Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung des Postgesetzes im Ortsbezirk 10 zu überprüfen. Dies ist notwendig, da die Schließung der Postagentur in der Steinkleestraße die Postversorgung für viele Bürger:innen, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, erschwert. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Situation und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Postversorgung.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Bundesnetzagentur anzufragen, ob die Deutsche Post im Ortsbezirk 10 das Postgesetz einhält, das besagt "So muss es in Gemeinden ab 2.000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben. Bei einer Größe von 4.000 Einwohnern darf die nächste Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer entfernt sein."
Begründung
Die Schließung der Postagentur in der Steinkleestraße erfordert von vielen Mitbürger:innen erhebliche Wege für ihre Postversorgung. Das ist insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen schwierig darzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2025Sie sind hierOMOM 6790Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1264Einhaltung Postgesetz im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats