Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat fordert Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Verbesserung des Lärmschutzes in einem neu bebauten Gebiet. Dies wird als Maßnahme für den Schutz der neuen Bewohnerinnen und Bewohner im Rebstockviertel angesehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Katharinenkreisel — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Überdachte Bushaltestelle „Messeparkhaus"26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen20.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Katharinenkreisel per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf Hessen Mobil bzw. zwischenzeitlich andere zuständige Institutionen zuzugehen, um die bereits seit 2018 gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Tankstelle an der BAB 648 stadteinwärts bis zum Beginn der Brücke über den Katharinenkreisel auf 80 km/h und ab der Brücke bis zum Ortsschild auf 60 km/h festzulegen. Die Prüfung, wie in der Stellungnahme ST 1025 dargelegt, sollte zwischenzeitlich beendet sein.
Begründung
In wenigen Wochen werden die neuen Wohnungen bezogen, die im Rebstockviertel zum größten Teil direkt an die Autobahn angrenzend entstanden sind. Um den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wenigstens einen Hauch von Lärmschutz zu gönnen, ist die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 80 km/h zu reduzieren. Wissenswert: Gemäß Begründung zum Bebauungsplan B 683 Ä (S. 21, Punkt 8.1.3, letzter Absatz) dient das Gebäude, in dem Menschen leben werden, als Schallschutzmaßnahme für das Rebstockviertel. Auf der Brücke über dem Katharinenkreisel kann sich der Verkehrslärm ungehindert in alle Richtungen ausbreiten, daher ist dort eine Geschwindigkeit von 60 km/h mehr als genug.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2025OFOF 1110/2Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. März 2025Sie sind hierOMOM 6738Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Direktanregung
- 4. August 2025STST 1297Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Stellungnahme
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 657Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme