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Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?

Vorlagentyp: A Magistrat

Bisheriger Verlauf

16.05.2025

Vortrag des Magistrats

Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76

Details im PARLIS M_83_2025
05.07.2025

Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?

Details im PARLIS A_359_2025
11.08.2025

Bericht des Magistrats

Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?

Details im PARLIS B_280_2025

A 359

Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung? Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V. Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse, Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4. OG? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit leistet? 4. Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V. und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt? Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? 5. Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge) verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere: o Wäre

Gartenpartei
Anfrage vom: 5.7.2025

Hintergrund

meiner Wohnung? Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V. Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse, Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4. OG? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit leistet? 4. Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V. und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt? Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? 5. Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge) verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere: o Wäre der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. die Umzugs- und Übergangskosten (z. B. für Renovierung, Ausstattung, logistische Umstellung oder Mietdifferenz) zur Ermöglichung eines Standortwechsels ganz zu erstatten? o Wäre der Magistrat bereit, dem gemeinnützigen Verein Yoga Vidya e.V. eine geeignete Ersatzimmobilie zur Verfügung zu stellen, die in Art, Größe und Zweckbindung dem bisherigen Standortes entspricht, und deren Mietkosten sich in einem vergleichbaren oder möglichst sogar günstigeren Rahmen zur derzeitigen Miete bewegen, um die Gemeinnützigkeit und das ehrenamtlich getragene Angebot weiterhin zu ermöglichen oder sogar auszuweiten? 5 c. Falls die Stadt keine Aufhebungsvereinbarung anbieten möchte: o Wird es eine Entschädigung für betroffene Mietparteien wie Yoga Vidya e.V. geben, insbesondere für Beeinträchtigungen durch Baulärm, Schmutz, eingeschränkte Nutzbarkeit der Räume oder den Ausfall von Kund:innen und Teilnehmer:innen? o Wenn ja, in welcher Form? 6. Liegt dem Magistrat bereits eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche Genehmigung zur Umnutzung des Gebäudes in der Niddastraße 76 für ein Suchthilfezentrum vor? Falls ja: Wann wurde diese Genehmigung erteilt und welche konkreten baulichen Maßnahmen sind darin vorgesehen? Falls nein: Was gedenkt die Stadt mit dem Anwesen anzufangen, wenn die erforderlichen Baugenehmigungen nicht erteilt werden? 6 a. Welche grundsätzlichen Maßnahmen trifft der Magistrat, um sicherzustellen, dass langjährig etablierte, gemeinnützige Träger wie Yoga Vidya e.V. durch neue städtische Projekte nicht verdrängt werden, sondern im Gegenteil in ihrer Arbeit gefördert und räumlich abgesichert bleiben? 7. Warum wurde in der M83/25 nicht gesagt, dass sich Mieter in dem Objekt befinden? Das hätte zu einer anderen Diskussion geführt, da Mieterverdrängung sehr geächtet ist, gerade bei den Verfechtern der M83. 8. Yoga ist eine sehr gute Möglichkeit für Menschen gesund zu bleiben und kann präventiv oder begleitend bei Suchtkrankheiten helfen. Yoga Vidya ist eine Verein, der sehr günstige Kurse anbietet im Vergleich. Kann der Magistrat diesen Verein nicht fördern, damit dieser sich in Frankfurt weiter etabliert. Suchthilfezentren sind das eine, aber eine Sucht möchte gerne ersetzt werden mit sinnvollen Erlebnissen, und diese zu fördern macht Frankfurt erst stark. Eine Verdrängung von Yoga Vidya ist der falsche Weg. 9.