Kurhessenstraße Grunderneuerung und Umgestaltung zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz wird vorgeschlagen, um die Verkehrsberuhigung zu fördern und die Barrierefreiheit zu verbessern. Durch die Maßnahmen werden die Straßenverhältnisse an die aktuelle Nutzung angepasst, was zu einer höheren Verkehrssicherheit führen soll.
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Niddastraße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niddastraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass seit einigen Jahren Crack als vorherrschende Droge die Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel dominiert. Die bestehenden Hilfsstrukturen und Einrichtungen können die adäquate Versorgung der Crack-Konsumierenden nicht im notwendigen Umfang erbringen. Dies zeigt sich bei der offenen Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel deutlich, die große Verelendungserscheinungen aufweist und den öffentlichen Raum spürbar belastet.
- Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums im Bahnhofsviertel in der Niddastraße 76 beschlossen. Hier finden Frankfurter Crack-Konsumierende einen geschützten Raum für den Konsum und einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen. Auswärtige Konsumierende werden in der Einrichtung einmalig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen notversorgt und werden aktiv in die Hilfsangebote ihrer Heimatregion vermittelt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) plant, das Gebäude zu erwerben, umzubauen und den von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern zum Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung zu stellen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die geschätzten Gesamtkosten für den Erwerb und die Herrichtung durch die KEG auf 11,74 Mio. € belaufen sollen.
- Zur Erlangung eines Kredites stellt die Stadt Frankfurt am Main mit der KEG mbH eine Garantie (Anlage 3) über Mietzahlungen i.H.v. bis zu 24,39 Mio. € für eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren aus. Die Garantie soll nur in der Höhe ausgestellt werden, die erforderlich ist, um die Liquidität zu sichern.
- Das Dezernat VIII wird beauftragt, die Voraussetzungen des § 104 HGO zu erfüllen und vor Ausfertigung eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Vergabe einer Bürgschaft an die KEG mbH einzuholen. Die weitere Realisierung der Maßnahme steht insofern noch unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt. In diesem Zusammenhang sind auch beihilferechtliche Belange zu prüfen und einzuhalten. Auf die zeitlichen Erfordernisse vor Umsetzung der Maßnahme wird verwiesen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Refinanzierung des Immobiliengeschäftes darauf aufbaut, dass die KEG Mietverträge inklusive einer vereinbarten indexierten Mietpreisanpassung mit zu bestimmenden Trägern der Frankfurter Drogenhilfe und dem Frankfurter Drogenreferat abschließt. Die Träger wiederum erhalten einen Zuschuss aus dem städtischen Etat.
- Die benötigten Zuwendungen für laufende Miet- und Mietnebenkosten sowie Personal- und Sachmittel sind für die Dauer des Betriebes als Suchthilfezentrum für die beauftragten Träger in der PG 19.05 im Rahmen künftiger Haushaltsplanaufstellungsverfahren entsprechend im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen.
- Es wird beschlossen, dass sich die Stadt vertraglich das Recht sichert, bei veränderter Bedarfslage das Objekt einer anderen sozialen Nutzung zuzuführen.
Begründung
A. Zielsetzung
Strategisches Gesamtziel ist die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums im Bahnhofsviertel, in dem crackkonsumierende Menschen aus Frankfurt einen geschützten Raum zum Konsum sowie niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen vornehmlich in Einrichtungen außerhalb des Bahnhofsviertels haben. Im Eingangsbereich des Zentrums wird eine sogenannte "Clearingstelle" eingerichtet, um den Versorgungsbedarf zu ermitteln und die Personalien zu prüfen. Hilfesuchende, die ihren Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets haben, werden nach einer Notversorgung im Zentrum in ihre Heimatorte zurückvermittelt.
Das Zentrum soll insbesondere geeignete, bislang nicht vorhandene Lösungen für crackkonsumierende Menschen schaffen und trägt so der Notwendigkeit Rechnung, den "Frankfurter Weg" weiterzuentwickeln und den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen veränderter Konsummuster und konsumierter Substanzen anzupassen.
Die bestehenden Hilfseinrichtungen, die seit den 1990er Jahren im Zuge des "Frankfurter Wegs" in der Drogenpolitik geschaffen wurden, richten sich in erster Linie an Konsument:innen von Opioiden und bieten diesen passgenaue Hilfsangebote. Die Droge Crack ist vergleichsweise einfach zu konsumieren, sie wird in deutlich kürzeren Intervallen geraucht und unterscheidet sich auch in der Wirkung sehr deutlich von dem Opioid Heroin. Um auch Crack-Konsumierende von der Straße in die Drogenhilfeeinrichtungen zu holen, sind passende Suchthilfe-Angebote notwendig, die im geplanten Zentrum zur Verfügung gestellt werden sollen. Es erfolgt kein Handel mit Drogen in der Einrichtung. Neben dem Schwerpunkt Schaden für die Menschen abzuwenden ist das Ziel, drogenkranken Menschen einen Ausstieg aus der Sucht und einen Einstieg in die Hilfestrukturen außerhalb des Bahnhofsviertels zu vermitteln.
Zum Hintergrund: Seit einigen Jahren dominiert Crack als vorherrschende Droge die Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel. Von den Menschen, die der Frankfurter Drogenszene angehören und Hilfseinrichtungen (wie die Drogenkonsumräume der Stadt) nutzen, konsumieren nach eigenen Angaben mehr als drei Viertel mehrmals täglich Crack, meist auf offener Straße. Durch die mit der Droge einhergehende hohe Konsumdynamik geraten die Konsumierenden schnell in einen psychisch und körperlich schlechten Zustand und sind oft nicht in der Lage, sich um ihre eigene Daseinsfürsorge zu kümmern. Sie verhalten sich aggressiver untereinander, aber auch gegenüber Anwohner:innen, Gewerbetreibenden und Personal der Hilfseinrichtungen. Das Konfliktpotential im öffentlichen Raum ist deutlich erhöht, auch nehmen die Verschmutzung und (Beschaffungs-)Kriminalität im Bahnhofsviertel zu. Dies stellt insbesondere die kommunale Drogenpolitik, Ordnungsbehörden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen vor große Herausforderungen.
Eine Trendwende in der Verbreitung und dem Konsum von Crack ist derzeit nicht absehbar, daher fokussiert sich die geplante Einrichtung auf diese Zielgruppe. Gleichzeitig beobachten die Frankfurter Hilfseinrichtungen mit Sorge den steigenden Anteil synthetischer Opioide als Streckmittel im Straßenheroin in Frankfurt. So wurden zu Jahresbeginn 2025 bei 37 Schnelltests in den Konsumräumen in mehr als der Hälfte der getesteten Heroinproben Beimischungen von Fentanyl festgestellt. Das künstlich hergestellte Opioid wirkt rund 50-mal stärker als Heroin und führt daher deutlich häufiger zu gefährlichen Überdosierungen. Inwieweit sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzen wird oder welche anderen Substanzen und Konsummuster sich zukünftig in der offenen Drogenszene etablieren werden, lässt sich nicht vorhersehen. Die Frankfurter Drogenpolitik wie auch die Hilfseinrichtungen haben in den 1990er Jahren mit dem "Frankfurter Weg" bewiesen, dass sie sich schnell an veränderte Gegebenheiten anpassen können. Eine solche Anpassung und Weiterentwicklung des "Frankfurter Wegs" ist nun im Umgang mit Crack durch die Schaffung des Suchthilfezentrums notwendig. Falls es zukünftige Entwicklungen erforderlich machen, kann das einmal etablierte Zentrum kurzfristig auch um Angebote für Konsumierende anderer Substanzen angepasst werden. Der bewährte Ansatz einer akzeptierenden Drogenhilfe wird fortgesetzt.
Die Stadt sichert sich vertraglich das Recht, bei veränderter Bedarfslage das Objekt einer anderen sozialen Nutzung zuzuführen.
B. Alternativen
Keine Erschließung einer zusätzlichen Liegenschaft. Die bestehenden Hilfsstrukturen und Einrichtungen können die adäquate Versorgung der Crack-Konsumierenden nicht im notwendigen Umfang erbringen. Dies zeigt sich bei der offenen Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel deutlich, die große Verelendungserscheinungen aufweist und den öffentlichen Raum spürbar belastet. Aufgrund der seit 2017 jährlich stark steigenden Verfügbarkeit von Kokain in Europa und damit einhergehend sinkenden Preisen ist mit einem Rückgang des Crack-Konsums in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Aus diesem Grund braucht es langfristig Einrichtungen in Frankfurt, die die Konsumierenden mit zielgenauen Angeboten erreichen können und gleichzeitig eine Entlastung des öffentlichen Raums bewirken.
C. Lösung
Um auf die oben beschriebenen Probleme zu reagieren, plant die Stadt Frankfurt am Main die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums im Bahnhofsviertel, in dem Konsumierende unbürokratischen und unmittelbaren Zugang zu medizinischen, sozialarbeiterischen und Angeboten der Suchthilfe erhalten. Diese umfassen:
- Geschütztes, leicht zugängliches Konsumareal für Crackkonsumierende im abgeschirmten Innenhof
- Drogenkonsum- und Nikotin-Rauchräume im Inneren
- Schadensmindernde Angebote und Ausgabe von Konsumutensilien
- Frauenbereich mit Tagesruhe- und Notschlafbetten, Duschen, frauenspezifische Beratungsangebote
- Rückzugs- und Aufenthaltsmöglichkeiten
- Kontaktcafé mit Verpflegungsangebot
- Tagesruhebetten
- Hygieneangebote
- Medizinische und psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten
- Substitution
- Psychosoziale Beratung und weiterführende Hilfen
- Angebote für Beschäftigung und Tagesstruktur
- Notschlafbetten.
Ziel ist es, Crackkonsumierende von der Straße in den geschützten Raum der Einrichtung zu lenken und ihre Aufenthaltsdauer dort zu verlängern. Dies soll durch die unmittelbare, niedrigschwellige Möglichkeit des sicheren Konsums, die Bereitstellung von Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen an einem einzigen Ort gewährleistet werden. Die kurzen Wege zwischen den Angeboten sind der Schlüssel, um die Konsumierenden in dem kurzen Zeitfenster, in dem sie zugänglich für Unterstützungs- und Beratungsangebote sind, passgenau zu erreichen und so aus dem unmittelbaren Szenegeschehen herauszulösen. Statt einer Versäulung von Hilfen und der örtlichen und sachlichen Abgrenzung zuständiger Institutionen braucht es für die Umsetzung dieser Vision die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Integration ihrer Angebote an einem Standort. Nur auf diese Weise kann die Stadt Frankfurt den Menschen im Bahnhofsviertel einen lebensweltnahen und unbürokratischen Zugang zu multidisziplinären Hilfsangeboten ermöglichen. Darüber hinaus ist das Ziel, Menschen mit diesem niedrigschwelligen Angebot zu erreichen und in höherschwellige Hilfsangebote außerhalb des Bahnhofsviertels zu vermitteln.
Die nutzbare Fläche der Liegenschaft beträgt 2.352,94 m². Nachfolgend wird die geplante Aufteilung der Flächen für die jeweiligen Nutzungszwecke dargestellt:
Hof und Souterrain (624,36 m²):
- Crack-Konsumbereich außen, teils überdacht
- Mitarbeiterbüro in einem Container außen zur Einlasssteuerung und Monitoring des Außenbereichs
- Empfang und Clearing im Souterrain, Zugang zu den Konsumräumen
- Wartebereich für die Klient:innen
- Ein Konsumraum inhalativ für ca. 16 Personen
- Ein Konsumraum intravenös für ca. 16 Personen
- Drei Räume für Lagerung und Ausgabe des Materials, Monitoring der Konsumvorgänge sowie Beratung von Klient:innen
- Putzraum
- WCs für Klient:innen und Mitarbeitende
Hochparterre (323,91 m²):
- Kontaktcafé auf 160m² für ca. 60 Personen, inkl. abgetrenntem Nikotin-Rauchbereich
- Empfangsbereich
- Ruhebereich mit bequemer Möblierung als Rückzugs- und Entspannungsraum
- Küche zur Zubereitung einfacher warmer Speisen, Ausgabe von Essen und Getränken, sowie Kühl- und Lagerräume
- Putzraum
- Zwei Beratungsräume
- WCs für Klient:innen und Mitarbeitende
- OG (367,92 m²):
- Empfangsbereich
- Wartebereich für Hygiene und Medizin
- Hygienecenter mit Duschen und Umkleidekabinen
- Kleiderkammer
- Psychiatrische Ambulanz
- Humanitäre Sprechstunde
- Ärztliche Behandlungszimmer
- Substitutionsambulanz für die Methadon-Vergabe
- Beobachtungszimmer
- Lagerräume
- Putzraum
- WCs für Klient:innen und Mitarbeitende
- OG (376,79 m²):
- Empfangsbereich
- 10 Zimmer für Notübernachtung und Tagesruhe für 26 Personen
- 1 Krankenzimmer
- Aufenthaltsräume für Nichtraucher:innen und Raucher:innen
- Duschen und WCs für Klient:innen
- Lagerräume
- Putzraum
- Waschmaschinenraum
- Büro / Beratungsraum
- WC für Mitarbeitende
- OG (375,22 m²):
- Empfangsbereich
- 4 Doppelzimmer für Notübernachtung und Tagesruhe für 8 Frauen
- 2 Bäder mit Duschen und WCs für Klientinnen
- Putz- und Waschmaschinenraum
- 3 Zimmer für versch. Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung, Drogenberatung, Rechtsberatung, frauenspezifische Beratung)
- Raum für tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote
- Begegnungs- und Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden im Zentrum
- WCs für Klient:innen und Mitarbeitende
Dachgeschoss (284,74 m²):
- Büros für Verwaltung, Leitung, Sozialarbeit (inkl. Beratung), Drogenreferat
- Teeküche
- Konferenzraum zur Nutzung durch alle Träger des Zentrums
- WCs für Klient:innen und Mitarbeitende
( Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.06.2025 wird der vorher hier aufgeführte Satz im Internet nicht öffentlich dargestellt. Er ist als vertrauliche Anlage angefügt.)
