Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mauer im Juridicum zu entfernen und das Gebäude für Zwischennutzungen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, das Nutzungskonzept für das Gebäude langfristig zu entwickeln und die wirtschaftliche Unmöglichkeit einer Zwischennutzung zu prüfen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zu den Fragen 1 und 2: Dies ist dem Magistrat bekannt.
Zu Frage 3: Die Stadt hat rund zwei Jahre nach einer geeigneten Immobilie für das Hilfezentrum gesucht und zahlreiche Objekte geprüft. Insgesamt kamen zwölf Immobilien in die engere Auswahl, erwiesen sich aber nicht als geeignet. Relevant für die Standortentscheidung war einerseits, dass das Objekt baulichen Anforderungen entsprechen und für die künftige Nutzung geeignet sein muss (insbesondere benötigt es eine geschützte Außenfläche innerhalb der Liegenschaft), und andererseits muss es finanzierbar sowie überhaupt auf dem Markt verfügbar sein. Mit der Niddastraße 76 wurde das Objekt gefunden, das alle Anforderungen erfüllt.
Zu den Fragen 4 und 5 sowie 10 - 14: Es ist die Aufgabe des Immobilienbesitzers, seine Mieter über anstehende Veränderungen zu informieren, die Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse haben können. Die Stadt selbst hat ihre Pläne so früh wie möglich offengelegt und damit maximal transparent gehandelt. Sie hat u.a. in mehreren Informationsveranstaltungen die Öffentlichkeit und auch die Anwohnerschaft über das weitere Vorgehen und den Stand der Planung informiert. In diesem Zuge wurde auch kommuniziert, dass eine Nutzung der Immobilie nur in Teilen als Hilfezentrum nicht realistisch ist. Das Zentrum dient dem Zweck, geeignete Hilfsangebote vor allem für Crack-Konsumierende zur Verfügung zu stellen, die derzeit in den bestehenden Drogenhilfe-Einrichtungen nicht adäquat versorgt werden können und daher auf der Straße konsumieren. Um diese schwersterkrankten Drogenkonsumierenden von der Straße zu holen und ihr Überleben zu sichern sowie gleichzeitig den öffentlichen Raum im Bahnhofsviertel zu entlasten, muss die Umsetzung des nun beschlossenen Vorhabens so zügig wie möglich erfolgen.
Die Kündigung oder Vereinbarung über die Aufhebung der bestehenden Mietverhältnisse ist Sache des Verkäufers, ebenso wie etwaige finanzielle Kompensationen. Die Stadt plant jedoch, die derzeitigen gewerblichen Mieter bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu unterstützen.
Zu Frage 6: Der Bauantrag befindet sich in Vorbereitung, eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Nach dem bisherigen konstruktiven Austausch mit der Bauaufsicht ist nicht damit zu rechnen, dass keine Genehmigung für das geplante Vorhaben erteilt wird.
Zu den Fragen 6a und 8: Die Stadt Frankfurt ist überzeugt, dass Sport einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebensqualität der Menschen leistet. Aus diesem Grund begreift sie die kommunale Sportförderung als wesentlichen Bestandteil der Daseinsvorsorge und zugleich Teil ihrer Sozial-, Gesundheits-, Freizeit- und Bildungspolitik. Gemäß der Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt werden finanzielle Zuwendungen und andere Leistungen der Sportförderung grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt. Ebenso wie allen anderen Frankfurter Sportvereinen steht es auch dem Verein Yoga Vidya frei, entsprechende Fördermittel beim Sportamt zu beantragen.
Zu Frage 7: In den Verhandlungen mit dem Eigentümer wurde von Beginn an festgelegt, dass aufgrund der geplanten Nutzung der Ankauf der Immobilie nur ohne Bestandsmieter erfolgen könne. Im Unterschied zu günstigem Wohnraum herrscht in Frankfurt kein Mangel an gewerblich nutzbaren Räumlichkeiten. Zudem plant die Stadt, die derzeitigen gewerblichen Mieter bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu unterstützen. Aus diesem Grund hatte dieser Tatbestand für den Magistratsvortrag keine Relevanz.
Zu Frage 9: Die Erstellung der schulischen Lehrpläne ist Sache der Kultusministerien der Länder, nicht der Kommunen. Die vom hessischen Kultusministerium festgelegten Kerncurricula sehen für den schulischen Sportunterricht explizit auch die Möglichkeit von Yoga-Einheiten vor. Ebenso können Yoga-AGs außerhalb des Sportunterrichts angeboten werden. Für die Stadt Frankfurt hat die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Sport- und Bewegungsangebots an Schulen große Bedeutung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2025MM 83Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76Magistratsvortrag
- 5. Juli 2025AA 359Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?STVV-Anfrage · Gartenpartei
- 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 280Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis)