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  • Erlass der „Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main“
    M
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 116 Betreff: Erlass der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" I. Der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere - auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main - zu veranlassen. III. Die für die Umsetzung notwendigen Sachmittel (jährlich rund 100.000,00 € für Pflege und Unterhalt, sowie einmalig rund 40.000,00 € für die Bereitstellung) stehen im Haushalt in der Produktgruppe 22.01 - Umweltplanung und Umweltservice - in ausreichender Höhe zur Verfügung. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat derzeit eine Vielzahl an bestehenden Naturdenkmal-Verordnungen, die teilweise noch aus den 1930er Jahren stammen. Viele der einst ausgewiesenen Naturdenkmäler sind inzwischen nicht mehr existent oder erfüllen die Schutzkriterien nicht mehr. Aus diesem Grund wird eine Neuausweisung mit rechtskonformen Anlagen als sinnvoll und notwendig erachtet. Naturdenkmäler sind gem. § 28 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu 5 Hektar. Sie müssen eine gewisse Objekthaftigkeit und Beständigkeit im äußeren Erscheinungsbild aufweisen, sich also aus der sie umgebenden Landschaft abheben und abgrenzen lassen sowie ortsfest und dauerhaft sein. Die Auswahl erfolgt aufgrund der Kriterien, welche in § 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG definiert sind: wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe sowie Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Bei vielen Naturdenkmalen können mehrere Schutzkriterien zutreffend sein. Vor allem Bäume, deren Schutzkriterien Schönheit oder Eigenart sind, wurden im Vergleich zu anderen Bäumen betrachtet. Auch der räumliche Standort wurde hierbei betrachtet (z. B. der Baum mit der außergewöhnlichsten Eigenart und Schönheit innerhalb einer Parkanlage oder innerhalb eines Ortsteils). Darüber hinaus wurde auch die Lebenserwartung der Bäume betrachtet. Sie sollte noch bei mindestens zehn Jahren liegen, da die Beständigkeit ein wesentliches Merkmal von Naturdenkmalen darstellt. B. Alternativen Es findet keine Neuausweisung der Naturdenkmäler statt, dies bedeutet, dass die bisherigen Naturdenkmäler bestehen und die zugehörigen Verordnungen in Kraft bleiben. C. Lösung Die Verordnung zur Neuausweisung von Naturdenkmälern wird verabschiedet, wodurch neue Naturdenkmäler hinzukommen und alte gelöscht werden. D. Kosten Durch die Neuausweisung von Naturdenkmälern entstehen Kosten, da die Verkehrssicherungspflicht und Pflege bei der Unteren Naturschutzbehörde liegen. Die Kosten werden im Haushalt unter Produktgruppe 22.01 als "Entstehende Kosten (Pflege, Unterhalt) der ausgewiesenen Naturdenkmäler" veranschlagt. 1. Investitionsbedarf: Kein Investitionsbedarf, die Ausgaben werden konsumtiv aus den Mitteln der Produktgruppe 22.01 gebucht. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Kein Finanzierungsbedarfszeitraum 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwand Es wird kein zusätzlicher Personalaufwand benötigt, innerhalb der Unteren Naturschutzbehörde ist die Verwaltung der Naturdenkmäler anteilig bei zwei Stellen berücksichtigt. b) Sachkosten Das Umweltamt geht für die laufenden Pflege der Naturdenkmäler von Kosten in Höhe von 2.000,00 € p. a. für die als Einzelschöpfung ausgewiesenen Naturdenkmale und 4.000,00 € p. a. für jedes flächige Naturdenkmal aus. Bisher wurden 19 Einzelschöpfungen und 4 flächige Naturdenkmäler betreut, daraus haben sich jährliche Kosten in Höhe von 54.000,00 € ergeben. Mit der neuen Verordnung werden insgesamt 38 Naturdenkmäler ausgewiesen, davon sind 9 flächige Naturdenkmäler. Das ergibt zu erwartende Kosten in Höhe von 94.000,00 € p. a. Mit Berücksichtigung der aktuellen Inflationsrate (2,3 % für Februar 2025) ergibt das aktuell zu erwartenden Kosten in Höhe von 96.162,00 € p. a. welche veranschlagt werden. Für Beschilderung und die Errichtung von Stelen werden einmalige Ausgaben in Höhe von 40.000,00 € veranschlagt. Die Mittel stehen in der Produktgruppe 22.01 zur Verfügung. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung keine 2. Abschreibung keine 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. keine 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage 1_VO_Uebersichtstabelle (ca. 450 KB) Anlage 2_VO_Objektblaetter (ca. 11,9 MB) Anlage 3_VO_geloeschte_ND (ca. 78 KB) Anlage 4_Verordnung_Naturdenkmale (ca. 81 KB) Anlage _Korrektur_Anl2 (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Kleingärten und alle Freizeitgärten zu Naturdenkmälern erklärt werden und dadurch vor Versiegelung geschützt sind) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 84 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage M 116 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Kleingärten und alle Freizeitgärten zu Naturdenkmälern erklärt werden und dadurch vor Versiegelung geschützt sind) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6632, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Qualifizierung von Wegeverbindungen, Grünes Ypsilon Nord hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 117 Betreff: Qualifizierung von Wegeverbindungen, Grünes Ypsilon Nord hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4654 (M 121) I. Der vorgelegten Entwurfsplanung für die Wegequalifizierung Nord im Grünen Ypsilon wird zugestimmt. II. a) b) c) Es dient zur Kenntnis, dass für die Wegequalifizierung Nord im Grünen Ypsilon voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 1.910 T€ anfallen werden. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Maßnahme in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.007962 "Grünes Ypsilon" abgewickelt wird und bisher Fördermittel in Höhe von 47 T€ über die Förderung von Hessen Mobil vereinnahmt wurden. Weitere Fördermittel in Höhe von 890 T€ wurden 2023 aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. "Zukunft Stadtgrün") bewilligt. Der verbleibende städtische Eigenanteil würde sich demnach auf insgesamt 973 T€ beziffern. Aktuell beträgt der Förderanteil durch beide Programme ca. 49 %. Die erforderlichen Mittel für die Gesamtmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.910 T€ stehen bei der Projektdefinition 5.007962 zur Verfügung und werden zur Auszahlung freigegeben. III. a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 210.162 € entstehen werden. Hierbei entfallen auf die Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen auf Abschreibung 127.206 € auf kalk. Verzinsung (2,25 %) 12.152 € Pflege- und Sachkosten 70.804 € Dem stehen aus der Auflösung der Sonderposten Jahreserträge in Höhe von 64.810 € entgegen. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. IV. b) Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen dem OBR 9 vorgestellt wurden und die Zustimmung des Ortsbeirates finden. Begründung: A Zielsetzung Steigende Einwohnerzahlen in der Stadt Frankfurt und der damit verbundene verstärkte Nutzungsdruck auf Grünflächen machen eine Vernetzung und Aufwertung bzw. Modernisierung der städtischen Grünanlagen notwendig. Die öffentlichen Freiflächen dienen als Orte der Erholung und stellen durch ihre wärmemindernden Eigenschaften einen wichtigen Baustein im Umgang mit den Folgen des Klimawandels dar. Schatten- und verdunstungswirksame Pflanzungen sind in den Städten der wichtigste Beitrag, um an extremen Hitzetagen ein erträgliches Maß an Aufenthaltsqualität im Freien zu erzielen. Verbindungen zwischen Grünanlagen sind zum Zweck der nicht-motorisierten Fortbewegung zu optimieren, z.B. durch die Herstellung sicherer Fußgänger- und Fahrradübergänge. Innerhalb der Grünanlagen sind verkehrssichere Wegeflächen anzubieten, die witterungsunabhängig und nachhaltig genutzt werden können. Diese Ziele werden im Bereich des Grünen Ypsilons verfolgt, einem Förder-Projektgebiet zwischen den Stadtteilen Ginnheim und Dornbusch sowie dem Grüneburgpark. Der nördliche Abschnitt des Grünen Ypsilons reicht von der Fritz-von-Unruh-Anlage im Westen über die Marie-Bittorf-Anlage bis zur Klimsch-Anlage im Osten. Neben der Verbindungsfunktion dieser Grünanlagen zwischen dem Frankfurter GrünGürtel entlang der Nidda im Westen und dem Heiligenstock und Lohrberg im Osten, haben diese Grünflächen eine wichtige Bedeutung für die Naherholung sowie für das Klima der anliegenden Stadtteile. Durch die Nutzung in den vergangenen Jahrzehnten und den verstärkten Nutzungsdruck auch durch Radfahrende befinden sich die wassergebundenen Wege der Grünanlagen im nördlichen Abschnitt des Grünen Ypsilons in einem desolaten und teilweise nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Die geplante Qualifizierung der Hauptwege mit einer Gesamtlänge von gut 1,2 km inklusive der Optimierung der Wegeentwässerung ist daher kurzfristig erforderlich. Der Erhalt des alten, wertvollen Baumbestands- mit den daraus entstehenden Anforderungen und Maßnahmen in der Örtlichkeit- ist erklärtes Ziel aller Maßnahmen im Projektgebiet. Ziel der aktuellen Maßnahme ist es, die Grünanlagen durch weitere Baumpflanzungen resistenter zu gestalten und die vorhandenen Wege mit einem höherwertigen und funktionalen Belag zu versehen. Dadurch soll die Nutzbarkeit der Wege insbesondere im Herbst, Winter und Frühjahr verbessert werden, also zu Zeiten, wo die wassergebundene Wegedecke nach Niederschlägen oft aufweicht und verschlammt. Im Sommer wird durch den Materialwechsel die Staubbildung gemindert. Für die zunehmende Nutzung der Grünanlagen durch u.a. mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollatoren, ist eine befestigte Wegeverbindung sinnvoll und zukunftsweisend. Gleichzeitig werden die Unterhaltungskosten langfristig reduziert. Um den Erholungswert in den Parkanlagen auch für die künftigen Generationen sicherzustellen, werden klimagerechte Baumpflanzungen vorgesehen. In der zwischenzeitlich erarbeiteten Fortschreibung des Förderprogramms wurden weitere Maßnahmen zur Ausweitung von Spielmöglichkeiten explizit im Bereich der Marie-Bittorf-Anlage benannt. Diese Angebote werden nach Bewilligung in einem Beteiligungsprozess vertieft, in einem weiteren Bauabschnitt umgesetzt und sind ausdrücklich nicht Teil dieser Vorlage. B Alternativen Neben dem Beibehalt der wassergebundenen Decke hat der Magistrat, basierend auf einer Nutzwertanalyse, diverse Belagsmaterialien (Asphalt, Betonpflaster ‚klassisch', Betonpflaster CO2-reduziert) geprüft. Letztlich zeigt sich, dass die gewählte Lösung aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen die geeignetste Lösung ist. C Lösung Die vorgesehenen Arbeiten umfassen insbesondere die Verbesserung des Wegesystems und die Optimierung der Wegeentwässerung von der Fritz-von-Unruh-Anlage über die Marie-Bittorf-Anlage bis zur Klimsch-Anlage. Im Bereich der drei Grünanlagen werden vorhandene Wegetrassen mit derzeit ungebundener Befestigung zu einer Fuß- und Radwegeverbindung auf einer Länge von ca. 1,2 Kilometer in einer Breite von ca. 3,5 m mit einem neuen Wegebelag aus CO2- reduziertem Beton-Werksteinpflaster ausgebaut. Die Wegebreite wird dabei aufgrund steigender Nutzungsansprüche geringfügig erweitert. Entlang des Wegeverlaufs werden insgesamt 47 Baumpflanzungen aus klimaresilienten Sorten gemäß der Frankfurter Baumliste den Grünbestand ergänzen. Diese tragen zur Erhöhung der Schattenbildung, der CO2- Bindung sowie der Biodiversität bei. Die Baumstandorte werden mit bodenverbessernden Maßnahmen vorbereitet um einen nachhaltigen Anwuchs zu gewährleisten. Der Schutz und Erhalt der dicht an den Wegeverläufen stehenden Bäume bzw. ihres Wurzelwerks hat oberste Priorität. Vorhandene Tragschichten verbleiben daher soweit wie möglich im Boden und werden lediglich überarbeitet und, je nach Wurzelaufkommen, erhöht. Als Einfassung der Pflasterwege sind beidseitig Kanten aus Flachstahlbändern vorgesehen, die zur Schonung vorhandener Wurzeln ohne Fundament mit Stahlnägeln auf der Tragschicht fixiert werden. Die Wegebreite wird bei dichtangrenzendem Baumbestand abschnittsweise reduziert. Der Pflasterbelag erhält ein einseitiges Pultgefälle, so dass anfallendes Niederschlagswasser in die angrenzenden Grünflächen abgeleitet wird und der Regenwasserretention dient. Das angrenzende Gelände wird an die neue Wegekante anmodelliert. Im Mittelstreifen der Hügelstraße wurde eine Querung als Verbindung zwischen Fritz-von-Unruh und Marie-Bittorf-Anlage unter Berücksichtigung des im Norden der Marie-Bittorf-Anlage großen Aufkommens von Erdbienen eingerichtet. Als Anschluss der Querung wurde der östliche Wegezweig in der Marie-Bittorf-Anlage gewählt. Die einzelnen Bauabschnitte in den drei Parkanlagen werden im Folgenden erläutert: Abschnitt Fritz-von-Unruh-Anlage In der Fritz-von-Unruh-Anlage wird die westlich gelegene, direkte Wegeverbindung zwischen der Kurhessenstraße und der Hügelstraße auf einer Länge von ca. 325 m grunderneuert und mit dem neuen Pflasterbelag versehen. Die Trasse wird auf dem Bestandsweg mit größtmöglichem Abstand zu vorhandenen Bäumen angeordnet. Der östliche Rundweg bleibt unverändert und wird lediglich an den neuen Pflasterbelag angearbeitet. Die vorhandenen Bankstandorte werden an die neue Höhenlage angepasst und mit dem Beton- Werksteinpflaster befestigt. An der Kurhessenstraße erhält der Weg eine leichte Aufweitung in nordwestlicher Richtung zum vorhandenen Fußgängerüberweg mit Lichtzeichenanlage. Analog wird auch der Anschluss an die Hügelstraße in östlicher Richtung zur angelegten Querung über die Hügelstraße verbreitert. Abschnitt Marie-Bittorf-Anlage Im weiteren Verlauf wird der Hauptweg auf einer Länge von ca. 630 m mit Anschluss an den Walter-Weisbecker-Weg sowohl in Richtung Südwesten zur Raimundstraße als auch Richtung Osten zur Ricarda-Huch-Straße grunderneuert. Für die Aufweitung auf 3,5 m wird die Wegebreite in baumfreien Abschnitten um ca. 50 cm ergänzt. Innerhalb der Marie-Bittorf-Anlage sind, vor allem im zentralen Bereich, 40 neue, klimagerechte Baumpflanzungen eingeplant. Analog zum vorherigen Abschnitt werden die Bankstandorte an die neue Höhenlage angepasst und mit Betonpflaster befestigt. Abschnitt Klimsch-Anlage Im westlichen Abschnitt der Klimsch-Anlage werden ca. 260 m Wegelänge erneuert. Der Wegeanschluss an die Jean-Paul-Straße wird ca. 30 m nach Westen verlegt und erhält eine Bordsteinabsenkung, um eine Entflechtung von Fuß- und Radverkehr zu erzielen. Im östlichen Abschnitt wird der Wegebestand für die Trasse genutzt und auf die Ausbaubreite von 3,5 m erweitert. Im Bereich der beiden nah am Weg stehenden Hainbuchen wird der Weg leicht nach Norden verschwenkt. In den Abschnitten zwischen Grillparzerstraße und Klaus-Groth-Straße bzw. zwischen Klaus-Groth-Straße und Eschersheimer Landstraße erfolgt der Ausbau auf der vorhandenen Trasse. In Abschnitten mit dicht am Weg stehenden Bäumen erfolgt zu deren Schonung eine Reduzierung der Wegebreite, sofern der Weg nicht verschwenkt werden kann. Die vier bestehenden Mastleuchten bleiben erhalten und werden in die Wegeführung integriert. Im Bereich der Klimsch-Anlage werden sieben klimagerechte Baumpflanzungen sowie zwei zusätzliche Strauchgruppen den Bestand ergänzen. Die beiden vorhandenen Bankstandorte werden an die neue Oberfläche angepasst und ebenfalls mit Betonpflaster befestigt. D Kosten Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe - 22.09 - Grün- und Freiflächen 1. Investitionsbedarf/ Gesamt Brutto: 1.910.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten (inklusive 5 Jahre Entwicklungspflege bei Baumpflanzungen): Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2021 34.130 € 11.684 € 2022 21.930 € 21.720 € 2023 37.000 € 45.160 € 2024 9.592 € 9.592 € 2025 1.807.348 € 300.000 € 2026 - 1.441.844 € 2027 - 15.000 € 2028 - 15.000 € 2029 - 15.000 € 2030 - 15.000 € 2031 - 20.000 € Summe 1.910.000 € 1.910.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben - keine zusätzlichen b) Sachkosten 1. Unterhaltungspflege der zu ergänzenden Baum- und Strauchpflanzungen nach der Herstellung und der Entwicklungspflege 26.832 € 2. Bauunterhaltungskosten für Bauwerke (z.B. Wege, Ausstattungselemente) 3% von 1.465.723 € (brutto) für eine Grünanlage (Herstellkosten ohne Honorare, Nebenkosten, Pflegearbeiten) 43.972 € Summe Sachkosten: 70.804 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (Investitionssumme abzüglich Fördermittelanteile) 2,25 % von 972.155 € (Eigenanteil Stadt FFM) /2 = 12.152 € 2. Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 1.910.000 € = 127.206 € Summe Kapitalkosten: 139.358 € Jahresfolgekosten insgesamt: 210.162 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (Fördermittel) (1.910.000 € - 937.845)/ 15 Jahre) 64.810 € 6. Leistungen Dritter: Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" 890.445 € Fördermittel Hessen Mobil 47.400 € Gesamte Fördersumme 937.845 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Der Prozentsatz für Unvorhergesehenes wurde leicht erhöht (8 %), da als Wegebelag "Klimabetonstein" mit erhöhtem Recyclinganteil und verbesserter CO2-Bilanz als Pilotprojekt getestet werden soll und hier noch nicht ausreichend Erfahrungswerte vorliegen. Anlage 1_WegeverbindungNord (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 3,6 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 588 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2025, NR 1341 Antrag vom 02.09.2025, NR 1354 Antrag vom 07.09.2025, NR 1360 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 184 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 121 Anfrage vom 05.09.2025, A 367 Antrag vom 15.10.2025, NR 1406 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 117 und NR 1354 = Annahme, NR 1341 = Ablehnung) Gartenpartei (M 117 = Ablehnung, NR 1341 und NR 1354 = Annahme) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Der Vorlage M 117 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1360 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 117 = Annahme, NR 1341 und NR 1354 = Ablehnung) BFF-BIG (M 117 und NR 1341 = Ablehnung, NR 1354 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 117 = Ablehnung, NR 1341, NR 1354 und NR 1360 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 117 und NR 1341 = Annahme, NR 1354 = Ablehnung, NR 1360 = Enthaltung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1360 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 117 = Ablehnung, NR 1341, NR 1354 und NR 1360 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 117 und NR 1341 = Annahme, NR 1354 = Ablehnung, NR 1360 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1360 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6580, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Europäische Schule: Standort Offenbach umgehend prüfen
    NR
    04.08.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, NR 1309 Betreff: Europäische Schule: Standort Offenbach umgehend prüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, umgehend Gespräche mit der Stadt Offenbach, dem Bund und den maßgeblichen Institutionen der Europäischen Union - hier insbesondere der Europäischen Zentralbank (EZB) - aufzunehmen und den Vorschlag des Offenbacher Oberbürgermeisters Felix Schwenke (SPD) ernsthaft und ergebnisoffen zu prüfen, den Neubau der Europäischen Schule auf der Gemarkung unserer Nachbarkommune zu errichten. Begründung: Seit nunmehr 15 Jahren sucht die Stadt Frankfurt vergeblich nach einem geeigneten Standort für den Neubau der Europäischen Schule. Der zuletzt vom Magistrat dafür ins Auge gefasste Festplatz am Ratsweg ist aus vielerlei Gründen denkbar ungeeignet. Weder ist es zielführend, die traditionsreiche Dippemess zu verlegen, noch ist ein Eingriff in die Flächen der Kleingartenanlage des KGV Riederwald vertretbar. Auch die jüngst vorgelegten Gutachten zeigen, dass der Standort problematisch und mit vielerlei Restriktionen behaftet ist. Daher ist der jetzt vom Oberbürgermeister der Stadt Offenbach, Felix Schwenke (SPD), ins Gespräch gebrachte Vorschlag, den Neubau der Europäischen Schule auf Offenbacher Gemarkung am Kaiserlei zu errichten, umgehend ernsthaft und ergebnisoffen zu prüfen. Zumal der Standort in unmittelbarer Nähe zur EZB liegt und damit eine der zentralen Anforderungen erfüllt. Mit dieser Lösung ist nicht nur den in Frankfurt angesiedelten Institutionen der Europäischen Union gedient, sondern auch den Schaustellern der Dippemess ebenso wie den Kleingärtnern des KGV Riederwald. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage NR 1309 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, dFfm und fraktionslos gegen SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6597, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Grundlage zum Vorgehen gegen organisiertes Betteln schaffen: § 7 Absatz 3 GAV ergänzen
    NR
    04.08.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, NR 1310 Betreff: Grundlage zum Vorgehen gegen organisiertes Betteln schaffen: § 7 Absatz 3 GAV ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, den § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung (GAV) dahingehend zu ergänzen, dass in dem dort aufgeführten Katalog des gefährdenden Verhaltens die Tatbestandsvariante des "organisierten Bettelns" mit aufgenommen wird. Begründung: Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main untersagt in der jetzigen Form unter § 7 Abs. 3 lediglich das aggressive, aufdringliche und bedrängende Betteln sowie das Betteln unter Einbeziehung von Minderjährigen. Im Stadtgebiet muss man sich jedoch verstärkt auch mit dem Phänomen des organisierten Bettelns auseinandersetzen. Dabei werden in hierarchischen Gruppenstrukturen planmäßig wirtschaftlich oder sozial schwache Menschen, oder auch Menschen mit Behinderung, zielgerichtet zum Betteln eingesetzt und ausgenutzt, wobei sie das erbettelte Geld an die Organisatoren abgeben müssen. Hierbei kommt es häufig auch zur Anwendung von Zwangsmechanismen, die strafrechtliche Relevanz erlangen können. Eine derartige Form des Bettelns ist hinsichtlich der Sozialschädlichkeit mit dem aggressiven Betteln gleichzusetzen. Die Gefahrenabwehrverordnung sollte deshalb auch diese Tatvariante erfassen und dementsprechend ergänzt werden. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 99/21) sowie BFF und AfD (= Annahme ohne Zusatz) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6598, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 53-0

  • Instandsetzung Galluswarte
    OFOB 1
    04.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, OF 1704/1 Betreff: Instandsetzung Galluswarte Vorgang: OM 688/21 OBR 1; ST 2341/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie der Sachstand zur Sanierung der Galluswarte ist. Er möge dabei insbesondere auf die in der letzten Stellungnahme erwähnte geplante Sanierung der Außenfassade sowie der Dacheindeckung eingehen und zu den Möglichkeiten der Illumination der Außenansicht berichten. Weiterhin möge der Magistrat von seinen Plänen berichten die im Gebäude installierten Toiletten zu sanieren sowie die Trinkhalle zu erneuern. Welche Kosten verursacht die denkmalgerechte Instandsetzung und Gestaltung? Begründung: Der Magistrat berichtete zuletzt in der ST2341 im Jahr 2022 zur Notwendigkeit der Sanierung der Galluswarte, nachdem der Ortsbeirat eine Illuminierung des Gebäudes gefordert hatte. Der Außeneindruck des Baudenkmals ist bedauerlicherweise weiterhin schlecht. Insbesondere der Putz bröckelt beständig vom Gebäude. In den jahrzehntealten Planungen aus dem Programm "Soziale Stadt" war eine Umgestaltung des Bereichs mit Grünelementen und einer erneuerten Trinkhalle angedacht, wurde jedoch nie umgesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 688 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2341 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1247 2025 Die Vorlage OF 1704/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Sitzbänke im Mittelstreifen der Frankenallee erneuern
    OFOB 1
    04.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, OF 1705/1 Betreff: Sitzbänke im Mittelstreifen der Frankenallee erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des sanierten Mittelstreifens der Frankenallee die Sitzbänke beziehungsweise deren Holzauflagen zu erneuern. Dies betrifft insbesondere die vier in die Jahre gekommenen Bänke Höhe Nummer 157. Weiterhin möge die kaputte Bank auf Höhe der Frankenallee 181 erneuert werden. Begründung: Der Mittelstreifen der Frankenallee erfreut sich hoher Nutzung durch die Bevölkerung des Viertels. Leider sind einige Bänke durch häufige Nutzung in schlechtem Zustand und laden nicht mehr zum Verweilen ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7311 2025 Die Vorlage OF 1705/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen
    OFOB 1
    04.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, OF 1713/1 Betreff: Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen Vorgang: OM 5841/24 OBR 1; ST 358/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Europa-Allee 94 weitere Radbügel zu installieren. Weiterhin möge der Magistrat einen Entwurf für die in der ST 358 aus dem Jahr 2025 in Aussicht gestellte Entsiegelung im Bereich schriftlich vorstellen. Begründung: Die drei vor Ort installierten Radbügel sind erkennbar zu wenige für den Supermarkt und das angrenzende Fitness-Studio. Außerdem werden Bäume als Fahrradständer genutzt. Der Antragssteller begrüßt Pläne zur Entsiegelung des Bereichs, hält jedoch einen Ortstermin zur Klärung der Details für entbehrlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5841 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7316 2025 Die Vorlage OF 1713/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Sicherheit an der Straße An der Mainkur durch mehr Licht
    OFOB 3
    04.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, OF 754/11 Betreff: Mehr Sicherheit an der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Straße "An der Mainkur" sicherzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit und am Abend ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig, um Angsträume zu vermeiden. Aktuell ist im Eingangsbereich der Straße "An der Mainkur" nur eine einzige Straßenlaterne vorhanden. Für Anwohner der Mainkur und Fahrgäste, die den Bahnhof Mainkur benutzen, ist die aktuelle Beleuchtung bei weitem nicht ausreichend. Es sollten auf dem Weg zum Bahnhof Mainkur mindestens noch zwei weitere Straßenlaternen installiert und zeitnah in Betrieb genommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7237 2025 Die Vorlage OF 754/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen
    OFOB 3
    04.08.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2025, OF 764/11 Betreff: Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen Vorgang: B 331/24; OM 6365/25 OBR 16 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, sich über die Stabsstelle für Fluglärmschutz, der Fluglärmkommission und dem Expertengremium ‚Aktiver Schallschutz' des Forum Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute Nord 07 lang sowie die Ankunftsroute 25R mit Augenmerk auf Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen, mit hoher Priorität optimiert wird. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. In die Prüfung soll ebenfalls die Anflugroute 25R mit einbezogen werden, die den Stadtteil Fechenheim-Süd mittlerweile massiv tangiert und mit einem Lärmteppich in den Morgen- oder Abendstunden, in Abhängigkeit mit den Wetterbedingungen, überzieht. Begründung: Die meisten Starts und Landungen erfolgen im Osten*! Der Osten Frankfurts ist dadurch eines der Gebiete, welche hochbelastet durch Fluglärm sind. Dies hat negative Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität der dort ansässigen Frankfurter. Es müssen daher alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Verbesserung der Lebenssituation der dortigen Bewohner zu gewährleisten. Eine Alternative zur Abflugroute 07 lang könnte die 07 ultralang sein. Diese Alternative kann zu einer spürbaren Entlastung der östlichen Frankfurter Stadtteile führen, damit verbundene längere Flugzeiten sollten in Kauf genommen werden - wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über gesundheitlichen Interessen stehen! Hinzu kommt, insbesondere für Fechenheim Süd die zusätzlich hohe Belastung der Ankunftsroute 25R. Seit einiger Zeit führt die Route direkt über Fechenheimer Gebiet, was die hohe Lärmbelastung dort weiter verschärft. *(Quelle: Deutscher Fluglärmdienst, www.dfld.de; Auswertung HPG2025 Arbeitsgruppe Flugauswertung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7243 2025 Die Vorlage OF 764/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachfrage zur Umrüstung Gaslaternen
    STOB 6
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1261 Betreff: Nachfrage zur Umrüstung Gaslaternen Zu a) Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten mitunter auch im Zuge städtischer oder Baumaßnahmen anderer Versorgungsträger. Im Jahr 2024 gab es eine Planung zur Umrüstung (B 464/2024) von 58 Straßenabschnitten im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. Vorrausschauend wurde dieses Planungsziel generell höher angesetzt, da infolge von privaten und anderen baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfahrungsgemäß nicht vollumfänglich in dem jeweiligen Zeitfenster erteilt werden können. 2024 konnten von den angesetzten 58 final 40 Straßenabschnitte abgeschlossen werden. Zu b) Der Rückbau der Gasbeleuchtung geschieht unter Berücksichtigung der Mittelverfügbarkeit. In der Vergangenheit standen diese Mittel nicht immer in dem Maße zur Verfügung, wie dies zum Zeitpunkt des Beschlusses (§ 4832 vom 24.07.2014) angedacht beziehungsweise geplant war. In den vergangenen Jahren konnte die Mittelverfügbarkeit erhöht werden, wodurch die Anzahl der zurückgebauten Gasleuchten verdoppelt wurde. Eine vorrangige Umrüstung in einzelnen Ortsbezirken ist - wie auch bereits in vorherigen Stellungnahmen und Berichten erläutert - gegenwärtig nicht umsetzbar, da aufgrund der Ergebnisse der Mastprüfungen aus Sicherheitsgründen eine erhebliche Anzahl auszutauschen sind. Betonen möchte der Magistrat, dass die einzelnen Ortsbezirke gemäß diesen Vorgaben gleichberechtigt behandelt werden. Bis Ende des Jahres 2024 wurden von vormals 5.467 Gasleuchten insgesamt 2.492 Gasleuchten zurückgebaut und gegen elektrische LED- Leuchten ersetzt. Dies entspricht stadtweit bereits einem Anteil von etwa 46 Prozent und einer CO2- Einsparung von etwa 2.500 Tonnen pro Jahr. Die Anzahl der zurückgebauten Gasleuchten beläuft sich für das Jahr 2024 auf insgesamt 486 Stück. 419 Leuchten waren es noch im Jahr 2023, 204 Leuchten im Jahr 2022, 164 Leuchten im Jahr 2021 und 124 im Jahr 2020. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass der Einsatz des Magistrats zur Mehrmittelgewinnung eine höhere Anzahl an rückgebauten Gasleuchten zur Folge hatte. Ziel ist es, den Rückbau der Gasbeleuchtung, unter Berücksichtigung der weiter hohen finanziellen Mittelverfügbarkeit bis zum Jahr 2030 abgeschlossen zu haben. Der Magistrat wird weiterhin jährlich berichten, hält es aber für wenig zielführend, bereits jetzt Prognosen für einzelne Jahre in Prozent abzugeben. Schließlich steht die Mittelverfügbarkeit immer in Zusammenhang mit dem Haushalt in den kommenden Jahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 535

  • Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzen
    STOB 5
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1262 Betreff: Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierschen Hof umsetzen Der Magistrat ist im Bereich des Trierschen Hofes vertragsgemäß nur für einfache Pflegearbeiten sowie für die Verkehrssicherheit des Baumbestandes und gegebenenfalls vorhandene Spielgeräte verantwortlich. Neu- oder Nachpflanzungen oder der Austausch von Spielgeräten fallen nicht in diese Zuständigkeit. Diese müssten, vergleichbar mit anderen investiven Maßnahmen, von der Grundstückseigentümerin vorgenommen werden. Von Seiten des Magistrats hat das Grünflächenamt die ABG Frankfurt Holding GmbH als Grundstückeigentümerin über den Wunsch des Ortsbeirates informiert. Gerne steht das Grünflächenamt der ABG Frankfurt Holding GmbH mit seiner Expertise bei der Auswahl geeigneter Bäume bzw. Gehölze zur Verfügung, sofern dies gewünscht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5998

  • Fehlende Infrastruktur in Berkersheim
    STOB 5
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1263 Betreff: Fehlende Infrastruktur in Berkersheim Der Magistrat verweist aus wirtschaftlicher Sicht auf das aktuelle Einzehandels- und Zentrenkonzept (EHZK). Als solitärer Nahversorgungsstandort ist für den Stadtteil Berkersheim der Betrieb Nahkauf sowie ein Hofladen zu benennen. Aufgrund der ausgeprägten Wettbewerbssituation durch die nahegelegenen Angebotsstandorte sowie die geringe Bevölkerungszahl im Stadtteil ist die Ansiedlung eines größeren Lebensmittelmarktes in Berkersheim unwahrscheinlich. Ansiedlungsinteressierte Friseurbetriebe werden im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung als mögliche Nachnutzer auf freie Ladenflächen aufmerksam gemacht. Eine tatsächliche Ansiedlung ist von der Verfügbarkeit marktgängiger Objekte und einer ausreichenden positiven Einschätzung des Marktpotenzials seitens des Betriebs abhängig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5553

  • Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1264 Betreff: Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10 Der Magistrat teilt mit, dass er Kontakt mit der Deutschen POST AG aufgenommen und die Information erhalten hat, dass die Partnerfiliale in Frankfurt-Eckenheim im Jahr 2018 als zusätzliche, freiwillige Filiale eingerichtet wurde und somit bereits damals nicht postgesetzlich relevant war. Nach Schließung der Partnerfiliale Frankfurt-Eckenheim ist die postalische Abdeckung gemäß der regulatorischen Infrastrukturvorgaben aus dem Postgesetz durch die Filialen Frankfurt-Dornbusch und Frankfurt-Preungesheim weiterhin erfüllt. Die beiden Filialen liegen weniger als zwei Kilometer Luftlinie voneinander entfernt. Für die Wohngebiete dazwischen ist die nächste Filiale somit immer in weit unter zwei Kilometern erreichbar. Auf der unten liegenden Karte ist die Erreichbarkeit der umliegenden Postpunkte zu erkennen. Unter https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html finden Postkunden nach Eingabe des eigenen Standortes die Adressen und Öffnungszeiten sämtlicher Filialen und Paketshops sowie die Standorte aller Packstationen, Poststationen rund um Frankfurt-Eckenheim. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6790

  • Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5 Streckenverlängerung
    STOB 5
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5 Streckenverlängerung Zu 1.: Das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ist im Bestand durch einen nicht signalisierten Knotenpunkt an die Homburger-Landstraße angebunden (Abbildung 1). Darüber hinaus besteht ein Anschluss an die Straße Am Dachsberg. Die am 11.02.2025 im Ortsbeirat vorgestellte Vorplanung zeigt, dass im Zuge der Verlängerung der Stadtbahn U5 der Knotenpunkt August-Schanz-Straße/Homburger Landstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit signalisiert wird (siehe Abbildung 2). Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zur besseren Erreichbarkeit des Gewerbegebietes wurden für die Verkehre aus Richtung Norden und Süden kommend, je eine eigene Links- bzw. Rechtsabbiegespurspur geplant. Durch diesen Ausbau wird sich die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes spürbar verbessern. Eine Signalisierung der Einmündung vor dem U5-Ausbau ist nicht vorgesehen. Abbildung 1: Bestand (Luftbild 2024) Abbildung 2: Lageplan Vorplanung Zu 2.: In der am 11.02.2025 im Ortsbeirat vorgestellten Vorplanung wurde aufgezeigt, dass alle Liegenschaften an die Homburger Landstraße angebunden sind. Die an der Umsetzung der Baumaßnahme beteiligten Fachämter und städtischen Organisationen haben sich darauf verständigt, dass ein Baulogistiker ein Gesamtkonzept in enger Abstimmung aller Bauausführenden erstellt, im Besonderen unter Einbindung der Baustellenkoordinierung der Stadt Frankfurt am Main zur Sicherstellung der verkehrlichen Erreichbarkeit der Anlieger. Sinnvollerweise wird das Konzept erarbeitet, wenn alle Bauausführenden ihre Planungen abgeschlossen haben. Die Planungen befinden sich in einer frühen Phase - der Vorplanung. Sobald die Planungen abgeschlossen sind und das Verkehrskonzept für die Baumaßnahme vorliegt, wird dieses der Öffentlichkeit vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 529

  • Leer stehender Smart-Markt in Eckenheim
    STOB 2
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1266 Betreff: Leer stehender Smart-Markt in Eckenheim Der Magistrat teilt zur Anregung des Ortsbeirates 10 Folgendes mit: Im Anschluss an die Schließung des Smart-Marktes hat die Wirtschaftsförderung den Kontakt zu verschiedenen Lebensmitteleinzelhändlern gesucht, um eine Reaktivierung der leerstehenden Einzelhandelsfläche zu initiieren. Trotz mehrerer Besichtigungstermine entschieden sich die potenziellen Betreiber allerdings gegen eine Anmietung - insbesondere aufgrund der begrenzten Verkaufsfläche sowie der baulichen Gegebenheiten der Immobilie. Vor diesem Hintergrund werden nun Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geführt, die bereits innovative Ansätze im Bereich autonomer Stores bzw. automatisierter Kleinflächenlösungen realisiert haben. Parallel dazu hat die Wirtschaftsförderung erneut den Kontakt zum Eigentümer der Fläche aufgenommen, um alternative Nachnutzungskonzepte jenseits des Lebensmitteleinzelhandels zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6776

  • Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Betreff: Vorgesehenes Flüchtlingsheim gegenüber der Friedberger Warte Zu 1. Es ist Ziel des Magistrats, Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose möglichst dezentral und über das gesamte Stadtgebiet verteilt zu errichten. Das Nordend ist gut geeignet, da es dort bisher kaum Unterkünfte gibt, im Gegensatz zu anderen Vierteln, die zum Teil schon seit vielen Jahren mehrere Unterkünfte beherbergen. Der Standort ist außerdem deshalb geeignet, da es Einkaufsmöglichkeiten, Kitas etc. im direkten Umfeld gibt und die Unterkunft gut an den ÖPNV angebunden ist. Dies erleichtert die Integration der Bewohnenden erheblich. Zu 2. Keine. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies ist in verschiedenen Frankfurter Stadtteil zu beobachten. Nach der Eröffnung einer Unterkunft funktioniert das Zusammenleben in den Stadtteilen jedoch immer gut und geräuschlos. Dafür sorgen nicht zuletzt die Betreiber der Unterkünfte mit ihrem Personal. Sie unterstützen nicht nur die Bewohner:innen, sondern sind auch Ansprechpartner:innen für Nachbar:innen, Ehrenamtliche, Initiativen etc. Zu 3. Die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete ist permanent auf der Suche nach geeigneten Flächen und Gebäuden im gesamten Stadtgebiet, da nach wie vor zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und deshalb geeignete Liegenschaften für Geflüchtete und Wohnungslose dringend gebraucht werden. Viele davon lassen sich jedoch nicht realisieren, zumeist aus baurechtlichen oder finanziellen Gründen. Zu 4. Siehe Frage 3. Die Außenfläche bei der Homburger Landstraße entspricht den gesetzlichen Anforderungen, sie ist im Verhältnis zur Bebauung ausreichend groß. Zu 5. Die Öffentlichkeit und der unmittelbar betroffene Ortsbeirat 10, zu dem die Liegenschaft zählt, wurden früher als sonst üblich in Kenntnis gesetzt. Dies geschah zu dem Zeitpunkt, als auf dem Gelände bereits sichtbare Abrissarbeiten liefen und der Magistrat daher proaktiv auf den Ortsbeirat zuging. Normalerweise erfolgt die Information an die Ortsbeiräte erst nach erteilter Baugenehmigung, da erst dann ausreichende und valide Informationen zur geplanten Liegenschaft vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10

  • Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1268 Betreff: Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick Der Anregung wird entsprochen. Es werden insgesamt drei Bäume gepflanzt - eine Nach- und zwei Neupflanzungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6849

  • Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9
    STOB 6
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1269 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983

  • Landwehrgraben
    STOB 6
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270 Betreff: Landwehrgraben Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die beschriebene Wegeverbindung grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Die bestehende Beleuchtungsanlage wurde zum Schutz von Flora und Fauna lediglich in der Nähe des Landschaftsschutzgebiets gebaut. Eine Erweiterung oder auch ein Neubau einer Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673

  • Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
    STOB 6
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Vorläufige Stellungnahme: Die Bertramswiese wird im Rahmen der Streife von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Parkverstöße werden dabei zur Anzeige gebracht. Eine Überwachungsdichte, die geeignet wäre, alle Parkverstöße zu unterbinden, ist allerdings nicht möglich. Der Magistrat wird sich zu den einzelnen Punkten der Anregung noch ämterübergreifend abstimmen und gegebenenfalls einen gemeinsamen Termin vor Ort in die Wege leiten. Eine abschließende Stellungnahme ist daher binnen der vorgegebenen Frist nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674

  • Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18
    STOB 5
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1272 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt. Als Zufahrt für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes ist die genannte Fläche nicht geeignet: Zwischen der städtischen Straßenfläche Raimundstraße 56a/58b und dem städtischen Spielplatz besteht ein Höhenunterschied. Um einen Weg hier fachgerecht auszubauen, wäre ein massiver Eingriff in die vorhandene, überwiegend in Privatbesitz befindliche Baumsubstanz erforderlich. Die Verbindung der beiden städtischen Flächen ist also nur unter Einbeziehung privater Flächen möglich. Die Situation wurde inklusive der nicht auflösbaren Situation der städtischen Verkehrssicherung für fremde Flächen bereits geprüft (Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675). Von diesem Sachverhalt ausgehend, wurde der ursprünglich sehr nah an der Wohnbebauung Sudermannstraße stehende Zaun in Richtung Kindertagesstätte versetzt. Damit wurde eine für Kleinfahrzeuge geeignete Zuwegung von der Stefan-Zweig-Straße aus geschaffen. Das Grünflächenamt steuert die Spielfläche im Rahmen der Unterhaltung über diese Verbindung an. Nach Abschluss der aktuell noch andauernden Baumaßnahmen an der Sudermannstraße soll dieser Verbindungsweg fachgerecht ausgebaut werden. Aus Sicht des Magistrats ist daher kein weiterer Weg notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686

  • Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, Mittel im Haushalt für eine Aufwertung anzumelden. Die nächste Möglichkeit dazu besteht für den Haushalt 2027 mit einer Anmeldung in 2026. Hinweisen möchte Magistrat schon jetzt darauf, dass eine zusätzliche Bepflanzung der Fläche auf Grund des Schattenwurfs der drei großen Bäume schwer umsetzbar ist. Bereits geprüft wird aktuell, ob Bänke aufgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676

  • Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Grundsätzlich sind die genannten Fußgängerüberwege (FGÜ) entsprechend der DIN-RFGÜ beleuchtet. Dem Magistrat war allerdings bereits aufgefallen, dass sich die Situation im Bereich der Straße "Am Weidenbusch" verbessern lässt. Dieser Abschnitt wird daher im Laufe dieses Jahres mit einer neuen Leuchte versehen. Ungeachtet dessen wird der Magistrat auch die Beleuchtungen an den restlichen FGÜ überprüfen. Hinweisen möchte der Magistrat noch darauf, dass aufgrund der hohen Beleuchtungsstärken an den FGÜ, welche durch die Norm notwendig sind, angrenzende Beleuchtungsanlagen als zu dunkel wahrgenommen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684

  • Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
    STOB 6
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1275 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Eine Erweiterung der Markierung oder Beschilderung in der Straße Hinter den Ulmen ist nicht vorgesehen, da das Durchkommen der Buslinie vor allem durch Fahrzeuge behindert wird, die widerrechtlich in bereits gekennzeichneten Halteverbotsbereichen parken. Aus diesem Grund wurde die städtische Verkehrspolizei gebeten, den betreffenden Abschnitt in die regelmäßige Überwachung aufzunehmen. Werden dabei Falschparker festgestellt, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um das Halteverbot durchzusetzen und die Verkehrssituation dauerhaft zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6837

  • Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen!
    STOB 4
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1276 Betreff: Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen! Die derzeitige Orientierungsbeschilderung in der Unterführung Dornbusch entspricht inhaltlich wie auch hinsichtlich des Erscheinungsbildes nicht dem aktuellen Stand des Wegeleitsystems für U-Bahnstationen. Aus diesem Grund ist perspektivisch eine Erneuerung der Beschilderung vorgesehen. In diesem Zuge soll auch ein Hinweis auf die am Dornbusch ansässige Stadtbücherei integriert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6843

  • Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1277 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Magistrat entspricht der Anregung. Er wird eine entsprechende Trassenabfrage veranlassen und daraus eine Planübersicht erstellen. Aufgrund der oftmals zeitverzögernd eintreffenden Rückmeldungen der Betreiber kann der Magistrat die gewünschte Plandarstellung allerdings nicht unmittelbar vorlegen. Möglich ist dies voraussichtlich bis Mitte/Ende August 2025. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat den Lageplan dann übermitteln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6846

  • Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1278 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen Der Magistrat entspricht der Anregung. Im angesprochenen Abschnitt der Kreuzstraße ist halbseitiges Parken gestattet. Die Markierung ist jedoch fälschlicherweise für ein Parken komplett auf der Fahrbahn angebracht. Dies wird der Magistrat zeitnah korrigieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6641

  • Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1279 Betreff: Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen Der Magistrat entspricht der Anregung und hat wegen der Reparatur und Leerung des defekten Kleidercontainers bereits Kontakt mit dem Betreiber aufgenommen. Der Magistrat geht davon aus, dass sich die Situation vor Ort zeitnah wieder normalisiert. Von einer Entfernung des Containers sieht der Magistrat ab, da der Standort aus straßenrechtlicher Sicht geeignet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6640

  • Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren
    STOB 3
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1280 Betreff: Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren Vorläufige Stellungnahmen: Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass eine Teilerneuerung der Fahrbahndecke bereits eingeplant ist und voraussichtlich noch im Sommer 2025 ausgeführt wird. Hinsichtlich eines möglichen Austauschs des Fahrbahnbelags auf der Brücke sind allerdings noch umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Eine abschließende Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist kann der Magistrat daher nicht abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6778

  • Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
    STOB 4
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Wie der Ortsbeirat richtig feststellt, handelt es sich hier um eine bewusste Missachtung der geltenden Verkehrsregeln. Neben dem Verkehrszeichen (VZ) 209-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" ist der Einmündungsbereich auch mit einem VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" beschildert. Vorhandene Beschilderungen und Markierungen sind ausreichend bzw. weitere diesbezügliche Maßnahmen nicht angezeigt. Weil Gleisanlagen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in diesem Abschnitt verlaufen, ist eine bauliche Absicherung nicht möglich. Für Verstöße im fließenden Verkehr ist originär die Landespolizei zuständig. Der Magistrat hat deshalb die Landespolizei über die Problematik informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775

  • Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1282 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Magistrat entspricht der Anregung. Sobald die Baumaßnahme der Deutschen Wohnwerte (DWW) im Bereich der Konrad-Zuse-Straße abgeschlossen und übergeben ist, werden die derzeit versiegelten Baumscheiben wieder geöffnet und mit Bäumen bepflanzt. Aufgrund der Abhängigkeit von der Baumaßnahme Dritter und der jahreszeitlich bedingten Baumpflanzzeiten kann der Magistrat derzeit noch keinen verbindlichen Termin nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926

  • Behindertengerechtes Halten an Bushaltestellen
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1283 Betreff: Behindertengerechtes Halten an Bushaltestellen Das ordnungsgemäße Anfahren der Bushaltestellen gehört unter anderem zum Schulungsprogramm von Fahrpersonalen. Sowohl zur Ausbildung bei Neueinstellungen sowie bei der Weiterbildung der Bestandsfahrpersonale wird hierauf Wert gelegt. Es ist ein immer wiederkehrender Schulungspunkt beim Anfahren einer Haltestelle den Abstand zwischen dem Fahrzeug und der Bordsteinkante möglichst gering zu halten. Im Betrieb gibt es verschiedene Einflussgrößen, die ein sauberes Anfahren an die Haltestelle erschweren. Dazu gehören unter anderem Rückstaus des Motorisierten Individualverkehrs, Falschparker sowie im Weg stehende Gegenstände, wie beispielsweise Mülltonnen, im Ein- oder Ausschwenkbereich des Busses. Um das ordnungsgemäße Anfahren der Bushaltestellen sicherzustellen und das Fahrverhalten der Fahrpersonale kontinuierlich zu verbessern, werden auf den Strecken regelmäßig Qualitätskontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6792

  • Weinstraße - Heckenüberstand
    STOB 2
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat entspricht der Anregung. Die betroffenen Eigentümer wurden bereits schriftlich zum schonenden Rückschnitt des Grünüberwuchses aufgefordert. Der Magistrat überprüft die Umsetzung und leitet gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein. Hinweis: Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 39 Absatz 5 (2), ist es untersagt, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen, zur Gesunderhaltung von Bäumen oder zur Durchführung von Schnittmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beziehungsweise Gewährleistung der Verkehrssicherheit, falls die Maßnahme im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781

  • Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad
    STOB 4
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1285 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Die örtlichen Verhältnisse laden nicht zum Rasen ein. Es handelt sich um eine Straße mit zwei Wohnhäusern in einer Tempo 30-Zone, welche direkt nach der Kita für den Fahrverkehr gesperrt und nur für Anliegende freigegeben ist. In Tempo 30-Zonen muss grundsätzlich immer mit querenden zu Fuß Gehenden gerechnet werden. Eine zusätzliche Markierung an der noch freien Kreuzungsseite wäre nicht zielführend, da durch die Vielzahl der Markierungen die Wirkung des Gefahrzeichens deutlich sinken würde. Gefahrzeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist und die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden kann. Da es sich hier größtenteils um die Eltern der Kinder handelt, sollte vielmehr eine Sensibilisierung von diesen seitens der Kita stattfinden. Daher kann der Anregung für ein weiteres Piktogramm nicht entsprochen werden. Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, dass auf der anderen Seite der Kita aus Richtung Feldweg kommend insbesondere für den Radverkehr ein "Achtung Kinder" Piktogramm markiert wird. Diese Strecke ist Teil des Radwegenetzes und wird von örtlichen als auch von ortsfremden Radfahrenden genutzt. Da der Radweg erst wenige Meter vor der Kita nach Kalbach mündet, besteht die Gefahr, dass querende Kinder eventuell zu spät gesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6885

  • Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße
    STOB 13
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1286 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird in der Salmünsterer Straße den Parkwinkel hinter die Ausfahrt des Grundstücks Birsteiner Straße 53 versetzen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 ausgeführt. Die Fahrbahn ist schmal und muss von Fahrzeugen und vom Radverkehr genutzt werden. Eine Sperrfläche kann der Magistrat daher nicht anbringen, da diese nicht überfahren werden darf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6895

  • E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1287 Betreff: E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern Eine Verlegung von privaten Ladekabeln auf, unter oder über dem Gehweg ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums. Eine solche Erlaubnis ist aus straßenrechtlichen, sicherheitstechnischen sowie Gründen der Haftung jedoch ausgeschlossen und wird im Stadtgebiet grundsätzlich nicht erteilt. Der Magistrat verweist hierzu auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (AZ: 12 K 540/21.F) und das Rundschreiben des Deutschen Städtetags vom 05.06.2023 (AZ: 66.10.41 D). Mit Verweis auf vorherige Stellungnahmen (zum Beispiel: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 104) zum Thema E-Mobilität geht der Magistrat zudem davon aus, dass durch den dynamisch steigenden Ausbau auf öffentlichen und privaten Flächen ausreichend Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht beziehungsweise in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6773

  • Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen - zum Beispiel in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422- möchte der Magistrat generell darauf hinweisen, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Der hier angesprochene Kreuzungsbereich ist mit einer Beschilderung (Verkehrszeichen 205, Vorfahrt gewähren) sowie einer Zusatzbeschilderung, die auf Radfahrende aus beiden Richtungen hinweist, versehen. Zusätzlich sind auf dem Kirchweg Poller, die eine Trennung des Weges einleiten und somit einem Zusammenstoß der Radfahrenden vorbeugen sollen, angebracht. Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung ist es Verkehrsteilnehmenden durchaus zumutbar, unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht den Kirchbergweg zu queren beziehungsweise sich als Radfahrendender in den Querverkehr einzureihen. Die Örtlichkeit war von 2016 bis 2023 überdies vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892

  • Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
    STOB 7
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1289 Betreff: Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße Der Magistrat weist darauf hin, dass die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, Betreiberin des Technikgebäudes in der Görlitzer Straße in Nieder-Eschbach ist. Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, sowie das umliegende Grundstück, befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Nach Rücksprache mit der FES GmbH wurde der betreffende Bereich überprüft. Die Reinigung in diesem Bereich wird künftig im Rahmen der Satzungsreinigung gewährleistet. Daher wird der Bereich (Görlitzer Straße, RKL I) einmal wöchentlich gereinigt. Aufgrund der Stufe kann die Reinigung jedoch nur manuell erfolgen. Dabei werden ausschließlich lose Ablagerungen entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6509

  • Mehr Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 7
    STOB 8
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290 Betreff: Mehr Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates. Die personelle Situation und der Vorrang zeitkritischer gesetzlicher Pflichtaufgaben lassen aktuell aber eine Bearbeitung nicht zu. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Antrag vom 05.10.2025, OF 558/7 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531

  • Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019
    STOB 7
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1291 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zur Herstellung des Radweges entlang der L 3019 durch Hessen Mobil hat der Magistrat die naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Für diese Maßnahme wurde eine landschaftspflegerische Begleitplanung erstellt. Diese umfasst auch die Nachpflanzung von Bäumen und Gehölzen. Sobald die Bauarbeiten beendet sind, wird Hessen Mobil an der Kreuzung der Straße Am Martinszehnten / Kalbacher Hauptstraße (L 3019) acht Bäume nachpflanzen. Der Magistrat überprüft die Umsetzung der Ersatzpflanzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6772

