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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der Feuerwache
    STOB 10
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1351 Betreff: Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der Feuerwache Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist um eine Klärung bemüht und berät in diesem Zusammenhang noch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1179

  • Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40
    STOB 10
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1352 Betreff: Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40 Vorläufige Stellungnahme: Dem Magistrat lag kein Antrag zur Gehölzentfernung vor. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde bei Hessen Mobil angefragt. Eine entsprechende Antwort liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Maßnahme um eine genehmigungsfreie Maßnahme aufgrund § 12 Abs. 2 Nr. 2. Hessisches Naturschutzgesetz handelt. Demnach sind "regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen (...)" genehmigten Eingriffen gleichgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1188

  • Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel
    STOB 10
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1353 Betreff: Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7075

  • Umgestaltung der Cronstettenstraße
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße Vorläufige Stellungnahme: Ein Verwaltungsgerichtsurteil in der Hauptsache liegt noch nicht vor. Bislang ist auch noch kein Verhandlungstermin bekannt. Der Magistrat kann daher weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791

  • Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A 66 Richtung Frankfurt Höchst
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1355 Betreff: Sossenheim: Fuß-/Radweg entlang der A 66 Richtung Frankfurt Höchst Vorläufige Stellungnahme: Die Untere Naturschutzbehörde hat empfohlen, ein Fachbüro für Landschaftsplanung/Ökologie einzubinden. Dieses soll untersuchen, inwieweit die vorhandenen Bäume durch den gewünschten Ausbau beeinträchtigt würden. Eine entsprechende Prüfung wird der Magistrat zeitnah beauftragen. Hinweisen möchte der Magistrat allerdings darauf, dass er mit Blick auf die vorhandenen Kapazitäten und konkurrierende Maßnahmen mit einer höheren Priorität einen zeitnahen Ausbau nicht in Aussicht stellen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4007

  • Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-Information
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1356 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-Information Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5996

  • Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1357 Betreff: Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße Zu 1.) Der Magistrat hat am 11. Juni 2015 den Abbruch eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (Postamt 60) einschließlich Tiefgarage und zwei Untergeschossen auf dem Areal genehmigt. Zudem wurde am 14.04.2015 die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 136 Wohneinheiten vom Erdgeschoss bis zum 6. Obergeschoss, drei Büros und vier Läden im Erdgeschoss sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 149 Stellplätzen genehmigt. Da beide Anträge verlängert wurden, sind sie noch rechtskräftig und können durch die Bauherrschaft umgesetzt werden. Zu 2.) Dem Magistrat ist derzeit nicht bekannt, wann die beiden Genehmigungen umgesetzt und die Bestandsgebäude abgerissen werden sollen. Grundsätzlich wäre eine Zwischennutzung in Absprache mit dem Eigentümer möglich. Eventuelle Möglichkeiten müssten vom Magistrat geprüft werden. Bisher wurden jedoch noch keine konkreten Interessenbekundungen an den Magistrat herangetragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1198

  • Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1358 Betreff: Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker Für das Grundstück wurde am 24.03.2023 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 39 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 29 Stellplätzen genehmigt. Die Baugenehmigung gilt drei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Nach dem abgeschlossenen Abriss des Hochbunkers ging der Magistrat zunächst von einem erhöhten Bauinteresse aus. Ein Baubeginn wurde bislang aber noch nicht gemeldet. Über den Zeitpunkt der Realisierung entscheidet die Bauherrschaft eigenverantwortlich. Für die Anordnung eines Baugebots liegen die rechtliche Voraussetzungen nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2025, V 1214

  • Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1359 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) hat im Jahr 2022 und 2023 in der Ahornstraße 112 - 118 die Erneuerung der Kunststoff-Fenster und die Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Warmwasserbereiter umgesetzt. In den Jahren 2022 - 2025 hat die ABG zusätzlich zu den laufenden Instandsetzungsmaßnahmen über 800.000,00 EUR in die Großinstandhaltung der Liegenschaften investiert. Die ABG plant eine mit dem Stadtplanungsamt abgestimmte Nachverdichtung im Quartier Ahornstraße. Diese wurde den Mieterinnen und Mietern in einer Mieterversammlung vorgestellt. Die genaue Umsetzung der Nachverdichtungsmaßnahme wird derzeit zwischen Magistrat und ABG abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1189

  • Bäume auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz von Spikes befreien
    STOB 1
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1360 Betreff: Bäume auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz von Spikes befreien Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7066

  • Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee
    STOB 1
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1361 Betreff: Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Magistrat nimmt zu der Anregung des OBR 2 und den Punkten 1-3 wie folgt Stellung.: Zu 1.: Der Magistrat wird das vorhandene Problem mit den Dehnungsfugen in der Rollschuhbahnlauffläche mit einer Fachfirma für Betonbauweisen in Augenschein nehmen. Die Umsetzung für eine Zwischenlösung und Verbesserung der Lauffläche werden dann im Herbst nach der Spielsaison umgesetzt. So kann die Rollschuhbahn noch im Sommer 2025 vollumfänglich genutzt werden. Grundsätzlich ist die Rollschuhbahn aktuell in einem verkehrssicheren Zustand und für eine öffentliche Rollschuhbahn in gutem Zustand. Zu 2.: Der Magistrat wird die Rollschuhbahn und das angrenzende Umfeld mit bestehendem Platanenhain für eine grundhafte Erneuerung umsetzen, sobald die dazugehörigen Mittel zur Verfügung stehen, frühestens 2027. Zu 3.: Der Magistrat stellt testweise eine Dixitoilette bis Ende Oktober 2025 an der Rollschuhbahn auf. Wird diese gut angenommen, wird auch in den folgenden Jahren saisonal eine Dixitoilette aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6913

  • Aufstellen einer zweiten Parkbank am Grüne-Soße-Denkmal in Oberrad
    STOB 1
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1362 Betreff: Aufstellen einer zweiten Parkbank am Grüne-Soße-Denkmal in Oberrad Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7026

  • Schwanheim: Bänke am Mainufer
    STOB 1
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1363 Betreff: Schwanheim: Bänke am Mainufer Der Magistrat hat den Wunsch nach mehr Bänken geprüft und berichtet wie folgt. Im Rahmen des 2018 durch das Grünflächenamt umgestalteten Schwanheimer Mainufers wurden Sitzmöglichkeiten aufgestellt. Auf der Strecke zwischen der Schwanheimer Brücke und der Anlegestelle der Mainfähre konnten mangels fehlender städtischen Grünflächen keine Bänke aufgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6977

  • Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II
    STOB 2
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1364 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Anregung wird entsprochen. Die veraltete Markierung des vorhandenen Fußgängerüberweges wird auf den derzeit gültigen Standard aktualisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6928

  • Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und Radwegen
    STOB 2
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1365 Betreff: Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und Radwegen Um das illegale Parken beziehungsweise die illegale Zufahrt in der Senckenberganlage vor der Hausnummer 21 zu unterbinden, hat der Magistrat bereits den Poller an der Ecke Robert-Mayer-Straße / Senckenberganlage wieder aufgestellt. Außerdem wurden ein sogenannter Cycle-Lane-Seperator (CLS) und ein Flexi- Poller auf der Leitlinie angebracht. Um mit baulichen Mitteln vollständig zu verhindern, dass Taxis auf dem Gehweg auf Kundinnen und Kunden warten, müsste allerdings der Gehweg auf der gesamten Länge mit Stahlabweisern versehen werden. Dies hält der Magistrat weder für verhältnismäßig noch für zielführend. Schließlich könnte dies dazu führen, dass die Taxis dann auf dem Radweg oder der Fahrspur stehen bleiben. Zusätzlich könnten die Zufahrten behindert werden, da diese nicht abgesichert werden können. Die Städtische Verkehrspolizei kennt die Situation vor Ort. Der Außendienst - überwiegend die Fahrradstaffel - kontrolliert den Bereich daher. Natürlich sind das aber lediglich Momentaufnahmen, weshalb es nicht immer zu einer Verwarnung kommen kann. Zudem handelt es sich um ein absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das auch durch die Verkehrsüberwachung nicht gänzlich unterbunden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6911 Antrag vom 25.09.2025, OF 1228/2 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7662

  • Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez
    STOB 2
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1366 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Die Gedenkplatte für den ehemaligen venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chávez in der Simon-Bolivar-Anlage wurde ohne Einbeziehung des Magistrats 2015 durch das Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela angebracht und wird seitdem dort geduldet. Eine Genehmigung dazu liegt nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4881 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7379

  • Mittelweg endlich verkehrssicher gestalten
    STOB 2
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1367 Betreff: Mittelweg endlich verkehrssicher gestalten Der Anregung wird entsprochen. Die Markierungen und die baulichen Absicherungen werden im dritten Quartal 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7031

  • Einsatzhaltestelle Paul-Hindemith-Anlage barrierefrei gestalten
    STOB 2
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1368 Betreff: Einsatzhaltestelle Paul-Hindemith-Anlage barrierefrei gestalten Aufgrund einer dringenden Tiefbaumaßnahme der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) zur Erneuerung eines brüchigen Abwasserkanals aus den 1870er Jahren im Oeder Weg muss die Buslinie M36 vorübergehend über die Glauburgstraße und die Eckenheimer Landstraße umgeleitet werden. Für die Haltestelle "Adlerflychtplatz" wurde mit kurzem Vorlauf im Nordabschnitt des Oeder Weges eine provisorische Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" an der gleichnamigen Grünanlage eingerichtet. Ein- und Ausstieg erfolgen auf Fahrbahnniveau. Sobald die Tiefbaumaßnahme der SEF im Oeder Weg abgeschlossen sein wird, wird die Buslinie M36 auf ihren angestammten Linienweg zurückkehren und wieder die barrierefreie Haltestelle "Adlerflychtplatz" bedienen. Temporäre Ersatzhaltestellen können aus technischen, zeitlichen und finanziellen Gründen selten vollständig barrierefrei eingerichtet werden. Ein barrierefreier Umbau erfordert aufwendige Tiefbaumaßnahmen, die für kurzfristige Nutzungen meist nicht gerechtfertigt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6078

  • Erneuerung des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße
    STOB 4
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1369 Betreff: Erneuerung des Straßenbelags im Oberweg zwischen Humboldtstraße und Eckenheimer Landstraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Straßenbelag voraussichtlich im dritten Quartal erneuern. Dabei ist der Magistrat bestrebt, dass die Arbeiten in den Herbstferien stattfinden. Der genaue Zeitpunkt ist allerdings abhängig von der Kapazität der Fachfirmen, weshalb der Magistrat dies nicht gewährleisten kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6827

  • Fahrradstreifen Matthias-Beltz-Platz erneuern
    STOB 5
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1370 Betreff: Fahrradstreifen Matthias-Beltz-Platz erneuern Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, die angesprochenen Markierungen zu erneuern. Dem Wunsch nach einer Roteinfärbung des Radfahrstreifens allerdings kann der Magistrat nicht entsprechen. Es handelt sich weder um eine Gefahrenstelle noch um einen Kreuzungsbereich. Allerdings wird der Magistrat eine Roteinfärbung bei der Überführung in den Mischverkehr an der Einmündung zur Neuhofstraße vornehmen. Die Markierungsarbeiten werden voraussichtlich im dritten Quartal 2025 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6826

  • Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
    STOB 5
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1371 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Die Furt über die Einfahrt in die Eckenheimer Landstraße hat gleichzeitig mit der Ausfahrt aus der Scheffelstraße grün. Konflikte können folglich zwischen aus der Scheffelstraße in die Eckenheimer Landstraße einbiegenden Kraftfahrzeuge und dort querendem Fuß- und Radverkehr entstehen. Aus diesem Grund existieren hier bereits ein Blinker und ein Verkehrszeichen (VZ) 138 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung Radverkehr". Da sich die Fußgängerfurt aus Abbiegersicht räumlich vor der Radfurt befindet, tritt für den Kfz-Verkehr zunächst ein zu beachtender Konflikt mit dem Fußverkehr auf. Dieser darf durch eine Roteinfärbung der dahinterliegenden Furt nicht in den Hintergrund geraten. Daher ist eine Roteinfärbung der Radfurt nicht sinnvoll. An der Furt über die Eschenheimer Anlage liegen im signalisierten Regelfall keine Konflikte vor. Zudem wird die Hauptrichtung gequert. Aus diesen Gründen ist eine Roteinfärbung ebenfalls nicht sinnvoll. Die Furt entlang der Eschenheimer Anlage über die Einmündung in die Scheffelstraße weist eine bedingte Verträglichkeit mit Rechtsabbieger:innen auf. Für diese erfolgt eine Roteinfärbung. Zur Führung an der Ausfahrt aus der Eckenheimer Landstraße hat sich der Magistrat bereits geäußert bzw. begründet, warum keine kurzfristige Verbesserung mittels Furt, Roteinfärbung oder ähnlichem möglich ist. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahmen vom 16.09.2019 (ST 1818) 12.03.2021 (ST 624) und 10.10.2022 (ST 2363). Die genannten Umstände können nur durch einen größeren Umbau der Kreuzung verändert werden. Ergänzend teilt der Magistrat mit, dass die Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Scheffelstraße / Eschenheimer Anlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte keine Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle aufweist. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Straßen im Stadtgebiet von der Unfallkommission der Stadt Frankfurt a.M. beobachtet und im Fall einer Unfallhäufung im Gremium behandelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6825

  • Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen
    STOB 6
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1372 Betreff: Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen Der Magistrat ist sich dieser Aufgabe bewusst und versucht generell sie zeitnah zu erledigen. Im konkret beschriebenen Beispiel ist es zu Verzögerungen gekommen. Der noch fehlende Poller wird voraussichtlich im Laufe des dritten Quartals ersetzt. Zum Hintergrund: Die öffentlichen Flächen im Frankfurter Stadtgebiet werden regelmäßig von Mitarbeitenden begangen. Dabei werden zum einen Schäden erfasst, es wird jedoch auch kontrolliert, ob nach Bauende Einrichtungen wie Poller und Radbügel wieder installiert wurden. Aufgrund der Vielzahl von Baustellen und personellen Engpässen kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6829

  • Einbahnstraßenschild Schellingstraße
    STOB 11
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1373 Betreff: Einbahnstraßenschild Schellingstraße Der Magistrat wird die Beschilderung anpassen. Das vorhandene Verkehrszeichen (VZ) wird durch das VZ 244.1. ("Beginn einer Fahrradstraße"), ein VZ 267 ("Verbot der Einfahrt") und ein Zusatzzeichen 1022-10 ("Radverkehr frei") ersetzt. Geplant ist dies für das zweite Halbjahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6082

  • Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57
    STOB 3
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1374 Betreff: Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Maßnahme wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6860

  • Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen
    STOB 6
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Tempo 40 wurde in diesem Bereich unter Wahrung der Interessen des ÖPNV als Kompromiss eingerichtet. Die angesprochenen Seitenstraßen haben keinen ÖPNV, sodass die Tempo 30 Regelung dort sinnvoll ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 Antrag vom 25.01.2026, OF 1452/6 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8156

  • Sindlingen: Haltestellen barrierefrei
    STOB 2
    11.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1376 Betreff: Sindlingen: Haltestellen barrierefrei Die genannten Haltestellen befinden sich in frühen Planungsphasen (Vorplanung/ Entwurfsplanung). Ausgehend von diesem Verfahrensstand sind Realisierungszeitfenster noch nicht belastbar einzugrenzen. Sie werden zu gegebener Zeit im Rahmen der Bauvorbereitung auf der Grundlage ausführungsreifer Planungen festgelegt und entsprechend an den Ortsbeirat kommuniziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 707

  • Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
    OFOB 5
    10.08.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2025, OF 1499/5 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen verkehrsplanerischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße für den stadteinwärts fahrenden Verkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Mit der jüngst umgesetzten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Niederräder Ufer auf 50 km/h wurden wichtige verkehrssicherheitsrelevante Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr vorgenommen. Diese Maßnahme schafft zugleich neue Spielräume für die sichere Anordnung bisher unterbundenen Abbiegens. Insbesondere das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer aus Richtung Westen in die Mainfeldstraße war bislang untersagt. Dies führte zu unpraktischen und sehr langen Umwegen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist die Sichtbeziehung verbessert und die Zahl der Konflikte verringert. Die Situation vor Ort sollte nun neu bewertet werden - mit dem Ziel, die Netzfunktionalität für den lokalen Kfz-Verkehr behutsam zu stärken, ohne den Fortschritt für die Verkehrssicherheit zu gefährden. Daher sollte das Linksabbiegen an dieser Stelle geprüft und ggf. durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen ermöglicht werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7427 2025 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
    OFOB 11
    10.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2025, OF 753/11 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage Wilhelmhöher Straße/ Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert. Begründung: Die Überquerung zwischen Hintergasse und Zentgrafenstraße ist im Berufsverkehr sehr schwierig und für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Wir brauchen eine Lösung, die für die Autos und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar ist und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöherstraße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7236 2025 Die Vorlage OF 753/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage EA 7/24 OBR 11 in den Vorgang aufgenommen und am Ende des Tenors auf die Vorlage hingewiesen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim
    OFOB 6
    09.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2025, OF 1269/6 Betreff: Griesheim: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die zum Fußgängerbereich gehörende Fläche Alte Falterstraße/ Alt Griesheim, auf der sich Schildpfosten, Strom- oder Postkasten sowie Flaschencontainer befinden, einladender umzugestalten. Dabei soll geprüft werden, a) ob die Flaschencontainer in den Boden versenkt, b) der Strom- oder Postkasten versetzt und ansehnlicher gestaltet und c) die Schilderpfosten auf das Minimum reduziert werden können. Begründung: Dieser Platz ist unansehnlich und lädt zu weiterer Ablagerung von Müll ein. Er ist zur Zeit ein toter Raum, der mit ein wenig Ordnung und eventuellem Grün mit Bank zu einem Gewinn an Lebensqualität in diesem Kreuzungsbereich als Eingang in die Geschäftsstraße Alte Falterstraße entwickelt werden könnte. Die Maßnahme könnte jetzt im Zuge der eh geplanten Baustellen im Straßenbereich Alt Griesheim/Falterstraße umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7279 2025 Die Vorlage OF 1269/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entsiegelung und Baumpflanzungen Merianplatz
    OFOB 3
    08.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2025, OF 905/3 Betreff: Entsiegelung und Baumpflanzungen Merianplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der Trassenpläne, die momentan für den Merianplatz erstellt werden, dort wo möglich den Merianplatz zu entsiegeln und Baumpflanzungen vorzunehmen. Die konkreten Planungen sollen vorher dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Nach dem unfassbaren Giftanschlag auf zwei alte Platanen auf dem Merianplatz, lässt das Grünflächenamt im Moment einen Gesamttrassenplan für den Merianplatz erstellen, um Nachpflanzungen vorzunehmen. Der Ortsbeirat wünscht sich als deutliches Zeichen gegen diesen Giftmord an den Bäumen nicht nur die beiden abgestorbenen Bäume nachzupflanzen, sondern darüber hinaus weitere Baumpflanzungen auf entsiegelten Flächen auf dem Merianplatz vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7462 2025 Die Vorlage OF 905/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Stadtteil der Quartiere: Brücken, Wasser, Boden
    OFOB 8
    07.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2025, OF 602/8 Betreff: Stadtteil der Quartiere: Brücken, Wasser, Boden Der Ortsbeirat beschließt: In Ergänzung zur Vorstellung des aktuellen Sachstandes zum "Stadtteil der Quartiere" am 26.06.25 im Ortsbeirat 8 wird der Magistrat aufgefordert folgende Sachverhalte zu prüfen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse seiner Prüfung mitzuteilen: 1. Die bestehenden Brücken der A5 in Frankfurt-Nordwest über den Steinbach (1) und über den Feldweg in Richtung Steinbach (2) werden verlängert, der Durchlass für die bodennahe Kaltluft wird verbreitert 2. Für das Grundwasser, das vom Geländeabhang westlich der A5 ins Baugebiet sickert, werden Drainagerohre angelegt, die das Wasser sammeln und gezielt abführen 3. Die obere Bodenschicht, die Löss-haltige Parabraunerde, wird der landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung im oder nahe des neuen Quartiers zugeführt. Begründung: zu 1): Nach Aussagen des für Umwelt zuständigen Mitarbeiters im Planungsamt sind im Bereich des neuen Quartiers Brücken über die A 5 möglich; weitere Durchlässe für die Bodenluft seien auch besser als eine Aufschüttung von meterhohen Erdwällen, die keinen Luftdurchlass bieten. zu 2): Durch den Aushub für Gebäude kann es zur Austrocknung der tieferen Bodenschichten kommen. Die Verlegung von Drainagen, die das Wasser vom Steinbach-Abhang in andere Grundwasserleiter, Sickergruben oder das Wasserwerk leiten, würde die vorhandene Feuchtigkeit und die Wasserreserven erhalten. zu 3): Die obere Bodenschicht, die als qualitativ hochwertig für die landwirtschaftliche Nutzung bewertet ist, was auch von der zuständigen Mitarbeiterin des Planungsamtes bestätigt wurde, soll nicht für Straßen-/Trassenbau oder für Industrieabdeckung weiter verkauft werden; sie soll für Garten- und Grünanlagen in Frankfurt verbleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 602/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

  • Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad
    OFOB 5
    06.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1466/5 Betreff: Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schäden, die durch die Baumwurzeln auf dem Gehweg in Höhe des Goldbergwegs 14 -16 entstanden sind zu reparieren. Begründung: Der Gehweg des Goldbergwegs zwischen den Hausnummern 14 -16 ist durch die Baumwurzeln an mehreren Stellen zum Teil angehoben bzw. abgesenkt worden und es besteht dadurch die Gefahr, dass Fußgänger stolpern und stürzen können. Diesbezüglich bin ich schon mehrfach von Bürgern aus Oberrad angesprochen worden, denen das passiert ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7409 2025 Die Vorlage OF 1466/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen
    OFOB 5
    06.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1468/5 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Walther-von-Cronberg-Platz Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Begründung: Die Bepflanzung des öffentlichen Platzes mit Bäumen würde das Mikroklima verbessern, die Luftqualität fördern und zum Klimaschutz beitragen. Sie erhöht außerdem die Aufenthaltsqualität, schafft Schattenflächen und steigert die ökologische Vielfalt. Zudem wird die Attraktivität des Platzes für die Bevölkerung nachhaltig gestärkt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7411 2025 Die Vorlage OF 1468/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
    OFOB 5
    06.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
    OFOB 5
    06.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1477/5 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der Ecke Heigenbrücken Weg Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7417 2025 Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • IGS Süd
    OFOB 5
    06.08.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1496/5 Betreff: IGS Süd Vorgang: NR 1221/25 BFF-BIG Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde das Hauptgebäude der IGS Süd nicht schon zum Frühjahr 2025, unmittelbar nach Sperrung der oberen zwei Etagen geräumt, sondern erst völlig überstürzt zu Beginn des neuen Schuljahres 2025? 2. Wann wurden die Eltern über die Schließung der Schule informiert, oder haben sie dies aus der Zeitung erfahren? 3. Werden den Schülerinnen und Schülern die Fahrtkosten, um an die neuen Standorte zu gelangen, ersetzt? 4. Welchen Zeitplan hat der Magistrat für die Sanierung der IGS Süd? Wann werden dem Ortsbeirat 5 entsprechende Informationen hierüber mitgeteilt? Begründung: Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der statischen Probleme im maroden Hauptgebäude der IGS Süd in Sachsenhausen hat die BFF-BIG-Fraktion im Römer die komplette Räumung der Schule noch in den Sommerferien gefordert. Der entsprechende Antrag NR1221 "Untragbare Zustände an der IGS Süd umgehend beenden" vom 29.04.2025 wurde jedoch von der damals bestehenden Regierungskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt abgelehnt. In der Presse wurde am 05.08.2025 berichtet, dass das Hauptgebäude der IGS Süd nicht mehr den statischen Mindestanforderungen genügt. Daraufhin hatte der Magistrat beschlossen, den Schulbetrieb ab dem 18.08.2025 zunächst im bisherigen Gebäude des Hessenkollegs in Bockenheim sowie in der Villa Süd auf dem alten Gelände der IGS Süd stattfinden zu lassen. Eine solche verspätete Reaktion ist in keiner Weise nachvollziehbar, zumal die Probleme bereits seit Langem bekannt sind. Warum lehnt der Magistrat den BFF-BIG-Antrag ab, um nur kurze Zeit danach entsprechend dem Inhalt des Antrages zu handeln? Dieser Vorgang ist erklärungsbedürftig. Die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd müssen den Übergangsstandort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anfahren. Es ist sachlich nur gerechtfertigt, die dafür anfallenden Kosten durch die Stadt zu übernehmen. Des Weiteren haben Schüler, Eltern und Lehrkräfte einen Anspruch darauf, endlich zu erfahren, wie die weitere Entwicklung, insbesondere die Sanierung der IGS Süd, auch in zeitlicher Hinsicht durchgeführt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.04.2025, NR 1221 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 1496/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-MierschStraße installieren
    OFOB 1
    06.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1502/5 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße ein Blinklicht zu installieren, welches Rechtsabbieger aus der Jugenheimer Straße auf den querenden Fußverkehr in der Adolf-Mirsch Straße hinweist. Begründung: Die Ampel wird vor allem morgens von Kindern zur Schule bzw. Kindertagesstätten und Seniorinnen und Senioren genutzt. Dabei kommt es sehr oft zu gefährlichen Situationen mit dem Rechtsabbiegeverkehr aus Richtung Jugenheimer Straße. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss im Vordergrund stehen. Die Installierung eines Blinklichts ist hier zur Unfallvermeidung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7430 2025 Die Vorlage OF 1502/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren
    OFOB 5
    06.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1503/5 Betreff: Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Bahndamm Niederräder Bahnhof Ecke Lyoner Straße, zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Umlaufsperren zu installieren. Begründung: Der Weg am Bahndamm wird sehr gerne von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern zum Stadion, Stadtwald oder Naturfreunde Haus, genutzt. Seitdem der Durchgang am Bahndamm wieder offen ist, häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die rücksichtslosen, viel zu schnell fahrenden E-Scooter und Radfahrerinnen und Radfahrern. Der hohe Zaun der dortigen Gartenanlage verhindert die Einsicht in die Lyoner Straße und führt so sehr oft zu gefährlichen Situationen bzw. Beinahzusammenstößen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Gehbehinderten, Eltern mit Kindern bzw. Kinderwagen und Radfahrerinnen und Radfahrern, die aus der Lyoner Straße kommend unterwegs sind. Um die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu sichern, sind solche Maßnahmen erforderlich. (Fotos: Agnetha Sammet) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7431 2025 Die Vorlage OF 1503/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

  • Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen
    OFOB 5
    06.08.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1504/5 Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann. Begründung: Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste usw.) aus. Die führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7432 2025 Die Vorlage OF 1504/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8
    OFOB 5
    06.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1505/5 Betreff: Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Eigentümer des ehemaligen Autohauses in der Hahnstraße 8 aufzufordern, die Müll- und Sperrmüllablagerungen auf dem Vorplatz des Gebäudes zu entsorgen. Begründung: Immer wieder wird der Vorplatz des leerstehenden Gebäudes (ehemaliges Autohaus) mit enormen Mengen an Müll zugestellt. Es ist ein Müll-Hotspot entstanden, der zusehends vergrößert. Bereits im Mai diesen Jahres wurden die Zustände im Bereich der Liegenschaft über den Mängelmelder angezeigt. Laut Aussage des Amts für Bau und Immobilien soll alsbald gehandelt werden. Passiert ist jedoch bis heute nichts. Auch der FES wurde das Problem vor längerer Zeit geschildert. Diese erklärte sich für nicht zuständig. Es ist an der Zeit, dass dieser Schandfleck endlich beseitigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7433 2025 Die Vorlage OF 1505/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkplätze für Friedhofsbesucher
    OFOB 5
    06.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1506/5 Betreff: Parkplätze für Friedhofsbesucher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob die Möglichkeit besteht, die geltende Parkordnung auf dem Parkplatz - Friedhof Niederrad häufiger zu kontrollieren. Außerdem bittet der Ortsbeirat den Magistrat, vor dem Friedhof - Höhe Hahnstraße 14 - die Parkordnung so anzupassen, dass tagsüber die Parkzeit auf zwei Stunden begrenzt wird. Diese Anordnung soll um ein Schild mit dem Zusatz "Parkplatz nur für Friedhofsbesucher" und dem zusätzlichen Hinweis "Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" ergänzt werden. Begründung: Die Parkplätze in der Lyoner Straße und Hahnstraße werden derzeit sehr oft von auswärtigen Autofahrerinnen und Autofahrern als kostenfreien Dauerparkplatz tagelang bzw. wochenlang genutzt. Viele Menschen kommen mit dem Auto zum Friedhof, insbesondere ältere oder mobil eingeschränkte Personen, die auf kurze Wege angewiesen sind. Gut erreichbare Parkplätze erleichtern den Zugang zum Friedhof, unterstützen eine würdevolle und respektvolle Atmosphäre und verhindern Verkehrsprobleme in der Umgebung. Häufigere Kontrollen und eine entsprechende Beschilderung können hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7434 2025 Die Vorlage OF 1506/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs
    OFOB 6
    05.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2025, OF 1262/6 Betreff: Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: 1. dringend dafür zu sorgen, dass der Fußgängerverkehr an der Baustelle an der Ecke Am Goldsteinpark/Tränkweg (nordwestliche Seite) sicher an dem vollständig gesperrten Gehweg, der an dieser Stelle Teil eines Schulweges ist, durch die Einrichtung von provisorischen Zebrastreifen herumgeführt wird; 2. zu berichten, wie es zu der Errichtung einer solchen Baustelle kommen kann, ohne dass an dieser unübersichtlichen Stelle ausreichend für die Sicherheit des Fußverkehrs gesorgt ist, zumal dieser Abschnitt Teil eines Schulwegs ist und sich in der Nähe ein Kindergarten befindet. Begründung: Ohne die Baustelle wäre der Kreuzungsbereich Tränkweg/Am Goldsteinpark über den Zebrastreifen am östlichen Ende der Straße Am Goldsteinpark sicher zu passieren. Dieser Zebrastreifen ist durch die Baustelle nicht mehr zugänglich, wodurch Fußgänger:innen gezwungen sind, den Tränkweg an dem sehr unübersichtlichen Kreuzungsbereich zweimal zu überqueren. Das ist nicht hinnehmbar, wenn in Betracht gezogen wird, dass dieser Bereich auch als Schulweg genutzt wird und er sehr unübersichtlich ist (siehe Karte). Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt (eigene Bearbeitung) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7275 2025 Die Vorlage OF 1262/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Korrekturen am Holbeinkreisel
    OFOB 5
    05.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2025, OF 1497/5 Betreff: Korrekturen am Holbeinkreisel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen bei der Neugestaltung des Holbeinkreisels vorgenommen werden können: 1. An der Ostseite wird eine direkte Gehwegverbindung zur Oppenheimer Landstraße geschaffen. 2. An der Ostseite des Holbeinplatzes wird die Grünfläche vergrößert, indem man sie nach außen hin zum Kreisel ausweitet. Begründung: An der Ostseite des neugestalteten Holbeinkreisels besteht keine direkte Gehwegverbindung für Fußgänger, die in die Oppenheimer Landstraße weitergehen möchten. Vielmehr ist zunächst nach links und dann mit einer Rechtsbiegung um eine Grünfläche herum zu laufen. Hier besteht die Gefahr, dass Fußgänger über die Grünfläche laufen, da oftmals die direkte Gehwegverbindung angestrebt wird. Die äußere Grünfläche ist relativ klein geraten. Westlich davon befindet sich eine großflächig betonierte Fläche, die aber selbst keinen Nutzen aufweist. Hier wäre es möglich, die Grünfläche zu erweitern, zumal dieser Bereich auch keine Gehwegverbindung darstellt. Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1497/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)

  • Kostenlose Energiesparberatung - Kooperationsprojekt
    B
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 274 Betreff: Kostenlose Energiesparberatung - Kooperationsprojekt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6172 - E 76/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 125/25 - In Bezug auf das im Bericht B 125 erwähnte Projekt wird wie folgt ergänzt: Der Magistrat hat am 10.06.2025 der Vorlage M 92 zugestimmt, wonach ein Energiehilfefonds zum Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten gegen neue, sparsame Geräte in Höhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird. Nach Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung werden beide Projekte zusammengeführt. Im Vordergrund dieser Maßnahme steht, die Belastung des Budgets von Haushalten mit geringem Einkommen aufgrund gestiegener Energiekosten wirksam, sozial gerecht und dauerhaft abzumildern sowie dem Umweltschutz Vorschub zu leisten. Grundsätzlich kann der berechtigte Personenkreis des Frankfurt-Passes ein Austauschgerät erhalten. Seit dem 01.01.2025 sind die Beziehenden von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag (KiZ) hierfür pauschal berechtigt. Zudem können auch Haushalte mit einem geringen Einkommen einen Frankfurt-Pass erhalten. Insgesamt könnten potenziell rd. 68.000 Haushalte in Frankfurt am Main mit der Maßnahme erreicht werden. Für den Gerätetausch in Frage kommen verbrauchsintensive Kühlschränke, Waschmaschinen und (bei Familien ab drei Kindern) Geschirrspüler, wobei mit dem Ersatz der Altgeräte eine Energieberatung einhergeht, um eine nachhaltige Reduktion von Energiekosten in den berechtigten Haushalten zu erreichen. Zur Umsetzung dieses Energiehilfefonds befindet sich das Jugend- und Sozialamt bereits im engen Austausch mit der GWR GmbH, welche die Beschaffung, Abwicklung und Auslieferung der Neugeräte sowie die umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte aus einer Hand übernehmen soll. Im Rahmen des Projekts ist ebenfalls ein Stromsparcheck in Kooperation mit der Caritas Frankfurt vorgesehen. Da die Zielgruppe des Energiehilfefonds (M 92) und des Kooperationsprojekts "Kostenlose Energiesparberatung" (E 76) identisch ist, werden zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur effizienten Nutzung von Ressourcen beide Projekte zusammengeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 76 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 125 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 274 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6457, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 51

  • Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
    B
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 275 Betreff: Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6340 - OA 522/25 OBR 3 - Die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" ist seit 21.05.2025 in Kraft. Demnach ist die Abgabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Frankfurt am Main verboten. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6390 (M 89), wurde zudem eine Änderung der §§ 7 und 13 der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Damit ist auch der Konsum von Lachgas für Minderjährige im Stadtgebiet verboten. Zudem ist Erwachsenen verboten, Lachgas auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Ballspielplätzen, auf Schulhöfen, ähnlichen für Kinder oder Jugendliche vorgesehenen Flächen sowie in Fußgängerzonen und in Grünanlagen zu konsumieren oder anderen zum Konsum zu überlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2025, OA 522 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 275 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 275 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 275 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6713, 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 03.11.2025 Aktenzeichen: 32-4

  • Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!
    B
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 276 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5989 - OA 528/25 OBR 7 - Die Bewertung der vormals ablehnenden Ermessensentscheidung des Straßenverkehrsamtes als "Ausrede" wird entschieden zurückgewiesen. Das Straßenverkehrsamt hat sein Ermessen entlang der einschlägigen bundesrechtlichen Vorgaben auszuüben. Aufgrund der geänderten Rechtslage, der folgend fortgeschriebenen Verwaltungsvorschrift sowie inzwischen ergangenen Anwendungshinweisen kann der Anregung für die Thudichumstraße nunmehr seitens des Straßenverkehrsamtes rechtssicher gefolgt werden. Eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung wird der Straßenbaubehörde im Laufe des 3. Quartals 2025 zugehen. Für den Hausener Weg hingegen besteht auch weiterhin keine Anordnungsgrundlage; auch eine objektive Gefahrenlage für den Fuß- und Radverkehr ist nicht belegbar (2016 bis 2023: keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung, zwei Verkehrsunfälle mit leichtem Personenschaden und Radfahrer:innenbeteiligung (Unfallgegner PKW, Unfalltypen Einbiegen beziehungsweise Abbiegen). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 276 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 276 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6667, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 32-4

  • On-Demand-Bus Knut: Abschaffung Tarifzuschlag bei Ersatzfahrten
    B
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 277 Betreff: On-Demand-Bus Knut: Abschaffung Tarifzuschlag bei Ersatzfahrten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6000 - NR 1191/25 CDU - Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind nicht bekannt. Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab. Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand-Verkehre sind jedoch bewusst oberhalb der ÖPNV-Tarife und unterhalb der Taxipreise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde. Der überwiegende Teil der KNUT-Nutzer:innen verfügt zudem über Zeitkarten. Für diese Nutzer entfällt bereits entsprechend der Grundpreis. Hierzu zählt auch das Deutschlandticket, welches seit Einführung im Juni 2023 als Zeitkarte akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Ein zusätzlicher Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kundinnen und Kunden nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer:innen, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kund:innen nicht über die App verfügen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der aktuelle On-Demand-Tarif - bestehend aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis - die erweiterten Leistungen des Angebots KNUT sachgerecht abbildet und entsprechend genehmigt ist. Eine Anwendung des reinen ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ausschließlich für die ersetzten Nachfahrten ist technisch derzeit nicht umsetzbar und müsste zudem auf anderer Ebene beschlossen werden. Auch der Entfall des Komfortzuschlags hätte weitreichende negative Folgen, denn er würde die Zahlungsabwicklung bei Kurzstrecken erheblich erschweren, bestimmte Kundengruppen ausschließen und die Betriebsqualität durch Fehlnutzung und steigende No-Show-Raten gefährden. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen. Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung des bestehenden Tarifsystems vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 277 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6668, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 92-11

  • Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen
    B
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 278 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6001 - NR 1194/25 CDU - Die Erstellung eines Handlungskonzeptes wird abgelehnt. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Mobilitätsstrategie zu erstellenden Teilstrategie Fußverkehr, die natürlich auch die Verkehrssicherheit desselben im Fokus haben wird, ist eine Parallelbearbeitung nicht sinnvoll. Auch sind die Möglichkeiten des Straßenverkehrsamtes, Einfluss auf die im Antrag genannten Phänomenbereiche zu nehmen, als solche eng begrenzt. Ihre Kraft kann und muss sie auf die Verhinderung von - insbesondere schweren - Unfällen mit Personenschäden richten (Zielsetzung der "Vision Zero"), zu deren Entstehung eine konkrete Verkehrsregelung oder Infrastrukturmängel einen Beitrag geleistet haben. Insgesamt muss sie auf objektive Tatsachen sich stützen, "gefühlte" Gefährdungen oder auch ein aus anekdotischer Evidenz sich speisender Wunsch nach "Disziplinierung" von Verkehrsteilnehmer:innen kann nicht Grundlage ihres Handelns sein bzw. bände Ressourcen, die für die Verfolgung des oben genanntes Zieles dann fehlen würden. Grundsätzlich stellt sich die Entwicklung der Verunglücktenzahlen im Fußverkehr in absoluten Werten nicht als besorgniserregend dar. Während die Zahl der Leichtverletzten erkennbaren Schwankungen unterworfen ist und in den letzten Jahren - insbesondere aufgrund des stark gestiegenen Fußverkehrsanteils - angestiegen ist, verharrt die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten auf niedrigem, über den betrachteten Zeitraum gesunkenen Niveau: Bedeutsamer ist jedoch insbesondere bei den Schwerverletzten und Getöteten, deren Reduzierung auf Null das Ziel der "Vision Zero" ist, die Einbeziehung der Bevölkerungszahl als eingängige Vergleichsgröße für die mit ihr einhergehende Verkehrsleistung speziell einer wachsenden Stadt: Hier ist zu erkennen, dass die Betroffenheit von Fußgänger:innen nach dem langjährigen Tiefstpunkt 2021 in Richtung des Vor-Corona-Niveaus entwickelt hat und nach einem Anstieg von 2021 auf 2022 stabil bis leicht abflachen ist. Daher besteht kein Anlass zu übermäßiger Sorge, gleichwohl aber zu auch weiterhin engagierter Berücksichtigung des Fußverkehrs (neben anderen Gruppen von sogenannter vulnerablen Verkehrsteilnehmer:innen) bei Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen Verkehrsanlagen. Zu 1. und 4.: Das ordnungswidrige Befahren von Gehwegen mit Fahrrad oder E-Scooter, wo es nicht durch Verkehrszeichen oder als Begleitperson eines Kindes erlaubt ist, ist immer auf situatives und vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen zurückzuführen. Es ist mithin ein Kontrolldelikt in der Überwachung des fließenden Verkehrs, die der Landespolizei obliegt. Seitens des Magistrats sind hier nur mittelbar Maßnahmen möglich, vor allem die Schaffung bedarfsgerechter Radverkehrsanlagen überall dort, wo es noch keine gibt. Die Zurverfügungstellung einer guten Radverkehrsinfrastruktur ist hier die beste Präventionsmaßnahme. Zu 2.: Das Befahren von Fußgängerbereichen mit dem Fahrrad ist, wo immer gestattet, stets mit dem Zusatz Schritttempo/Schrittgeschwindigkeit versehen. Diese ist nicht legaldefiniert, fordert aber nachdrücklich von Radfahrer:innen eine angepasste Fahrweise mit einer Geschwindigkeit von jedenfalls deutlich unter 20 km/h (dem gesprochenen Recht folgend). Weitere Beschränkungen werden seitens der Straßenverkehrsbehörde als unverhältnismäßig und objektiv nicht begründbar abgelehnt. Zu 3.: "Bei der Benutzung der Grünanlagen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Benutzerinnen/Benutzer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird." Diese Regelung aus § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der städtischen Grünanlagensatzung ist inhaltlich deckungsgleich mit den Grundsätzen des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung; weitere Beschränkungen durch Verkehrszeichen werden seitens der Straßenverkehrsbehörde als unverhältnismäßig und objektiv nicht begründbar abgelehnt. Zu 5.: § 3 Absatz 4 Ziffer 8 i.V.m. § 3 Absatz 1 Ziffer 3a der städtischen Grünanlagensatzung verbietet bereits das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen in selbigen. Für den öffentlichen Verkehrsraum sieht die Straßenverkehrs-Ordnung keine expliziten Regelungen oder Verbote vor. Insgesamt wäre hier ein Geofencing zielführend, welches zumindest das Befahren für diese nicht zugelassenen Bereiche technisch unterbindet - dieses scheitert jedoch nach wie vor an der Rechtslage auf Bundesebene. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1194 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 91 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 278 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, Linke und BFF (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 97 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 278 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und Linke gegen WBE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen BFF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6669, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 32-4

  • Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main
    B
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 279 Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5282 Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main im Jahr 2024 Quote weiterhin hoch - bei sinkender Tendenz Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 9,32 Prozent schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen. Dies übertrifft die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent deutlich. Dennoch ist damit im Vergleich zu den Vorjahren eine sinkende Tendenz zu verzeichnen: In diesem Jahr wurde die in den letzten Jahren sehr stabile Marke von zehn Prozent erstmals unterschritten. Deutschlandweit ist 2024 eine rückläufige Quote bei den Arbeitgebern zu verzeichnen. Die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung hat sich insgesamt verschlechtert, wie die nachfolgende Grafik anhand der Arbeitslosenzahlen aufzeigt. Arbeitslosenzahl von Menschen mit Behinderung von 2019 bis 2024 Quelle: Inklusionsbarometer "Aktion Mensch" von November 2024 Einsatz für eine inklusive Gesellschaft Für eine inklusive Gesellschaft ist es unerlässlich, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Angesichts des hohen Fachkräftebedarfs ist es auch wirtschaftlich klug und wichtig, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, einer erfüllenden Erwerbsarbeit nachzugehen. Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes setzt hier an und unterstützt mit verschiedenen Instrumenten, mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu bringen und auf Arbeitsplätzen zu halten. Eine Trendumkehr auf dem Arbeitsmarkt zeichnet sich jedoch bisher noch nicht ab. Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main setzt sich kontinuierlich für eine inklusive Gesellschaft ein. Sie hat in ihren Inklusionsrichtlinien verankert, die Quote von zehn Prozent dauerhaft stabil zu halten. In diesem Sinne werden bereits jetzt Strategien entwickelt, um die Inklusion und die Beschäftigungsquote langfristig zu stärken. So wird im Rahmen der bestehenden temporären Ziele der laufenden Legislatur der Gesamtschwerbehindertenvertretung ein inklusiver Workshop mit den relevanten betrieblichen Akteur:innen gestaltet, um die Inklusionsrichtlinien auf den Prüfstand zu stellen. Die Richtlinien bilden die Grundlage bzw. die Rahmenbedingungen, um Inklusion bei städtischen Arbeitsplätzen in allen Ämtern und Betrieben aktiv zu gestalten. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebenden liegt die Stadt Frankfurt am Main trotz sinkender Tendenz weiterhin mit deutlichem Abstand über dem gesetzlichen Minimum von 5 Prozent und gehört damit zu dem geringeren Anteil an Arbeitgebenden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wie die nachfolgenden Statistiken der Agentur für Arbeit zeigen. Auszüge aus dem Bericht "Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024" der Agentur für Arbeit • Die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren lag mit einer Erwerbsquote von 51,4 Prozent im Jahr 2022 deutlich niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung. • Die Arbeitsmarktentwicklung für schwerbehinderte Menschen wird weniger durch die Konjunktur und stärker durch rechtliche Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung beeinflusst. • 2024 waren durchschnittlich 175.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (+10.000 im Vergleich zu 2023). Ihre Arbeitslosenquote lag bei 11,6 Prozent • Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung sind gut qualifiziert: Anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung als bei nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen. • Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es trotzdem seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen Entwicklung der Schwerbehindertenquote im Kreis Frankfurt am Main Leider liegen von der Bundesagentur für Arbeit noch keine Zahlen für 2024 vor. Bereits für 2023 ist insgesamt, bei den privaten- und öffentlichen Arbeitgebern, eine niedrigere Quote als im Vorjahr zu vermerken. Mit einer Verbesserung für das Berichtsjahr ist nicht zu rechnen. *Quelle: derzeit aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Gebietsstand April 2025, Berichtsjahr 2023 Kreis Frankfurt am Main Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe und des Arbeitsplatzes in 2024 Zwei besondere bauliche Maßnahmen sind hier hervorzuheben: Der barrierefreie Umbau von Fenstern im Kakteenschau- und Anzuchthaus des Palmengartens, mit einer Bezuschussung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen, von 181.730,61 €. Der barrierefreie, rollstuhlgerechte Umbau eines Bürogebäudes der Kita Frankfurt, mit einer Bezuschussung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen, von 214.263,59 €. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 74 schwerbehinderte Mitarbeitende mit unterstützenden Maßnahmen vom Personal- und Organisationsamt betreut und mit einem breit gefächerten Angebot von Hilfsmitteln technischer Art und zu beantragender Hilfen nach dem SGB IX § 185 unterstützt. Auszugsweise werden im Folgenden im Berichtsjahr realisierte Maßnahmen zur Inklusion vorgestellt. Sie wurden zu einem großen Teil vom Integrationsamt bezuschusst wie zum Beispiel: - Arbeitsbezogene Hörgerätesysteme (ICP) zur Verbesserung der Kommunikation sowie Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Arbeitseffizienz - Individuelle behindertengerechte Bürostühle - Einhandtastaturen und spezielle Büroausrüstungen - Spracheingabeprogramme und behindertengerechte Software-Lösungen - Großbildschirme, Leselupen und Zubehör - Bereitstellung eines Tischkühlschrankes zur erforderlichen Kühlung von Insulin - Diverse Antragstellungen zur Abgeltung von außergewöhnlichen Belastungen der Ämter und Betriebe Auswahl und Bereitstellung von Fremdleistungen - Kurzfristiger Einsatz von Gebärdendolmetschenden - Organisieren von besonderen Schulungen in Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Firmen - Anmieten von Parkflächen für Menschen mit besonderen Behinderungen - Organisation von Gebärdensprachkursen und Einführungen in die Gebärdensprache in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Gehörlose in Frankfurt am Main für einzelne Ämter als Inhouse Schulung Unkomplizierte Antragsverfahren für unterstützende Maßnahmen Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erleichtert ihren Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung auch die Beantragung notwendiger Unterstützung durch klare Verfahren: - Anträge zu baulichen Veränderungen in den Ämtern und Betrieben, wie beispielsweise die barrierefreie Öffnung von Brandschutztüren. - Anträge auf Beschäftigungssicherungszuschüsse beim Landeswohlfahrtsverband für Mitarbeitende, deren Leistungsfähigkeit sich verändert hat. - Die Abwicklung sämtlicher Antragsverfahren bei Rehabilitationsträgern. Kompetente Beratung zur Arbeitsplatzausstattung als Voraussetzung für einen inklusiven Arbeitsplatz - Das Personal- und Organisationsamt bietet umfassende Beratungen an, auch direkt vor Ort am Arbeitsplatz. - Es wird sorgfältig nach der bestmöglichen Hilfsmittelversorgung recherchiert. - Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Firmen zur Beschaffung der benötigten Hilfsmittel ist gewährleistet Ausbildung und Studium mit Blick in die Zukunft Im Berichtsjahr befanden sich 16 schwerbehinderte junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main. Um ein wirklich inklusives Arbeits- und Lernumfeld zu schaffen, werden jedes Jahr umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören: - Sorgfältige Barrierefreiheitsprüfungen. - Die Bereitstellung und Beantragung der notwendigen technischen Ausstattungen. - Beratungen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsteam. - Eine enge Zusammenarbeit mit externen Kooperationsstellen. Unterstützende Maßnahmen werden stets individuell und flexibel gestaltet. Ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang bildet dabei die Grundlage, um den Nachwuchskräften einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen und eine zukunftsorientierte Perspektive zu entwickeln. Weiterbildung mit Weitblick: "Hallo Freiheit" Ein gutes Beispiel für das Engagement der Arbeitgeberin ist die Weiterbildung in der Ausstellung "Hallo Freiheit" - Barrierefreiheit und unsere Welt mit Taubheit und Schwerhörigkeit, an der die Vertretungen der schwerbehinderten Mitarbeitenden und Vertretungen aus dem Personalbereich teilnahmen. Im April des Berichtsjahres organisierte das Betriebliche Gesundheitsmanagement mit Unterstützung der Gesamtschwerbehindertenvertretung diesen Besuch. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und stieß auf großes Interesse. Der anschließende Austausch von Erfahrungen ist den Schwerbehindertenvertretungen bei ihrer wertvollen Arbeit sehr zugutekommen. Haushaltsansatz Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt ist ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Aussicht Die Stadt Frankfurt am Main wird ihr vielseitiges Engagement zur Inklusion schwerbehinderter Menschen auch weiterhin mit Nachdruck verfolgen. Im Angesicht demografischer Veränderungen werden die Strategien zur Fachkräftesicherung fortschreitend optimiert, wobei dem wertvollen Potenzial von Menschen mit Behinderungen eine besondere Bedeutung zukommt. Im Rahmen der temporären Ziele der Inklusionsvereinbarung werden die städtischen Rahmenbedingungen überprüft, um diese den aktuellen Bedarfen und Entwicklungen anzupassen. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1_Datenuebersicht (ca. 71 KB) Anlage 2_Stellungnahme (ca. 127 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 190 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 279 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 279 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6500, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 11-0

  • Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend)
    M
    04.08.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 114 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Dr. Volker Nölle Sophienstraße 131 60487 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Für die Schiedsperson Dietmar Junghans ist die Amtsdauer von 5 Jahren abgelaufen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 2 hat den im Beschlusstext genannten Dr. Dietmar Nölle, der aktuell stellvertretende Schiedsperson ist, als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Dr. Volker Nölle Sophienstraße 131 60487 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Dr. Volker Nölle Sophienstraße 131 60487 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6631, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 10-51

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