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Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat fordert Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Verbesserung des Lärmschutzes in einem neu bebauten Gebiet. Dies wird als Maßnahme für den Schutz der neuen Bewohnerinnen und Bewohner im Rebstockviertel angesehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Katharinenkreisel — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf Hessen Mobil bzw. zwischenzeitlich andere zuständige Institutionen zuzugehen, um die bereits seit 2018 gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Tankstelle an der BAB 648 stadteinwärts bis zum Beginn der Brücke über den Katharinenkreisel auf 80 km/h und ab der Brücke bis zum Ortsschild auf 60 km/h festzulegen. Die Prüfung, wie in der Stellungnahme ST 1025 dargelegt, sollte zwischenzeitlich beendet sein.

Begründung

In wenigen Wochen werden die neuen Wohnungen bezogen, die im Rebstockviertel zum größten Teil direkt an die Autobahn angrenzend entstanden sind. Um den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wenigstens einen Hauch von Lärmschutz zu gönnen, ist die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 80 km/h zu reduzieren. Wissenswert: Gemäß Begründung zum Bebauungsplan B 683 Ä (S. 21, Punkt 8.1.3, letzter Absatz) dient das Gebäude, in dem Menschen leben werden, als Schallschutzmaßnahme für das Rebstockviertel. Auf der Brücke über dem Katharinenkreisel kann sich der Verkehrslärm ungehindert in alle Richtungen ausbreiten, daher ist dort eine Geschwindigkeit von 60 km/h mehr als genug.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2025OFOF 1110/2Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. März 2025Sie sind hier
    OMOM 6738Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?
    Direktanregung
  3. 4. August 2025STST 1297Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Stellungnahme
  4. 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 657Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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