Die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) soll von der Stadt beauftragt werden, das Gebäude zu erwerben, es umzubauen und von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern für den Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung zu stellen. Für die KEG sind mit dem Kauf der Liegenschaft lt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom 21.03.2025 folgende Kosten verbunden:
Grundstückserwerbskosten in Höhe von 6.050.000,00 Euro, geschätzte Umbaukosten von 4.254.000,00 Euro sowie geschätzte Planungs- und Finanzierungskosten von 1.433.000,00 Euro. Dies ergibt Gesamtinvestitionskosten, die nach derzeitiger Schätzung rund 11.737.000,00 Euro betragen.
Zur Finanzierung dieser Investition hat die KEG ebenfalls eine Schätzung vorgelegt. Aufgrund der aktuellen Volatilität des Zinsmarktes wurde kalkulatorisch ein Zinssatz von 4,4% angesetzt. Dieser enthält zum aktuellen Marktniveau einen Puffer. Die Kalkulation kann erst nach Abschluss des Kaufvertrages und mit Vorlage der städtischen Mietzusage fixiert werden. In dieser Finanzierungskalkulation liegt die Annuität bei 5,90% (bestehend aus einem Zinssatz von 4,4% und einer Tilgung von 1,5%).
Des Weiteren werden auf Basis geeigneter Erfahrungssätze sowie der geplanten Regelungen in den Mietverträgen Bewirtschaftungskosten von 15 % pro Jahr angesetzt. Die KEG soll die Bewirtschaftung zentral als Dienstleister für alle Träger übernehmen. Auf Grundlage dieser Kalkulation ergibt sich ein Mietzins von durchschnittlich 28,79 Euro / m² für die insgesamt genutzte Fläche der Liegenschaft. Zur Deckung etwaiger Mehrkosten aufgrund potentiell steigender Verwaltungs- und Instandhaltungskosten soll der im Mietpreis für diese Kosten enthaltene Anteil (bei Vertragsschluss ist ein Betrag von 4,32 Euro / m² für diese Kosten kalkuliert) einer nach dem Preisklauselgesetz zulässigen indexierten Erhöhung unterliegen, nämlich dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts.
Um einen Kredit aufnehmen zu können, benötigt die KEG für die Bank eine Garantie der Stadt bzgl. der Übernahme der aus dem Kauf der Immobilie entstehenden Mietkosten.
Nach Prüfung und Genehmigung des Bauantrags kann der Umbau voraussichtlich in Q4 2025 beginnen. Die KEG schätzt die erforderliche Bauzeit auf ca. 9 Monate, sodass der Mietbeginn für die Träger bei Mitte Q3 2026 liegen wird. Die Mietzahlungen beginnen nach Übergabe der umgebauten Immobilie an die Träger.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Mietkosten und Mietnebenkosten , zu zahlen an die KEG durch die Träger
Die Mietkosten während der Tilgungsphase von 30 Jahren betragen nach derzeitiger Schätzung insgesamt 24.386.811,30 Euro.
Zu zahlen sind diese monatlich von den zu beauftragenden Trägern, die wiederum monatliche Zahlungen der Stadt erhalten werden.
Zur o.g. Kaltmiete kommen im laufenden Betrieb die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten, u.a.
- Verwaltungskosten
- Steuern, Abgaben und Versicherungen
- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte
- Wartung und Inspektion
- lfd. Kosten für Pflege des Außenbereichs, Instandhaltung / Reparaturen, sofern nicht im Bereich Dach und Fach
- Bauunterhaltungskosten für Geräte und Außenanlagen
Insgesamt werden sich diese Nebenkosten nach aktueller Schätzung von KEG auf rund 6.800,00 Euro monatlich belaufen, abhängig vom Verbrauch der Mieter und der nötigen technischen Ausstattung des Gebäudes. Aufgrund fehlender direkter Vergleichswerte wurden als Ausgangspunkt dieser Schätzung die umlagefähigen Betriebskosten der Kieser Training GmbH zugrundegelegt, die im Jahr 2022 für deren Räumlichkeiten in der Niddastraße 76 angefallen sind. Diese Kosten wurden auf erweiterte Öffnungszeiten und höhere Verbräuche skaliert, die bei der geplanten Nutzung im Suchthilfezentrum erwartbar sind.
- Kosten für den Betrieb des Suchthilfezentrums
Zu den Miet- und Mietnebenkosten kommen die Personal- und Sachkosten der von der Stadt für die im Suchthilfezentrum geplanten Leistungen. Diese werden separat verhandelt und abgestimmt.
Im Rahmen von jährlichen Zuwendungsanträgen werden die im neuen Suchthilfezentrum tätigen Träger der Drogenhilfe die Übernahme der laufenden Betriebskosten beantragen. Hierfür werden nach Absprache mit dem Drogenreferat jährlich die notwendigen Haushaltsmittel im städtischen Haushalt vorgesehen.
- Leistungen Dritter
Zur Teilfinanzierung des Vorhabens wird die Beantragung von Drittmitteln des Landes bzw. Bundes geprüft. Im Bereich der kommunalisierten Landesmittel setzt sich die Stadt Frankfurt gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen des Hessischen Städtetags nachdrücklich für eine Dynamisierung der Mittel ein, damit diese zeitnah an reale Tarif- und Preissteigerungen angepasst werden. Ebenso hat die Stadt Frankfurt im März 2025 in einem Schreiben an die hessische Gesundheitsministerin, den Hessischen Städtetag sowie die Sozial- und Gesundheitsausschüsse des Landes gefordert, dass sich alle Kommunen bis zur Schaffung eigener Hilfseinrichtungen finanziell an der Versorgung auswärtiger drogengebrauchender Menschen in Frankfurt beteiligen.
Die Stadt Frankfurt am Main wird hier auf politischer Ebene weiterhin auf einen finanziellen Ausgleich drängen und prüft derzeit die Umsetzungsmodalitäten für die entsprechende Rechnungsstellung.
- Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Keine
Anlage 1_Beschr_Umbaumassnahmen (ca. 8 KB) Anlage 2_Grundrisse_Niddastr76 (ca. 922 KB) Anlage 3_Muster_Mietuebern_garantie (ca. 13 KB) Anlage Abstimmung_H_u_StvV (nicht öffentlich - ca. 48 KB) Anlage Verkaeufer_vertraulich (nicht öffentlich - ca. 3 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2025Sie sind hierMM 83Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76Magistratsvortrag
- 10. Juni 2025NRNR 1282Keine Verlagerung des Crack-Konsums ins Gallus - „Biotop des Elends“ durchbrechen!STVV-Antrag · BFF-BIG
- 27. Juni 2025NRNR 1289Marburg nicht alleine lassen mit PostVac, solidarisch handeln.STVV-Antrag · Gartenpartei
- 1. Juli 2025NRNR 1292Suchthilfezentrum Niddastraße 76: auswärtige Hilfesuchende werden nicht abgewiesen!STVV-Antrag · ÖkoLinX-ELF
- 3. Juli 2025NRNR 1297Menschen in der und um die Niddastraße unterstützenSTVV-Antrag · IBF
- 5. Juli 2025AA 359Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?STVV-Anfrage · Gartenpartei
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 280Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: s. Anlage
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: s. Anlage
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1282 wird zurückgewiesen. 4. Die Vorlage NR 1284 wird zurückgewiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Linke und Die Partei (= Kenntnis)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 83 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme)