Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die postalische Abdeckung im Ortsbezirk 10 und stellt fest, dass die Schließung der Partnerfiliale in Frankfurt-Eckenheim keine negativen Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Postdienstleistungen hat. Die bestehenden Filialen in Frankfurt-Dornbusch und Frankfurt-Preungesheim gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass er Kontakt mit der Deutschen POST AG aufgenommen und die Information erhalten hat, dass die Partnerfiliale in Frankfurt-Eckenheim im Jahr 2018 als zusätzliche, freiwillige Filiale eingerichtet wurde und somit bereits damals nicht postgesetzlich relevant war.
Nach Schließung der Partnerfiliale Frankfurt-Eckenheim ist die postalische Abdeckung gemäß der regulatorischen Infrastrukturvorgaben aus dem Postgesetz durch die Filialen Frankfurt-Dornbusch und Frankfurt-Preungesheim weiterhin erfüllt. Die beiden Filialen liegen weniger als zwei Kilometer Luftlinie voneinander entfernt.
Für die Wohngebiete dazwischen ist die nächste Filiale somit immer in weit unter zwei Kilometern erreichbar. Auf der unten liegenden Karte ist die Erreichbarkeit der umliegenden Postpunkte zu erkennen.
Unter https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html finden Postkunden nach Eingabe des eigenen Standortes die Adressen und Öffnungszeiten sämtlicher Filialen und Paketshops sowie die Standorte aller Packstationen, Poststationen rund um Frankfurt-Eckenheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2025OMOM 6790Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1264Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab