Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die kurzfristige Reinigung und Instandhaltung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1 sowie regelmäßige Kontrollen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird durch den sichtbaren Zustand des Gebäudes und dessen Einfluss auf das Stadtbild unterstrichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?
Lahnstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Das seit Jahren leer stehende städtische Ladenlokal in der Lahnstraße 1 im Gallus wurde im Sommer 2025 von Aktivist*inne18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Lahnstraße begrünen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird dringend gebeten,
- die mit Graffiti verunreinigte Gebäudefassade der städtischen Liegenschaft Lahnstraße 1 kurzfristig reinigen zu lassen und die vorhandenen Graffitischmierereien fachgerecht zu beseitigen,
- dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen,
a) wann die Reinigung der Fassade erfolgen soll,
b) welche Kosten für die Beseitigung der Graffitischmierereien voraussichtlich entstehen,
c) ob seit Beginn des Leerstands bereits Reinigungs-, Sicherungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade durchgeführt wurden,
d) welche Maßnahmen vorgesehen sind, um erneute Verunreinigungen der Fassade möglichst zu verhindern,
- bis zur dauerhaften Wiedernutzung der Liegenschaft regelmäßige Kontrollen des äußeren Zustands vorzunehmen und neu auftretende Verunreinigungen zeitnah entfernen zu lassen,
- bei der weiteren Planung der Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, dass auch der äußere Zustand des Gebäudes einschließlich der Fassade berücksichtigt wird.
Begründung
Die Liegenschaft Lahnstraße 1 steht seit längerer Zeit im öffentlichen Fokus. Neben der Frage der künftigen Nutzung ist auch der sichtbare Zustand des Gebäudes für das Quartier von Bedeutung. Die Fassade ist durch Graffiti erheblich verunreinigt. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Straßenraums und verstärkt den Eindruck von Vernachlässigung und Leerstand.
Gerade bei einer städtischen Liegenschaft muss die Stadt ihrer Verantwortung für Ordnung, Pflege und Werterhalt nachkommen. Eine verschmutzte Fassade wirkt sich negativ auf das Umfeld aus und verursacht weitere Verunreinigungen. Die Beseitigung der Graffitischmierereien ist daher nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch der Instandhaltung und der Wertschätzung gegenüber dem Stadtteil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.