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Rechtsbruch darf nicht zur Norm werden - Besetzung der "Lahnstraße 1" umgehend beenden

Vorlagentyp: NRBFF
4 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die sofortige Beendigung der Besetzung der städtischen Liegenschaft "Lahnstraße 1" und die Einleitung rechtlicher Schritte dagegen. Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich der Duldungspolitik gegenüber rechtswidrigen Besetzungen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.

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Lahnstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. ) Der Magistrat wird damit beauftragt, die Besetzung der Ladenfläche in der städtischen Liegenschaft "Lahnstraße 1" umgehend zu beenden und alle zur Erreichung dieser Zielsetzung erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, einschließlich der Anwendung von Polizei- und Ordnungsrecht.
  2. ) Der Magistrat wird weiterhin damit beauftragt, das vorgenannte Objekt nach erfolgter Räumung zeitnah einer bestimmungsgemäßen und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen, etwa in Form der Vermietung oder eines Verkaufs an geeignete Dritte.
  3. ) Der Magistrat und seine Vertreter werden angewiesen, bei zukünftigen Fällen rechtswidriger Besetzungen konsequent zu handeln, um den Rechtsstaat zu wahren und weitere Rechtsbrüche zu verhindern. Dies umfasst insbesondere das umgehende Stellen einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) und, falls zutreffend, weiterer relevanter Straftatbestände sowie die sofortige Einleitung von Räumungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden, sofern eine einvernehmliche Beendigung der Besetzung nicht innerhalb von 24 Stunden erreicht werden kann.

Begründung

Am Samstag, dem 12. Juli 2025, wurde ein Teil der städtischen Liegenschaft "Lahnstraße 1" von einer Gruppe selbsternannter "Aktivisten" aus dem linksextremen Spektrum widerrechtlich besetzt. Statt konsequent gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen, indem eine Strafanzeige erstattet und die unverzügliche Räumung des Objekts veranlasst wird, sprach die zuständige Stadträtin Sylvia Weber (SPD) noch am selben Tag eine Duldung der Besetzung aus. Diese Entscheidung, die Besetzung zu dulden, folgt einem problematischen Muster, das bereits in der Vergangenheit wiederholt kritisiert wurde, unter anderem vom Frankfurter Polizeipräsidenten Stefan Müller (vgl. FAZ vom 17.03.2024). Eine solche Duldungspolitik signalisiert eine Schwäche des Rechtsstaats und untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Durchsetzung geltender Gesetze. Rechtsbruch darf weder toleriert noch belohnt werden, da dies den Anreiz für weitere illegale Besetzungen erhöht. Die wiederholte Nachgiebigkeit des Magistrats gegenüber solchen Vorfällen trägt dazu bei, dass Hausbesetzungen in Frankfurt zunehmend als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer oder sozialer Forderungen wahrgenommen werden und sich dementsprechend häufen. Die illegale Besetzung der Liegenschaft "Lahnstraße 1" ist sowohl aus sicherheitsrechtlicher Perspektive als auch unter immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten sofort zu beenden. Der Magistrat ist daher dazu aufgefordert, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten und die Räumung des Objekts umgehend zu veranlassen, sofern eine einvernehmliche Lösung nicht innerhalb kürzester Zeit erreichbar ist. Nach der Räumung sollte die Liegenschaft zeitnah einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zugeführt werden, etwa durch Vermietung, Verkauf oder eine öffentliche Zweckbestimmung, die den Interessen der Stadt und ihrer Bürger dient. Für zukünftige Fälle rechtswidriger Besetzungen muss der Magistrat eine klare Null-Toleranz-Strategie verfolgen und durch konsequentes Handeln sicherstellen, dass Rechtsbruch keine akzeptierte Norm wird. Nur durch eine klare und rechtsstaatliche Haltung kann die Stadt ihre Autorität wahren und das Vertrauen der Bürger in eine gerechte und sichere Stadtverwaltung stärken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Juli 2025 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 61
Beraten
Die Vorlage NR 1308 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 38 · 09.09.2025
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1308 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1320), BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 38 · 15.09.2025
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1308 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Enthaltung:
Stadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 1320) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1308 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Enthaltung:
Stadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1320), BFF-BIG und AfD (= Annahme); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)

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