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- Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichenOFOB 112.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1714/1 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat soll prüfen, ob für die Förderwege I+II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat soll prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat soll prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 565 2025 Die Vorlage OF 1714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenOFOB 112.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1715/1 Betreff: Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob die Sondernutzungssatzung überarbeitet und u.a. Folgendes ermöglicht werden kann: 1. Bei Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche sollen Rankgerüste für Rankpflanzen und Trennwände zwischen den Tischreihen bis 1,50m Höhe ermöglicht werden. Nach Außen zum Gehweg sollen weiterhin keine Sichtschutze möglich sein, um Transparenz zu bewahren. 2. Weiterhin sollen erfrischende Elemente, wie Sprühnebel oder private Trinkbrunnen, auf der Gastronomiefläche ermöglicht werden, sofern diese selbstverständlich die notwendigen Abstände einhalten. 3. In der kalten Jahreszeit sollen auf genehmigten Außengastronomieflächen im Einklang mit der Hessischen Bauordnung zukünftig durchsichtige Windschutze ermöglicht werden. Begründung: Der Ortsbezirk 1 hat eine lebendige Außengastronomie-Szene, beispielsweise in der Innenstadt oder im Gallus. Der Magistrat möge prüfen, welche Erleichterungen möglich sind, damit Gastronomen auf aktuelle Trends flexibler reagieren können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7317 2025 Die Vorlage OF 1715/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bezahlen per Kennzeichenerkennung in ParkgaragenOFOB 112.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1716/1 Betreff: Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Ab wann ist in städtischen Parkgaragen das Bezahlen per Abbuchung mittels Registrierung möglich, ohne dass der Parkende noch den Bezahlautomaten aufsuchen muss? Begründung: Derzeit muss die parkende Person in städtischen Parkhäusern trotz Kennzeichenerkennung noch am Automaten (per Eingabe seines Kennzeichens) bezahlen. In einigen privaten Parkhäusern wurde bereits eingerichtet, dass durch eine hinterlegte Registrierung des Fahrzeugs die Bezahlung des Parkens beim Hinausfahren direkt von der Kreditkarte belastet wird. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Bezahlung und könnte zudem der städtischen Gesellschaft nützliche Informationen zum Parkverhalten von Stammkunden liefern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2025 Die Vorlage OF 1716/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser?OFOB 112.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1717/1 Betreff: Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: 1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit des Umbaus von bestehenden Parkgaragen, um mehr Fahrzeuge pro Quadratmeter unterbringen zu können? 2. Plant der Magistrat die Umsetzung von automatisierten Parktürmen, z.B. als Park&Ride - Anlagen oder Quartiersgaragen, in Frankfurt ? 3. Ist es möglich, durch die Nutzung von automatisierten Parktürmen mehr Fläche für Wohnungen und / oder Entsiegelung zu schaffen? 4. Ist es möglich, bei Neubauten Parktürme statt Parkgaragen vorzuschreiben? Begründung: Automatisierte Parktürme ermöglichen über die Paternoster-Technologie eine sehr effiziente und platzsparende Verstauung von Fahrzeugen. In herkömmlichen Parkgaragen (Parkhäusern) ist derzeit jedoch der umgekehrte Trend zu sehen, indem Fahrzeuge immer breiter und länger werden und damit immer weniger Autos auf den bestehenden Flächen abgestellt werden können. In viele Parkhäuser passen die teils mehr als 2,20m breiten Fahrzeuge gar nicht mehr konfliktfrei hinein. Es braucht daher auch im MIV neue Ideen, um der Flächenkonkurrenz innovativ zu begegnen. Link: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkturm-muenchen-loesung-parkplatzmangel-v epa-li.3219549 Bild: Photo: VePa Vertical Parking GmbH Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1250 2025 Die Vorlage OF 1717/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - GötterbauminvasionOFOB 112.08.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1720/1 Betreff: Götterbauminvasion Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, was er gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher unternimmt und in Zukunft zu unternehmen gedenkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sollte die Zuständigkeit beim Magistrat liegen, so wird dieser gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist giftig und gefährdet aufgrund der Verdrängung heimischer Arten die Biodiversität im Ortsbezirk. Da er auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung steht, ist seine Bekämpfung mit dem Ziel der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Der nunmehr festgestellte Bewuchs des Eschenheimer Turms gefährdet durch die Wurzeln die Substanz des denkmalgeschützten Bauwerkes. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1252 2025 Die Vorlage OF 1720/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-AlleeOFOB 1512.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 371/15 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee Bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Alle vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: -welchen Stand die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit hat. - welche Hinderungsgründe zur Umsetzung es gibt und wie diese beseitigt werden können - wann sodann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Beide genannte Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1255 2025 Die Vorlage OF 371/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auslobung eines (jährlichen) „Preis des Ortsbeirats“ an Schüler/Schülerinnen in Abschlussklassen der Otto-Hahn-SchuleOFOB 1512.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 372/15 Betreff: Auslobung eines (jährlichen) "Preis des Ortsbeirats" an Schüler/Schülerinnen in Abschlussklassen der Otto-Hahn-Schule Im Jahr 2026 feiert die Otto-Hahn-Schule ihr 50-jähriges Bestehen. Im Rahmen der jährlichen Ausgabe der Abiturzeugnisse ehrt die Otto-Hahn-Schule bisher jeweils ein oder 2 Schüler/Schülerinnen für deren besondere Tätigkeiten in naturwissenschaftlichen Bereichen (wie Mathematik, Chemie, Physik und weiteres) mit einer Urkunde und einem Buchpreis oder einer kostenlosen einjährigen Mitgliedschaft in einer naturwissenschaftlichen Vereinigung. Eine entsprechende Urkunde sowie ein (Buch-)Preis für den Bereich Gesellschaftspolitik dient der Anerkennung von besonderen Tätigkeiten zu gesellschaftspolitischen Themen sowie zur Stärkung der Bindung zwischen dem Ortsbeirat und der Otto-Hahn-Schule. Hierbei können Schulfächer wie Religion/Ethik und Geschichte einbezogen werden sowie Tätigkeiten neben dem reinen Lehrbetrieb beitragen. Der Preis sollte dabei nicht ausschließlich über fachbezogene Noten definiert sein. Eine Urkunde kann auch für die Preisträger/Preisträgerinnen für den weiteren beruflichen Weg von Vorteil sein. Die erstmalige Vergabe eines solchen Preises sollte im Rahmen des 50jährigen Bestehens der Otto-Hahn-Schule in 2026 erfolgen, sowie dann jährlich vergeben werden. Er sollte sich nicht ausschließlich an Abiturienten, sondern an alle Abschluss-Jahrgänge richten. Vorschläge zu Preisträger/Preisträgerinnen sollten von Seiten der Otto-Hahn-Schule erfolgen. Eine Urkunde dazu kann auf dem (offiziellen) Formular des Ortsbeirats/Ortvorstehers erfolgen mit den Unterschriften des jeweiligen Ortsvorstandes sowie des Schulvorstandes erfolgen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten - mit der Leitung der Otto-Hahn-Schule zu erörtern, ob und in wie weit ein solcher Preis des Ortsbeirats im Bereich Gesellschaftspolitik vergeben werden kann. - zu prüfen, ob und in wie weit eine (Buch-)Preis aus dem Budget des Ortsbeirats oder anderen Budgets finanziert werden kann. - zu prüfen, ob das Formular des Ortsvorstehers für eine entsprechende Urkunde genutzt werden kann (Alternativ ist eine Urkunde zu entwickeln) Begründung: Der Schulleiter der Otto-Hahn-Schule sowie ein Mitglied des Lehrkörpers, der sich im gesellschaftspolitischen Bereich betätig, standen der Idee positiv gegenüber. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 372/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter dem ersten Spiegelstrich die Worte "im Bereich Gesellschaftspolitik" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllheizkraftwerk in Frankfurt-HeddernheimOFOB 812.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 600/8 Betreff: Müllheizkraftwerk in Frankfurt-Heddernheim Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie hoch ist der CO 2 Ausstoß der Frankfurter Müllverbrennungsanlage (MHKW) pro Tonne des verbrannten Mülls in Tonnen CO 2)? 2. Wie viele Kilogramm Plastik werden im Durchschnitt mit 1 Tonne angelieferten Mülls verbrannt? 3. Wie hoch ist die CO 2 Steuerabgabe des MHKWs pro Jahr? An welche staatliche Stelle wird diese Steuer gezahlt? 4. Welche Pläne hat das MHKW, um Emissionen von CO 2 weiter zu reduzieren? Begründung: Das beim Verbrennungsprozess abgegebene CO 2 schädigt die Zusammensetzung der Atmosphäre und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es entsteht i.W. bei der Verbrennung von Plastik. Selbst in relativ neuen Verbrennungsanlagen wie in Kopenhagen (Amager Bakke, "Hügel von Amager") gibt es noch keine Lösung für dieses Problem. Pro Tonne verbrannter Abfall entstehen 1,1 Tonnen CO 2. Eine geringere Menge an abgegebenen Treibhausgas (CO2) könnte also das Resultat einer konsequenten Mülltrennung in den Haushalten von Frankfurt und Umgebung sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 600/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD, Linke und fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?B11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 280 Betreff: Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung? Zu den Fragen 1 und 2: Dies ist dem Magistrat bekannt. Zu Frage 3: Die Stadt hat rund zwei Jahre nach einer geeigneten Immobilie für das Hilfezentrum gesucht und zahlreiche Objekte geprüft. Insgesamt kamen zwölf Immobilien in die engere Auswahl, erwiesen sich aber nicht als geeignet. Relevant für die Standortentscheidung war einerseits, dass das Objekt baulichen Anforderungen entsprechen und für die künftige Nutzung geeignet sein muss (insbesondere benötigt es eine geschützte Außenfläche innerhalb der Liegenschaft), und andererseits muss es finanzierbar sowie überhaupt auf dem Markt verfügbar sein. Mit der Niddastraße 76 wurde das Objekt gefunden, das alle Anforderungen erfüllt. Zu den Fragen 4 und 5 sowie 10 - 14: Es ist die Aufgabe des Immobilienbesitzers, seine Mieter über anstehende Veränderungen zu informieren, die Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse haben können. Die Stadt selbst hat ihre Pläne so früh wie möglich offengelegt und damit maximal transparent gehandelt. Sie hat u.a. in mehreren Informationsveranstaltungen die Öffentlichkeit und auch die Anwohnerschaft über das weitere Vorgehen und den Stand der Planung informiert. In diesem Zuge wurde auch kommuniziert, dass eine Nutzung der Immobilie nur in Teilen als Hilfezentrum nicht realistisch ist. Das Zentrum dient dem Zweck, geeignete Hilfsangebote vor allem für Crack-Konsumierende zur Verfügung zu stellen, die derzeit in den bestehenden Drogenhilfe-Einrichtungen nicht adäquat versorgt werden können und daher auf der Straße konsumieren. Um diese schwersterkrankten Drogenkonsumierenden von der Straße zu holen und ihr Überleben zu sichern sowie gleichzeitig den öffentlichen Raum im Bahnhofsviertel zu entlasten, muss die Umsetzung des nun beschlossenen Vorhabens so zügig wie möglich erfolgen. Die Kündigung oder Vereinbarung über die Aufhebung der bestehenden Mietverhältnisse ist Sache des Verkäufers, ebenso wie etwaige finanzielle Kompensationen. Die Stadt plant jedoch, die derzeitigen gewerblichen Mieter bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu unterstützen. Zu Frage 6: Der Bauantrag befindet sich in Vorbereitung, eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Nach dem bisherigen konstruktiven Austausch mit der Bauaufsicht ist nicht damit zu rechnen, dass keine Genehmigung für das geplante Vorhaben erteilt wird. Zu den Fragen 6a und 8: Die Stadt Frankfurt ist überzeugt, dass Sport einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebensqualität der Menschen leistet. Aus diesem Grund begreift sie die kommunale Sportförderung als wesentlichen Bestandteil der Daseinsvorsorge und zugleich Teil ihrer Sozial-, Gesundheits-, Freizeit- und Bildungspolitik. Gemäß der Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt werden finanzielle Zuwendungen und andere Leistungen der Sportförderung grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt. Ebenso wie allen anderen Frankfurter Sportvereinen steht es auch dem Verein Yoga Vidya frei, entsprechende Fördermittel beim Sportamt zu beantragen. Zu Frage 7: In den Verhandlungen mit dem Eigentümer wurde von Beginn an festgelegt, dass aufgrund der geplanten Nutzung der Ankauf der Immobilie nur ohne Bestandsmieter erfolgen könne. Im Unterschied zu günstigem Wohnraum herrscht in Frankfurt kein Mangel an gewerblich nutzbaren Räumlichkeiten. Zudem plant die Stadt, die derzeitigen gewerblichen Mieter bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu unterstützen. Aus diesem Grund hatte dieser Tatbestand für den Magistratsvortrag keine Relevanz. Zu Frage 9: Die Erstellung der schulischen Lehrpläne ist Sache der Kultusministerien der Länder, nicht der Kommunen. Die vom hessischen Kultusministerium festgelegten Kerncurricula sehen für den schulischen Sportunterricht explizit auch die Möglichkeit von Yoga-Einheiten vor. Ebenso können Yoga-AGs außerhalb des Sportunterrichts angeboten werden. Für die Stadt Frankfurt hat die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Sport- und Bewegungsangebots an Schulen große Bedeutung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.07.2025, A 359 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage B 280 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 280 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6670, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 53-6
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gestaltung Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt - BarrierefreiheitB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 281 Betreff: Gestaltung Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt - Barrierefreiheit Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6015 - A 281/24 CDU, l. B 55/25 - Bei der Weiterentwicklung der Platzfolge sind keine baulichen Veränderungen an den Flächen oder den vorhandenen Leitstreifen vorgenommen worden. Die Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf die Barrierefreiheit. Für die Klimaanpassungsmaßnahmen des Goetheplatzes und Rathenauplatzes fand im März 2025 eine erneute Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadtverwaltung statt. Die Standorte der Bänke auf dem Goetheplatz sind im Zuge der Bauüberwachung angepasst worden. Die neuen Standorte wurden mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt und freigegeben. Die Planung der Hochbeete auf dem Rathenauplatz wurden ebenfalls mit dem Behindertenbeauftragten besprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.03.2024, A 281 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 55 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 93 Beschluss: Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 281 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6671, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmenB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 282 Betreff: Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6046 - A 321/24 CDU, B 35/25 - In der Stadt Frankfurt am Main werden geflüchtete und wohnungslose Menschen grundsätzlich gemeinsam in Not- und Übergangsunterkünften untergebracht (nicht in sog. Flüchtlingsheimen). Wohnungslos sind Einzelpersonen, Paare und Familien, die ihren Wohnraum aufgrund von z.B. Brand, Wasserschaden, Eigenbedarfsmeldung der Eigentümer:in oder Mietzahlungsrückständen verloren haben. Bei dieser Personengruppe handelt es sich nicht um obdachlos lebende Menschen. Für diese hält die Stadt Frankfurt am Main andere bedarfsgerechte Einrichtungen und Angebote vor. Zu 1.: Liegenschaften, die baurechtlich als "Wohnen" genehmigt sind, können nicht zum Zwecke der Errichtung von Übergangsunterkünften zu "Anlagen für soziale Zwecke" umgewidmet werden. Dies verhindert, dass der Bau von Unterkünften mit als Wohnraum ausgewiesenen Flächen konkurriert. Folglich wurden keine Wohnungen zu Übergangsunterkünften umgewandelt. Insgesamt wurden seit Ende 2015 acht städtische Liegenschaften für Übergangsunterkünfte genutzt. Drei auf städtischem Grund errichtete Containeranlagen mit insgesamt 496 Plätzen sind bereits zurückgebaut. Zwei Liegenschaften mit insgesamt 100 Plätzen wurden umgewandelt, Anfang Juni 2025 waren 57 Plätze belegt. Auf drei städtischen Grundstücken wurden temporäre Unterkünfte mit insgesamt 440 Plätzen errichtet, Anfang Juni 2025 waren 406 Plätze belegt. Einem privaten Investor wurde ein städtisches Grundstück in Erbpacht zur Errichtung einer Übergangsunterkunft und Einheiten für gemeinschaftliches Wohnen zur Verfügung gestellt. Die Übergangsunterkunft hat 100 Plätze, Anfang Juni 2025 waren davon 74 Plätze belegt. Auf einem weiteren in Erbpacht vergebenen städtischen Grundstück wurde ein Teil einer Seniorenwohnanlage in eine Übergangsunterkunft mit 218 Plätzen umgewandelt. Anfang Juni 2025 waren davon 202 Plätze belegt. 8-10% der Plätze in den Unterkünften bleiben üblicherweise unbelegt, bedingt durch Renovierungsarbeiten oder weil z.B. eine dreiköpfige Familie in einer 4-er-Wohneinheit untergebracht ist. Auch wird eine gewisse Anzahl freier Plätze benötigt und für Notfälle vorgehalten: z.B. für Menschen, die ihren Wohnraum plötzlich verlieren oder für Deutsche, die aus Kriegsgebieten evakuiert werden etc. Zu 2.: Es wurden keine Wohnungen zu Übergangsunterkünften umgewandelt. Siehe Antwort auf Frage 1. 23 Gewerbeimmobilien wurden zu Übergangsunterkünften mit insgesamt 3.020 Plätzen umgewandelt oder sind derzeit im Umbau. Anfang Juni 2025 waren davon 2.489 Plätze belegt, der Rest sind Vorhalteplätze für Notfälle (s.o.) oder die Unterkünfte sind noch nicht fertiggestellt. Zu 3.: Die Stadt Frankfurt am Main ist darauf angewiesen, dass ihr neben städtischen Liegenschaften, Liegenschaften von freien Trägern oder Investor:innen angeboten werden. Ein Angebot wird auf folgende Kriterien geprüft: Baurechtliche Zulässigkeit einer Übergangsunterkunft (Anlage für soziale Zwecke), Größe der Liegenschaft, Lage, Erschließung eines Grundstücks und Angemessenheit des Preises. Seit Ende 2015 wurden insgesamt über 1.600 Liegenschaften in allen Stadtteilen daraufhin geprüft, ob sie für eine Übergangsunterkunft geeignet sind. Die meisten Angebote erwiesen sich als nicht umsetzbar. Der jeweils zuständige Ortsbeirat wird nach erteilter Baugenehmigung über geplante Unterkünfte informiert. Bürger:innen werden in die Planung einer Unterkunft nicht eingebunden, aber über den Ortsbeirat informiert. Eine Einbindung in die Bauplanung ist nicht möglich, da die Unterbringung wohnungsloser Menschen (zu denen auch Geflüchtete zählen) eine gesetzliche Verpflichtung ist, der Kommunen nachkommen müssen. Erwünscht und wichtig für die Akzeptanz und Integration im Stadtteil sind nach Eröffnung einer Unterkunft das ehrenamtliche Engagement sowie eine Vernetzung mit der Nachbarschaft. Zu 4.: Der Magistrat erhebt keine Daten, die einen Abgleich von Fluchtgeschichte und Wohnort der in Frankfurt am Main gemeldeten Menschen erlauben; ebenso erhebt er keine Daten über die Anzahl geflüchteter Menschen, die in privatem Wohnraum leben. Frankfurt am Main ist eine internationale Stadt, deshalb strebt der Magistrat eine inklusive Stadtgesellschaft an. Die Erhebung von Angaben zur Fluchtgeschichte von Bürger:innen zusätzlich zur Migrationsgeschichte verspricht für den Magistrat keinen dienlichen Erkenntnisgewinn. Zu 5.: Die Prüfung von Liegenschaften erfolgt fortlaufend. Mit Verweis auf Antwort 3 ist keines der Projekte derzeit spruchreif. Zu 6.