltung der verschiedenen genannten Einzelmaßnahmen durch die DB S&S AG und deren Finanzierung aus Mitteln, die das Land, die Aufgabenträger sowie die DB S&S AG bereitstellen. Dabei gehen die Vertragsparteien davon aus, dass sich auch die jeweiligen Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen.

Der Bahnhof Frankfurt Griesheim stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt im öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet dar. Ungefähr 14.000 Reisende (Mittelwert Werktag) nutzen diesen Bahnhof täglich. Der Bahnhof ist heute nur teilweise barrierefrei zugänglich. Er soll nun komplett barrierefrei ausgebaut werden. Vorhabenträgerin ist die DB S&S AG.

B. Alternativen

Aus den o. g. Rahmenvereinbarungen heraus ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main keine Verpflichtung zu einem Investitionskostenzuschuss für die geplante Baumaßnahme. Wird eine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen verweigert, wird der geplante barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim auf unbestimmte Zeit verzögert oder gar ganz gestoppt. Da die Stadt Frankfurt am Main ein originäres Interesse daran hat, dass die Bahnhöfe im Stadtgebiet in naher Zukunft barrierefrei und attraktiv ausgebaut werden, sollte dieses Risiko nicht eingegangen werden.

C. Lösung

Mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim wird eine der wichtigsten Verkehrsstationen im Frankfurter Stadtgebiet für alle Nutzer attraktiver gestaltet. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.

Bauabschnitt 01:

- Kampfmittelerkundungen

- Ertüchtigung der Personenunterführung (PU) Ost inklusive Beleuchtung

- Neubau der Treppenanlage Nord PU Ost inklusive Technikraum und Aufzug

- Ertüchtigung der Treppenanlage Süd PU Ost

- Neubau Technikraum und Aufzug Süd PU Ost

Die Treppenanlage im Norden wird zukünftig aufgefächert sein und gerade aus der Unterführung herauslaufen. Diese Maßnahmen führen zu verbesserten Lichtverhältnissen und dadurch zu einem erhöhten Sicherheitsempfinden der Benutzer. Die Treppenanlage im Süden (Breite ca. 3,60 m) und die zum Mittelbahnsteig (Breite ca. 1,75 m) werden aufgrund der geometrischen Randbedingungen der Lage und der Größe dem Bestand entsprechen. Alle Boden- und Wandbeläge, Handläufe, Wegweiser, Beleuchtung, Fahrgastinformation und Müllbehälter werden an der PU Ost erneuert.

Die Gestaltung der Oberflächen in der PU-Ost ist über einen Kunstwettbewerb neugestaltet worden. Diese künstlerische Neugestaltung in Form von großen verpixelten Smilies wird im Zuge der Ertüchtigung der PU-Ost in diesem Bauabschnitt ausgeführt. Die Barrierefreiheit an der östlichen stadtteilquerenden PU wird durch zwei Aufzugsanlagen gewährleistet. Aufgrund des ICE-Unfalls 2017 forderte das Eisenbahn Bundesamt, dass der südliche Aufzug zwingend außerhalb der Gleisachse liegen muss. Der Aufzug auf der Südseite verbindet nun die PU Ost mit dem Hausbahnsteig.

Vom Hausbahnsteig gelangt man dann über eine barrierefreie Rampe auf das Straßenniveau. Beide Aufzüge an der PU Ost gehen in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main über. Diese ist damit auch für die Unterhaltung und Reinigung der Aufzüge zuständig. Diese Kosten sind in den Jahresfolgekosten enthalten. Die geplante Bauausführung für den ersten Bauabschnitt wird voraussichtlich von Q2/2023 bis Q2/2024 sein.

Bauabschnitt 02:

- Neubau des Haus- und Mittelbahnsteigs (Nutzlänge von jeweils 210 m) einschließlich barrierefreien Zugängen, taktilem Leitsystem und Bahnsteigausstattung

- Neubau der PU West

- Aufzug und Treppenanlage am Hausbahnsteig PU West

- Aufzug und 2 Treppenanlagen am Mittelbahnsteig PU West

- Neubau Bahnsteigüberdachung von Haus- und Mittelbahnsteig

Die Erhöhung auf 96 cm und die barrierefreie Ertüchtigung der Bahnsteige, inklusive aller Zusammenhangsmaßnahmen, erfolgt im

2. Bauabschnitt. Der Hausbahnsteig wird über zwei stufenfreie Zugänge sowie einen Treppenzugang erschlossen. Die stufenfreien Zugänge befinden sich östlich des Stellwerks (Breite ca. 2,90 m) sowie westlich des ehemaligen Empfangsgebäudes (Breite ca. 3,10 m). Der Treppenzugang befindet sich östlich des ehemaligen Empfangsgebäudes (Breite ca. ca. 1,50 m).

Die Zuwegung zum Hausbahnsteig am ehemaligen Empfangsgebäude führt über ein Gelände im Privateigentum. Hier besteht für die DB S&S AG ein Wegerecht als dingliche Sicherung. Der Mittelbahnsteig ist über zwei weitere Treppen (Breite ca. 2,30 m) an der PU West zugänglich. An allen drei Bahnsteigen werden die vorhandenen Beschilderungen, das Wegeleitsystem und die Bahnsteigüberdachungen ergänzt und angepasst. Der Bauabschnitt 2 wird voraussichtlich in der Zeit von Q4/2025 bis Q2/2027 ausgeführt.