  • Laterne an der Altenwohnanlage
    STOB 7
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1292 Betreff: Laterne an der Altenwohnanlage Der Magistrat hat der Anregung bereits entsprochen. Im besagten Abschnitt wurde eine neue Leuchte angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6724

  • Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbinden
    STOB 11
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1293 Betreff: Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbinden Grundsätzlich sind die Flächen eindeutig geordnet. Wer in diesem Bereich parkt, missachtet die Straßenverkehrsordnung bewusst. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und Barrierefreiheit kann nicht der gesamte Gehweg mit Stahlabweisern versehen werden. Auch müssen Laufachsen vorhanden bleiben und dürfen nicht permanent eingeschränkt werden. Eine bauliche Absicherung kommt für den Magistrat daher nicht infrage. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wurde über die aktuelle Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt. Er wird den Abschnitt im Rahmen der Streife kontrollieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6747

  • Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim
    STOB 7
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Kleinmüllplatz Bergen hat folgende Öffnungszeiten: 01.10. - 31.03.: Montag - Samstag 10:00 - 16:00 Uhr 01.04. - 30.09.: Montag - Samstag 8:00 - 17:00 Uhr Zu diesen Öffnungszeiten ist der Kleinmüllplatz mit Personal besetzt und kann ohne Terminbuchung genutzt werden. Eine Terminbuchung über den digitalen Self-Service ist zusätzlich außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich, montags bis samstags für ein Zeitfenster zwischen 17:10 Uhr und 20:00 Uhr. Der Self-Service stellt damit ein zusätzliches Angebot für Abgabemöglichkeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten dar. Einen Einfluss auf die regulären Öffnungszeiten hat das Zusatzangebot nicht. Bei besonderen betrieblichen Ereignissen oder extremer Hitze ermöglicht es der Einsatz von Self-Service-Optionen, den Platz ohne Personal offen zu halten, statt ihn komplett zu schließen. Der Einführung des Self-Services ging eine Testphase über einen Zeitraum von sieben Wochen voraus. Es konnten von Montag bis Samstag 72 Zeitfenster pro Tag gebucht werden. Innerhalb des Testzeitraums wurden 1300 Buchungen registriert. Auch kurzfristige Buchungen waren jederzeit möglich. Die Evaluation des Testbetriebes hat ergeben, dass die Erweiterung des bestehenden Angebotes sehr positiv bewertet wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7188 Antrag vom 14.10.2025, OF 326/16 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7627

  • Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166
    STOB 8
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Der überdachte Bereich entlang der Wohnanlage sowie der Bereich in Alt-Niederursel sind private Liegenschaften, für deren Zustand der Eigentümer zuständig ist. Der Magistrat verweist auf den öffentlichen Gehweg entlang der Straße, der in verkehrssicherem Zustand gehalten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755

  • Straßentunnel Nordwestzentrum
    STOB 5
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1296 Betreff: Straßentunnel Nordwestzentrum Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Die vorhandene Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung "Verbot für Fahrzeuge aller Art" nebst Zusatzzeichen ist beidseits gestellt, eindeutig und gut sichtbar. Dem beobachteten, vorsätzlichen Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführer:innen ist mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abzuhelfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6940

  • Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?
    STOB 7
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1297 Betreff: Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde dazu angefragt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, kann der Magistrat voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2025 eine abschließende Stellungnahme abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6738

  • Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
    STOB 9
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1298 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Anregung kann nicht gänzlich entsprochen werden. Das Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an der Einmündung Am Auerborn ist unzulässig. Es wird entfernt und durch VZ 301 StVO ersetzt. Generell ist die Straße zur Frankenfurt bis Zur Straße Am Ruhestein eine Einbahnstraße. Das an der Einmündung angebrachte VZ 205 StVO (Vorfahrt gewähren) wurde daher in Größe 1, nur für Radfahrer:innen montiert. An dieser Stelle kann der Anregung des Ortsbeirats nicht gefolgt werden. Eine Änderung der Vorfahrt ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. An der Einmündung am Ruhestein treffen Rad- und KFZ-Verkehr wieder aufeinander - eine komplett andere Situation als im vorhergehenden Teil der Frankenfurt. Die bisherige Vorfahrtssituation sorgt für eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Radfahrer:innen und besteht schon mindestens 10 Jahre. Es ist also davon auszugehen, dass es bei Umstellung der Vorfahrt zu vermehrten (unabsichtlichen) Verstößen gegen die neue Regelung kommen wird. Das betrifft hier ausschließlich den weniger geschützten Radverkehr. Das Risiko von schweren Verletzungen für Radfahrer:innen in der Frankenfurt, die sogar im Recht wären, ist sehr hoch. Da es ansonsten keine Beschwerden über die aktuelle Situation und auch keine relevanten Unfallzahlen gibt, ergibt sich nach Risikoabwägung das Ergebnis, dass die Beibehaltung der Vorfahrtsreglung für eine höhere Verkehrssicherheit sorgt. Hinzu kommt, dass Am Ruhestein eine ÖPNV-Linie nach links in die Frankenfurt einbiegt. Der ÖPNV sollte möglichst immer bevorrechtigt sein, was ein weiterer Grund für die aktuelle Regelung ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6818

  • Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße
    STOB 1
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1299 Betreff: Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen - zum Beispiel in der ST 422/2025 - möchte der Magistrat generell darauf hinweisen, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Im hier vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich käme ein Verkehrsspiegel aber aufgrund der bestehenden Bushaltestelle ohnehin nicht infrage: Eine sinnvolle Positionierung des Verkehrsspiegels wäre nicht möglich. Der Magistrat hat sich auch ein Bild vor Ort gemacht. Dabei waren die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt. Die vorspringenden Gehwege waren zu dieser Tageszeit nicht widerrechtlich beparkt. Der Magistrat geht aber davon aus, dass dies gerade in den Abendstunden durchaus vorkommt. In diesem Fall ist die Sichtachse stark eingeschränkt. Der Magistrat wird daher überprüfen, ob und wie sich die Situation mit einer Absicherung durch Stahlabweiser oder Fahrradbügel verbessern lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6942

  • Straßenbeleuchtung der Wegeverbindung Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße verbessern
    STOB 8
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1300 Betreff: Straßenbeleuchtung der Wegeverbindung Goldsteinstraße zur Jugenheimer Straße und im Bereich Haardtwaldplatz und Schwanheimer Straße verbessern Grundsätzlich wurden die Beleuchtungsanlagen in den genannten Straßenabschnitten nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweiligen Normen hergestellt. Bei diesen Anlagen kann nur im Zuge des turnusmäßigen Tauschs der Leuchten eine Anhebung der Beleuchtungsstärke vorgenommen werden. Dies wird entsprechend vor einem Umbau geprüft. Im beleuchteten Verbindungsweg zur Goldsteinstraße im Bereich der Jugenheimer Straße 16 sind die Leuchten durch angrenzende private Sträucher und Bäume zugewachsen. Die notwendige Beleuchtungsstärke ist dadurch nicht mehr gegeben. Der Magistrat wird die Eigentümer:innen anschreiben und den Rückschnitt einfordern. Sofern der Rückschnitt durch die Eigentümer:innen nicht durchgeführt wird, erfolgt dieser auf dem Wege der Ersatzvornahme auf deren Kosten. Der Magistrat würde es begrüßen, wenn auch der Ortsbeirat bei einer geeigneten Gelegenheit für diese Angelegenheit sensibilisieren könnte. Bezüglich des Themas Angsträume möchte der Magistrat dem Ortsbeirat empfehlen, sich direkt mit dem Präventionsrat auszutauschen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6698

  • Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)
    STOB 11
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1301 Betreff: Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die Situation vor Ort geprüft und gegebenenfalls ein zusätzlicher Rückschnitt vorgenommen wird. Generell wird in dem Abschnitt Erlenbacher Stadtweg (K812) zwischen Maßbornstraße und Korffstraße einmal im Jahr (Winter) ein Gehölzschnitt vorgenommen. Zudem wird der Bankettbereich viermal im Jahr gemulcht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6719

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