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden - siehe Antwort auf Frage 4. Zu 7.: Es ist davon auszugehen, dass Geflüchtete in allen Stadtteilen Frankfurts leben. Insofern profitieren sie - wie alle Bürger:innen - von den zahlreichen und vielfältigen Angeboten der Stadt, wie von Kinderbetreuung und arbeitsmarktrelevanten Angeboten, die im gesamten Stadtgebiet aufzufinden sind. Speziell für geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche bietet die Stadt Angebote, wie z.B. Intensivklassen zur Sprachförderung. Für erwachsene Geflüchtete und Zugewanderte hält die Stadt z.B. Integrationskurse vor. Auch Angebote von Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagements, Familienbildungsstätten, religiösen Gemeinden, Sportvereinen oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dienen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten und Zugewanderten. Zu 8.: Das Stadtschulamt ist sowohl für die Schulplanung als auch für die Kita-Bedarfsplanung zuständig. Hierbei stehen die entsprechenden Abteilungen des Stadtschulamtes in engem Kontakt zur Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete. Sobald bekannt ist, wo eine Unterkunft entsteht, wird diese in die Bedarfsplanung der Kita- und Hortplätze aufgenommen. In den meisten Fällen können die durch die Unterkünfte neu hinzuziehenden Kinder durch das bestehende Kita-Platzangebot versorgt werden. Mit dem Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main steigt auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen. Daher wurden in den vergangenen Jahren in zahlreichen Stadtteilen zusätzliche Schul-, Kindergarten- und Hortplätze geschaffen. Zu 9.: Der aufgrund des Bevölkerungswachstuns steigende Bedarf an allgemeinbildenden Schulplätzen ist in den integrierten Schulentwicklungsplänen dokumentiert. Danach sind bis 2036 in der Primarstufe 7.800 zusätzliche Plätze zu schaffen, in der Sekundarstufe sind es 8.350. Zu 10.: Gesamtstädtisch betrachtet bietet die Summe aller Kindergartenplätze laut Betriebserlaubnisse aller Einrichtungen in Frankfurt am Main ausreichend Plätze für alle Kinder im Kindergartenalter. Da die Gesamtzahl der Plätze nicht in allen Stadtteilen gleichmäßig verteilt ist, stehen in einzelnen Stadtteilen noch nicht ausreichend Kindergartenplätze wohnortnah in Stadtteileinrichtungen zur Verfügung. Diese können jedoch meist durch eine gute Versorgung in benachbarten Stadtteilen sowie durch das Angebot in den gesamtstädtischen Kitas ausgeglichen werden. In folgenden Kita-Planungsbezirken fehlen nach Umsetzung aller in der Planung und im Bau befindlichen Maßnahmen noch Kindergartenplätze, die nicht durch benachbarte Bezirke ausgeglichen werden können. · Im Gallus wird eine Versorgungsquote von 93% erreicht (1.518 Plätze für 1.626 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch die benachbarten Bezirke Bockenheim, Gutleut und Griesheim aufgefangen werden. Ein weiterer Platzausbau ist notwendig. · Im Westend wird eine Versorgung von 79% erreicht (634 Plätze für 807 Kinder). Die benachbarten Bezirke Bockenheim, Nordend und Bahnhof-Gutleut können teilweise ausgleichen. Hier ist zudem ein weiterer Platzausbau notwendig. · Im Ostend wird eine Versorgungsquote von 96% erreicht (1.158 Plätze für 1.206 Kinder). Hier können die Nachbarbezirke Nordend und Bornheim teilweise ausgleichen. · In Fechenheim wird eine Versorgung von 95% erreicht (665 Plätze für 698 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch Bergen-Enkheim aufgefangen werden. · In Unterliederbach wird eine Versorgung von 90% erreicht (633 Plätze für 707 Kinder). Ausgleichend kann hier teilweise der benachbarte Bezirk Höchst wirken. · In Rödelheim wird eine Versorgung von 89% erreicht (554 Plätze für 625 Kinder). Die Nachbarbezirke Hausen und Bockenheim können dies teilweise auffangen. · In Eschersheim wird eine Versorgung von 69% erreicht (442 Plätze für 645 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch benachbarte Bezirke aufgefangen werden. Hier ist jedoch ein weiterer Platzausbau notwendig. · Im Dornbusch wird eine Versorgung von 88% erreicht (440 Plätze für 502 Kinder). Hier können Eckenheim und Nordend die fehlenden Plätze teilweise auffangen. Zu 11.: Alle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche werden unterstützt, siehe auch Antwort auf Frage 7. Zu 12.: In Frankfurt am Main stehen geflüchteten Menschen diverse therapeutische Angebote zur Verfügung, sie basieren jedoch - so wie für alle anderen Frankfurter:innen - auf der Freiwilligkeit der Betroffenen. Der Psychosoziale Verbund Rhein-Main bietet in Frankfurt mehrsprachig psychosoziale Beratung für Geflüchtete an. Zum Verbund gehören unter anderem FATRA und das Evangelische Zentrum am Weißen Stein. Zudem gibt es an der Goethe-Universität eine Psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete. Diese Stellen haben z. T. lange Wartelisten und die Finanzierung ist nicht dauerhaft gesichert. In Übergangsunterkünften unterstützt das Personal des Trägers die Geflüchteten bei der Terminvereinbarung mit psychosozialen oder therapeutischen Fachstellen. Die Fachkräfte bilden sich hierzu stets fort. Zuletzt wurde in 2024 in Kooperation mit Save the Children Deutschland e.V. ein "Training zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien" durchgeführt. Empfänger:innen von Asylbewerberleistungen verfügen über keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern erhalten, nach Vorsprache im Jugend- und Sozialamt, einen Krankenschein. Mit diesem können die Betroffenen zwar Therapien in Anspruch nehmen, jedoch erschweren oftmals mangelnde Deutschkenntnisse eine Behandlung. Die Betroffenen müssen sich i.d.R. selbst um eine Übersetzung kümmern. Zu 13.: Die Hauptherkunftsländer geflüchteter Menschen in Frankfurt am Main waren Mitte 2024: Afghanistan, Ukraine, Eritrea, Syrien, Äthiopien. Zu 14.: Im Frankfurt Immigration Office sind aktuell etwa 1.200 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren erfasst. Hier kann keine Aussage zu einer Bleibeperspektive getroffen werden, da nicht absehbar ist, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Anträge entscheiden wird. Ca. 800 Personen sind derzeit im Besitz einer Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung). Bei diesem Personenkreis ist eher von einer schlechten Bleibeperspektive auszugehen. In den letzten Jahren gab es verschiedene rechtliche Regelungen (Chancen-Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen und Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration), die dazu geführt haben, dass sich die Zahl der Personen mit einer Duldung zuletzt bereits deutlich reduziert hat. Zu 15.: Die Religionszugehörigkeit von Geflüchteten wird in der amtlichen Statistik nicht erhoben. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten steht in direktem Kontakt zum Frankfurter Rat der Religionen, der eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften vertritt. Insgesamt zählt Frankfurt ca. 280 Religionsgemeinschaften. Anlassbezogen kann es hier direkte Kontakte zu einzelnen Religionsgemeinschaften geben. Dabei gibt es keinen gezielten bzw. übergreifenden Austausch zum Thema Fluchtmigration. Zu 16.: Geflüchtete werden bei Ankunft/Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes Hessen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Diese besteht aus der Kontrolle des Gepäcks mittels einer Gepäckdurchleuchtungsanlage und der betroffenen Personen mit Metalldetektoren. Zudem wird mit Abnahme der Fingerabdrücke das sogenannte Asylkonsultationsverfahren angestoßen. Nach erfolgter Registrierung werden durch das Asylkonsultationsverfahren verschiedene Behörden, darunter das Bundeskriminalamt, konsultiert. Die Behörden überprüfen, ob Asylversagungsgründe, aufenthaltsrechtliche Versagungsgründe oder sonstige Sicherheitsbedenken gegen die Personen vorliegen, anschließend erhält die EAE eine Rückmeldung über das Ergebnis. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das Zusammenleben in den Frankfurter Stadtteilen und auch innerhalb der Unterkünfte funktioniert seit vielen Jahren gut und unauffällig. Dazu tragen die Träger mit ihrer pädagogischen Arbeit, dem geschulten Fachpersonal und mit ihren Gewaltschutzkonzepten in hohem Maße bei (siehe auch Antwort auf Frage 18.) In den Stadtteilen agieren Präventions- bzw. Regionalräte und die Schutzleute vor Ort des jeweils zuständigen Polizeireviers. Die städtischen Unterkünfte sind mit diesen Stellen gut vernetzt. Dabei geht es grundsätzlich auch um den Schutz der geflüchteten Menschen in den Unterkünften vor Übergriffen von außen. Bei besonders Schutzbedürftigen (EU-Rahmenrichtline 2024/1346) werden die Menschen zum Teil in speziell auf die Personengruppe ausgerichteten Einrichtungen versorgt (z.B. queere Geflüchtete). Zu 17.: Nur mit einem Aufenthaltstitel ist geflüchteten Menschen der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt. Während des Asylantragsverfahrens erhalten die Menschen bis zu 36 Monate Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und haben damit nur in bestimmten Fällen Zugang zum Arbeitsmarkt. Sobald ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, erhalten geflüchtete Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und gehen von der Zuständigkeit des Jugend- und Sozialamtes, in die des Jobcenter Frankfurt (JCF) über. Das JCF verfolgt das Ziel, Geflüchtete und Schutzsuchende in Arbeit zu vermitteln. Hierzu steht das gesamte Maßnahmenportfolio des JCF zur Verfügung. Dieses umfasst eine breite Palette von Angeboten zur beruflichen Qualifizierung, die mit der Agentur für Arbeit realisiert werden - über Coachings bis zu niedrigschwelligen Angeboten zur Unterstützung der Tagesstruktur. Am Anfang werden im Rahmen eines beruflichen Profilings die berufliche und schulische Bildung, sowie im Ausland erworbene Berufserfahrungen erhoben. Liegen Dokumente über einen schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss vor, wird geprüft, ob diese für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt relevant sein können. Dies ist vor allem bei den reglementierten Berufen und bei Mangelberufen der Fall. Das JCF unterstützt Leistungsbeziehende im Anerkennungsverfahren und übernimmt z.B. Kosten für Übersetzungen von Dokumenten und für Weiterqualifizierungen zum Erreichen der vollständigen Anerkennung. Um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Hierzu steht Geflüchteten das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung. Grundsätzlich können Leistungsbeziehende nach dem SGB II in integrations- und berufsbezogenen Kursen bis zum Sprachniveau C1 gefördert werden. Aufgrund der Einsparungen des BAMF während der vorläufigen Haushaltsführung ist das Angebot jedoch stark reduziert: Die B2-Kurse decken den Bedarf nicht. Zum Sprachniveau C1 werden nur noch Personen im Anerkennungsverfahren für einen reglementierten Beruf gefördert. Personen, die den Integrationskurs unter B1 abgeschlossen haben, erhalten keine weitere Sprachförderung. Das JCF setzt den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten "Job-Turbo" fort. Er richtet sich insbesondere an arbeitsmarktnahe Geflüchtete aus der Ukraine und aus 8 weiteren zugangsstarken Herkunftsländern. Sie werden in einem eigenen Team gezielt bei ihrem Auftritt auf dem Arbeitsmarkt unterstützt und in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in Arbeit vermittelt. Neben dem o.g. Maßnahmenportfolio des JCF können die Leistungsbeziehenden an Angeboten teilnehmen, die von Dritten finanziert werden, solange diese die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Exemplarisch sind hier die Angebote des Netzwerks BEGIN zu nennen, das vom Caritas-Verband geleitet wird. Das JCF ist mit der Stabstelle Unterkunftsmanagement und Geflüchtete vernetzt und informiert über verschiedene Formate Unterkunftsbetreibende zu den Leistungen des JCF und zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit (z.B. Jobcenter.digital). Zusätzlich engagiert sich die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Bereitstellung von Mitteln im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) für die Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen, wie z.B. geflüchtete Menschen und Schutzsuchende. Die FRAP betreibt für Personen über 25 Jahren das Beratungs- und Lernzentrum, gut erreichbar in zentraler Innenstadtlage. Dieses bietet auch für geflüchtete und zugewanderte Menschen eine freiwillige, rechtskreisübergreifende und trägerneutrale berufliche Beratung an. Beratungssuchende werden dabei unterstützt, eine individuelle berufliche Perspektive in Frankfurt zu entwickeln, dies umfasst die berufliche Orientierung, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche und mögliche Wege des Spracherwerbs. Im angeschlossenen Lernzentrum können PC-Arbeitsplätze genutzt werden, um Bewerbungen zu schreiben, zu recherchieren oder online für Prüfungen zu lernen. Die FRAP arbeitet vernetzt mit den Akteur:innen der Geflüchtetenhilfe, der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete, den Migrationsberatungsstellen, dem JCF und zahlreichen sozialen Einrichtungen. Außerdem fördert die FRAP berufliche Beratungs- und Qualifizierungsangebote und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen bei freien Trägern in Frankfurt, die sich an geflüchtete Menschen richten. Zu 18.: Das Personal der Träger unterstützt in den Übergangsunterkünften die Bewohner:innen bei bürokratischen Vorgängen, bspw. beim Antrag für eine Arbeitserlaubnis. Die Träger arbeiten mit den Fachstellen für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen (hier v.a. beramí) und der Berufsorientierung zusammen und vermitteln Bewohner:innen zur Beratung dorthin. Bei Bedarf organisieren sie Informationsveranstaltungen vor Ort, zu denen Vertreter:innen von Fachstellen (z.B. FRAP) eingeladen werden. Die Träger sind verpflichtet, ein unterkunftsspezifisches Gewaltschutzkonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen der Prävention und Intervention dargelegt sind. Eine Hausordnung regelt die Grundlagen des Zusammenlebens - ein absolutes Gewaltverbot sowie der Respekt gegenüber Nachbar:innen und Personal ist Bestandteil der Hausordnung und wird mit den Bewohner:innen besprochen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird vonseiten der Träger interveniert und ggf. sanktioniert. Bei Gewaltanwendung wird die Polizei eingeschaltet sowie ggf. das Jugendamt und Frauenberatungsstellen. Kinderrechte werden, ebenso wie andere Rechte, in Aufnahmegesprächen, aber auch anlassbezogen thematisiert. In den Unterkünften hängen außerdem kindgerechte Aushänge zum Thema. In einigen Unterkünften werden auch Gruppenangebote oder Aktivitäten mit Kindern, z.B. in Kooperation mit dem Kinderbüro, durchgeführt. Für Eltern finden in vielen Unterkünften Informationsveranstaltungen zur Kindererziehung statt, im Bedarfsfall werden Einzelgespräche geführt. Bei Unterstützungsbedarf oder Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt eingeschaltet. Im Jobcenter West werden Geflüchtete und Schutzsuchende in einem Sonderteam betreut, da sich im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter West mehrere Unterkünfte befinden. Das Sonderteam ist mit den Sozialdiensten in den Unterkünften vernetzt und unterstützt bei fachlichen Fragen zu den Instrumenten der Arbeitsmarktförderung, sowie zum Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen und zur Deutschförderung. Zu 19.: Ehrenamtlich Interessierte können sich vor Ort in den Übergangsunterkünften an das zuständige Personal des Trägers wenden. Zudem vermittelt Frankfurt hilft (www.frankfurt-hilft.de) Gesuche oder Angebote in diesem Bereich. Bei konkreten Fragen und Problemanzeigen können die Betreiber direkt angesprochen werden (siehe auch Antwort auf Frage 22.). Zu 20.: Geflüchtete wenden sich bei Fragen, Konflikten und Problemen im Zugang zu Angeboten der Stadt Frankfurt am Main an die städtische Ombudsstelle Antidiskriminierung. Die Ombudsstelle Antidiskriminierung verfolgt einen vermittelnden Ansatz, durch den Anliegen kommunikativ bearbeitet und Barrieren abgebaut werden. Diskriminierungsmeldungen werden systematisch registriert und geprüft. Über Stellungnahmen und persönliche Gespräche werden Informationen zur Klärung einer Meldung eingeholt. Zu 21.: Geflüchtete haben die Möglichkeit, eine Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung zu beantragen, sobald ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und ihnen ein dauerhafter Aufenthaltstitel (hierzu zählen auch z.B. humanitäre Aufenthaltsgründe) erteilt wurde. Zu 22.: Siehe auch Antwort zu Frage 19. Die verantwortlichen Träger der Übergangsunterkünfte sind im Kontakt mit der direkten Nachbarschaft. Diese kann sich bei Fragen direkt an das Personal vor Ort wenden und wird bspw. zu Festen in die Einrichtung eingeladen. Wenn im Stadtteil vorhanden, nehmen die Träger an Stadtteilarbeitskreisen teil. Sie arbeiten grundsätzlich vernetzt mit Einrichtungen in der Umgebung. Die Arbeit der Quartiersmanagements, die zum Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft des Jugend- und Sozialamts gehören, trägt maßgeblich zur Förderung des Zusammenlebens in den Stadtteilen bei. Das Quartiersmanagement ist ein aktiv und integrativ wirkendes soziales Stadtteilmanagement und plant und organisiert Angebote, Projekte und Aktionen mit der Nachbarschaft und führt diese oft in Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Quartier durch. Auch das zahlreich vorhandene ehrenamtliche Engagement von Anwohner:innen unterstützt das gegenseitige Kennenlernen in den Stadtteilen. Viele Ehrenamtliche engagieren sich gesteuert über die Ehrenamtskoordinator:innen in den Übergangsunterkünften oder sind in Mentoring- und Patenschafts-Programmen, wie "Socius" des Evangelischen Regionalverbands oder "Companion" der Caritas organisiert. Refugee Buddies e.V., Start with a Friend e.V. oder die Malteser Integrationslots:innen leisten mit ihren Angeboten ebenfalls einen Beitrag, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen und das Miteinander in den Quartieren zu fördern. Zudem tragen Veranstaltungen wie die Interkulturellen Wochen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten ebenfalls zur Förderung des Miteinanders im Stadtteil bei. Zu 23.: Nein. In den vorgenannten Unterkünften werden ausschließlich Geflüchtete und Wohnungslose untergebracht. Für obdachlos lebende Menschen, d.h. für Personen, die auf der Straße oder im öffentlichen Raum nächtigen, gibt es spezifische Angebote zur Notübernachtung oder Unterbringung. Der Magistrat beabsichtigt nicht, diesen Personenkreis in den vorgenannten Einrichtungen unterzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.11.2024, A 321 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 35 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 282 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6672, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 32-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Notunterkunft am Eschenheimer TorB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Betreff: Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 5997 - NR 1152/25 CDU - Zu Punkt 1 - Bewertung und Verbesserung der aktuellen Bedingungen: Die Maßnahme "Winterübernachtung am Eschenheimer Tor" wird seit 2018 als Notunterkunft für obdachlose Menschen in Frankfurt am Main betrieben. Die Einrichtung stellt insbesondere während der Wintermonate eine wichtige niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit dar und dient dem Schutz besonders vulnerabler Personen vor Witterung und daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren bis hin zum Tod. Trotz der grundsätzlichen Funktionalität der Einrichtung besteht seit Beginn der Maßnahme das Ziel, mittel- bis langfristig Alternativen mit besseren infrastrukturellen Bedingungen (z. B. in Bezug auf Hygiene, Betreuung und soziale Integration) zu entwickeln. Die Notunterkunft am Eschenheimer Tor erfüllt eine wichtige Schutzfunktion, entspricht jedoch nicht in allen Punkten den diskutierten Mindeststandards. Vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel, räumlicher Einschränkungen sowie fehlender alternativer Standorte stellt die Aufrechterhaltung und Verbesserung des bestehenden Angebots eine erhebliche Herausforderung dar. Es werden jedoch laufend Verbesserungsmöglichkeiten geprüft und deren Umsetzung veranlasst - sofern möglich. So wurde im letzten Jahr durch den Einsatz von Mitarbeitenden des Sozialamtes ein sozialarbeiterisches Angebot realisiert, welches direkt morgens Übernachtern der Notübernachtung im Eschenheimer Tor alternative Unterkünfte anbot. In diesem Zusammenhang wurden die Öffnungszeiten von 21:00 Uhr bis 10:00 Uhr ausgeweitet. Die Reinigungsmaßnahmen wurden durch einen intensiven Austausch mit der VGF und dem Sicherheitsdienst signifikant verbessert, sodass die Ergebnisse wesentlich nachhaltiger sind. Zu Punkt 2 - Prüfung alternativer Standorte: Derzeit befindet sich der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt (51) in Gesprächen mit: • dem Eigentümer der Fläche im Verkehrsbauwerk Eschenheimer Tor, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF), • dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Einrichtung, • sowie weiteren relevanten Akteuren. Ziel dieser Gespräche ist es, konkrete Verbesserungsmöglichkeiten am aktuellen Standort auszuloten. Dabei steht insbesondere die Frage im Vordergrund, wie unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen (insbesondere der räumlichen, technischen und haushaltsrechtlichen Gegebenheiten) kurzfristige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung realisiert werden können. Zu Punkt 3 - Maßnahmenplan: Der Magistrat ist sich der Dringlichkeit bewusst und arbeitet mit allen beteiligten Akteuren daran, sowohl kurzfristige Verbesserungen am Standort zu ermöglichen als auch tragfähige langfristige Alternativen zu entwickeln. Hierfür sind jedoch räumliche sowie zusätzliche finanzielle Ressourcen erforderlich. Zu Punkt 4 - Verbesserung von Sauberkeit und Sicherheit: Die VGF als Eigentümerin des Verkehrsbauwerkes führt regelmäßig Sicherheitskontrollen durch. In der Anfangsphase wurde die Maßnahme zusätzlich von der Stadtpolizei begleitet. Derzeit wird seitens der Stadtpolizei bei Bedarf unterstützt. Der Betreiber sorgt mit einem Sicherheitsdienst und Reinigungspersonal während des Betriebs für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Täglich wird morgens nach Beendigung der Übernachtung das genutzte Areal durch den Betreiber gereinigt. Auch Verschmutzungen im Umfeld werden beseitigt. Die FES reinigt außerhalb des Betriebs der Notunterkunft die Station und regelmäßig die Bereiche oberhalb des Verkehrsbauwerkes. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2025, NR 1356 Antrag vom 03.11.2025, NR 1421 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.02.2025, NR 1152 Antrag vom 09.11.2025, OF 1785/1 Antrag vom 08.01.2026, OF 996/3 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8010 Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1373 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 283 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1356 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und AfD (B 283 = Kenntnis, NR 1354 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördernB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 284 Betreff: Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6040 - E 89/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 126/25 - Aktuell befasst sich der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, mit der Entwicklung einer Förderrichtlinie für Jugendorganisationen politischer Parteien in Abstimmung mit Vertreter:innen des Fachausschusses Kinder- und Jugendförderung und unter Beteiligung des Rings Politischer Jugend (RPJ). Der Entwicklungsprozess steht kurz vor dem Abschluss. In diesem Zusammenhang wurde sich mit dem Ring Politischer Jugend darauf verständigt, die Richtlinie - vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses - ab 01.01.2026 Inkrafttreten zu lassen und die Mittel aus E 89 für 2025 entsprechend schon vorher auszuzahlen. Die Auszahlung der 15.000 € aus E 89 an den RPJ in 2024 ist erfolgt. Die Auszahlung der 15.000 € für 2025 wurde am 17.06.2025 angewiesen. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 89 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 126 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 284 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 284 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 6458, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 00-33-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das BahnhofsviertelB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 285 Betreff: Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6134 Ziff. I. - NR 1199/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Zu 1) Das Planungsbüro ist auch mit der Bauphasenplanung für den Hauptbahnhof und die Düsseldorfer Straße beauftragt. Da es sich um eine komplexe Baumaßnahme handelt wird es noch dauern, bis das finale Konzept steht. Aus diesem Grund kann die genaue Erreichbarkeit des nördlichen Parkhauses während der Bauzeit noch nicht umfänglich beantwortet werden. Das südliche Parkhaus in der Mannheimer Straße ist von den Umbaumaßnahmen an der Düsseldorfer Straße und dem Hauptbahnhof nicht betroffen und eine Erreichbarkeit über die Mannheimer/Karlsruher/Stuttgarter Straße ist sichergestellt. Zu 2 - 4) Hierzu wird von dem an der Planung beteiligten Straßenverkehrsamt aktuell eine Verkehrs-simulation erstellt. Die Ergebnisse liegen in kürze vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.04.2025, NR 1199 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 31 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage B 285 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 285 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 285 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6673, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ergänzende Fahrstühle an der Hauptwache und der Konstablerwache planen und umsetzenB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 286 Betreff: Ergänzende Fahrstühle an der Hauptwache und der Konstablerwache planen und umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5396 - NR 1016/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu 1. Station Hauptwache Für die Station Hauptwache ist derzeit eine Teilsanierung der bestehenden Aufzugsanlagen von der B-Ebene zur A-Ebene vorgesehen. Da es sich hierbei um eine Sanierungsmaßnahme und nicht um einen Neubau handelt, wird der Umfang der Arbeiten maßgeblich durch die bestehenden baulichen Rahmenbedingungen bestimmt. Ziel ist es, im Rahmen dieser Gegebenheiten möglichst umfassend auf die Anforderungen der Hauptnutzergruppen der Aufzüge einzugehen. Im Zuge der geplanten Komplettsanierung der Station Hauptwache wird in einem nächsten Schritt auch das gesamte Aufzugs- und Beförderungskonzept des Bauwerks überprüft. Bestandteil der umfangreichen Vorplanungen ist dabei eine detaillierte Prüfung, ob und in welcher Form ein zusätzlicher Aufzug innerhalb der baulichen Möglichkeiten realisiert werden kann. Station Konstablerwache Für die Station Konstablerwache ist derzeit keine Sanierungsmaßnahme analog zur Hauptwache vorgesehen. Wenn hier zukünftig Planungen angestoßen werden, werden die Anforderungen entsprechend berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt. Zu 2. Fördermittelprüfung im Rahmen baulicher Maßnahmen Bei der Planung und Umsetzung baulicher Maßnahmen berücksichtigt die VGF grundsätzlich alle potenziell verfügbaren Fördermöglichkeiten. Hierfür steht ein spezialisierter Fachbereich zur Verfügung, der sich ausschließlich mit der Identifikation, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln befasst. Da sich Förderprogramme regelmäßig weiterentwickeln und anpassen, erfolgt die Prüfung möglicher Förderoptionen nicht nur zu Beginn, sondern fortlaufend in den verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens. Zu 3. Die VGF steht in regelmäßigem Austausch mit der FBAG. Zu 4. Im Zuge der Komplettsanierung der Hauptwache wird bezogen auf die bestehenden Aufzugsanlagen geprüft, ob eine Anpassung auf die derzeit üblichen Kabinengrößen technisch und baulich umsetzbar ist. Parallel dazu erfolgt eine Evaluierung möglicher Förderprogramme auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, um etwaige finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die Modernisierung in Anspruch nehmen zu können. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die weitere Projektplanung einfließen. Zu 5. Eine uneingeschränkte Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Nutzerinnen und Nutzer mit Kinderwagen oder Gepäck dauerhaft zu gewährleisten, ist ein Ziel, das in die Planungen für die Sanierung der Stationen mit einfließt. Da barrierefreie Zugänge den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen müssen, finden hierzu umfangreiche Prüfungen im Planungsstadium statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1016 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 97 Beschluss: Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6674, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 92-13
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mobilitätskonzept für das Nordend-WestB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287 Betreff: Mobilitätskonzept für das Nordend-West Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6017 - E 248/23 Linke, E 45/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 58/25 - Für das Gebiet wurde eine Verkehrserhebung zur Ermittlung potenzieller (Kfz-)Durchgangsverkehre an ein externes Ingenieurbüro vergeben. Die Erhebung war für den Zeitraum vor den Sommerferien vorgesehen. Durch die derzeitige Kanalbaumaßnahme im Oeder Weg südlich der Glauburgstraße und die dafür notwendige Vollsperrung für den Kfz-Verkehr musste die Erhebung verschoben werden, da die Ergebnisse nicht repräsentativ wären. Nach aktuellem Stand wird die Baumaßnahme im Sommer fertig gestellt und die Erhebung somit nach den Sommerferien in einer repräsentativen Kalenderwoche erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 14.06.2023, E 248 Etatantrag vom 16.06.2023, E 45 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 58 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 287 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 287 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6675, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verkehrsunfälle vermeiden: Überprüfung freilaufender RechtsabbiegerB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 288 Betreff: Verkehrsunfälle vermeiden: Überprüfung freilaufender Rechtsabbieger Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3810 - NR 723/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Bislang erfolgt ist eine vollständige Erfassung der freilaufenden Rechtsabbieger an signalisierten Knotenpunkten. Hiervon gibt es 142 im gesamten Stadtgebiet. Diese sind in 10 Typen zu unterscheiden, welche in nachfolgender Tabelle dargestellt werden. Hinzu kommen 46 identifizierte Punkte, welche keine freien Rechtsabbieger im herkömmlichen Sinne sind, jedoch ähnliche Merkmale aufweisen und den Typen daher zuordenbar sind. Diese wurde ebenfalls erfasst und in [Klammern] dargestellt: Typ Anzahl im Stadtgebiet 1a 16, [0] 1b 18, [11] 1c 8, [4] 2a 20, [12] 2b 15, [9] 2c (mit Radquerung) 21, [0] 2c (ohne Radquerung) 28, [6] 2d 3, [2] 3a 8, [2] 3b 5, [0] Erläuterung der Kategorien: 1. Fußgängerüberweg im Abbieger, Radführung außerhalb a. Radschutz- oder -fahrstreifen vor und hinter dem Abbieger b. Radschutz- oder -fahrstreifen nur vor dem Abbieger, dahinter Mischverkehr c. Radschutz- oder -fahrstreifen nur hinter dem Abbieger, davor Mischverkehr 2. Sowohl Fußgänger-, als auch Radquerung im Abbieger a. Radfurt vor dem FGÜ b. Radfurt hinter dem FGÜ c. Nur FGÜ vorhanden i. Mit Radführung darüber ii. Ohne Radführung (keine Rad-Betroffenheit) d. anknüpfende Wege, jedoch keine oder nur Radwegemarkierung vorhanden 3. Verflechtungssituation mit Radverkehr, Fußgängerüberweg im Abbieger a. Verflechtungssituation vor dem Abbieger (Ausfädelstreifen) b. Verflechtungssituation vor dem Abbieger, Radfahr-/ -schutzstreifen hinter dem Abbieger Im nächsten Schritt wird die Analyse der Unfallschwerpunkte an den identifizierten Stellen erfolgen. Dann kann auch eine kartografische Darstellung der Verteilung erstellt werden. In dieser wird erkennbar sein, an welchen der Stellen es sich um aktuelle oder ehemalige Unfallhäufungsstellen handelt. Es sei zudem erwähnt, dass an einigen der identifizierten Stellen bereits Maßnahmen zur Entschärfung der Situation erfolgt oder vorgesehen sind. Insbesondere an vergangenen Unfallschwerpunkten haben verschiedene Maßnahmen stattgefunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.08.2023, NR 723 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage B 288 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 99 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6676, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 32-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - AntikorruptionsberichtB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 289 Betreff: Antikorruptionsbericht Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5280 - E 221/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, E 221/04, l. B 328/24 - Antikorruptionsbericht 2024 1 Berichterstattung und Berichtszeitraum Der Magistrat informiert einmal jährlich über die geleistete Antikorruptionsarbeit der Stadt Frankfurt am Main, zuletzt am 30.08.2024. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 und umfasst Aktivitäten, Fallzahlen und Entwicklungen im Zusammenhang mit Antikorruption. Die Berichterstattung enthält auch Kennzahlen und Maßnahmen auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes. 2 Hinweisgeberschutzgesetz Das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist essenzielles Element staatlichen Handelns. Personen, die auf Rechtsverstöße hinweisen, leisten einen erheblichen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung etwaiger Missstände in der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31.05.2023 und seiner landesrechtlichen Ausgestaltung in Form des Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (HHinMeldG) vom 24.05.2023 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie vom 17.12.2019 umgesetzt und der bislang nur lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut. Ziel des Gesetzes ist es, hinweisgebende Personen vor Repressalien d. Arbeitgeber:innen zu schützen. 2.1 Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes Die Stadt Frankfurt am Main hat ein Interesse daran, möglichst frühzeitig von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen zu erfahren, um diese schnell abstellen zu können. Gerade die eigenen Mitarbeitenden erlangen am Arbeitsplatz oft zuerst Kenntnisse über Missstände und können wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken und negative Auswirkungen einzudämmen. Die durch das HinSchG geregelten Schutzrechte und verpflichtend einzurichtenden Meldekanäle ermöglichen einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang für Whistleblower:innen, schaffen Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz von Hinweisschutzsystemen und -verfahren. Gleichzeitig stärkt das Gesetz auch regeltreue Mitarbeitende. Schließlich sind nach dem HinSchG hinweisgebende Personen nicht geschützt, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen wird die Stadt Frankfurt am Main ihrer Fürsorgeverpflichtung konsequent nachkommen und geeignete rechtliche Schritte gegen die wissentlich oder grob fahrlässig unwahre Meldungen über vermeintliche Verstöße abgebende Person einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem unterstützt das Gesetz die Korruptionsarbeit ("Compliance") im Allgemeinen. 2.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Der persönliche Anwendungsbereich (§ 1 HinSchG) umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können neben Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen beispielsweise auch Selbstständige oder Mitarbeiter:innen von Lieferant:innen sein. Geschützt werden aber auch die Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind. Der sachliche Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG) ist sehr weit gefasst und umfasst zum einen alle Meldungen von Verstößen, die strafbewehrt sind. Darüber hinaus sind auch alle bußgeldbewehrten Verstöße erfasst, soweit die jeweils verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Zudem fallen in den Anwendungsbereich Verstöße gegen enumerativ aufgezählte Vorschriften des EU-, Bundes- und Landesrechts, bspw. gegen Vorschriften des Umwelt-, Steuer-, Vergabe-, Lebens- und Futtermittelrechts, des Datenschutzes sowie der Arbeitssicherheit. Hierbei ist zu beachten, dass das Gesetz entsprechende Verstöße weit definiert und hierunter auch bloße missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen fasst, die dem Ziel oder dem Zweck der Regelungen in den genannten Vorschriften oder Rechtsgebieten zuwiderlaufen (§ 3 Abs. 2 HinSchG). Dieses Gesetz gilt auch für Äußerungen von Beamt:innen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. 3 Interne Meldestelle 3.1 Hintergrund Die Stadt Frankfurt am Main setzte als eine der ersten Kommunen in Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Bereits mehrere Monate vor der Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 implementierte die Stadt im Januar 2023 eine unabhängige Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz (11F). Diese strategische Entscheidung für eine Aufgabenerweiterung des bis dahin ausschließlich für Antikorruptionsangelegenheiten zuständigen Referates basierte in vielerlei Hinsicht auf zielführenden, teils auch organisatorischen Hintergründen. Im Zusammenspiel von Ressourcen und Fachwissen konnten Synergien durch die Nutzung etablierter Strukturen, bewährter Standards und sicherer Prozesse generiert werden, da · das mit zwei Mitarbeitenden ausgestatte Referat über langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der vertraulichen Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vor allem im Bereich der Antikorruption verfügt. · verschiedene Parallelen und Berührungspunkte zwischen der Bearbeitung von Antikorruptionsthemen und anderen straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich relevanten Themen existieren. · das vorhandene Personal die für die Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben erforderliche Qualifikationen und Wissen besitzt. · das Team sowohl juristische Kompetenzen als auch langjährige verwaltungsspezifische Fachkenntnisse aufweist. Organisatorisch ist 11F direkt dem Stadtkämmerer und Personaldezernenten Dr. Bastian Bergerhoff unterstellt; in seiner Arbeit handelt 11F jedoch absolut weisungsunabhängig. 3.2 Zuständigkeit und Arbeitsweise Als zentrale Anlaufstelle richtet sich die interne Meldestelle für Hinweisgebende an alle Mitarbeitende der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (Ämter, Referate, Stabsstellen, Dezernatsbüros und städtische Eigenbetriebe) sowie an alle Personen, die in beruflicher Beziehung zur Stadt Frankfurt am Main Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (z. B. Dienstleister:innen). In der Stadtverwaltung arbeiten momentan rund 15.000 Beschäftigte. Nicht zuständig ist die interne Meldestelle für die städtischen Beteiligungsgesellschaften, wie z. B. Mainova, VGF, Fraport, Messe Frankfurt, FES. Meldungen können bei der internen Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Frankfurt am Main per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden. Hinweise über Verstöße sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Die Angabe von Namen und eine Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wird empfohlen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich dazu entschieden, auch anonyme Hinweise zu bearbeiten, obwohl dieses Angebot nicht explizit im HinSchG gefordert wird. Die Entscheidung erfolgte aus dem Blickwinkel "Offenheit schafft Vertrauen". Die Stadt Frankfurt am Main möchte vermeiden, dass wichtige Informationen über Verstöße und Missstände verloren gehen und gerade anonyme Meldungen enthalten häufig relevante Inhalte. Für eine sinnvolle Bearbeitung sind außerdem Angaben zum Schwerpunkt der Meldung hilfreich; möglichst in Form einer detaillierten und chronologisch geordneten Darstellung. Für die interne Meldestelle gilt das Gebot der Vertraulichkeit der Identität. Verfahren bei internen Meldungen (§ 17 HinSchG) (1) Die interne Meldestelle 1. bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen, 2. prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt, 3. hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, 4. prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, 5. versucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und 6. ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18. (2) Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden. Folgemaßnahmen der internen Meldestelle (§ 18 HinSchG) Als Folgemaßnahmen kann die interne Meldestelle insbesondere 1. interne Untersuchungen bei dem Beschäftigungsgeber:in oder bei der jeweiligen Organisationseinheit durchführen und betroffene Personen und Arbeitseinheiten kontaktieren, 2. die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen, 3. das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder 4. das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an: a) eine bei d. Beschäftigungsgeber:in oder bei der jeweiligen Organisationseinheit für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder b) eine zuständige Behörde. 3.3 Fallzahlen der internen Meldestelle Die Stadt Frankfurt am Main hat im Berichtszeitraum 10 Meldungen erfasst und bearbeitet. Ø Ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten im Vergabebereich wurde als nicht stichhaltig bewertet. Ø Ein Verdacht auf Vorteilsannahme im Servicebereich wurde bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Ø Ein Verdacht auf Betrug sowie auf Dienstpflichtverletzung konnte nach intensiven internen Prüfungen durch das Revisionsamt und dienstrechtlicher Aufarbeitung durch das Personal- und Organisationsamt abgeschlossen werden. Ø Ein Verdacht auf Vorteilsannahme sowie auf Interessenkollision im Vergabebereich wurde an die für die von der Meldung betroffene Person zuständige interne Meldestelle weitergeleitet. Ø Ein Verdacht auf Interessenkollision bei Stellenbesetzungen konnte durch interne Prüfungen des Personal- und Organisationsamtes entkräftet werden. Ein Verstoß gegen städtische Regelungen lag nicht vor. Es folgte präventiv die Sensibilisierung von Beteiligten. Ø Ein Verdacht auf verhaltensbedingte Verstöße sowie auf Verletzung der Fürsorgepflicht/Sorgfaltspflicht, hat sich nach Prüfung des Revisionsamtes und rechtlicher Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt als unbegründet erwiesen. Ø Ein Verdacht auf Arbeitspflichtverletzung konnte durch interne Prüfungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen abgeschlossen werden. Ø Ein Verdacht auf Verletzung der Fürsorgepflicht wurde vom Personal- und Organisationsamt als unbegründet beurteilt. Die städtische Auslegung der betreffenden Rechtsvorschrift ist klar und eindeutig. Die Thematik befindet sich derzeit in gerichtlicher Überprüfung. Ø Ein Verdacht auf verhaltensbedingte Verstöße konnte nicht fundiert dargelegt werden. Es folgte die Aufklärung zu städtischen Beratungsstellen und -angeboten, die Mitarbeitende bei verschiedenen Anliegen und Problemen unterstützen können. Ø Ein Verdacht auf Untreue konnte nach intensiver Prüfung sowie Einbindung des Revisionsamtes und des Personal- und Organisationsamtes aufgeklärt werden. Es folgt die Anpassung stadtweit gültiger Regelungen. 4 Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich aktiv für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption ein. Korruption verursacht finanzielle und immateriellen Schäden und führt zu Vertrauensverlust. Gerade in der öffentlichen Verwaltung müssen die Bürger:innen darauf vertrauen können, dass sie rechtmäßig und objektiv behandelt werden. Um korruptes Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, gibt es bei der Stadt eine Vielzahl von Regelungen und Handlungsanweisungen. Als zentrale Anlaufstelle für das wichtige Thema existiert extra ein weisungsunabhängiges Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz. Die wesentlichen Aufgaben von 11F in der Antikorruptionsarbeit sind die Beratung, Prävention und die Fallbearbeitung. 4.1 Beratungen Die Beratung der einzelnen Organisationseinheiten bildet den absoluten Aufgabenschwerpunkt. Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main können sich direkt mit den unterschiedlichsten Fragestellungen an 11F wenden. Die Beratungsleistung erstreckt sich über die Annahme von Zuwendungen, Durchführung von Dienstreisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Vorschläge im Umgang mit Sponsoren, Spendenaktionen, Messe- und Firmenbesuchen bis hin zu Vorschlägen zu Veränderungen der internen Strukturen (Aufbau- und Ablauforganisation) aus korruptionspräventiver Sicht. In diesen Beratungen geht es zumeist um konkrete Klärungen, ob z. B. die Teilnahme an einer Veranstaltung gegen städtische Vorschriften verstößt oder die Annahme von einzelnen Zuwendungen verboten oder als genehmigt gilt. Vermehrt sind Anfragen zu verzeichnen, die über das Thema Antikorruption hinausgehen und allgemeine Compliance-Themen betreffen, wie z. B. komplexe Fragestellungen zu drohenden Interessenskollisionen oder Nebentätigkeiten. Neben der rechtlichen Würdigung der einzelnen Sachverhalte begutachtet 11F auch einen drohenden Imageschaden. Allein der Anschein, dass städtische Bedienstete offen für Vorteile sind, ist zu vermeiden. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung. Im Berichtszeitraum erfolgten rund 75 persönliche Beratungen. Zu diesem Komplex gehören auch die Genehmigungen von Informationsveranstaltungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen Für eine optimale Erledigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben ist es unerlässlich, dass sich die Fachkenntnisse der städtischen Mitarbeitenden auf dem jeweils neuesten Stand befinden. Zu einer entsprechenden Weiterbildung können - insbesondere im Bereich der technischen Verwaltung - unter Umständen auch Informationsveranstaltungen von Firmen, Verbänden und Vereinigungen beitragen. Teilnahmen sollten insbesondere dann, wenn Firmen an der Durchführung der Informationsveranstaltung beteiligt sind, mit Bedacht erfolgen. Aus naheliegenden Gründen (u. a. bedenkliche Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, kritisch zu bewertende "Klimapflege", Gefahr von Interessenkollisionen) ist eher eine zurückhaltende Position einzunehmen. Aus diesem Grund ist in den "Informationen über das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main" ein besonderes Verfahren festgeschrieben. Es sieht u. a. vor, dass die Ämter und Betriebe entsprechende Anträge an 11F zur Entscheidung zuleiten. Die Anträge müssen konkrete Formvorschriften erfüllen. Im Berichtszeitraum bearbeitete 11F insgesamt 139 Anträge auf Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. 4.2 Prävention Die Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden für Korruptionsgefahren in Form von Schulungen ist einer der effektivsten und arbeitsintensivsten Präventionsmaßnahmen. In dem speziell für die Stadtverwaltung konzipierten Fortbildungsangebot werden die rechtlichen Grundlagen und die Erscheinungsformen von Korruption anhand praktischer Beispiele aus der Verwaltungspraxis erörtert. Die Schulungsinhalte sind bewusst interaktiv gehalten und bieten einen Mix aus Wissen, Diskussion und kollegialem Austausch. Die halbtägige Schulung erfolgt vorwiegend bedarfsweise auf der Basis der Anmeldezahlen aus den Ämtern und Betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt der Fortbildung ist seit vielen Jahren das Thema "Interessenkollisionen". Überall, wo es zu Verknüpfungen zwischen privaten und dienstlichen Interessen kommen kann, besteht die enorme Gefahr von Fehleinschätzungen durch die Bediensteten. Gerade hier kann es zu Vorteilsannahmen i. S. d. § 331 StGB führen, wenn Vorteile nicht direkt an die Amtsträger:innen fließen, sondern indirekt an Dritte, wie z. B. Familienangehörige oder Vereine. In den Schulungen werden entsprechende Fallgestaltungen besprochen. Das Schulungsangebot wird kontinuierlich weiterentwickelt und an die technischen Möglichkeiten (z.B. Online-Anmeldung) angepasst. Im Jahr 2024 wurden die Schulungen sowohl vom Leiter als auch der stellvertretenden Leiterin des Referats für Antikorruption und Hinweisgeberschutz durchgeführt. Zusätzlich wird das Schulungsangebot von einem externen Referenten (ehemaliger Polizeibeamter) abgerundet. Es ist beabsichtigt, die momentanen Präsenzschulungen durch digitale Fortbildungsformate zu ergänzen und somit eine zusätzliche Option zur Sensibilisierung zu schaffen. Das seit dem Einstellungsjahr 2023 eingeführte Vorgehen, alle Verwaltungsauszubildenden der Stadt Frankfurt am Main innerhalb der ersten Arbeitswochen durch 11F zu schulen, wurde auch im Jahr 2024 fortgeführt und erfolgreich umgesetzt. Der Stadt Frankfurt am Main ist es sehr wichtig, dass neue Mitarbeitende direkt am Anfang ihrer Verwaltungszugehörigkeit an dieses sensible Thema herangeführt werden. Im Berichtszeitraum wurden 251 Nachwuchskräfte geschult. Auf Wunsch von Ämtern und Betrieben fanden 55 Schulungsveranstaltungen mit insgesamt 862 Teilnehmenden statt. Darüber hinaus erfolgten 2 Inhouse-Schulungen in Dezernatsbüros. 4.3 Fallbearbeitung 11F ist zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Korruption. Das Referat koordiniert sämtliche städtische korruptionsrelevanten Informationen, prüft Korruptionssachverhalte und steht allen Bürger:innen, Verwaltungen, Ermittlungsbehörden und städtischen Mitarbeitenden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Jede Person, die etwas zum Thema Korruption vorzubringen, nachzufragen oder anzumerken hat, kann sich melden. Jeder Hinweis wird ernst genommen und löst die erforderlichen Prüfungen und ggf. entsprechenden Konsequenzen aus. Bei allen Handlungen wird verantwortungsvoll und mit aller größter Diskretion vorgegangen. Selbst im deutschen Strafgesetzbuch findet sich keine Definition von Korruption. Zu den Korruptionsdelikten im engeren Sinne zählen insbesondere Bestechung und Bestechlichkeit in verschiedenen Konstellationen sowie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung bei Amtsträger:innen. 4.3.1 Grundsätzliche Arbeitsweise Es ist Aufgabe von 11F, jedem Hinweis nachzugehen. Zunächst wird jeder Einzelfall einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Dabei gilt der Grundsatz, so wenig Beschäftigte wie möglich und so viele wie notwendig in die Prüfung einzubeziehen. Erstens soll verhindert werden, dass Mitarbeitende der Stadtverwaltung unschuldig diskreditiert werden (Fürsorgeverpflichtung) und zweitens soll die Gefahr der Verdunklung möglicher strafrechtlich relevanter Sachverhalte minimiert werden. Als Partner von 11F ist aufgrund seiner Aufgabenstellung und Befugnisse das Revisionsamt zu nennen. Folgenden Fragen wird nachgegangen: Ø Ist der geschilderte Vorfall vorstellbar? Ø Stimmen genannte Namen und Funktionen mit den realen Verhältnissen überein? Ø Liegen relevante Entscheidungsbefugnisse bei den betroffenen Mitarbeitenden vor? Wenn die Beantwortung dieser Fragen den entsprechenden Hinweis glaubhaft erscheinen lassen, werden weitere Informationen bei den Hinweisgebenden (wenn möglich), den zuständigen Fachämtern, dem Revisionsamt, dem Personal- und Organisationsamt (POA), der Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission (GMVK), den zuständigen Aufsichtsbehörden und - sollte der Hinweis von dort gekommen sein - den Ermittlungsbehörden, eingeholt. Führen die Recherchen zu dem Ergebnis, dass kein hinreichender Verdacht auf Straftaten besteht, so ergeht eine entsprechende Nachricht an die entsprechenden hinweisgebenden Personen (wenn möglich). Besteht der begründete Verdacht auf Straftaten, ist die Wahrscheinlichkeit der Beteiligung von städtischen Beschäftigten zu prüfen. Sollte dies der Fall sein, wird das POA unterrichtet, welches das Ergreifen etwaiger dienst- bzw. arbeitsrechtlicher Maßnahmen prüft. Anschließend wird die Frage der Zuständigkeit zur weiteren Fallbearbeitung geklärt. Hat die Straftat keinen korruptiven Hintergrund (§§ 331, 332, 333, 334 StGB), verbleibt die Zuständigkeit für die weitere Sachbearbeitung im POA und ggf. im Revisionsamt. Da sich die beteiligten Ämter jeweils über den Sachstand austauschen, ist eine Rückdelegation an 11F bei Hinzutreten neuer Verdachtsmomente auf Korruptionsstraftaten jederzeit gewährleistet. Kommt 11F zu dem Ergebnis, dass die Straftat einen korruptiven Hintergrund hat, so wird als erstes geprüft, ob möglicherweise eine Straftat nach den §§ 332, 334 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit) in Betracht kommt. In den häufigsten Fällen liegt ausschließlich der Verdacht auf Bestechung vor; eine entsprechende Strafanzeige wird durch 11F erstattet. Kommt darüber hinaus auch die aktive Beteiligung von Mitarbeitenden (Verdacht auf Bestechlichkeit) in Betracht, wird hierüber das POA in Kenntnis gesetzt und es ergeht im Benehmen Strafanzeige. In die anschließende gemeinsam - vor allem mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Revisionsamt - betriebene Sachverhaltsaufklärung werden auch andere möglicherweise zuständige Organisationseinheiten eingebunden (POA, Fachämter, GMVK). Unabhängig vom Ausgang des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens wird nach dessen Abschluss der Vorfall einer Gesamtbetrachtung unterzogen. Im Vordergrund stehen die gemeinsamen Bestrebungen von 11F und Revisionsamt, zusammen mit dem betroffenen Fachamt, die Straftaten begünstigenden aufbau- und ablauforganisatorischen, strukturellen, verhaltensbedingten Mängel unter dem Eindruck der aufgedeckten Handlungsmuster aller beteiligten Straftäter:innen zu beheben. Über die erzielten Ergebnisse werden alle betroffenen Organisationseinheiten in Kenntnis gesetzt. Handelt es sich bei der vermuteten Straftat um den Verdacht der Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme (§§ 331, 333 StGB), kommt die Erstattung einer Strafanzeige dann in Betracht, wenn sie aus städtischer Sicht erforderlich erscheint. Entscheidendes Kriterium bei der hierzu notwendigen Einzelfallbetrachtung ist die Sozialadäquanz der Zuwendung; liegt diese nicht vor, wird Strafanzeige erstattet. Das anschließende Procedere entspricht der Vorgehensweise wie bei den Straftaten Bestechung und Bestechlichkeit. Wird Sozialadäquanz unterstellt, erfolgt die Rückgabe der Zuwendung durch 11F oder das Fachamt mit einer entsprechenden Belehrung; alle Beteiligten werden hierüber in Kenntnis gesetzt. 4.3.2 Verfahren im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum ging 11F insgesamt in 14 Fällen dem Verdacht auf eine korruptive Straftat nach. Nach erfolgten Prüfungen stellte die Stadt Frankfurt in zwei Fällen Strafanzeige. Hiervon wurde ein Verfahren eingestellt und in einem Verfahren laufen die Ermittlungen. In vier Fällen wurden die Hinweise wegen Unzuständigkeit nicht weiterverfolgt bzw. an zuständige Fachstellen abgegeben. In den acht restlichen Fällen hat sich der Verdacht auf strafbare Handlungen nicht bestätigt. 4.3.3 Anhängige Verfahren aus zurückliegenden Berichtszeiträumen In einem Fall aus dem Jahr 2022 liefen die Ermittlungsverfahren gegen 17 Bedienstete der Stadtverwaltung. Hiervon wurden zwischenzeitlich 11 Ermittlungsverfahren eingestellt bzw. durch eine gerichtliche Verurteilung beendet. Die restlichen 6 Verfahren sind nach Kenntnis der Stadt noch nicht abgeschlossen. 4.4 Zusammenfassende Übersicht zu Präventionsmaßnahmen und Fallzahlen im Berichtsjahr: Aktivität Teilnehmende bzw. Fallzahlen Meldungen (HinSchG) 10 Beratungen 75 Anträge zu Informations- und Fortbildungsveranstaltungen 139 Schulungen zur Korruptionsprävention (Stammpersonal) 862 Schulungen zur Korruptionsprävention (Nachwuchskräfte) 251 Inhouse-Schulung Dezernate 2 Korruptionsfälle* 14 *davon 4 Fälle aufgrund von Meldungen (HinSchG) 5 Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit externen Partnern 5.1 Andere Dienst- und Fachstellen 11F arbeitet mit anderen Dienst- und Fachstellen vertrauensvoll zusammen, insbesondere mit Dezernat VI, Revisionsamt, Personal- und Organisationsamt, Rechtsamt, diversen Fachämtern der Verwaltung sowie den Strafermittlungsbehörden. 5.2 Erfahrungsaustausch mit Dritten Neben dem Erfahrungsaustausch mit den aus der täglichen Arbeit resultierenden üblichen Verhandlungspartnern wie der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main und der Polizeidirektion Frankfurt am Main finden in unregelmäßigen Abständen Kontakte mit städtischen Beteiligungsunternehmen und verschiedenen Behörden des Landes Hessen statt. Darüber hinaus pflegt 11F bundesweite ständige Kontakte mit Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Austausch über die jeweils bestehenden korruptionspräventiven Regeln und Instrumente, die jeweiligen Vorgehens- und Arbeitsweisen sowie besondere Fallgestaltungen. 5.3 Transparency International Deutschland e. V. Transparency International Deutschland e. V. (TI) widmet sich der Bekämpfung der Korruption in Deutschland. TI ist gemeinnützig und politisch unabhängig. Die Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein über die schädlichen Folgen der Korruption zu schärfen und Integritätssysteme zu stärken. Die Stadt Frankfurt am Main möchte korporatives Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V. werden und steht hierzu mit TI in einem guten Austausch. Das Beitrittsverfahren zu TI ist noch nicht abgeschlossen und wird federführend vom Dezernat VI betreut. Als zentraler Ansprechpartner für TI agiert das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz. Im bisherigen Verlauf wurden mit TI verschiedene Fach- und Sachthemen ausgetauscht. Über die Inhalte dieses konstruktiven Dialogs hat der Magistrat mit TI Vertraulichkeit auf Gegenseitigkeit vereinbart. TI hat in dem Verfahren von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Kommune nicht einfach beitreten kann. TI versteht den Beitritt vielmehr als Prozess, in dem im intensiven Austausch Strukturen betrachtet und unter anderem auch die Korruptionsbekämpfung nach außen stärker sichtbar gemacht wird. Zu den Herausforderungen im Beitrittsverfahren zählt, dass die Stadt Frankfurt am Main als erste Kommune in Hessen eine TI-Mitgliedschaft anstrebt. Die Stadt Frankfurt am Main unterliegt den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung, die sich von anderen Kommunalverfassungen im bundesweiten Vergleich in einigen grundlegenden Punkten, wie zum Beispiel der dezentralen Verantwortung der Dezernate, unterscheidet. Nicht nur die Stadt Frankfurt am Main beschreitet damit im Rahmen des Beitrittsverfahrens Neuland, sondern auch die bei TI ehrenamtlich für das Verfahren Verantwortlichen. Nach der Vorgeschichte mit der Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters wegen Vorteilsannahme wird die Aufnahme der Stadt Frankfurt am Main durch TI größere Aufmerksamkeit erregen. Auch deshalb wird der mit der Aufnahme erwartete Vorbildcharakter der Stadt Frankfurt am Main besonders sorgfältig geprüft. Mit der angestrebten Mitgliedschaft in TI bekennt sich die Stadt klar gegen Korruption. Neben einem Imagegewinn sind weitere Vorteile zu erwarten, worunter beispielsweise regelmäßige Grundlagen- und Fachinformationen, Möglichkeiten eines ständigen Erfahrungsaustausches und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Städten zählen. 6 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Um eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema Korruption in der Öffentlichkeit und innerhalb der Stadtverwaltung zu erzielen, nutzt 11F den städtischen Intranet- und Internetauftritt sowie Pressemitteilungen zur Aufklärung und Sichtbarkeit. Die Intention ist es, Bürger:innen, hinweisgebenden Personen und Ratsuchenden einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang zu Informationen zu ermöglichen und die direkte Kontaktaufnahme zu erleichtern. 7 Fazit Die Arbeit des Referates für Antikorruption und Hinweisgeberschutz ist anerkannt und hat sich etabliert. Erfahrungsgemäß findet ein Großteil der Korruptionsdelikte im Verborgenen statt. Korruptionsdelikte sind deshalb schwer zu greifen. Oft gibt es kein direktes Opfer, da Gebende und Nehmende beides Täter:innen sind und sich zum Nachteil von Dritten bereichern. Korruption bekämpft man daher am besten mit Sensibilisierung und Transparenz. Das Hinweisgeberschutzgesetz hat das Potenzial, die Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 24.11.2004, E 221 Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 328 Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6501, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025 Aktenzeichen: 20-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mehr Sauberkeit durch „Mehrweg“B11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 290 Betreff: Mehr Sauberkeit durch "Mehrweg" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 5999 - NR 1190/25 CDU - Seit 1. Januar 2023 ist die Mehrwegangebotspflicht bzw. Mehrwegpflicht durch § 33 Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland eingeführt. Gastronomische Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen ihren Kund:innen als Alternative zu Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer als die Einwegverpackung sein. Die Mehrwegpflicht gilt nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 80 m² und mit mehr als 5 Beschäftigten. Eine Förderung von Gastronomiebetrieben zur Einführung von Mehrwegangeboten kommt nach Ansicht des Magistrats nur für solche Betriebe in Betracht, für die die genannte gesetzliche Verpflichtung nicht gilt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass derzeit kein Etatansatz für eine derartige Förderung existiert. Die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) verfolgt seit Kurzem das Ziel, die eigenen Veranstaltungen frei von Einweggeschirr zu halten. Speisen und Getränke dürfen daher dort grundsätzlich nur noch in Mehrweggeschirr verkauft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1190 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 290 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU und fraktionslos (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 99 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Die Vorlage B 290 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit fraktionslos 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 100 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 290 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6677, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - a) Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt b) Solaroffensive für Frankfurt IV: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und BeteiligungsgeseB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 291 Betreff: a) Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt b) Solaroffensive für Frankfurt IV: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften c) Förderprogramm Bürgerengagement für den Klimaschutz d) Masterplan 100 % Klimaschutz - Frankfurt am Main - Generalkonzept e) Bausteine für den Klimaschutz hier: Ein kommunaler Klimaschutzbericht für Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4688 - NR 797/08 GRÜNE, NR 578/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Vorbemerkung Der Magistrat informiert im Rahmen seiner Berichtspflichten seit vielen Jahren zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung. Künftig wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung jährlich mit dem Dachbericht zur Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt gesammelt zu ausgewählten Klimamaßnahmen informieren. Klimastadt Frankfurt am Main Frankfurt am Main steckt, wie viele andere Städte auch, mitten im Klimawandel. Um das Klima zu schützen, reduziert die Stadt den Ausstoß an Treibhausgasen. Durch Begrünung, Verschattung und Wassermanagementmaßnahmen passt sich die Stadt dem Klimawandel an. Mit Öffentlichkeitsarbeit, Förderprogrammen und Beratung wird die Stadtgesellschaft sensibilisiert, aktiviert und unterstützt. Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Ämter und Dezernate bearbeiten viele große und kleine Projekte sowie Maßnahmen im Klimaschutz- und Klimaanpassungsbereich. Für die Finanzierung der Maßnahmen stellt die Stadt investive Mittel in verschiedenen Klimaprogrammen bereit. Darüber hinaus werden Drittmittel der EU, des Bundes und des Landes Hessen in Anspruch genommen. Manche Projekte werden dezernatsübergreifend umgesetzt, andere erfolgen in Eigenregie der Dezernate. Der vorliegende Bericht spiegelt die Diversität der Arbeitsaufträge wider. Er fokussiert sich auf die Ergebnisse abgeschlossener oder sich in Umsetzung befindlicher Projekte und Maßnahmen. Aufgrund der Fülle von Maßnahmen, die in der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Klimaschutz und Klimaanpassung durchgeführt werden, kann dieser Bericht die Aktivitäten nicht vollständig abbilden. Beispielhaft werden einige der in der nachfolgenden Zusammenfassung enthaltenen Maßnahmen vorgestellt: Beratung zu Klima und Nachhaltigkeit Ende Mai 2025 wurde die Insel für Klima und Nachhaltigkeit an der Hauptwache (ehemalige Verkehrsinsel) eröffnet. Der neue Standort ist ein gemeinschaftliches Informations- und Beratungsangebot der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) und des Klimareferates für Bürger:innen und Institutionen zu den wichtigen Zukunftsthemen Klima, Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung, energetische Sanierung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Anpassungsmaßnahmen und Informationen zu Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel dem städtischen Förderprogramm Klimabonus. Insel für Klima und Nachhaltigkeit an der Hauptwache Foto: Stadt Frankfurt am Main, Laura Amatori Verbesserung und Vergrößerung des Baumbestandes Jeder Baum zählt, denn Bäume tragen als Sauerstoffproduzenten und Schattenspender wesentlich zu einem guten Stadtklima bei. Insgesamt wurden in den Jahren 2023 und 2024 3.239 Bäume im öffentlichen Raum gepflanzt: an Straßen und auf Plätzen, in Parks und Grünanlagen und auf Friedhöfen. Auch Tiny Forests, wie im Grünzug Gederner Straße, sind ein Gewinn für die Stadt. Weitere Tiny Forests sind in Vorbereitung bzw. in Planung, etwa an der Bertramswiese, am Europagarten und am Neubau Gymnasium Römerhof. Tiny Forests verbessern das Mikroklima in dicht bebauten Stadtteilen und schaffen mehr Artenvielfalt. Eine wichtige Zukunftsfrage ist, wie Bäume auf städtischen Grünflächen in Zeiten des Klimawandels effizient und gezielt bewässert werden können. Mit dem durch das Land geförderten Projekt "NEWS - Natural-digital Ecosystems for Water Savings" wurde eine zukunftsweisende Antwort gefunden. Mit Sensoren im Boden wird gemessen, wie viel Wasser jeder Baum benötigt. Damit können die Bäume im Palmengarten und in den städtischen Grünanlagen zukünftig nach dem tatsächlichen Bedarf versorgt werden, was Zeit, Fahrtwege und vor allem wertvolles Wasser spart. Ab Herbst 2025 soll die Software nach einer Pilotphase zum Einsatz kommen. Klimaangepasste Stadtplätze Der in der Innenstadt gelegene Goetheplatz wurde klimagerecht weiterentwickelt und damit seine Attraktivität erhöht. Große Teile der Platzflächen konnten im Juni 2025 freigegeben werden. Der Goetheplatz hat im Bereich des Baumhains einen hellen, sandfarbenen Oberflächenbelag erhalten. Dabei handelt es sich um eine wassergebundene Wegedecke, die Regenwasser besser aufnehmen und an den Untergrund abgeben kann. Vor allem an heißen Sommertagen spürt man den Unterschied deutlich, weil sich die helle Oberfläche nicht so stark aufheizt. Zusammen mit den Bäumen und den vielen neuen Sitzplätzen und einem neuen Staudenbeet bietet der Platz nun mehr Schatten und Abkühlung, wodurch die Aufenthaltsqualität stark gesteigert werden konnte. Eine sensorgesteuerte Bewässerungsanlage sorgt für eine effiziente und ressourcenschonende Wasserversorgung der Bäume und Pflanzen. Der nahegelegene Roßmarkt und der Rathenauplatz werden ebenfalls nach und nach klimagerecht umgestaltet. Neugestalteter Goetheplatz Foto: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Iris Eckstein Der neu gestaltete Platz an der Staufenmauer, ein Projekt aus dem Programm "Schöneres Frankfurt", wurde nach rund sechsmonatiger Bauzeit am 25. Juni 2025 eröffnet. Entstanden ist ein kleiner, begrünter und schattiger Platz direkt an der nun wieder erlebbaren historischen Staufenmauer. Die Fläche lädt zum Verweilen ein und bietet eine willkommene Ruhezone im quirligen Innenstadtbereich. Bei der nun erfolgten Umgestaltung wurden Blühwiesen und Staudenbeete angelegt und neue Bäume gepflanzt. Maßnahmen, mit denen die Stadt gezielt auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert. Neugestalteter Platz an der Staufenmauer Foto: Stadt Frankfurt am Main, Laura Amatori Seit Mai 2025 wurden wieder die Grünen Zimmer, insbesondere nach Wünschen der Ortsbeiräte in den Stadtteilen aufgestellt. Insgesamt sind es 23 Exemplare im Stadtgebiet - das sind sechs Grüne Zimmer mehr als im Vorjahr. Die begrünten Module tragen als kleine grüne Inseln dazu bei, inmitten von versiegelten Flächen das Mikroklima zu verbessern. Die bepflanzte Fläche von jedem Zimmer beträgt 25 m². Ein solarbetriebenes Bewässerungssystem versorgt die Pflanzen automatisch. Nur der Wassertank im Unterbau muss regelmäßig nachgefüllt werden. Bei der Wahl geeigneter Standorte bringen sich die Ortsbeiräte mit Vorschlägen ein. Im Herbst werden die Mobilen Grünen Zimmer wieder eingelagert. Die Grünen Zimmer wurden über die städtischen Klimaprogramme finanziert. Grünes Zimmer am Domplatz Foto: Stadt Frankfurt am Main, Laura Amatori Kein reines Verschönerungsprojekt, sondern ein dringend notwendiger und nachhaltiger Schritt, um das Stadtgrün widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen, die Artenvielfalt zu stärken und die Lebensqualität für Frankfurter: innen spürbar zu verbessern: Von Mai bis Juli 2025 wurden im Bonifatiuspark rund 1.200 m² Pflasterflächen entsiegelt und 60 Baumstandorte saniert. Dabei wird der Oberboden erneuert, um den Bäumen bessere Wachstumsbedingungen zu schaffen. Durch die Entsiegelung kann Regenwasser besser versickern. Für den Herbst 2025 ist die Bepflanzung der entsiegelten Flächen mit klimaresilienten und biodiversen Stauden, wie bspw. Königskerzen, Margeriten, Natternkopf, Wegwarte, Kamille und Mannstreu, geplant, um die ökologische Vielfalt im Park zu fördern und gleichzeitig das Stadtklima zu verbessern. Bonifatiuspark Foto: Stadt Frankfurt am Main, Laura Amatori Kostenloses Trinkwasser Derzeit gibt es 24 Trinkbrunnen im Stadtgebiet, darunter neun historische Brunnen (wie zum Beispiel der Froschbrunnen). Die Brunnen befinden sich an vielen belebten Plätzen, in Parks und in der Innenstadt, zum Beispiel auf dem Paulsplatz, in der Liebfrauenstraße, am Busbahnhof, am Südbahnhof, am Zoo und im Hafenpark. Trinkbrunnen werden vorrangig an Orten errichtet, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben, beispielsweise in der Innenstadt, wo sich u.a. auch viele Tourist:innen aufhalten. Die Standorte der Trinkbrunnen sind unter geoportal.frankfurt.de/trinkbrunnen veröffentlicht. Trinkbrunnen am Paulsplatz Foto: Stadt Frankfurt am Main, Laura Amatori Information und Aktivierung der Bevölkerung Im Rahmen der internationalen Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis beteiligte sich Frankfurt auch 2025 wieder mit großem Erfolg: In dem dreiwöchigen Aktionszeitraum legten 8.136 Teilnehmende in 356 Teams über 1,6 Millionen Kilometer mit dem Rad zurück. Das entspricht rund 40 Erdumrundungen und einer Steigerung von 33 % gegenüber dem Vorjahr. Durch die gefahrenen Kilometer konnten 264 Tonnen CO₂ eingespart werden - ein wertvoller Beitrag zur kommunalen Klimaschutzstrategie und zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Die Abschlussveranstaltung mit der Preisverleihung fand am 28. Juni 2025 im Rahmen der EUROBIKE in Frankfurt statt. Dort wurden die Ergebnisse und das Engagement aller Beteiligten gewürdigt. Preisverleihung Stadtradeln 2025 Foto: Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, Eckhard Krumpholz Beim vom Bundesverkehrsministerium geförderten ADFC-Fahrradklima-Test 2024 belegt Frankfurt bei den fahrradfreundlichsten Großstädten mit über 500.000 Einwohnenden erstmals Platz 1. An der Befragung beteiligten sich rund 1.700 Radfahrende in Frankfurt. In den vergangenen fünf Jahren sind gut 40 km neue Radwege und Radfahrstreifen eingerichtet worden. Ein Großteil davon ist 2,3 Meter breit, so dass Radfahrende einander leicht überholen können. Auf breiten Radwegen lässt sich nicht nur mit herkömmlichen Rädern, sondern auch mit Pedelecs und E-Scootern sicher und zügig mobil sein. Diese Verteilung der Verkehrsflächen ist letztlich auch für die Mobilität zu Fuß und mit Kraftfahrzeugen von Vorteil. 2025 wurden erstmals Klimalots:innen ausgebildet, die die Bevölkerung seit Juli in den Stadtteilen über das Thema Klima und Gesundheit informieren. Die Klimalots:innen zeigen, welchen Einfluss Menschen selbst haben, um mit steigenden Temperaturen umzugehen, wie sie klimafreundlich heizen, lüften oder sich durch die Stadt bewegen können. Damit wird die gesundheitliche Chancengleichheit durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz gefördert. Auf Wunsch beraten die Lots:innen in verschiedenen Sprachen - sie können per E-Mail an gbe@stadt-frankfurt.de oder kogi@kiz-gallus.org angefragt werden. 2024 gab es eine Online-Befragung, bei der auch ältere Menschen gefragt waren, um die Bedarfe der Frankfurter:innen herauszuarbeiten und entsprechend in die Schulung aufzunehmen. Eine neue Möglichkeit für Bürger:innen, sich für das Klima zu engagieren, sind Baumpatenschaften im Palmengarten und im Botanischen Garten. Für ein Jahr können Interessierte eine Patenschaft übernehmen. Von Ahorn bis Zürgelbaum ist für jede und jeden eine passende Baumart dabei. Schon ab 40 € kann man für ein Jahr Baumpatin oder Baumpate werden und dabei zwischen Zukunftsbäumen, Rekordbäumen - den Champion Trees - und Bäumen mit Geschichte auswählen. Jede Patin und jeder Pate erhält als Dankeschön für die Unterstützung eine Patenschaftsurkunde sowie Informationen über den Patenbaum und seine Geschichte. https://www.palmengarten.de/de/engagement/baumpatenscha ften.html Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. Juni 2025 (§ 6240) eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Modernisierung des Wohnungsbestands beschlossen. Ziel des "Frankfurter Modernisierungsbonus" ist, mit städtischen Zuschüssen die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes voranzutreiben, Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen zu schaffen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit für Mieter:innen zu sichern. Modernisierungsbonus | Stadtplanungsamt Frankfurt am Main Über das städtische Förderprogramm "Klimabonus" werden u.a. Bürger:innen und Unternehmen bei der Umsetzung von Klimamaßnahmen unterstützt (Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main). Seit Ende 2023 wurden 5.265 Maßnahmen bewilligt und rund 2.280 Maßnahmen umgesetzt (Stand 7/2025). Gefördert wurden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Zisternen, Trinkbrunnen, Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die vorgestellten Maßnahmen unterstützen die Stadt Frankfurt am Main auf dem Weg zu einer grünen und klimaneutralen Stadt. Strategisches Vorgehen Die Stadt erarbeitet eine Vielzahl von Strategien, Plänen, Konzepten, Katastern und Leitlinien zur Erreichung der Klimaziele, u.a.: · Der Klimaplanatlas wurde 2024 mit Fokus auf die Klimafunktionskarte und den Kaltluftkomplex novelliert, sodass eine aktuelle Datengrundlage für eine vorausschauende, klimaangepasste Planung und Stadtentwicklung zur Verfügung steht. Als Neuerungen wurden Strömungshindernisse wie Gebäude und Lärmschutzwälle berücksichtigt, außerdem wurde eine räumlich besonders hochaufgelöste Vegetationserfassung genutzt. · Der Umsetzungsplan zur Anpassungsstrategie 2.0 überführt die in der Strategie enthaltenen Instrumente und Maßnahmen in eine Tabelle mit rund 160 Projekten. Diese wurden mit Zuständigkeiten, räumlicher Verortung und Umsetzungszeiträumen versehen und priorisiert. Damit wurde ein Grundstein für Controlling und Monitoring des Umsetzungsgrades gelegt. · Der nach den Prinzipien des "Sustainable Urban Mobility Planning" (SUMP) erarbeitete und am 03.05.23 veröffentliche Masterplan Mobilität wurde am 08.05.25 von der Stadtverordnetenversammlung (§ 6090, M 56) beschlossen. Zuvor sind weitere Bundes-Fördermittel eingeworben worden, um die vierte Phase des SUMP-Zyklus "Umsetzung und Monitoring" bearbeiten zu können. Das im Masterplan formulierte Ziel, den Anteil des Umweltverbundes von 43 % in 2018 auf 53 % in 2035 zu erhöhen, korrespondiert mit einer Steigerung des Wegeanteils von 67 % in 2018 auf 80 % in 2035. Die erste Erhebung für 2023 zeigt mit einem Anteil des Umweltverbundes von 53 % und bei den Wegen von 77 %, dass die Ziele nahezu erreicht wurden. · Die Erarbeitung der Fußverkehrsstrategie hat im Frühsommer 2025 begonnen. Exemplarisch werden drei Stadtteile unter Beteiligung der Frankfurter Bürgerschaft näher betrachtet, aus denen Rückschlüsse für das gesamte Stadtgebiet gezogen werden. Mit der Schaffung der Stelle der Fußverkehrsbeauftragten im Amt für Straßenbau und Erschließung ist eine Anlaufstelle für die Belange des Fußverkehrs entstanden. · Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2025 sind auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de verfügbar. · Die Fortschreibung des Freiflächenentwicklungsplans (FFEP) ist ein Instrument einer klimagerechten Stadtentwicklung. Er zielt auf Erhalt, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiräumen im Stadtgebiet ab. Durch die Stärkung der Freiräume sowie weitere Ziele und Maßnahmen, die von 2025 bis 2029 erarbeitet werden, soll der FFEP u.a. die Verbesserung des Mikro- und Stadtklimas vorantreiben und eine Anpassung an den Klimawandel ermöglichen. · Der Entwurf einer Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu den vier Handlungsfeldern "Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung", "Nachhaltige Stadtentwicklung", "Klima, Umwelt und Ressourcen" sowie "Nachhaltige Mobilität" liegt vor. Mit der Strategie wird das Ziel verfolgt, ein nachhaltiges Frankfurt zu gestalten und den Nachhaltigkeitsgedanken dauerhaft in der Verwaltung zu implementieren. Für die Handlungsfelder wurden von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Leitlinien und Maßnahmen entwickelt und Ziele erarbeitet. Das Handlungsprogramm zu den Handlungsfeldern bildet gemeinsam mit einer Vision für die Stadt Frankfurt den Kern der Nachhaltigkeitsstrategie. Sie soll nach Beschlussfassung als strategische Handlungsanleitung für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in Frankfurt im Kontext der Agenda 2030 dienen. · Im Juni 2025 wurde im Klimareferat eine zusätzliche Stelle besetzt, um ein Abwärmenutzungskonzept für Rechenzentren zu entwickeln. · Das Grünflächenamt erstellt ein Konzept, das die Sanierung der Standorte von alten Bestandsbäumen besonders berücksichtigt, die ohne Sanierungsmaßnahmen akut in ihrer Vitalität gefährdet sind. Bis Ende 2026 sollen mindestens 250 Standorte von gefährdeten alten Bestandsbäumen, insbesondere in der Innenstadt, saniert werden. In drei Pilotprojekten - Kaiserstraße, Ostzeil, Dreieichstraße - wird geprüft, wie die Standorte optimal saniert werden können. Dabei sollen, wenn möglich, die Bestandsbäume erhalten bleiben. Die Maßnahmen zur Sanierung der Baumstandorte in den Pilotgebieten sollen bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Darüber hinaus erstellt das Grünflächenamt ein Wasserkonzept zum Umstieg von Trink- zu Betriebswasser und zur Bewässerung von Bäumen und Grünanlagen. Jungbäume und Baumstandorte mit erhöhtem Bedarf sowie Altbäume im Bestand haben unterschiedliche Anforderungen. Eine Vielzahl weiterer kleiner und großer Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung können nachfolgender Liste entnommen werden: 1. CO2-Bilanzierung Bilanz Sachstand Energie- und Treibhausgasbilanz 2022 Nach der Energie- und Treibhausgasbilanz für das Bilanzjahr 2022 (Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 26.05.25, B 193) hat Frankfurt zwischen 1990 und 2022 Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen erzielt, obwohl die Bevölkerung im gleichen Zeitraum um 23 % gewachsen und der Energiebedarf der Stadt gestiegen ist. Zwischen 1990 und 2022 wurden die Emissionen um 9 % reduziert. Pro Kopf ergibt sich eine Reduktion um 24 %. Die in Frankfurt umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen haben zu dieser Reduktion beigetragen. Die Bilanzierung erfolgt jährlich. CO2-Bilanz städtischer Liegenschaften Die absoluten globalen CO2-Emissionen in den städtischen Liegenschaften sind witterungsbereinigt von 1990 bis 2023 um 45 % gesunken. Weitere Daten siehe https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter "Entwicklung der Kosten, Verbrauchswerte und Emissionen seit 1990". 2. Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele 2.1 Ausbau Erneuerbarer Energien Maßnahme Sachstand PV-Anlagen städtische Liegenschaften Auf städtischen Liegenschaften sind 125 Photovoltaik-Anlagen mit 12.194 kWpeak in Betrieb. 30 Anlagen mit 4.047 kWpeak sind in Planung bzw. im Bau. Der Ausbau von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften kann auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter "Regenerative Energiequellen" und dort "Liste der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt" eingesehen werden. Solaroffensive IV Die städtischen Mehrheitsgesellschaften wurden 2024 angefragt. Acht Gesellschaften haben keine Liegenschaften. Eine plant bei Neubauprojekten Solaranlagen. Neun haben Anlagen in Bau und Betrieb. Zehn verfügen über eine Solarausbaustrategie. Vier Gesellschaften wurden von Klimareferat und ABI beraten. Auf neuen Betriebsgebäuden und Betriebshöfen (fünf größere Projekte in Planung) der VGF soll der Einsatz von Photovoltaikanlagen erfolgen. Außerdem plant die VGF auf Bestandsgebäuden Photovoltaikanlagen zu realisieren. Im Rahmen des Projekts sollen Pilotprojekte umgesetzt werden. Diese sollen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, wie durch Nutzung der vorhandenen räumlichen Möglichkeiten die Eigenversorgung mit Ökostrom erhöht und der CO2-Fußabdruck verringert werden kann. 2.2 Energieeffizienzmaßnahmen Maßnahme Sachstand Straßenbeleuchtung 2024 konnten weitere Gasleuchten zurückgebaut und energieeffiziente LED-Leuchtmittel errichtet werden. Dadurch wurden 2024 663 Tonnen CO2 eingespart. Umrüstung auf LED-Beleuchtung Die Beleuchtung von Liegenschaften wurde auf LED umgerüstet, u.a. fünf Dienstgebäude, zwei Bürgerämter (Zeil 3, Dornbusch), zwei Sozialrathäuser (SRH Dornbusch, Rathaus für Senioren) sowie vier Museen (Institut für Stadtgeschichte, Archäologisches Museum, Historisches Museum, Museum für Moderne Kunst). Kühltemperatur Das Amt für Information- und Kommunikationstechnik hat die Kühlleistung für das Rechenzentrum auf 24°C gesenkt. Hierdurch wurden über 250.000 KW/h eingespart. Das Gesundheitsamt hat die Kühlung des Pandemielagers auf ein Minimum gesenkt. Austausch Elektrokleingeräte Umstellung von ca. 300 Kleingeräten des Grünflächenamtes auf akkubetriebene Motortechnik, z.B. Akku-Laubbläser (Größenordnung 420.000 €). Einführung von EMAS Im Palmengarten und den Städtischen Bühnen Frankfurt werden im Rahmen der Einführung von EMAS u.a. Energieeinsparmöglichkeiten identifiziert, Energie- und Wärmeverbräuche geprüft, Datengrundlagen verbessert und die automatische Steuerung optimiert. Die VGF erstellt im Rahmen des EMAS ein Umweltprogramm, das Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Liegenschaften enthalten wird. Kinderzentren 104, 105, 132 Energetische Fassaden- und Dachsanierungen sowie Anbau im energetischen Neubaustandard. Dadurch gesamtheitliche Verbesserung der Energiestandards in Frankfurter Kinderzentren. 2.3 Maßnahmen zur Wärmewende Maßnahme Sachstand Kommunale Wärmeplanung Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde in zwei Arbeitspaketen vergeben. Im Ausschreibungsprozess haben sich die Mainova AG und das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung (IFAM) sowie die Forschungs- und Beratungsorganisation e-think-energy research aus Wien gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES) durchgesetzt. Mainova und das Fraunhofer IFAM analysieren u.a. die Versorgungslage, verfügbare klimafreundliche Alternativen sowie den zukünftigen Wärmebedarf. Am Projektmanagement und der Entwicklung der kommunalen Wärmewendestrategie arbeitet e-think in Kooperation mit IREES. Darüber hinaus wird in diesem Arbeitspaket die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Einbindung relevanter Akteur:innen wie Netzbetreiber, Immobilieneigentümer:innen, Handwerksbetriebe und Verbände koordiniert. Erste Veranstaltungen mit den Ortsbeiräten und der Öffentlichkeit haben stattgefunden. Kommunale Wärmeplanung - TEAM FRANKFURT KLIMASCHUTZ Fernwärmeausbau in städtischen Liegenschaften Das Amt für Bau und Immobilien hat die Mainova AG gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.23, § 3145, mit dem Anschluss von 48 städtischen Liegenschaften an die Fernwärme beauftragt. Der Baubeginn soll 2025 erfolgen. Abwasserwärmenutzung Derzeit befindet sich die vierte Anlage im öffentlichen Kanalnetz in Planung. Die SEF unterstützt die Mainova-Machbarkeitsuntersuchung zur Abwasserwärmenutzung des Ablaufes der ARA Niederrad (WTD - Water heat To District heat). Anschluss Zoo an Fernwärmenetz Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.25, § 5695, beschlossen. Der Beginn der Bauphase ist für Sommer 2025 avisiert. 