Verfahren

Für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs wird ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Ende 2022 vor. Im Anschluss daran prüft das Land Hessen die Förderfähigkeit der Maßnahmen und legt fest, welchen Anteil der Baukosten das Land durch Fördergelder finanzieren wird. Die Prüfung des Landes Hessen ist noch nicht abgeschlossen. Diese Bau- und Finanzierungsvorlage ist mit den vorläufigen Werten erstellt worden. Nach Beschluss der Finanzierungsvorlage wird ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) mit der DB S&S AG unterzeichnet. Nach dem Abschluss des RuFV kann die DB S&S AG die Ausschreibung veröffentlichen, den Auftrag vergeben und anschließend mit dem Bau beginnen.

Terminplan

Der Zeitplan der DB S&S AG sieht einen Baubeginn Mitte 2023 vor. Inbetriebnahme ist für Mitte 2027 geplant.

Ausblick

Die Erneuerung und Gestaltung der Vorplätze Nord und Süd an der stadtteilverbindenden PU Ost inklusive der Überdachungen der Treppenanlagen und des Aufzugs wird im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs vom Stadtplanungsamt geplant. Zeitlich ist diese Maßnahme nach der Modernisierung und dem barrierefreieren Ausbau der Verkehrsstation Griesheim zu sehen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die hier ausgewiesenen Kosten beruhen auf einem Planungs- und Preisstand von November 2022. Aufgrund des Baubeginns Mitte 2023 und den nun schon bekannten erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe kann es auch hier zu deutlichen Mehrkosten kommen.

In dem noch abzuschließenden RuFV ist vorgesehen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine eventuelle Kostenerhöhung entsprechend des abgestimmten städtischen Anteils (16%) übernehmen müsste. Außerdem soll geregelt werden, dass bei Kostensteigerungen von mehr als 5% der gegebenenfalls fortgeschriebenen Baukosten die Stadt Frankfurt am Main ihre Zustimmung verweigern könnte.

  1. Investitionsbedarf:

Investitionskostenzuschuss | 4.709.000 €

Die Gesamtkosten (Planungskosten Lph 1-9 und Baukosten) des Projektes und der Anteil der Stadt Frankfurt am Main an den Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar:

Planungskosten Lph 1-4Planungskosten Lph 5-9BaukostenGesamtkosten
(schon verausgabt)
a)DB
Station&Service1.242.728,10 €1.242.728,10 €
b)DB Netz236.871,90 €789.572,99 €1.026.444,89 €
c)Land
Hessen2.168.362,05 €18.867.772,80 €21.036.134,85 €
d)Stadt Frankfurt am
Main457.826,00 €342.403,14 €3.909.139,51 €4.709.368,65 €
e)RMV480.000,00 €929.298,02 €1.409.298,02 €
937.826,00 €4.919.663,22 €23.566.485,30 €29.423.974,51 €

Die umsatzsteuerliche Beurteilung der nach dem Vertrag vereinbarten Zahlungen besagt, dass die Zahlungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Kosten werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) eingestellt. Lediglich der Anteil städtischer Anlage ist umsatzsteuerpflichtig und ist hier separat ausgewiesen worden. Der städtische Anteil an den Gesamtkosten beinhaltet die Umsatzsteuer für den Leistungsaustausch an Anlagen der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 251 T€.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Finanzierungsbedarfszeitraum der Stadt Frankfurt am Main mit Angabe der Jahresraten bisher verausgabt (Stand Ende 2022)457.826 €
2023Baukosten289.961
€ 2024Baukosten912.276
€ 2025Baukosten442.825
€ 2026Baukosten1.147.074
€ 2027Baukosten1.051.697
€ 2028Baukosten407.710
€ Gesamt4.709.369 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

Keine

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

Keine

b) Bauunterhaltungskosten

Wie oben beschrieben gehen die beiden Aufzüge an der PU Ost in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, diese unterhält dann auch die beiden Aufzüge. Die Bauunterhaltungskosten für die Vorplätze Nord und Süd und die Zuwegung trägt die Stadt Frankfurt am Main.

Vorplatz Nord/Süd und Zuwegung Bahnsteig 1 am Stellwerk28.159,79 €x
5%11.407,99 €

Für die Reparaturen, Reinigung und Wartung der Aufzugsanlage in der Solmsstraße werden die Erfahrungswerte aus der Unterhaltung der Aufzugsanlage am Bahnhof Rödelheim angesetzt.

Aufzug PU Ost Nord/Süd Wartung7.000,00€/Jahr
Aufzug PU Ost Nord/Süd Instandsetzung15.000,00€/Jahr
Aufzug PU Ost Nord/Süd Reinigung9.000,00€/Jahr
Summe Unterhaltung Aufzug PU Ost Nord/Süd31.000,00 €
Summe Sachkosten42.407,99 €

c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung
Anteil der Stadt Frankfurt am Main4.709.000 €x
1,45%x 1/234.140,25 €

1,45% - Zinssatz für das Haushaltjahr 2023 gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022

2. Abschreibung

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) einzelner Gewerke findet man in der aktuellen AfA-Tabelle. Für die oben genannte Anlage der Stadt Frankfurt am Main wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen.

Aufzüge und Außenanlagen4.709.368,65
€x 1/15313.957,91 €
Summe Kapitalkosten348.098,16 €
Gesamtsumme Jahresfolgekosten390.506,15 €
Jahresfolgekosten gerundet391.000,00 €

5. Jahreserträge:

Keine

6. Leistungen Dritter:

Keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Keine

8. Sonstiges:

-

Anlage 1_Uebersicht_BA1_1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2a_Uebersicht_BA2_Blatt_1 (ca. 3,6 MB) Anlage 2b_Uebersicht_BA2_Blatt_2 (ca. 2,4 MB) Anlage 3_Ingbau_Draufsicht (ca. 1,6 MB) Anlage 4_Ingbau_Schnitte (ca. 2,1 MB) Anlage 5_Gestaltung_Wandbelag_PU (ca. 2,8 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 16 · 20.03.2023
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGAfDFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 28.03.2023
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 30.03.2023
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei

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