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Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup

Vorlagentyp: B
106 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Untere Naturschutzbehörde hat beschlossen, dass ein Polo-Turnier auf einem illegal errichteten Sportplatz nicht genehmigt werden kann. Trotz einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts wurde das Turnier 2025 dennoch durchgeführt. Zukünftige Gespräche mit dem Polo-Club sind geplant, um eine legale Nutzung des Geländes zu besprechen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Der Frankfurter Polo-Club e.V. nutzt einen Poloplatz in Frankfurt-Nied, der sich innerhalb der hochwertigen Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Der Poloplatz mit der umlaufenden Sandbahn wurde 1992 gebaut. Für diesen Platz und die umlaufende Sandbahn liegt keine bau-, natur- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. In § 17 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz heißt es: "Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, soll die zuständige Behörde die weitere Durchführung des Eingriffs untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann, soll sie entweder Maßnahmen nach § 15 oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnen." Der Poloplatz gehört also zu einer Vielzahl von eigentlich illegalen Eingriffen in Frankfurt, deren Nutzung nicht untersagt bzw. eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bislang aus Kapazitätsgründen nicht angeordnet werden konnte. Als im Jahr 2024 die Untere Naturschutzbehörde, erstmals den Umfang des Polo-Turniers, z.B. mit der Nutzung von empfindlichen Wiesen außerhalb des Poloplatzes für das Parken von Fahrzeugen, erfahren hat, wurde kurzfristig ein Gespräch mit dem Verein geführt. In dem Gespräch wurde die rechtliche Situation des Platzes und dessen generelle ungenehmigte Nutzung erläutert. Es fand kurz vor dem damaligen Polo-Turnier im Jahr 2024 statt, sodass es der Unteren Naturschutzbehörde nicht verhältnismäßig erschien, das Turnier aufgrund des illegalen Charakters des Platzes kurzfristig zu untersagen. Das Turnier wurde 2024 daher geduldet. Die Naturschutzbehörde ist nach dem Gespräch davon ausgegangen, dass keine Turniere nach 2024 auf dem Platz mehr ausgetragen werden. Als wider Erwarten im Jahr 2025 kurzfristig ein Antrag für die Durchführung von drei Turnieren eingegangen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die beantragten Turniere nicht genehmigt. Die Naturschutzbehörde ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Veranstaltung wie ein Polo-Turnier auf einem eigentlich illegal eingerichteten Sportplatz, der auf früheren Feucht- und Nasswiesen der Nidda-Aue ohne Genehmigung gebaut worden ist und sich zudem innerhalb der hochwertigen Landschaftsschutzzone II befindet, nicht genehmigt werden kann. Dies läuft grundsätzlich der rechtlichen Intention des § 17 Abs. 8 BNatSchG (Nutzungsuntersagung und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes = Feuchtwiese) zuwider. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Tag vor dem Turnier im Rahmen einer Eilentscheidung die Naturschutzbehörde verpflichtet, die Genehmigung für diese eine Veranstaltung zu erteilen. So sei nach "summarischer Prüfung" ein Anspruch auf eine Genehmigung gegeben. Unter anderem sei die Illegalität des Platzes unbeachtlich, weil sich der Antrag nur auf eine Veranstaltung auf diesem Platz bezieht und somit alleiniger Verfahrensgegenstand sei. Das Verwaltungsgericht ist dem von der Unteren Naturschutzbehörde auch als Begründung vorgetragenem Schutzbedürfnis der Zone II vor Lärmemissionen (hier: Musik und spielkommentierende Moderation) und Aufbauten (hier: Zelte etc.) zur Qualitätssicherung der hochwertigen Schutzzone II für die Allgemeinheit zum Zwecke der stillen Erholung nicht gefolgt. Bisher betragen die Verfahrenskosten 241,50 Euro und voraussichtlich werden Kosten in Höhe von mindestens 1.270,98 Euro dazukommen. Die Naturschutzbehörde hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel verzichtet, weil sich der Beschluss lediglich auf die zweitägige Veranstaltung der unmittelbar anschließenden beiden Tage bezog und es unverhältnismäßig für alle Beteiligten erschien, das Verfahren weiterzuführen. Die Veranstaltung wurde dann wie geplant durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Veranstaltung im Hinblick auf zukünftige Gespräche und Entscheidungen besucht und dokumentiert. Zwischen dem Polo-Club und der Unteren Naturschutzbehörde sind Gespräche für zukünftige Nutzungen des Geländes terminiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. August 2023NRNR 723Verkehrsunfälle vermeiden: Überprüfung freilaufender RechtsabbiegerSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 106 Wochen
    BB 288Verkehrsunfälle vermeiden: Überprüfung freilaufender Rechtsabbieger
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 10
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO II, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 98
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 02.09.2025
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 288 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 99
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 08.09.2025
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO II, TOP 74
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO II, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 41 · 12.09.2025
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

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