Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76
Details im PARLIS M_83_2025Bericht des Magistrats
Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?
Details im PARLIS B_280_2025Vortrag des Magistrats
Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76
Details im PARLIS M_83_2025Bericht des Magistrats
Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung?
Details im PARLIS B_280_2025A 359
Cracksuchthilfezentrum ja, aber warum in meiner Wohnung? Aus der Bevölkerung kommen Klagen, dass etliche Mieter ihr Zuhause verlieren, also ausziehen müssen, wenn das Cracksuchthilfezentrum in der Niddastraße 76 realisiert werden sollte. Konkret sind es das Yoga Vidya Zentrum im 3.Stock und eine Bürogemeinschaft im 4. Stock. Insbesondere Yoga Vidya e.V. Frankfurt leistet seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit - unter anderem durch ehrenamtlich durchgeführte Yogakurse, Ausbildungen, Präventions- und Entspannungsangebote unter sozial gerechten Teilnahmebedingungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aktuell mehrere gewerbliche Mieter hat - darunter der gemeinnützige Verein Yoga Vidya e.V. im 3. OG sowie eine kreativ arbeitende Bürogemeinschaft im 4. OG? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Frankfurter Stadtzentrum des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. sich in dem Gebäude Niddastraße 76 seit 23 Jahren befindet? 3. Wurde bei der Standortentscheidung für das geplante Suchthilfezentrum berücksichtigt, dass Yoga Vidya e.V. Frankfurt seit Jahrzehnten gemeinnützige Bildungs-, Gesundheits- und Integrationsarbeit leistet? 4. Welche Gespräche wurden seitens der Stadt mit dem Trägerverein Yoga Vidya e.V. und den weiteren Mietparteien über die zukünftige Nutzung des Gebäudes geführt? Falls keine Gespräche stattgefunden haben: warum nicht? 5. Wie geht der Magistrat damit um, wenn Mieter im Gebäude Niddastraße 76 über gewerbliche Mietverträge mit fester Laufzeit (Zeitmietverträge) verfügen und eine ordentliche Kündigung daher ausgeschlossen ist? 5 a.Wird mit dem geplanten Umbau bzw. der Einrichtung des Suchthilfezentrums gewartet, bis diese Mietverhältnisse regulär auslaufen? 5 b. Falls nicht gewartet wird, beabsichtigt die Stadt mit den Mietern des Gebäudes Aufhebungsvereinbarungen anzubieten? Zu welchen Konditionen? Insbesondere: o Wäre