Lärmschutz für das Rebstockviertel
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025
Betreff: Lärmschutz für das Rebstockviertel Der Magistrat hat die Anregung zur Prüfung an Hessen Mobil weitergeleitet. Vor Abschluss der Prüfung muss seitens Hessen Mobil zuerst eine Lärmberechnung durchgeführt werden. Ein verbindlicher Zeitpunkt zum Abschluss der Prüfung kann daher noch nicht genannt werden. Sobald die Überprüfung der Anregung abgeschlossen ist und das Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat den Ortsbeirat informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2018OFOF 513/2Lärmschutz für das RebstockviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2018OMOM 2831Lärmschutz für das RebstockviertelDirektanregung
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1025Lärmschutz für das RebstockviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab