Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?
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Zusammenfassung
Die Gartenpartei fragt den Magistrat über die Auswirkungen des geplanten Cracksuchthilfezentrums auf die Mieter im Niddastraße 76, insbesondere auf den gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. Sie fordert eine Berücksichtigung der langjährigen Arbeit von Yoga Vidya und ein Einbeziehen der Mieter in die Entscheidungsprozesse sowie mögliche Entschädigungen für Beeinträchtigungen.
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Niddastraße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niddastraße per E-MailFragen an den Magistrat
Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V. Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse, Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im
- OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im
- OG?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet?
- Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit leistet?
- Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V. und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt? Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht?
- Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge) verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere: o Wäre der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. die Umzugs- und Übergangskosten (z. B. für Renovierung, Ausstattung, logistische Umstellung oder Mietdifferenz) zur Ermöglichung eines Standortwechsels ganz zu erstatten? o Wäre der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. eine geeignete Ersatzimmobilie zur Verfügung zu stellen, die in Art, Größe und Zweckbindung dem bisherigen Standortes entspricht, und deren Mietkosten sich in einem vergleichbaren oder möglichst sogar günstigeren Rahmen zur derzeitigen Miete bewegen, um die Gemeinnützigkeit und das ehrenamtlich getragene Angebot weiterhin zu ermöglichen oder sogar auszuweiten? 5 c. Falls die Stadt keine Aufhebungsvereinbarung anbieten möchte: o Wird es eine Entschädigung für betroffene Mietparteien wie Yoga Vidya e.V. geben, insbesondere für Beeinträchtigungen durch Baulärm, Schmutz, eingeschränkte Nutzbarkeit der Räume oder den Ausfall von Kund:innen und Teilnehmer:innen? o Wenn ja, in welcher Form?
- Liegt dem Magistrat bereits eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes in der Niddastraße 76 für ein Suchthilfezentrum vor? Falls ja: Wann wurde diese Genehmigung erteilt und welche konkreten baulichen Maßnahmen sind darin vorgesehen? Falls nein: Was gedenkt die Stadt mit dem Anwesen anzufangen, wenn die erforderlichen Baugenehmigungen nicht erteilt werden? 6 a. Welche grundsätzlichen Maßnahmen trifft der Magistrat, um sicherzustellen, dass langjährig etablierte, gemeinnützige Träger wie Yoga Vidya e.V. durch neue städtische Projekte nicht verdrängt werden, sondern im Gegenteil in ihrer Arbeit gefördert und räumlich abgesichert bleiben?
- Warum wurde in der M83/25 nicht gesagt, dass sich Mieter in dem Objekt befinden? Das hätte zu einer anderen Diskussion geführt, da Mieterverdrängung sehr geächtet ist, gerade bei den Verfechtern der M83.
- Yoga ist eine sehr gute Möglichkeit für Menschen gesund zu bleiben und kann präventiv oder begleitend bei Suchtkrankheiten helfen. Yoga Vidya ist eine Verein, der sehr günstige Kurse anbietet im Vergleich. Kann der Magistrat diesen Verein nicht fördern, damit dieser sich in Frankfurt weiter etabliert. Suchthilfezentren sind das eine, aber eine Sucht möchte gerne ersetzt werden mit sinnvollen Erlebnissen, und diese zu fördern macht Frankfurt erst stark. Eine Verdrängung von Yoga Vidya ist der falsche Weg.
- Der Magistrat wird aufgefordert Yoga an Frankfurter Schulen einzuführen, damit Frankfurt stabil bleibt. Ist es möglich, entsprechende Pläne auf den Weg zu bringen?
- Frau Voitl sagte, überall wolle man ein Cracksuchthilfezentrum nicht vor der Haustür. Doch das ist nicht die Wahrheit. Zurecht will niemand ein Cracksuchthilfezentrum in der eigenen Wohnung und deswegen ausziehen müssen. Ist es nicht furchtbar arrogant, über den Kopf von Yoga Vidya hinweg diese Entscheidung herbeigeführt zu haben, ohne Yoga Vidya informiert und in die Entscheidungsfindung eingebunden zu haben?
- Es ist die Aufgabe eines Magistrats, Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen. Sollte der Magistrat sich nicht wegen Punkt 10 angemessen entschuldigen, bei Betroffen und Stadtverordneten? Die Glaubwürdigkeit des Magistrates ist derzeit sehr angeschlagen.
- Wann wird der Magistrat auf die irritierten und teilweise auch existentiell bedrohten Mieter zugehen, um gemeinsam Lösungsansätze zu erabeiten? Das sollte möglichst noch heute passieren.
- Distanziert sich der Magistrat bei zukünftigen Projekte von diese asozialen Vorgehensweise, Mieter zu verängstigen und lange Zeit in der Verzweiflung alleine zu lassen?
- Bei zu vielen Projekte spielt die Stadt auf Verdrängung und Verängstigung, klare Signale bleiben aus, wie beim verkauf der Wohnungen durch VBL oder die Verdrängung der Kleingärtner in der Grünen Lunge, Günthersburparkerweiterung und bei dem Bau der Europäische Schule.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2025MM 83Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76Magistratsvortrag
- 5. Juli 2025Sie sind hierAA 359Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?STVV-Anfrage · Gartenpartei
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 280Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate