Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat von Frankfurt am Main beantragt die dringliche Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der städtischen Liegenschaft Lahnstraße 1. Dies dient der Verbesserung des städtischen Erscheinungsbildes und der Wertschätzung des Stadtteils, da die Fassade erheblich verunreinigt ist und der positive Eindruck der Stadt beeinträchtigt wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Lahnstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen in der Lahnstraße: Erprobung von KI-Müllblitzern und städtebauliche Aufwertung der Freifläche an den Hausnummern 34 - 4011.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 115.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Lahnstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Magistrat wird dringend gebeten,
- die mit Graffiti verunreinigte Gebäudefassade der städtischen Liegenschaft Lahnstraße 1 kurzfristig reinigen zu lassen und die vorhandenen Graffitischmierereien fachgerecht zu beseitigen,
- dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen,
a) wann die Reinigung der Fassade erfolgen soll,
c) welche Kosten für die Beseitigung der Graffitischmierereien voraussichtlich entstehen,
d) ob seit Beginn des Leerstands bereits Reinigungs-, Sicherungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade durchgeführt wurden,
e) welche Maßnahmen vorgesehen sind, um erneute Verunreinigungen der Fassade möglichst zu verhindern,
- bis zur dauerhaften Wiedernutzung der Liegenschaft regelmäßige Kontrollen des äußeren Zustands vorzunehmen und neu auftretende Verunreinigungen zeitnah entfernen zu lassen,
- bei der weiteren Planung der Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, dass auch der äußere Zustand des Gebäudes einschließlich der Fassade berücksichtigt wird.
Begründung
Die Liegenschaft Lahnstraße 1 steht seit längerer Zeit im öffentlichen Fokus. Neben der Frage der künftigen Nutzung ist auch der sichtbare Zustand des Gebäudes für das Quartier von Bedeutung. Die Fassade ist durch Graffiti erheblich verunreinigt. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Straßenraums und verstärkt den Eindruck von Vernachlässigung und Leerstand.
Gerade bei einer städtischen Liegenschaft muss die Stadt ihrer Verantwortung für Ordnung, Pflege und Werterhalt nachkommen. Eine verschmutzte Fassade wirkt sich negativ auf das Umfeld aus und verursacht weitere Verunreinigungen. Die Beseitigung der Graffitischmierereien ist daher nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch der Instandhaltung und der Wertschätzung gegenüber dem Stadtteil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026Sie sind hierOFOF 137/1Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1Ortsbeiratsantrag · FDP
- 15. September 2026OMOM 602Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen Linke und AfD (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung)