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Provisorische Personenüberführung im Bereich der ehemaligen Omegabrücke am Bahnhof Griesheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Errichtung einer provisorischen Personenüberführung am Bahnhof Griesheim vor, um die fußläufige Querung der Bahngleise während des Rückbaus der Omegabrücke und der Sperrung der Personenunterführung Ost zu gewährleisten. Die Maßnahme soll die Barrierefreiheit verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Aufstellung der provisorischen Personenüberführung (PÜ) im Bereich der ehemaligen Omegabrücke am Bahnhof Frankfurt Griesheim wird entsprechend der vorgelegten Unterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den Kauf der provisorischen PÜ in Höhe von 4.004 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau Brücke" abgewickelt wird.
    • b)die Deckung der für die Maßnahme notwendigen Mittel aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.003430 "Abwicklung Altmaßnahmen pauschal" in Höhe von 4.004 T€ erfolgt.
    • c)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, die bis dahin bereits verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind.
    • d)zudem stehen über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 1 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 -69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung.
  4. Der Magistrat wird beauftragt auf dieser Finanzierungsgrundlage alle nötigen Verträge zum Kauf, Bau, Unterhalt, Rückkaufoption etc. dieser provisorischen PÜ mit der DB InfraGO AG und der DB Bahnbau Gruppe GmbH abzuschließen.
  5. Der Magistrat hat für den Rückbau der provisorischen Personenüberführung rechtzeitig eine separate Beschlussfassung vorzulegen. Hieraus ergeben sich Stand 09.03.2024 Kosten in Höhe von 611 T€.
  6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. die provisorische PÜ in Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Griesheim (Sperrung der Personenunterführung Ost) und dem Abriss und der Neuplanung der ehemaligen Omegabrücke zu sehen ist. b. die Vorarbeiten für die Aufstellung der provisorischen PÜ bereits begonnen haben. c. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 859 T€ zukünftige Haushalte belastet.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Zielsetzung der provisorischen PÜ wird durch Randbedingungen aus zwei tangierenden Projekten bestimmt, diese sind:

  1. Abbruch Omegabrücke

Die im Jahr 1973 errichtete Omegabrücke musste im September 2023 kurzfristig aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Neue Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben. Aufgrund aufgetretener Schäden hatte die Stadt Frankfurt am Main Ende Juni 2023 bereits eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen machten die Sperrung der Brücke unumgänglich, da durch die Spannungsrisskorrosionsgefährdung der Spannstähle ein Absacken oder der Einsturz der Omegabrücke nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Herbst 2023 wurde die Omegabrücke zurückgebaut und die Bahnstrecke wieder freigegeben. Mitte Dezember 2023 war auch der Rückbau der Rampen abgeschlossen.

  1. Barrierefreier Ausbau Bahnhof Griesheim

Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen u.a. deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung, einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen. Der Bahnhof Griesheim ist heute nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die DB InfraGO AG plant ab Sommer 2024 die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme "Modernisierung und barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Frankfurt-Griesheim". Hierzu haben die damalige DB Station&Service AG (seit 01.01.2024 DB InfragGO AG) und die Stadt Frankfurt am Main mit weiteren Vertragspartnern am 13.12.2023 einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Grundlage dieses Realisierungs- und Finanzierungsvertrags ist die vom 28.12.2022 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellte Genehmigungsplanung.

Bestandteil dieser Infrastrukturmaßnahme ist unter anderem auch die Erneuerung der Personenunterführung Ost am Bahnhof Frankfurt-Griesheim, die während der Bauzeit dieser Infrastrukturmaßnahme über ein halbes Jahr nicht zur Verfügung steht.

Die Wegeverbindung zwischen Griesheim Nord und Süd ist durch diese beiden Randbedingungen stark eingeschränkt und soll durch eine provisorische PÜ verbessert werden.

B. Alternativen

2. Barrierefreier Ausbau Bahnhof Griesheim Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen u.a. deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung, einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen. Der Bahnhof Griesheim ist heute nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die DB InfraGO AG plant ab Sommer 2024 die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme "Modernisierung und barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Frankfurt-Griesheim". Hierzu haben die damalige DB Station&Service AG (seit 01.01.2024 DB InfragGO AG) und die Stadt Frankfurt am Main mit weiteren Vertragspartnern am 13.12.2023 einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Grundlage dieses Realisierungs- und Finanzierungsvertrags ist die vom 28.12.2022 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellte Genehmigungsplanung. Bestandteil dieser Infrastrukturmaßnahme ist unter anderem auch die Erneuerung der Personenunterführung Ost am Bahnhof Frankfurt-Griesheim, die während der Bauzeit dieser Infrastrukturmaßnahme über ein halbes Jahr nicht zur Verfügung steht. Die Wegeverbindung zwischen Griesheim Nord und Süd ist durch diese beiden Randbedingungen stark eingeschränkt und soll durch eine provisorische PÜ verbessert werden.

C. Lösung

3. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main wünscht aufgrund des Rückbaus der Omegabrücke und der zeitweisen Sperrung der Personenunterführung Ost am Bahnhof Griesheim die Errichtung eines provisorischen Ersatzbauwerks, um die fußläufige Querung der Bahngleise trotz des Abrisses der Omegabrücke weiterhin ermöglichen zu können. Auf Wunsch der Stadt Frankfurt am Main wird die DB InfraGO AG über die DB Bahnbau Gruppe GmbH die Herstellung einer provisorischen PÜ (3-feldrig) mit beidseitig anschließenden Rampenanlagen aus Stahlrohrgerüstbauteilen veranlassen. Diese provisorische PÜ wird in der Achse der ehemaligen Omegabrücke errichtet und ist für einen Zeitraum von etwa 5 Jahren vorgesehen. Sie ist mit bis zu 8% Steigung barrierearm und kann sowohl für Radfahrende als auch für zu Fuß Gehende genutzt werden. Die Stadt Frankfurt am Main erklärt sich bereit, die neu zu errichtende provisorische PÜ in ihre Anlagenverantwortung zu übernehmen. Sie übernimmt damit vollumfänglich die Verkehrssicherungspflicht inklusive Winterdienst sowie die Inspektion und Wartung der provisorischen PÜ. Eine Rückkaufoption an die DB Bahnbau Gruppe GmbH wird vertraglich geregelt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die hier ausgewiesenen Kosten beruhen auf einem Planungs- und Preisstand von März 2024.

  1. Investitionsbedarf: | 4.004.000 €

Die Gesamtkosten ermitteln sich aus dem Kaufangebot der DB Bahnbau Gruppe GmbH vom 08.03.2024, den finanziellen Verpflichtungen aus der Kostenübernahmeerklärung vom 23.02.2024 (8% projektbegleitende Eigenleistungen DB), Unvorhergesehenes von 5% und den abgeschätzten Kosten der Stadt Frankfurt am Main. Die oben beschriebene Rückkaufoption an die DB Bahnbau Gruppe GmbH wird bei den Kosten konservativ nicht berücksichtigt.

1Technische Bearbeitung IOH (Ingenieurbau-, Oberbau-
und Hochbauanlagen)Planungskosten317.751,16 €404.360,70 €
2Technische Bearbeitung STE (Signal-,
Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen)Planungskosten86.609,54 €
3Bauleistungen IOH (Ingenieurbau-, Oberbau- und
Hochbauanlagen)Baukosten2.117.795,31 €2.374.812,64 €
4Montage STE (Signal-, Telekommunikations- und
Elektrotechnische Anlagen)Baukosten257.017,33 €
Summe
Kaufangebot DB Bahnbau Gruppe GmbH vom 08.03.20242.779.173,34 €
5Unvorhergesehenes 5% von Kaufangebot
08.03.2024138.958,67 €
68%
projektbegleitende Eigenleistungen DB InfraGO AG222.333,87 €
7Geschätzte Kosten der Stadt Frankfurt am Main (Gutachten, Prüfläufe, Genehmigungen, Rodungen,
Oberflächenherstellung, Wegeanbindung etc.)224.000,00 €
Summe
Kosten3.364.465,87 €
Umsatzsteuer 19%639.248,52 €
Gesamtkosten4.003.714,39 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Die Kosten in 2024 beinhalten die vollständige Herstellung der provisorischen PÜ inklusive Wege und Beleuchtungsanbindung.

2024Gesamt
3.364.465,87 €3.364.465,87 €
Umsatzsteuer 19%639.248,52 €639.248,52 €
Gesamtsumme4.003.714,39 €4.003.714,39 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

Kosten Rückbau der Brücke gem. Vereinbarung mit der DB geplant (voraussichtlich) für das Jahr 2029:

Bauleistung454.352,67 €
Unvorhergesehenes 5% von Kaufangebot 08.03.202422.717,63 €
8% projektbegleitende Eigenleistungen DB InfraGO AG36.348,21 €
Summe513.418,52 €
Umsatzsteuer 19%97.549,52 €
Gesamtkosten610.968,04 €

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

keine

b) Sachkosten

Wie oben beschrieben geht die provisorische PÜ in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Bauunterhaltungskosten für diese und die Zuwegung trägt die Stadt Frankfurt am Main.

Außenanlage/Wegeanbindung Prov. PÜ15.000,00 €5%750,00 €
Provisorische PÜ Verkehrssicherung10.000,00€/Jahr
Provisorische PÜ Reinigung5.000,00€/Jahr
Provisorische PÜ Wartung10. 000 ,00€/Jahr
Summe Unterhaltung Provisorische PÜ25.000,00 €
Summe Sachkosten25.750,00 €

c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung

Anteil der Stadt Frankfurt am Main | 4.004.000 € | 1,60% | 1/2 | 32.032,00 €

1,60% - Zinssatz für das Haushaltjahr 2024 gemäß Rundmail vom 17.01.2023

2. Abschreibung

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) einzelner Gewerke findet man in der aktuellen AfA-Tabelle. Für die oben genannte Anlage der Stadt Frankfurt am Main (provisorische PÜ) wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgegangen.

Abschreibung Provisorische PÜ4.003.714,39 €1 /5800.742,88 €
Summe Kapitalkosten832.774,88 €
Gesamtsumme Jahresfolgekosten858.524,88 €
Jahresfolgekosten gerundet859.000,00 €

5. Jahreserträge:

keine

6. Leistungen Dritter:

keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

keine

8. Sonstiges:

-

Anlage 1_Skizze_Draufsicht (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Skizze_Schnitt (ca. 606 KB) Anlage 3_Konzept_Personenueberfuehrung_Griesheim (ca. 2,4 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juni 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 123
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 80
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 11.07.2024
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei

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