Gut Ding braucht Weile!
Zusammenfassung
Der Magistrat bedauert, dass keine abschließende Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist abgegeben werden kann. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde angefragt, und eine endgültige Stellungnahme wird voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2025 erwartet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Die Autobahn GmbH des Bundes wurde dazu angefragt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, kann der Magistrat voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2025 eine abschließende Stellungnahme abgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2025OFOF 1110/2Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. März 2025OMOM 6738Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Direktanregung
- 4. August 2025Sie sind hierSTST 1297Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Stellungnahme
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 657Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab