Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht gänzlich entsprochen werden. Das Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an der Einmündung Am Auerborn ist unzulässig. Es wird entfernt und durch VZ 301 StVO ersetzt. Generell ist die Straße zur Frankenfurt bis Zur Straße Am Ruhestein eine Einbahnstraße. Das an der Einmündung angebrachte VZ 205 StVO (Vorfahrt gewähren) wurde daher in Größe 1, nur für Radfahrer:innen montiert. An dieser Stelle kann der Anregung des Ortsbeirats nicht gefolgt werden. Eine Änderung der Vorfahrt ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. An der Einmündung am Ruhestein treffen Rad- und KFZ-Verkehr wieder aufeinander - eine komplett andere Situation als im vorhergehenden Teil der Frankenfurt. Die bisherige Vorfahrtssituation sorgt für eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Radfahrer:innen und besteht schon mindestens 10 Jahre. Es ist also davon auszugehen, dass es bei Umstellung der Vorfahrt zu vermehrten (unabsichtlichen) Verstößen gegen die neue Regelung kommen wird. Das betrifft hier ausschließlich den weniger geschützten Radverkehr. Das Risiko von schweren Verletzungen für Radfahrer:innen in der Frankenfurt, die sogar im Recht wären, ist sehr hoch. Da es ansonsten keine Beschwerden über die aktuelle Situation und auch keine relevanten Unfallzahlen gibt, ergibt sich nach Risikoabwägung das Ergebnis, dass die Beibehaltung der Vorfahrtsreglung für eine höhere Verkehrssicherheit sorgt. Hinzu kommt, dass Am Ruhestein eine ÖPNV-Linie nach links in die Frankenfurt einbiegt. Der ÖPNV sollte möglichst immer bevorrechtigt sein, was ein weiterer Grund für die aktuelle Regelung ist.