2.4 Mobilität Maßnahme Sachstand Fahrradleasing Seit Mai 2024 haben die Tarifbeschäftigten der Stadt Frankfurt die Möglichkeit, ein "Dienstrad-Leasing" in Anspruch zu nehmen. Fahrradfreundlicher Arbeitgeber Erneute Prämierung des Umweltamtes als fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Gold durch den ADFC. Radverkehr Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.19, § 4424, wurde eine verstärkte Förderung des Radverkehrs beschlossen. Aus dem Maßnahmenpaket wurden Projekte umgesetzt, z. B. die fahrradfreundlichen Umgestaltungen des Oeder Wegs, des Grüneburg- und Kettenhofwegs. Ausbau ÖPNV U5 Verlängerung Europaviertel befindet sich im Bau (geplante Inbetriebnahme 2027), U5 Verlängerung Frankfurter Berg befindet sich in der Planung (geplante Inbetriebnahme 2030), U2 Verlängerung Bad Homburg befindet sich in der Planung (geplante Inbetriebnahme 2029), Ringstraßenbahn und Verlängerung Römerhof befindet sich in der Vorplanung, Verlängerungen nach Höchst, und zur RTW Hausen befinden sich in der Planungsanlaufphase, für die U4-Verlängerung zw. Ginnheim und Bockenheimer Warte ist eine Vorzugsvariante beschlossen worden, die Gutleutstraßenbahn befindet sich in der Vorplanung, neue Linien 13, 19 und 20, Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte befinden sich in der Voruntersuchung, weitere Streckenverlängerungen nach Offenbach, Dreieich, Atzelberg etc. befinden sich in der Zielfindungsphase. Weiterhin befindet sich ein viergleisiger Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle Hauptbahnhof mit dreigleisigem Ausbau der Düsseldorfer Straße bis zur Haltestelle Platz der Republik in der Vorplanung/Entwurfsplanung. Bevorrechtigung und Beschleunigung des ÖPNV Bahnen und Busse sollen an Knotenpunkten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden bevorrechtigt werden. Im Fall von auftretenden Zielkonflikten muss zwischen den Belangen der verschiedenen Verkehrsmittel abgewogen werden. Die Beschleunigung erhöht die Pünktlichkeit, verbessert die Betriebsstabilität und führt zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sowie zu finanziellen und personellen Einsparungen, wenn es gelingt, die Fahrzeiten des ÖPNV zu reduzieren. Fast alle Lichtsignalanlagen entlang von U- und Straßenbahnlinien verfügen über die technischen Voraussetzungen für eine Bevorrechtigung. Im Busbereich haben bisher nur rund ein Drittel aller Lichtsignalanlagen eine Vorrangschaltung. Die Ausstattung von weiteren Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigungskomponenten wird weiter vorangetrieben. Barrierefreier Umbau von Haltestellen und Stationen Aktuell sind 62 Haltestellen noch nicht barrierefrei umgebaut, davon sind in Bauvorbereitung 4 und 25 Haltestellen in Planung und Abstimmung mit den Ämtern. Zuverlässigkeit des ÖPNV Aufgrund des hohen Personalmangels waren Busse und Bahnen in Frankfurt nicht in dem Maß zuverlässig, wie dies von den Fahrgästen gewünscht und von allen Beteiligten am ÖPNV angestrebt wird. Die Umsetzung des Stabilisierungsfahrplans zum 27.01.24 war daher unter den Rahmenbedingungen ein notwendiger Schritt. Die Anzahl der Fahrten wurde zwar reduziert, doch die durchgeführten Fahrten sind dafür erheblich zuverlässiger. Gerade im U-Bahnbereich und teilweise auch im Busbereich wurden als Kompensation die Zuglänge bzw. die Busse (Gelenk- statt Standardlinienbus) geändert, um das Platzangebot zu erweitern. Die Qualität des Angebots konnte so gesteuert werden, dass die Anforderungen des von der Stadtverordnetenversammlung 2021 beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), insbesondere hinsichtlich der Mindest-Fahrtenhäufigkeit und der zulässigen Auslastung, eingehalten werden konnten. Seit Juni 2024 fährt die U-Bahnlinie U5 wieder von Preungesheim über Konstablerwache bis zum Hauptbahnhof. Im Bereich Bus gab es ebenfalls kleine Verbesserungen, z.B. auf der Linie M34 oder 79. Der Stabilisierungsfahrplans gilt weiter, bis eine ausreichende Anzahl an Fahrpersonal verfügbar ist. Alle Akteur:innen arbeiten gemeinsam intensiv daran, tragfähige Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel in der Branche zu entwickeln. So hat z.B. die VGF dank eines neuen Ausbildungskonzeptes die Ausbildungskapazitäten erhöht. Neue Maßnahmen zur Mitarbeiter:innenbindung sollen dafür sorgen, die ausgebildeten Personen im Unternehmen zu halten. On-Demand Services Das On-Demand Angebot KNUT im Frankfurter Norden hat sich etabliert und dient primär als Zubringer zum schienengebundenen ÖPNV, wodurch der Umweltverbund gestärkt wird. Das Förderprojekt wurde zum 31.12.24 abgeschlossen, der Betrieb wird jedoch fortgeführt. Seit dem Fahrplanwechsel am 15.12.24 verkehrt KNUT in einem neuen Betriebskonzept. Dieses sieht einen täglichen Betrieb von 18 bis 6 Uhr im marginal erweiterten Bediengebiet (Nordwestzentrum, Weißer Stein, Preungesheimer Bogen) vor. Die nachfragestärksten Zeiten von KNUT liegen am Abend zwischen 18 und 0 Uhr, weshalb KNUT dort weiterhin, parallel zum bestehenden ÖPNV, in gewohnter Form verkehrt. Zwischen 0 und 5 Uhr ersetzt KNUT die nur sehr schwach ausgelasteten und teuren Nachtverkehre der Linien 28 und 29. Die Linien 39 und 63 werden zwischen 1 und 4 Uhr durch KNUT ersetzt. Dadurch kann den Fahrgästen ein attraktives Angebot bis nahezu an die Haustür (auch in der Nacht) geboten werden. Derzeit läuft die Ausschreibung der Fortführung von KNUT ab Dezember 2025. Mitfahrplattformen per App traffiQ arbeitet im Auftrag der Stadt Frankfurt an einer App-basierten Lösung zur Bildung von betrieblichen Fahrgemeinschaften in Frankfurt und setzt dies in Form eines Pilotvorhabens um. Diese im Masterplan Mobilität genannte Maßnahme soll zu einer Reduktion der Anzahl an privaten Pkw im Berufsverkehr und damit zu weniger Emissionen in der Stadt führen. Pendelnde bekommen ein weiteres, nachhaltiges Mobilitätsangebot als Alternative zum eigenen Pkw. Erweiterung der Kapazitäten auf dem Schienennetz Das Projekt DTC (Digital Train Control System Frankfurt) wird die bestehende Zugsicherungstechnik durch eine digitale CBTC-Technologie, als eine zentrale wichtige Maßnahme zur Erweiterung der Kapazitäten auf dem Schienennetz der VGF ersetzen. Der Einsatz dieser modernen Zugsicherungstechnik ermöglicht ein energieeffizienteres Fahren - Einsparungen von bis zu 15 % sind möglich - und einen verbesserten Passagierkomfort durch sanfteres Beschleunigen und Bremsen. Dies verringert außerdem den Verschleiß von Fahrzeugen und Schienen. Das Projekt befindet sich in der Realisierungsphase. Der erste Prototyp ist fertiggestellt und so konnten in Q3/2024 die ersten automatisierten Testfahrten auf dem Testring in der Stadtbahnzentralwerkstatt erfolgen. Teilprojektabschluss für die B-Strecke ist für Ende 2027 geplant. Anreiz zur dauerhaften Abmeldung von privaten Autos Mit Einführung der Umweltprämie zum 01.07.24 wurde ein Anreiz zur dauerhaften Abmeldung von privaten Autos zu geschaffen. Die Umweltprämie belohnt die Abschaffung eines privaten Autos mit einem kostenlosen Deutschland-Ticket für ein Jahr. Alle Frankfurter:innen, die ihren Verbrenner-PKW vor maximal fünf Monaten verschrotten lassen oder verkauft bzw. verschenkt haben, in den letzten zwölf Monaten kein Fahrzeug neu auf ihren Namen zugelassen haben und sich verpflichten, die kommenden zwölf Monate auf die Neuanschaffung eines PKW zu verzichten, können die Umweltprämie erhalten. Nach einem Jahr der Prämienaktion, im Juli 2025, soll an Hand der Evaluationsergebnisse über die Fortführung entschieden werden. Darüber hinaus entwickelt traffiQ aktuell ein Verfahren zur Ausgabe von kostenlosen Tickets an berechtigte Eltern von Neugeborenen sowie an berechtigte Neubürger:innen. Stadtweites System von Mobilitätsstationen Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6359, zur Finanzierung der Mobilitätsstationen über die Klimaprogramme liegt vor (§ 6359 vom 03.07.25). In 2025 soll es in allen Stadtgebieten ein Grundangebot an CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum geben, das nachfragegerecht erweitert werden soll. Insgesamt sind etwa 1.000 Mobilitätsstationen vorgesehen, davon 500 kleinere Stationen und 500 Stationen mit Carsharing, abhängig von der Verfügbarkeit der Angebote. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. An den Stationen sollen E-Scooter, Leihräder und nach Möglichkeit je zwei Carsharing-Fahrzeuge verfügbar sein, die eigenwirtschaftlich durch die Sharing-Anbieter:innen bereitgestellt werden. Der flächendeckende Ausbau im gesamten Stadtgebiet beginnt 2025 und soll 2029 abgeschlossen werden. Die Stadt hat eine Software beschafft, die dabei unterstützt, die E-Scooter-Nachfrage sichtbar zu machen. Mit der Software können die Stationen bedarfsgerecht im Stadtgebiet platziert werden. Zudem können die Einhaltung der geltenden Regelungen und die Reaktionszeiten der Anbieter:innen überwacht werden. Die Anbieter:innen werden automatisiert zu überfüllten Stationen informiert und aufgefordert, Fahrzeuge zu entfernen. Modellversuch zur Einführung von Spielstraßen und sonstigen verkehrsberuhigten Bereichen in den Ortsbezirken Im Rahmen eines Modellversuches wurden zwei "Schulstraßen" eingerichtet. Hier wird morgens zu Unterrichtsbeginn der Straßenabschnitt vor dem Schuleingang für eine Stunde für den motorisierten Individualverkehr mittels einer Schranke gesperrt. Bei einer Schule hat sich die Schulstraße bewährt und sie wurde nach dem einjährigen Modellversuch in den Dauerbetrieb übernommen. An der zweiten Schule konnte keine dauerhafte Lösung für den Betrieb der Schranke gefunden werden. Für weitere fünf Schulen werden gerade Konzepte für Schulstraßen erarbeitet, die dann wiederum für ein Jahr getestet und evaluiert werden. Für private Initiativen besteht die Möglichkeit, "Nachbarschaftsstraßen" temporär einzurichten. Der Magistrat unterstützt die Initiativen bei der Umsetzung. 2024 wurden keine Anträge eingereicht. Für 2025 ist der Aufruf an die Initiativen für die Beantragung von temporären Nachbarschaftsstraßen Mitte Juni erfolgt. Optimierung Lichtsignalanlagen (Ampeln) Das Projekt Frankfurt MIND beschäftigt sich mit der Optimierung der Überquerung von Ampeln für Fahrzeuge, die beschleunigt aus dem Tunnel an die Oberfläche gelangen. Hierbei soll ein aktives umweltsensitives Verkehrsmanagement mithilfe einer analytischen Datenplattform für die Leitstelle der VGF und des Straßenverkehrsamtes etabliert werden. Die Steuerung aufgrund von Umweltdaten soll eine Schadstoffreduktion im gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen ermöglichen. Das Projekt befindet sich in der Umsetzungsphase (https://innovation.vgf-ffm.de/frankfurt-mind/). 2.5 Begrünung, Entsiegelung und Verschattung Maßnahme Sachstand Einbau von Pergolen in Kitas Zur Beschattung von Außenbereichen werden in elf Häusern mit besonderer Belastung durch Hitze 18 Pergolen eingebaut und mit schnellrankenden Pflanzen begrünt. Starkwindsonnenschirme, Pergolen In öffentlichen Grünanlagen wurden 45 Verschattungselementen installiert. Entwicklungskonzept Alter Flugplatz Im Zuge der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Alter Flugplatz werden von 2024 bis 2026 rund 12 Baumstandorte optimiert. Dazu werden rund 400 m² entsiegelt. Goetheplatz Umgestaltung Ein artenreiches Pflanzbeet wurden vom Grünflächenamt mit einer automatischen Bewässerung erstellt und zusätzliche Sitzmöbel im Baumschatten aufgestellt. Der sich bei Hitze stark aufheizende dunkle Bodenbelag wurde durch einen hellen Belag ersetzt. Platz an der Staufenmauer Umgestaltung Neugestaltung im Rahmen vom Programm "Schöneres Frankfurt" als begehbare Blühwiesenfläche mit zusätzlichen insektenfreundlichen Gehölzen, Durchwegung in wassergebundener Bauweise inklusive Bankgruppe im Baumschatten, Verbesserung der Standorte der beiden Bestandsbäume, Neupflanzung von zwei weiteren Laubbäumen. Bonifatiuspark, Riedberg Von Mai bis Juli 2025 wurden im Bonifatiuspark rund 1.200 m² Pflasterflächen entsiegelt und 60 Baumstandorte saniert. Für den Herbst 2025 ist die Bepflanzung der entsiegelten Flächen mit klimaresilienten und biodiversen Stauden , wie bspw. Königskerzen, Margeriten, Natternkopf, Wegwarte, Kamille und Mannstreu, geplant, um die ökologische Vielfalt im Park zu fördern und das Stadtklima zu verbessern. Neubaugebiet Hilgenfeld Herstellung von Baumgruben nach dem Stockholmer Modell vom Grünflächenamt. Erprobung auf anstehenden stark tonigen, vernässten Böden. 10.000 neue Bäume 2023 und 2024 wurden 3.239 Bäume im öffentlichen Raum gepflanzt (Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2025, B 251). Mini-Wäldchen Tiny Forests können das Mikroklima in dicht bebauten Stadtteilen verbessern und zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Die Umsetzung von Tiny Forests stellt eine Herausforderung dar, insbesondere bei der Suche nach geeigneten Flächen, die entsiegelt werden können. Kriterien sind u. a. Flächengröße, Lage, Leitungssituation, Verkehrssicherheit sowie Verfügbarkeit eines Wasseranschlusses. Nachdem das erste Mini-Wäldchen im Grünzug "Gederner Straße" 2023 in Eckenheim errichtet wurde, prüft der Magistrat potentielle Flächen hinsichtlich ihrer Eignung zur Anlage eines Tiny Forest. Auf Anregung der Bürgervereinigung "Natürliche Bertramswiese e.V." wird im Rahmen der Neugestaltung der Sport- und Grünanlage ein ca. 150 m² großer Tiny Forest an der Bertramswiese im Ortsbezirk 9 angelegt. Aktuell laufen hier die Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit der MainWäldchen-Initiative. Das Anlegen des Tiny Forest ist für Herbst 2025 geplant. Die Errichtung eines dritten Mini-Wäldchens auf dem Walther-von-Cronberg-Platz wird geprüft. Bei der Neuanlage des Gymnasiums Römerhof wird ein Tiny Forest in den Schulhof integriert, ebenso bei der Anpassung der Gestaltung des Europagartens an den Klimawandel. Töngesgasse 40-48 Im Zuge des fahrradfreundlichen Ausbaus der Straße wurden die Parkplätze zwischen den bestehenden Altbäumen Nr. 1-6 entsiegelt, die Baumscheiben vergrößert und rd. 200 m² Vegetationsfläche mit Staudenbepflanzung hergestellt. Blühendes Band Das Grünflächenamt wird temporär mobiles Grün in der südlichen Fahrgasse aufbauen (Bericht des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.25, B 234). Urban Gardening und Begrünung Das Grünflächenamt hat 27 Beratungen zu Urban Gardening und Begrünungsprojekten durchgeführt, 25 Urban Gardening Projekte wurden gefördert, davon neun Begrünungsprojekte mit 46 Pflanzkübeln und Hochbeeten auf versiegelten Flächen (u.a. am Kaisertor und in der Jungstraße). Haltestellenbegrünung 2025 ist die Begrünung der Haltestellen Alt-Fechenheim, Hospital zum heiligen Geist, Stresemannallee/Gartenstraße terminiert. Pro Jahr ist die Begrünung der Dächer von ca. zehn Wartehäusern vorgesehen. Gleisbegrünung Alle Maßnahmen der grundhaften Gleiserneuerung werden auf die technische Möglichkeit einer Gleisbegrünung hin geprüft. Als Grüngleise kommen rd. 25 km in Betracht. In den Gleisbetten wurden bislang 12 km bepflanzt (u.a. Riedberg, Bereich Messe, Stresemannallee). Im Herbst 2024 wurde die Begrünung von rund 400 m Gleis zwischen Industriehof/Große Nelkenstraße umgesetzt, zudem wurde der Grüngleisabschnitt zwischen den Haltestellen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße im Zuge einer Baumaßnahme erneuert. Zentrales Bürgeramt Zeil 3 Der größte Standort des Bürgeramtes, die Zentrale in der Zeil 3, wurde umfassend saniert. Dabei erfolgte eine extensive Dachbegrünung im Innenhof auf einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. Das Projekt wurde 2024 abgeschlossen. Betriebshof Gutleut und Eckenheim Die Planung des Betriebshofs Gutleut sieht eine bodengebundene Fassadenbegrünung vor. Alle Dachflächen, die in der Planung als Flachdach ausgebildet werden, werden mit einer vollflächigen extensiven Dachbegrünung umgesetzt, alle weiteren Dachflächen sind geneigt und werden mit PV-Anlagen versehen. Betriebshof Eckenheim: Fassadenflächen sollen begrünt werden. Dachflächen der Abstellhalle sowie das Dach des Wohnkomplexes werden vollständig mit einer extensiven Begrünung in Kombination mit PV-Anlage bebaut. Für die Dachfläche des Sozialtrakts ist eine extensive Begrünung vorgesehen. Im Sockelbereich des Wohngebäudes ist eine intensive Begrünung angedacht. 2.6 Wasser / Trinkwasser Maßnahme Sachstand Bewässerung von Grünanlagen Im Huthpark hat das Grünflächenamt eine Mulde am Spielplatz ausgebildet, um herabfließendes Regenwasser bei Starkregen im Park auffangen zu können, bevor es sich in der tieferliegende Wohnsiedlung einstaut. Im Rennbahnpark wurde ein neuer Grundwasserbrunnen für die Bewässerung der Grünanlage und die Weiher-Nachspeisung fertiggestellt. Zisternen Im Grünzug Platenstraße wurde eine 70 m³ große Regenwasserzisterne eingebaut. Gewässerpflege Monitoring der Gewässerqualität der Stadtweiher: Durch regelmäßige Probenentnahme wird die Gewässerentwicklung vom Grünflächenamt beobachtet, bewertet und möglichst verbessert. Erprobung neuer Belüftungsmaßnahmen an den Stadtweihern, um einer Eutrophierung vorzubeugen und die Gewässer in einem natürlichen Gleichgewicht zu halten. Der Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen soll erhalten bleiben. Aktuell bemüht sich das Grünflächenamt in Absprache mit dem RP Darmstadt, durch neue, schonende Gewässerbehandlungen ein Ablassen und Ausbaggern der betroffenen Gewässer bei Verschlammung zu verhindern. Weiher im Stadtwald und in Parks bleiben für Besucher:innen zugänglich, Tiere und Pflanzen werden geschont. Trinkwasserzapfstellen/ -spender Es gibt 24 Trinkbrunnen in Frankfurt (Stand 07/25), darunter neun historische Brunnen und 15 neue Trinkbrunnen. Weitere Trinkbrunnen sind geplant (z.B. Leipziger Str.). Die Standorte sind im Geoportal Frankfurt veröffentlicht geoportal.frankfurt.de/trinkbrunnen. In Frankfurter Schulen und Kinderzentren sowie Dienstgebäuden werden zur klimaangepassten Gesundheitsvorsorge vermehrt Trinkwasserzapfstellen bzw. leitungsgebundene Trinkwasserspender eingerichtet. Wasserspielanlage Günthersburgpark Die Wasserspielanlage im Günthersburgpark wurde saniert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Der Wasserverbrauch ist jetzt geringer, die Wasserqualität verbessert, die Anlage barrierefrei erreichbar. Die Wasserspielanlage wurde provisorisch gegen Starkregen gesichert. Das Provisorium soll durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden. NEWS - Natural-digital Ecosystems for Water Savings" Bei NEWS handelt es sich um ein vom Land geförderten Projekt zur smarten Bewässerung von Bäumen im Palmengarten und im Stadtraum (Grünflächenamt): 1,2 Mio. € 2.7 Öffentlichkeitsarbeit, Klimabildung und Netzwerke Maßnahme Sachstand Eröffnung "Insel für Klima und Nachhaltigkeit" Am 28.05.25 wurde die Insel für Klima und Nachhaltigkeit an der Hauptwache eröffnet. Hier ist ein gemeinschaftliches Informations- und Beratungsangebot von FES und Klimareferat für Bürger:innen und Institutionen zu den wichtigen Zukunftsthemen Klima, Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung entstanden. Baumpatenschaften Eine neue Möglichkeit für Bürger:innen, sich für das Klima zu engagieren, sind Baumpatenschaften im Palmengarten und im Botanischen Garten. Für ein Jahr können Interessierte eine Patenschaft übernehmen https://www.palmengarten.de/de/engagement/baumpatenschaften.html. Projekt "Klimaschutz für Frankfurter Unternehmen" Das Projekt unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung, Mobilität, Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Das Vorhaben wird gemeinsam vom Klimareferat und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH umgesetzt. Unternehmen tragen mit fast 60 % erheblich zu den Treibhausgasemissionen der Stadt bei. Ziel des Projekts ist, Unternehmen dabei zu helfen, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Kampagne STADTRADELN Die Stadt Frankfurt am Main beteiligte sich 2025 mit 8.136 Teilnehmenden an der internationalen Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN und wurde zum ersten Mal bundesweite Startkommune der Kampagne. Mit der Kampagne soll das Radfahren gestärkt und für den Umstieg auf das Rad geworben werden. Städtisches Programm "Entdecken, Forschen und Lernen" im Frankfurter GrünGürtel für Schulen und Kitas Bildungsprogramm für Frankfurter Schulen und Kitas, das die Bedeutung des GrünGürtels als Freizeit-, Erholungs- und Naturerlebnisraum sowie als Lebensraum für Fauna und Flora, Funktionsraum für das Stadtklima und den Wasserhaushalt vermittelt. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist das Leitthema des Programms; seit einigen Jahren mit dem Schwerpunkt Klimawandel. Das Programm ergänzt den Unterricht mit "Draußen-lernen-Angeboten", bspw. im Stadtwaldhaus. Jährlich nehmen rund 8.200 Kinder und Jugendliche teil. GrünGürtel-Veranstaltungsprogramm "Offen für alle!" Hier handelt es sich um ein jährlich neu aufgelegtes Wochenendprogramm mit Infoständen, Mitmach- und Experimentierstationen zu Umweltthemen (z.B. Klimawandel, Abfall, Ernährung, Mobilität, Biodiversität). Durchschnittlich nehmen 14.500 Gäste pro Jahr teil. NaturLots:innen (NaLos) im GrünGürtel Die NaLos sind zertifizierte Natur- und Landschaftsführer:innen, die speziell für den Frankfurter GrünGürtel ausgebildet wurden. Während ihrer Einsätze auf ausgewählten Flächen, wie Fechenheimer Mainbogen, Alter Flugplatz Kalbach/Bonames oder Schwanheimer Düne, sensibilisieren und begeistern die NaLos die Bevölkerung für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz. Sie klären auf und vermitteln Lösungen bei umweltschädlichem Verhalten. Neben ihren Feldeinsätzen bieten die NaLos Führungen und Mitmach-Aktionen an. Klimalots:innen Erstmals wurden 23 Klimalots:innen ausgebildet, die die Bevölkerung seit Juli 2025 in den Stadtteilen über das Thema Klima und Gesundheit informieren. Das Projekt richtet sich an alle Menschen, legt jedoch einen besonderen Fokus auf diejenigen, die bisher wenig Zugang zu entsprechenden Informationen hatten. Es ist gemeinsam mit dem Projektpartner Kinder im Zentrum Gallus e.V. - Mehrgenerationenhaus Frankfurt entstanden. Frankfurt-Heft für den Sachunterricht der Schulklassen 3 und 4 Unter dem Gesichtspunkt nachhaltiger Entwicklung beleuchtet das modular aufgebaute Unterrichtswerk Themen des Lebens in Frankfurt. Ob zu den Kapiteln Wasser, Energie, Abfall und Recycling oder zu Mobilität, Stadtentwicklung, GrünGürtel und Biodiversität - stets werden Optionen für eine klimabewusste und zukunftsorientierte Handlungsweise eröffnet. Das Unterrichtswerk steht digital zur Verfügung. Nachhaltigkeitspreis Frankfurter Schulen Der Nachhaltigkeitspreis Frankfurter Schulen fördert Schüler:innen-Initiativen finanziell und macht sie bekannt. Nach dem Motto "Kleine Ideen mit großer Wirkung - Nachahmen erwünscht!" sollen die Schulprojekte andere Schulgemeinden inspirieren. Alle zwei Jahre wird der Preis vom Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen in Kooperation mit dem Stadtschulamt und Umweltlernen in Frankfurt e.V. ausgeschrieben. Nachhaltigkeitspreis Frankfurter Schulen | Stadt Frankfurt am Main Palmengarten Neues Leitthema "Garten der Zukunft" Der Palmengarten hat für die kommenden drei Jahre ein neues Leitthema: "Garten der Zukunft". 2025 liegt der Schwerpunkt auf dem Thema "Nachhaltiger Garten". Dazu gibt es u. a. im Informationszentrum eine neue Ausstellung, die das Thema Nachhaltigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet - von der globalen Ebene über Praxisbeispiele aus dem Palmengarten und Botanischen Garten bis zum persönlichen Umgang mit Nachhaltigkeit. Weitere Themenstränge werden in den nächsten beiden Jahren die Themen "Garten-Utopien" und "Biodiversitätshotspot Garten" sein. Hitze-Webseite Gesundheitsamt Die Webseite des Gesundheitsamtes zum Thema Hitze wurde umfassend überarbeitet. Broschüre Gesundheit und Hitze Eine neue Broschüre zum Thema Hitze und Gesundheit wurde zur Auslage z.B. in öffentlichen Gebäuden und Apotheken gestaltet. Cleanups der Stabsstelle Sauberes Frankfurt Am 6. Frankfurt Cleanup am 28. und 29. März 2025 haben sich 7.647 Menschen an der stadtweiten Reinigungsaktion in Frankfurt beteiligt. Dabei wurden 7,194 t Abfall gesammelt. Förderung von Nachhaltigkeitsprojekten mit Partnerstädten Durch Zuschüsse fördert das Referat für Internationale Zusammenarbeit Projekte mit Partnerstädten, z.B. Maximum City Austausch mit Toronto oder 2023 das Projekt mit Lyon: "Die nachhaltige Stadt Transforme ta ville ": Austausch für junge Menschen, Kooperation von Umweltlernen e.V., Stiftung Polytechnische Gesellschaft und dem Goethe Institut Lyon. Austausch zum Thema Klima im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Yokohama und Beteiligung an der Green Expo in Yokohama ist geplant. 3. Städtische Förderprogramme Förderprogramm Sachstand Klimabonus Seit Beginn des Förderprogrammes Klimabonus wurden 5.265 Maßnahmen bewilligt (Stand 7/25). Sie teilen sich wie folgt auf: · 1.835 Batteriespeicher · 1.638 Solaranlagen · 1.054 Mini-PV-Anlagen · 448 Ladeinfrastruktur · 124 Wassermanagement (z.B. Zisterne / Trinkbrunnen) · 110 Begrünung (Dach, Fassade, Hof) · 56 Solar-Gründächer Es wurden bisher ca. 2.280 Maßnahmen umgesetzt. Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main Förderrichtlinien zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes ("Modernisierungsbonus") - Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege wurde am 05.06.25 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschlussausfertigung § 6240 zur Vorlage M 70 2025. Die Haushaltsmittel wurden mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 auf jährlich 5,4 Mio. € aufgestockt. Anreizprogramm Regenwasserbewirtschaftung Im Rahmen des Stadtumbaus Griesheim-Mitte wurden Fördergelder im Anreizprogramm Regenwasserbewirtschaftung an private Grundstückseigentümer:innen vergeben. Förderung für Urban Gardening und Begrünung und Bewässerung Das Grünflächenamt hat 36.000 € für diverse Begrünungsmaßnahmen und Gemeinschaftsgärten verausgabt. Das Grünflächenamt bewilligte Fördermittel zur Anschaffung von Regenwassertonnen zum Anschluss an Fallrohre im öffentlichen Raum (Bewässerung Urban Gardening). Förderung für Kleingartenvereine Förderung von ökologischen Maßnahmen von Kleingartenvereinen, Umwidmung der Mittel für City Trees. Es wurden 12 Projekte mit 50 % der Kosten bezuschusst. Darunter 5 Photovoltaikanlagen zur Versorgung von Vereinsheimen und Aufladung von Akkugeräten, 3 Bepflanzungsmaßnahmen, 3 Anlagen zur Regenwasserspeicherung und eine Entsiegelungsmaßnahme. 86.000 € wurden verpflichtet. Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" 2024 wurden vier Förderanträge mit einer Fördersumme von 7.000 € genehmigt, hauptsächlich für Veranstaltungszwecke: 1) Ehrenamtliche bieten kostenlose Solar-Workshops an. 2) Transition Town verstetigt die "Wandeltage". Auf dieser dreitätigen Veranstaltung können Frankfurter Klimaschutz-Initiativen ihre Arbeit präsentieren, weitere Engagierte gewinnen und sich vernetzen. 3) Die Katholische Akademie bot 2024 die Veranstaltung "Frau.Macht.Klimawende" mit Workshops zur Klimagerechtigkeit und dem Empowerment für Frauen an. 4) Privatperson beantragte Mittel für Mitmachangebot "Upcycling". Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Anlagen in Frankfurt Sportvereine mit eigenen Sportanlagen, -hallen oder Funktionsgebäuden (z.B. Umkleidegebäuden) können Zuschüsse beantragen, wenn sie in ihre Gebäude eine energieeffiziente Heizung oder Beleuchtung, neue Fenster mit Isolierglas oder auch Wärmedämmung an Dächern und Fassaden einbauen möchten. Die Fördersätze liegen meist zwischen 50 und 60 % der förderfähigen Investitionssumme. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2008, NR 797 Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 124 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 13 Antrag vom 31.01.2023, NR 578 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Antrag vom 21.09.2026, NR 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 100 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 101 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 291 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6678, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 53-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltB11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 292 Betreff: Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4755 - NR 984/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 124/24 - Zu 1. Berichterstattung zu Punkt 1. ist abgeschlossen siehe B 124 vom 02.04.2024 Zu 2. In der breiten Bestandsaufnahme, die 2024 mit dem "1. Bericht Istanbul-Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme" veröffentlicht wurde, konnten Handlungsbedarfe identifiziert werden, die in einem gesamtstädtischen partizipativen Prozess bearbeitet werden. Die Koordinierungsstelle hat am 22. Mai 2024 dafür die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt organisiert. Mit über 100 Expert:innen konnten die, in der Bestandsaufnahme benannten, Handlungsempfehlungen ergänzt und vertieft werden. An multiprofessionell zusammengesetzten Thementischen wurden die drängendsten Herausforderungen und Ideen für die Umsetzung besprochen. Die Dokumentation ist auf der Website des Frauenreferats abrufbar. Die unter 2. beschlossene Bestandsaufnahme und der daraus resultierende Bedarf wurde der Stadtverordnetenversammlung unter B 124/2024 berichtet. Im Sinne des integrativen Ansatzes der Istanbul-Konvention wurde ein Beteiligungsprozess installiert, um aus den ermittelten Bedarfen passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Ergebnis des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein Maßnahmenplan, der sowohl konkrete Maßnahmen als auch längerfristige Strategien enthält. Dieser Prozess sichert die Qualität der kommunalen Bemühungen und entspricht dem Grundsatz der Konvention nach ineinandergreifenden politischen Maßnahmen (Artikel 7). In den Prozess der Maßnahmenplanung sind eine Vielzahl von Ämtern, Trägern, zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, Polizei und Justiz involviert. Für die Maßnahmenplanung wurden die Bedarfe in thematische Blöcke unterteilt und unterschiedliche Formate zur Bearbeitung gewählt: 1. Im halbjährlichen Rhythmus finden Arbeitsgruppen zu den Themen Schutz und Prävention statt. In den Arbeitsgruppen sind jeweils 20 Fachkräfte aus Polizei, Justiz, Ämtern und freien Trägern vertreten. In den Sitzungen werden sowohl Bedarfe näher konkretisiert als auch erste Maßnahmen erarbeitet. In den ersten beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe Schutz wurden die Aspekte Mehrsprachigkeit im Hilfesystem, Zugänge zum Hilfesystem, vulnerable Gruppen, Kinder und Jugendliche und Vernetzung behandelt. In den ersten beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe Prävention wurde damit begonnen, die themenbewusstseinsbildenden Maßnahmen, Fortbildungen, Ehrgewalt, Wissensweitergabe, Jungenarbeit und Jugendarbeit zu bearbeiten. Ein zentrales Ergebnis beider Arbeitsgruppen ist der Bedarf nach Informationsweitergabe, Zugang zu Beratungsstellen und Sichtbarkeit des Hilfesystems. Um diese Lücke zu schließen, plant die Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen die Entwicklung einer zentralen Webseite, über die Fachkräfte, Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit über Gewaltformen, Beratungs- und Schutzorte sowie Fortbildungen informiert werden. 2. Für Themen und Handlungsbedarfe, bei denen es an Fachwissen fehlt, um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten finden Fachtage statt. Die Ergebnisse werden im Nachgang in Workshops und Arbeitsgruppen vertieft und in den Maßnahmenplan eingearbeitet. a. Am 23. Januar 2025 hat sich ein Fachtag mit wohnungslosen und drogengebrauchenden Frauen, die Gewalt erleben befasst. Die Koordinierungsstelle hat damit Neuland beschritten, da diese Zielgruppe im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland noch nicht untersucht wurde und auch in Frankfurt Schutzräume für drogengebrauchende Frauen mit Gewalterfahrungen fehlen. b. Am 23. Mai 2025 fand der Fachtag "Istanbul-Konvention inklusiv umsetzen" statt, der sich mit Behinderung und geschlechtsspezifischer Gewalt auseinandersetzte. Akteur:innen der Behindertenhilfe, der Behindertenselbstvertretung und des Hilfesystems besprachen Bedarfe, Modellprojekte und vernetzten sich. Die Dokumentationen der Fachtage werden auf der Webseite des Frauenreferates veröffentlicht. 3. Für die Themenbereiche Täter:innenarbeit, Kinder und Jugendliche und ältere Frauen sind ebenfalls jeweils Workshops geplant, um konzentriert mit Expert:innen, die bereits erarbeiteten Bedarfe und Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Ergebnisse dieser Formate fließen in einen Maßnahmenplan, der in einer Bilanzveranstaltung mit den beteiligten Akteur:innen aller Formate präsentiert wird. Der Maßnahmenplan und das weitere Vorgehen werden im halbjährlichen Turnus in der Steuerungsgruppe der Istanbul-Konvention bearbeitet und abgestimmt. Die Koordinierungsstelle setzt bereits erste Maßnahmen, insbesondere in der Vernetzung der Akteur:innen, der Informationsweitergabe und der Bewusstseinsbildung um. Dazu gehören beispielsweise die Aufführung des Theaterstücks "Keine Mehr", das am 22.11.2024 Folgen von Gewalt und die Perspektiven der Betroffenen in den Mittelpunkt rückte. Die Ausstellung "Stimmen der Straße" machte vom 23.1.-27.2.2025 die Geschichten gewaltbetroffener Frauen in der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zugänglich. Zu 3. Zur Identifizierung und Kennzeichnung der Fördermittel im Haushalt soll nach Absprache mit der Kämmerei eine Übersicht in tabellarischer Form in den Haushaltsplan 2026 beim Frauenreferat in der Produktgruppe 10.04 in den "erläuternden Hinweisen" aufgenommen werden. Zu 4. Die Landeskoordinierungsstelle ist, wie bereits berichtet, eingerichtet. Auf Bundesebene steht die Einrichtung nach wie vor noch aus. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland betraut. Der erste Bericht wurde im Dezember 2024 veröffentlicht "Monitor Gewalt gegen Frauen - Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.09.2019, NR 984 Bericht des Magistrats vom 02.04.2024, B 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6502, 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 02.09.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vielfalt im Sport - Handlungsempfehlungen aus dem Projekt „In Bewegung - Transformation von Sportorganisationen in migrationsgesellschaftlichen Kontexten“B11.08.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 293 Betreff: Vielfalt im Sport - Handlungsempfehlungen aus dem Projekt "In Bewegung - Transformation von Sportorganisationen in migrationsgesellschaftlichen Kontexten" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5870 - A 154/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 74/25 - Aktuell decken der Sportkreis und die Sportjugend Frankfurt das Thema "Vielfalt Sport" sehr gut über konkrete Aktionen und z.T. offene Angebote ab. Als ein Beispiel ist hier der Einsatz von sog. Sportcoaches zu nennen. Diese setzt der Sportkreis bereits seit 2016 ein. Bei den Sportcoaches handelt es sich um Multiplikatoren, die niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote koordinieren und so Menschen mit Fluchtbiographie oder Gruppen mit sozialer Benachteiligung in die Stadtgesellschaft integrieren. Auch für 2025 wurde wieder ein Antrag für das Projekt in Höhe von 45.000 € gestellt und bewilligt. Seit Jahren nutzen zahlreiche junge Erwachsene mit Migrationsgeschichte die Angebote des Sportkreises und der Sportjugend Frankfurt im Nachtsport, Boxcamp Gallus, BasKIDball und Galluspark Bolzplatz. Darüber hinaus gibt es eine rege Beteiligung an Projekten und Veranstaltungen wie dem Interkulturellen Fußballturnier oder der Frankfurter Bolzplatzliga F43+. Diese Maßnahmen sind ein fester Bestandteil im Portfolio des Sportkreises sowie der Sportjugend. Sie sind mit personellen Stellen hinterlegt, die u.a. durch die Stadt Frankfurt gefördert werden. Das Thema Integration wird aus städtischer Sicht als nachhaltig verankert angesehen. Zehn Frankfurter Vereine, werden über das Bundesprogramm Integration durch Sport gefördert. Sie haben sich die Themen Integration und interkulturelle Öffnung auf die Agenda geschrieben und bemühen sich intensiv um diese Zielgruppe. Darüber hinaus gibt es weitere Sportvereine, die sehr divers aufgestellt sind, z.T. spezifische Angebote in ihrem Portfolio haben oder migrantisch geprägt sind. Trotzdem lässt sich nicht bestreiten, dass im Themenfeld Integration bei den Vereinen noch Handlungsbedarf besteht. Vor allem im Hinblick darauf, dass die Zielgruppe weiterwächst und der gesellschaftliche und politische Diskurs dynamisch ist. Daher ist es zu begrüßen, dass sich Vereine intensiv und über eine reine Maßnahmenebene hinaus mit ihrer interkulturellen und diversitätssensiblen Öffnung auseinandersetzen. Um den Vereinen in dieser Entwicklung eine entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen, wird die Stadt Frankfurt dezernatsübergreifend und auch in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern, wie z.B. der Sportjugend sowie dem Sportkreis Frankfurt, im Rahmen der Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung das Thema Integration / interkulturelle und diversitätssensible Öffnung der Sportvereine in den Fokus rücken. Gleichzeitig wird das Thema Ehrenamt, das viele Sportvereine umtreibt verstärkt eine Rolle spielen. Auch die konkrete Ansprache von bisher wenig erreichten Zielgruppen wird für die Vereine weitere Bedeutung gewinnen und entsprechend im Fokus stehen. Bereits aktuell knüpft sich an das Themenfeld auch die Frage nach einer Demokratieförderung durch und im Sport an, denn die politische und Gesellschaftliche Diskussion rund um die Themen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung macht auch vor dem Sport nicht halt. Daher schreibt das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - (Sportamt) den Sportpreis 2025 zu Thema "Sport stärkt Demokratie" aus. Am 29./30. September findet darüber hinaus eine bundesweite Tagung zum Thema "Sportentwicklungsplanung und Demokratieförderung" in Frankfurt statt, die vom Sportamt organisiert wird. Mit dem Sportkreis und der Sportjugend Frankfurt steht der Magistrat in einem konstruktiven Austausch, um weitere Maßnahmen, die sich aus dem Projektbericht ableiten lassen, zu eruieren. Ein ganz entscheidender Punkt ist dabei sicherlich, dass die beiden Institutionen kontinuierlich als beratende sowie Ideengebende Instanzen in die Sportentwicklung in Frankfurt eingebunden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 14.10.2022, A 154 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 74 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6459, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 52-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten Entpflichtung als Sozialpflegerin und gleichzeitige Ernennung zur Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 361, 362, Ortsbeirat 2M11.08.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.08.2025, M 118 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten Entpflichtung als Sozialpflegerin und gleichzeitige Ernennung zur Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 361, 362, Ortsbeirat 2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Dorothee Färber, Falkstraße 37, 60487 Frankfurt am Main als Sozialpflegerin (Ehrenbeamtin) für den Sozialbezirk 361, 362, Ortsbeirat 2 zu entpflichten und für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Sozialbezirksvorsteherin (Ehrenbeamtin) für den Sozialbezirk 361, 362, Ortsbeirat 2 zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiter:innen für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6633, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner StraßeOFOB 211.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1185/2 Betreff: Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den geplanten PKW-Abstellplatz vor dem Kinderspielplatz in der Eppsteiner Straße in einen Fahrradabstellplatz umzuwidmen. 2. den geplanten Fahrradabstellplatz vor der Eppsteiner Straße 56 in einen PKW-Abstellplatz umzuwidmen. Begründung: Anwohnende Eltern tragen vor, dass ein PKW-Abstellplatz vor dem Eingang des Spielplatzes die Sicht auf den Spielplatz zu sehr behindert. Sie haben den Wunsch geäußert, dass ein Fahrradparkplatz vor dem Eingang des Kinderspielplatzes (etwas versetzt nach links) eingerichtet wird und nicht, wie geplant, vor der Einfahrt zur Garage (Hausnummer 56), so dass die Besucher*innen des Spielplatzes endlich ihre Fahrräder ordnungsgemäß parken können. Bild vor dem Eingang zum Spielplatz. hier ist geplant einen PKW-Abstellplatz auszuweisen. Anwohnende bitten darum den PKW-Abstellplatz, der vor dem Eingang zum Spielplatz geplant ist, gegen einen Fahrradabstellplatz umzuwidmen Bild vor der Liegenschaft Eppsteiner Straße 56. Hier ist geplant einen Fahrradabstellplatz auszuweisen. Anwohnende bitten darum diesen Platz in einen PKW-Abstellplatz umzuwidmen (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1185/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1185/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7378 2025 Die Vorlage OF 1185/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "Piktogramme (Achtung Kinder) auf die Fahrbahn aufzubringen und". Weiterhin wird Ziffer 4. mit folgendem Wortlaut eingefügt: "im Zuge der Installation zusätzlicher Radbügel im Westend, den Ortsbeirat vorab einzubeziehen". Abstimmung: Ziffern 1., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reduzierung der Lichtemissionen am Sportcampus GinnheimOFOB 611.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1207/2 Betreff: Reduzierung der Lichtemissionen am Sportcampus Ginnheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Außenbeleuchtung am Sportcampus Ginnheim ist (vermutlich Goethe-Universität / Land Hessen), 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die bestehende Beleuchtungsanlage so umzugestalten, dass Blendung und Lichtverschmutzung vermieden und der angrenzende Naturraum des Grüngürtels geschützt werden. 3. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: a) Austausch der aktuell verbauten linsenförmigen Leuchten, die ihr Licht omnidirektional abstrahlen, gegen zweckmäßige, nur nach unten gerichtete Modelle, b) Reduzierung der Leuchtstärke einzelner Leuchten auf max. 300 Lumen und der Beleuchtungsstärke der zu beleuchtenden Fläche auf max. 5 Lux, c) Begrenzung der Lichtfarbe auf ≤ 2700 K, möglichst ≤ 2200 K, d) Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar, e) vollständige Stilllegung des zusätzlich angebrachten LED-Fluters, der horizontal und nach oben abstrahlt und die Leuchtkraft der übrigen Beleuchtung nochmals um ein Vielfaches übertrifft. Begründung: Die derzeitige Außenbeleuchtung am Sportcampus Ginnheim ist nicht zweckmäßig geplant: Statt gezielt die Treppenhäuser und Bodenflächen zu beleuchten, wird das Licht in alle Richtungen abgestrahlt. Dies führt zu einer starken Blendwirkung, die die Orientierung eher erschwert, und strahlt weit in den angrenzenden Naturraum des Grüngürtels. Durch die Reduktion der Lichtintensität, die Begrenzung der Lichtfarbe auf warmweiße Töne und den Einsatz von Bewegungsmeldern werden besonders lichtempfindliche und nachtaktive Tierarten im angrenzenden Grüngürtel geschützt. Viele Insekten, Fledermäuse und Vögel werden durch künstliche Beleuchtung in ihrer Orientierung gestört oder von wichtigen Lebensräumen ferngehalten. Eine gezielte, bedarfsgerechte Beleuchtung reduziert diese negativen Effekte deutlich und trägt zum Erhalt der Artenvielfalt im Naturraum bei. Die vorgeschlagenen Änderungen würden zudem den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig Energieverbrauch und Lichtverschmutzung deutlich reduzieren. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt ist.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1207/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1207/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-BahnOFOB 211.08.2025 · CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1208/2 Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 2 ist (siehe Anlage; vermutlich Grünflächenamt / DB Netz AG), 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die unzweckmäßige und übermäßige Ausleuchtung der Umgebung zeitnah zu reduzieren - unter Wahrung der sicherheitsrelevanten Mindestbeleuchtung nach geltenden Normen (ggf. Rat der Schutzfrau vor Ort des 13. Polizeireviers einholen) sowie der Anforderungen an Barrierefreiheit; 3. dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: - Stilllegung der außerhalb des Tunnels befestigten Neonröhren an beiden Rampen der Unterführung, um die Abstrahlung in die Umgebung zu minimieren, da die Rampen bereits gut und gleichmäßig durch mehrere LED-Straßenlaternen ausgeleuchtet werden, - alternativ oder ergänzend: Anbringen von Blenden aus Blech oberhalb der Leuchten, um die Abstrahlung nach oben und nach vorne zu verhindern, - Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar. Begründung: Die außerhalb der Unterführung angebrachten Leuchten strahlen nicht nur auf die Rampe, sondern auch horizontal und nach oben, wodurch Wände, Begleitgrün, Lärmschutzwand und selbst der Himmel unnötig aufgehellt werden. Die Rampe wird bereits ausreichend durch Straßenlaternen beleuchtet, sodass die zusätzliche Beleuchtung technisch überflüssig ist. Eine Reduktion - z. B. durch den Einsatz von Blenden oder die Steuerung über Bewegungsmelder - könnte mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden und würde zu einer deutlichen Minderung der Lichtverschmutzung führen. Weniger Dauerlicht in der Nähe von Grünstreifen und Lärmschutzwänden trägt zudem dazu bei, dass nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse nicht in ihrem Lebensraum gestört oder durch das Licht fehlgeleitet werden. So können Nahrungs- und Flugrouten ungestört genutzt werden, was insbesondere hier am Grüngürtel bzw. an der nahegelegenen Nidda einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leistet. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt ist.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7385 2025 Die Vorlage OF 1208/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und BFF gegen SPD, FDP und Linke (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)OFOB 211.08.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1209/2 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2025 Die Vorlage OF 1209/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?OFOB 211.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1210/2 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI) zur Zukunft des Offenen Hauses darzulegen. Dabei sollen sowohl 1. der eigentumsrechtliche Sachstand (Unterzeichnung des LoI? Verhandlungen mit dem Land? Überführung in das Eigentum der Stadt? Hindernisse? Zeitplan?) als auch 2. der bauplanungsrechtliche Sachstand für das Areal dargestellt werden. 3. Es wird des Weiteren um Erläuterung hinsichtlich des baulichen Zustands und der mehrfach angekündigten Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes im laufenden Betrieb durch die ABG gebeten. 4. Zudem soll auch die Planung in Bezug auf künftige Nutzungen und die Unterbringung aktueller Mieter*innen, inklusive Rechten und Pflichten, dargestellt werden (Zeitplan bezüglich Umzug ASTA?). Begründung: Anlässlich einer Kulturcampus-Veranstaltung im März 2024 stellte der Magistrat den sog. Letter of Intent als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Offenen Haus der Kulturen" dar und versprach damit Planungssicherheit für die Akteure des OHdK. Angestrebt werde die baldmöglichste Eigentumsübertragung vom Land Hessen an die ABG und darauffolgend die Veräußerung an die Stadt Frankfurt. Seit anderthalb Jahren geht jedoch nichts voran... Der denkmalgeschützte Gebäudebestand gilt zwar entsprechend einer Untersuchung (Umsetzungskonzept des OHdK aus dem Jahr 2021) als verkehrssicher und als geeignet für die angestrebte Weiternutzung als Offenes Haus der Kulturen. Dennoch sind wesentliche Nachrüstungen des Bestandes z.B. hinsichtlich des Brandschutzes sowie Qualitätsverbesserungen erforderlich. Das Offene Haus ist nicht nur ein kulturell zentraler und geschichtsträchtiger Ort und ein Denkmal, sondern auch wesentlicher Ausgangspunkt für die gesamte Planung des Kulturcampus und für die Organisation seiner Zwischennutzungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7401 2025 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Voltastraße: Fahrradüberholverbot für KraftfahrzeugeOFOB 211.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten. 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren. 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Straßenbahn ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radlernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7646 2025 Anregung an den Magistrat OM 7647 2025 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP und Linke gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, SPD und BFF (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!OFOB 211.08.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1217/2 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Initiativen, wie dem Offenen Haus der Kulturen, sowie den Betreibenden der künftigen Zwischennutzungen in der Kunstbibliothek, auf dem Kulturcampus kurzfristig Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, die dazu beitragen, 1. die versiegelten Platzbereiche ggf. teilweise zu entsiegeln und besser zu begrünen; 2. örtliche Begrünungs- und Verschattungsmöglichkeiten (ggf. Pergolen) anzubringen, um dem Platz mehr Aufenthaltsqualität zu geben, 3. eine regelmäßige Wasserversorgung für die Pflanzen sicherzustellen (ggf. Zisterne). 4. Zudem sollte ein Trinkwasserbrunnen an einem Ort aufgestellt werden, der später nicht von Umbaumaßnahmen betroffen ist. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten "Hot Spots" in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze eigentlich gleich Null. Das hat z.B. das Kulturcampus-Open-Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z.B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31- Kulturcampus gemeinsam gestalten" werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z.B. Kunstbibliothek) durch Begrünung aufgewertet werden. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb der Tiefgarage, oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen können und die später andernorts wiederverwertet werden können. Denkbar wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z.B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grün-Qualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hatte bereits im Jahr 2023 einen Trinkwasserbrunnen für den Kulturcampus gefordert (OF 68/2) - aber leider nur eine unbefriedigende Antwort erhalten (ST 1918/24). Dabei spricht aufgrund der Überwärmung des Kulturcampus-Areals vieles für die Installation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7389 2025 Die Vorlage OF 1217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gastronomischer Sommergarten auf dem RiedbergOFOB 811.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 601/8 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten eine Stellungnahme einzuholen, ob auf dem Universitätsgelände auf dem Riedberg eine Fläche für einen gastronomischen Biergarten freigehalten bzw. geplant ist. Der Magistrat kann hier auf den Wunsch von Student:innen, Mitarbeitenden und Anwohnenden verweisen. Der Magistrat möge mit dieser Frage Kontakt aufnehmen mit - dem Planungs-/Bauamt der J.-W. Goethe Universität auf dem Riedberg, - dem dort zuständigen Studierendenwerk - und gegebenenfalls mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Begründung: Der Wunsch nach einem Biergarten auf dem Campus, von studentischen Vertreter:innen und Mitarbeitenden geäußert, wird mit der Erwartung verbunden einen Ort zu haben, der einen Austausch und das Kennenlernen fachbereichsübergreifend, quartiersübergreifend und außerhalb des Lernortes/Arbeitsbereichs möglich machen kann. Dieses Angebot soll zeitlich und organisatorisch unabhängig vom Universitätsbetrieb sein und auch die Nachbarschaft zu Anwohner:innen in der Umgebung fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7452 2025 Die Vorlage OF 601/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stillstand auf dem Baufeld, ehemals „Deutscher Verein“, Ecke Praunheimer Weg/BernadottestraßeOFOB 811.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 610/8 Betreff: Stillstand auf dem Baufeld, ehemals "Deutscher Verein", Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist der neuste Stand zur Entwicklung und Bebauung des genannten Baufeldes? 2. Hat der Magistrat Informationen über das Investor:inneninteresse und die Gültigkeit der Bebauungspläne ? Gibt es eine:n neue:n Investor:in? 3. Sind die Abbrucharbeiten und ist die Entsorgung des belasteten Materials abgeschlossen ? Begründung: Auf dem o.g. Grundstück gibt es seit den Abbrucharbeiten (vor der Corona Zeit) keine Aktivitäten mehr und die mit dem Vorhaben bedruckten Planen am Bauzaun hängen schon lose herunter. Auf diesen Planen zum "Wohnen im Quartier la vie" werden komfortable Wohnungen, eine Nahversorgung und Platz für Kleingewerbe und einen Kindergarten versprochen, darauf wird im Ortsbezirk auch gewartet. Leider ist heute, nachdem (2020) schon der zweite Investor das Grundstück übernommen hatte und die Abbrucharbeiten beendet schienen das unebene Gelände völlig überwuchert. Im Ortsbezirk besteht ein deutliches Interesse an einem kleinen Dienstleistungszentrum an dieser Ecke, das fußläufig erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 610/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Preiserhöhung für FernwärmeSTOB 511.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1333 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Magistrat weist darauf hin, dass die letzte Überarbeitung des Preissystems durch die Mainova AG 2017 erfolgte. Seither haben sich die wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Die bisherige Preisformel konnte diese Veränderungen nicht mehr adäquat abbilden. Vor diesem Hintergrund wurde das Preissystem zum 1. Juli 2025 angepasst. Trotz der Anpassung liegt der Fernwärmepreis der Mainova AG weiterhin unter dem bundesweiten Durchschnitt. Informationen dazu können auch auf der Preistransparenz-Plattform www.waermepreise.info eingesehen werden. Auch nach der Preisanpassung bleibt Fernwärme im Vergleich zu anderen Heiztechnologien langfristig wettbewerbsfähig und sicher. Weitere Informationen zur Fernwärme und zur Preisstruktur stellt die Mainova AG auf ihrer fortlaufend aktualisierten Webseite bereit: www.mainova.de/preisfakten-fernwärme. Die Mainova AG begründet die Preiserhöhung insbesondere mit den gestiegenen Energiekosten sowie den erforderlichen Investitionen in die Transformation der Wärmeinfrastruktur. Sie betont außerdem, dass es im Vorfeld Preissenkungen gegeben habe, sodass sich der aktuelle Preis im bundesweiten Mittelfeld bewegt. Insgesamt ist es das immanente und langfristige Ziel einer kommunalen Wärmeplanung, eine nicht nur CO2-neutrale sondern auch möglichst kostengünstige, aber sichere Wärmeversorgung sicherzuzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7086
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenSTOB 111.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334 Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen Zu 1) Das Gebiet ist gemäß Bebauungsplan Nr. 829 (Inkrafttreten: 01.11.2005) als Gewerbegebiet ausgewiesen und gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm auch langfristig als Standort für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie untergeordnet für Büro- und Verwaltungsgebäude vorgesehen. Die Wirtschaftsförderung steht in einem fortlaufenden, aber nicht formalisierten Dialog mit interessierten Eigentümern von Liegenschaften im Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße". Die Gespräche erfolgen oft anlassbezogen. Ziel ist es, die Eigentümer bei der zielkonformen Weiterentwicklung, der Neu- und Weitervermietung sowie dem Verkauf von Gewerbeflächen beratend zu unterstützen. Zu 2) Im Rahmen laufender Gespräche mit den Eigentümern der Liegenschaften werden die Möglichkeiten zur Nachverdichtung im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe erörtert. Zu 3) Gemäß dem aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main handelt es sich bei dem Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" um einen nicht integrierten Standort mit Einzelhandelsbesatz und einem Angebotsschwerpunkt im Bereich Lebensmitteleinzelhandel. Langfristig ist für diesen Standort eine Umwandlung in Gewerbeflächen vorgesehen, die den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Antrag vom 06.10.2025, OF 1112/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7534
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wochenmarkt am Platz im OhlenstückSTOB 511.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1335 Betreff: Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück Wochenmärkte sind als Nahversorgungseinrichtungen auf zentrale Standorte, sehr gute Erschließung sowie ausreichend bemessene Einzugsgebiete angewiesen. Dort wo nötige Erfolgsfaktoren für einen nachhaltigen Wochenmarktbetrieb zu ermöglichen sind, wird die Neueinrichtung von Märkten in den Stadtteilen durch den Magistrat sehr begrüßt. Der Standort der im verkehrsberuhigten Bereich gelegenen Straßenverkehrsfläche "Am Ohlenstück" ist nach ausführlicher Prüfung und Ortsbesichtigung nicht dazu geeignet als Wochenmarktstandort wahr- und angenommen zu werden, da vor allem nötige Passantenfrequenzen sowie eine ausreichende Flächenkapazität für die notwendige Anzahl an Standbetreibern fehlen. Die gewerberechtliche Marktfestsetzung ist für das beschriebene Veranstaltungsformat aufgrund formeller Voraussetzungen daher nicht geeignet. Infrage kommt die Beantragung einer Veranstaltung als Sondernutzung bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7079
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bank am Radweg an der NiddaSTOB 611.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1336 Betreff: Bank am Radweg an der Nidda Der Anregung wird entsprochen, die Bank wird erneuert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6990
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachpflanzung von acht Stadtbäumen in der Elly-Heuss-Knapp-StraßeSTOB 611.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1337 Betreff: Nachpflanzung von acht Stadtbäumen in der Elly-Heuss-Knapp-Straße Der Anregung wird entsprochen. Die Bäume werden im Rahmen der Baumpflanzung 2025/2026 nachgepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7000
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der VerkehrssicherheitSTOB 611.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1338 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen am "Zebraspielplatz" in der Von-Riedt-AnlageSTOB 611.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1339 Betreff: Maßnahmen am "Zebraspielplatz" in der Von-Riedt-Anlage Der Anregung wird entsprochen. Es wird geprüft, ob ein Wasseranschluss für die Fläche besteht, bzw. angelegt werden kann. Darüber hinaus werden entsprechende Spielplatztore an der Südseite des Spielplatzes angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7081
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Recht der Bürger auf saubere LuftSTOB 111.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Wie vom Magistrat in seinem Bericht 69 am 14.02.2022 vorgetragen, sind Umweltzonen ein veraltetes Instrument, welches heute keine signifikante luftreinhalteplanerische Wirkung mehr entfaltet. Zudem regeln Umweltzonen Verkehrsverbote einzig für Kraftfahrzeuge und haben keine Auswirkungen auf Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen. Da im kompletten Stadtgebiet sämtliche gesetzlichen lufthygienischen Grenzwerte eingehalten werden, besteht keine Rechtsgrundlage für die Ausweitung der Umweltzone. Bis zum Jahr 2019 wurden teilweise hohe Stickstoffdioxidwerte (NO2) mit Grenzwertüberschreitungen (40 µg/m³ im Jahresmittel) im Stadtgebiet gemessen. Inzwischen ist die NO2-Belastung auch an den Passivsammler-Messstellen Am Erlenbruch 80 auf 27,2 µg/m³ und Am Erlenbruch 130 auf 31,2 µg/m³ gesunken. Die Grenzwerte für Feinstaub werden bereits seit dem Jahr 2012 flächendeckend sicher in Frankfurt am Main eingehalten. Rechtsgrundlage für die Einrichtung oder Auflösung von Umweltzonen ist der Luftreinhalteplan, aufgestellt durch das Land Hessen. Der aktuelle Luftreinhalteplan (in Kraft seit 28.12.2020) erläutert in Bezug auf die bestehende Umweltzone: "Diese Regelungen bleiben auch weiterhin bestehen, da sie weiterhin zur NO2-Minderung - wenn auch nur noch in geringem Ausmaß - beitragen. Aufgrund der Belastungssituation sind jedoch weitergehende Verkehrsbeschränkungen u.U. erforderlich." Mit weitergehenden Verkehrsbeschränkungen sind sogenannte Dieselfahrverbote bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 / V gemeint, welche bei erneuten Grenzwertüberschreitungen u.a. im Bereich Am Erlenbruch eingerichtet werden könnten. Insofern enthält der derzeit gültige Luftreinhalteplan bei Überschreitungen der Grenzwerte eine weitreichende Maßnahme im Bereich des Ortsbezirk 11. Im Rahmen der Beteiligung bei der nächsten Luftreinhalteplanung wird sich der Magistrat beim zuständigen hessischen Umweltministerium für die Aufhebung der Frankfurter Umweltzone einsetzen, sollte der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage (35. BImSchV) nicht entsprechend aktualisieren und etwa auf die Abgasnorm EURO 5 / V wirkungserzeugend ausdehnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.04.2025, OA 552 Antrag vom 21.07.2026, OF 58/11
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weiter steigender Taubenbestand in PreungesheimSTOB 511.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1341 Betreff: Weiter steigender Taubenbestand in Preungesheim Die Stelle des Stadttaubenmanagements ist seit 16. Juni 2025 besetzt und bei der Stabstelle Sauberes Frankfurt ansässig. Aktuell laufen die Bestandsaufnahme und Analyse bisher gemeldeter Taubenschwerpunkte im Stadtgebiet. Sie beinhaltet Orte illegaler Fütterungen, wilde Brutplätze und Aufenthaltsorte von Taubenschwärmen. Bisher sind in der Datenbank keine Problemzonen in Preungesheim verzeichnet. Ein steigender Stadttaubenbestand in Preungesheim ist höchstwahrscheinlich auf ein reichhaltiges Futterangebot in Kombination mit freien Nistplätzen zurückzuführen. Stadttaubenpopulationen konzentrieren sich meist auf innerstädtische Plätze und Grünflächen. Dort suchen sie auch vornehmlich ihr Futter. Ringeltauben hingegen halten sich vermehrt in Randbezirken und auf landwirtschaftlichen Flächen auf. Als erster Schritt wäre festzustellen, um welche Taubenart(en) es sich handelt. Im Fall von Stadttauben, die auf den Feldern Futter suchen, wäre der zweite Schritt, die Brutplätze der Population zu identifizieren und gegebenenfalls zu verschließen. Um nach Verschluss Verdrängungseffekte und somit eine bloße Verlagerung des Problems zu vermeiden, ist zu prüfen, ob sich ein Standort für ein betreutes Taubenhaus in der Nähe der Taubenpopulation finden würde. Das Stadttaubenmanagement unterstützt bei der Standortsuche und kümmert sich um Bau und Unterhaltung des Schlages. Um die Erfolgschancen für die Annahme durch die Tiere möglichst hoch zu gestalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: Verschluss wilder Brutplätze (z.B. in leerstehenden Gebäuden oder unter Brücken) Verschluss wilder Futterplätze (z.B. Gastronomie, überfüllte Mülleimer) Durchsetzung des Fütterungsverbots (Gelegenheitsfütterer & professionelle Fütterer) Nähe zu bestehenden (zu verschließenden) Brutplätzen Die Annahme des Taubenhauses durch die Tiere erfolgt bei Erfüllen der oben genannten Bedingungen in etwa 2 - 6 Monaten. Danach sollte der Taubendruck auf die Umgebung, auch landwirtschaftliche Flächen, spürbar abnehmen, da die Tiere in der meisten Zeit im Schlag aufhalten würden, weil es dort Futter und Wasser gibt. Auch die Verschmutzung durch Kot sollte spürbar abnehmen. Dieser verbleibt größtenteils im Schlag. Parallel zur derzeit laufenden Einzelproblemanalyse wird das Konzept des Stadttaubenmanagements in Frankfurt erstellt. Bis dahin bietet das Stadttaubenmanagement an, die Taubenproblematik in Preungesheim bilateral zu erörtern und gegebenenfalls Ortstermine an Hotspots zu vereinbaren, um die Planung eines Taubenhauses anzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6948
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung für die Bürgerinitiative „Zweite Chance Campus Bockenheim“STOB 511.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1342 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung für die Bürgerinitiative "Zweite Chance Campus Bockenheim" Der Magistrat stellt dem Verein "Initiative Zukunft Bockenheim" finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro für die Ausrichtung und Bewerbung von Stadtteilversammlungen im Rahmen der Initiative "Zweite Chance Campus Bockenheim" sowie der Information zur Stärkung der Bürgerbeteiligung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 30.05.2022, OIB 130
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger LandstraßeSTOB 611.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat hat sich zur Anregung ämterübergreifend abgestimmt und wird den Feldweg nicht verlegen beziehungsweise ausbauen, da sich der Bereich in einem Naturschutzgebiet befindet. Die vorgeschlagene neue Wegeführung kreuzt den dort verlaufenden, renaturierten Taunengraben, ein Gewässer 3. Ordnung und greift in einen rechtlich gebundenen Bereich einer naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahme ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager StraßeSTOB 111.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1344 Betreff: Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Beschilderung im Rahmen der laufenden Unterhaltung im 2. Quartal 2025 entfernen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6856
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-StationSTOB 111.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1345 Betreff: Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7051
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Frisches Gemüse und grundlegende Lebensmittel in Zeiten steigender Energie- und LebensmittelpreiseSTOB 911.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1346 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Frisches Gemüse und grundlegende Lebensmittel in Zeiten steigender Energie- und Lebensmittelpreise Der Magistrat stellt der Initiative Zukunft Bockenheim e.V. - Stadtteilbüro Bockenheim finanzielle Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 Euro für die Realisierung für Tüten mit u. a. frischem Gemüse, Obst und anderen Lebensmitteln für die AdA-Kantine zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.11.2022, OIB 180
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gestaltung des neuen MitscherlichplatzesSTOB 111.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1347 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Begründung: Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6910
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff - Unterstützung des Projekts "Ein Jahres Feier"STOB 1011.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1348 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff - Unterstützung des Projekts "Ein Jahres Feier" Der Magistrat stellt dem Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro für die Realisierung des Projekts "Ein-Jahres-Feier" zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.03.2025, OIB 396
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortstermin zum Stand der Landstromversorgung der Mainschifffahrt - die Wirtschaftsdezernentin möge berichtenSTOB 1011.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1349 Betreff: Ortstermin zum Stand der Landstromversorgung der Mainschifffahrt - die Wirtschaftsdezernentin möge berichten Die Anliegen zur Landstromversorgung der Mainschifffahrt sowie zur Durchführung eines Ortstermins am Mainkai hat der Magistrat aufgenommen. Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Sobald ein verbindlicher Sachstand vorliegt, wird der Ortsbeirat umgehend darüber informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5544
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen SecundoSTOB 1011.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1350 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo Der Magistrat stellt dem Secondhandladen Secundo finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro als Zuschuss für die Personalkosten, Material für Handzettel sowie die Organisation der Außenpräsenz am Willkommenshäuschen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.06.2025, OIB 413
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.