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Preiserhöhung für Fernwärme

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Preisanpassung für Fernwärme zum 1. Juli 2025 beschlossen, um den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Anpassung soll sicherstellen, dass Fernwärme weiterhin wettbewerbsfähig bleibt und die notwendigen Investitionen in die Wärmeinfrastruktur ermöglicht werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist darauf hin, dass die letzte Überarbeitung des Preissystems durch die Mainova AG 2017 erfolgte. Seither haben sich die wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Die bisherige Preisformel konnte diese Veränderungen nicht mehr adäquat abbilden. Vor diesem Hintergrund wurde das Preissystem zum

  1. Juli 2025 angepasst. Trotz der Anpassung liegt der Fernwärmepreis der Mainova AG weiterhin unter dem bundesweiten Durchschnitt. Informationen dazu können auch auf der Preistransparenz-Plattform www.waermepreise.info eingesehen werden. Auch nach der Preisanpassung bleibt Fernwärme im Vergleich zu anderen Heiztechnologien langfristig wettbewerbsfähig und sicher. Weitere Informationen zur Fernwärme und zur Preisstruktur stellt die Mainova AG auf ihrer fortlaufend aktualisierten Webseite bereit: www.mainova.de/preisfakten-fernwärme. Die Mainova AG begründet die Preiserhöhung insbesondere mit den gestiegenen Energiekosten sowie den erforderlichen Investitionen in die Transformation der Wärmeinfrastruktur. Sie betont außerdem, dass es im Vorfeld Preissenkungen gegeben habe, sodass sich der aktuelle Preis im bundesweiten Mittelfeld bewegt. Insgesamt ist es das immanente und langfristige Ziel einer kommunalen Wärmeplanung, eine nicht nur CO2-neutrale sondern auch möglichst kostengünstige, aber sichere Wärmeversorgung sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2025OMOM 7086Preiserhöhung für FernwärmeDirektanregung
  2. 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1333Preiserhöhung für Fernwärme
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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