Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?
Bericht
Dies ist dem Magistrat bekannt. Die Stadt hat rund zwei Jahre nach einer geeigneten Immobilie für das Hilfezentrum gesucht und zahlreiche Objekte geprüft. Insgesamt kamen zwölf Immobilien in die engere Auswahl, erwiesen sich aber nicht als geeignet. Relevant für die Standortentscheidung war einerseits, dass das Objekt baulichen Anforderungen entsprechen und für die künftige Nutzung geeignet sein muss (insbesondere benötigt es eine geschützte Außenfläche innerhalb der Liegenschaft), und andererseits muss es finanzierbar sowie überhaupt auf dem Markt verfügbar sein. Mit der Niddastraße 76 wurde das Objekt gefunden, das alle Anforderungen erfüllt. Es ist die Aufgabe des Immobilienbesitzers, seine Mieter über anstehende Veränderungen zu informieren, die Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse haben können. Die Stadt selbst hat ihre Pläne so früh wie möglich offengelegt und damit maximal transparent gehandelt. Sie hat u.a. in mehreren Informationsveranstaltungen die Öffentlichkeit und auch die Anwohnerschaft über das weitere Vorgehen und den Stand der Planung informiert. In diesem Zuge wurde auch kommuniziert, dass eine Nutzung der Immobilie nur in Teilen als Hilfezentrum nicht realistisch ist. Das Zentrum dient dem Zweck, geeignete Hilfsangebote vor allem für Crack-Konsumierende zur Verfügung zu stellen, die derzeit in den bestehenden Drogenhilfe-Einrichtungen nicht adäquat versorgt werden können und daher auf der Straße konsumieren. Um diese schwersterkrankten Drogenkonsumierenden von der Straße zu holen und ihr Überleben zu sichern sowie gleichzeitig den öffentlichen Raum im Bahnhofsviertel zu entlasten, muss die Umsetzung des nun beschlossenen Vorhabens so zügig wie möglich erfolgen. Die Kündigung oder Vereinbarung über die Aufhebung der bestehenden Mietverhältnisse ist Sache des Verkäufers, ebenso wie etwaige finanzielle Kompensationen. Die Stadt plant jedoch, die derzeitigen gewerblichen Mieter bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu unterstützen. Der Bauantrag befindet sich in Vorbereitung, eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Nach dem bisherigen konstruktiven Austausch mit der Bauaufsicht ist nicht damit zu rechnen, dass keine Genehmigung für das geplante Vorhaben erteilt wird. Die Stadt Frankfurt ist überzeugt, dass Sport einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebensqualität der Menschen leistet. Aus diesem Grund begreift sie die kommunale Sportförderung als wesentlichen Bestandteil der Daseinsvorsorge und zugleich Teil ihrer Sozial-, Gesundheits-, Freizeit- und Bildungspolitik. Gemäß der Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt werden finanzielle Zuwendungen und andere Leistungen der Sportförderung grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt. Ebenso wie allen anderen Frankfurter Sportvereinen steht es auch dem Verein Yoga Vidya frei, entsprechende Fördermittel beim Sportamt zu beantragen. In den Verhandlungen mit dem Eigentümer wurde von Beginn an festgelegt, dass aufgrund der geplanten Nutzung der Ankauf der Immobilie nur ohne Bestandsmieter erfolgen könne. Im Unterschied zu günstigem Wohnraum herrscht in Frankfurt kein Mangel an gewerblich nutzbaren Räumlichkeiten. Zudem plant die Stadt, die derzeitigen gewerblichen Mieter bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu unterstützen. Die Erstellung der schulischen Lehrpläne ist Sache der Kultusministerien der Länder, nicht der Kommunen. Die vom hessischen Kultusministerium festgelegten Kerncurricula sehen für den schulischen Sportunterricht explizit auch die Möglichkeit von Yoga-Einheiten vor. Ebenso können Yoga-AGs außerhalb des Sportunterrichts angeboten werden. Für die Stadt Frankfurt hat die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Sport- und Bewegungsangebots an Schulen große Bedeutung.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis)