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Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen

Details im PARLIS OF_1716-1_2025
02.09.2025

Auskunftsersuchen

Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen

Details im PARLIS V_1249_2025
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.08.2025, OF 1716/1

Betreff: Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Ab wann ist in städtischen Parkgaragen das Bezahlen per Abbuchung mittels Registrierung möglich, ohne dass der Parkende noch den Bezahlautomaten aufsuchen muss?

Begründung:

Derzeit muss die parkende Person in städtischen Parkhäusern trotz Kennzeichenerkennung noch am Automaten (per Eingabe seines Kennzeichens) bezahlen. In einigen privaten Parkhäusern wurde bereits eingerichtet, dass durch eine hinterlegte Registrierung des Fahrzeugs die Bezahlung des Parkens beim Hinausfahren direkt von der Kreditkarte belastet wird. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Bezahlung und könnte zudem der städtischen Gesellschaft nützliche Informationen zum Parkverhalten von Stammkunden liefern.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2025 Die Vorlage OF 1716/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)