Rebstockpark weiterentwickeln
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Planung einer Lichtsignalanlage zwischen dem Alten und Neuen Rebstockpark soll den Fuß- und Radverkehr sichern. Der Entwurf wird derzeit stadtintern abgestimmt und eine Präsentation ist für den Ortsbeirat 2 am 27. Oktober 2025 vorgesehen.
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Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rebstockpark per E-MailBericht
Zu 1.
Berichterstattung zu Punkt 1. ist abgeschlossen siehe B 124 vom 02.04.2024
Zu 2.
In der breiten Bestandsaufnahme, die 2024 mit dem "1. Bericht Istanbul-Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme" veröffentlicht wurde, konnten Handlungsbedarfe identifiziert werden, die in einem gesamtstädtischen partizipativen Prozess bearbeitet werden.
Die Koordinierungsstelle hat am 22. Mai 2024 dafür die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt organisiert. Mit über 100 Expert:innen konnten die, in der Bestandsaufnahme benannten, Handlungsempfehlungen ergänzt und vertieft werden.
An multiprofessionell zusammengesetzten Thementischen wurden die drängendsten Herausforderungen und Ideen für die Umsetzung besprochen. Die Dokumentation ist auf der Website des Frauenreferats abrufbar.
Die unter 2. beschlossene Bestandsaufnahme und der daraus resultierende Bedarf wurde der Stadtverordnetenversammlung unter B 124/2024 berichtet.
Im Sinne des integrativen Ansatzes der Istanbul-Konvention wurde ein Beteiligungsprozess installiert, um aus den ermittelten Bedarfen passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Ergebnis des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein Maßnahmenplan, der sowohl konkrete Maßnahmen als auch längerfristige Strategien enthält. Dieser Prozess sichert die Qualität der kommunalen Bemühungen und entspricht dem Grundsatz der Konvention nach ineinandergreifenden politischen Maßnahmen (Artikel 7).
In den Prozess der Maßnahmenplanung sind eine Vielzahl von Ämtern, Trägern, zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, Polizei und Justiz involviert. Für die Maßnahmenplanung wurden die Bedarfe in thematische Blöcke unterteilt und unterschiedliche Formate zur Bearbeitung gewählt:
- Im halbjährlichen Rhythmus finden Arbeitsgruppen zu den Themen Schutz und Prävention statt. In den Arbeitsgruppen sind jeweils 20 Fachkräfte aus Polizei, Justiz, Ämtern und freien Trägern vertreten. In den Sitzungen werden sowohl Bedarfe näher konkretisiert als auch erste Maßnahmen erarbeitet.
In den ersten beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe Schutz wurden die Aspekte Mehrsprachigkeit im Hilfesystem, Zugänge zum Hilfesystem, vulnerable Gruppen, Kinder und Jugendliche und Vernetzung behandelt. In den ersten beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe Prävention wurde damit begonnen, die themenbewusstseinsbildenden Maßnahmen, Fortbildungen, Ehrgewalt, Wissensweitergabe, Jungenarbeit und Jugendarbeit zu bearbeiten.
Ein zentrales Ergebnis beider Arbeitsgruppen ist der Bedarf nach Informationsweitergabe, Zugang zu Beratungsstellen und Sichtbarkeit des Hilfesystems. Um diese Lücke zu schließen, plant die Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen die Entwicklung einer zentralen Webseite, über die Fachkräfte, Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit über Gewaltformen, Beratungs- und Schutzorte sowie Fortbildungen informiert werden.
- Für Themen und Handlungsbedarfe, bei denen es an Fachwissen fehlt, um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten finden Fachtage statt. Die Ergebnisse werden im Nachgang in Workshops und Arbeitsgruppen vertieft und in den Maßnahmenplan eingearbeitet.
a. Am 23. Januar 2025 hat sich ein Fachtag mit wohnungslosen und drogengebrauchenden Frauen, die Gewalt erleben befasst. Die Koordinierungsstelle hat damit Neuland beschritten, da diese Zielgruppe im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland noch nicht untersucht wurde und auch in Frankfurt Schutzräume für drogengebrauchende Frauen mit Gewalterfahrungen fehlen.
b. Am 23. Mai 2025 fand der Fachtag "Istanbul-Konvention inklusiv umsetzen" statt, der sich mit Behinderung und geschlechtsspezifischer Gewalt auseinandersetzte. Akteur:innen der Behindertenhilfe, der Behindertenselbstvertretung und des Hilfesystems besprachen Bedarfe, Modellprojekte und vernetzten sich.
Die Dokumentationen der Fachtage werden auf der Webseite des Frauenreferates veröffentlicht.
- Für die Themenbereiche Täter:innenarbeit, Kinder und Jugendliche und ältere Frauen sind ebenfalls jeweils Workshops geplant, um konzentriert mit Expert:innen, die bereits erarbeiteten Bedarfe und Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Die Ergebnisse dieser Formate fließen in einen Maßnahmenplan, der in einer Bilanzveranstaltung mit den beteiligten Akteur:innen aller Formate präsentiert wird. Der Maßnahmenplan und das weitere Vorgehen werden im halbjährlichen Turnus in der Steuerungsgruppe der Istanbul-Konvention bearbeitet und abgestimmt.
Die Koordinierungsstelle setzt bereits erste Maßnahmen, insbesondere in der Vernetzung der Akteur:innen, der Informationsweitergabe und der Bewusstseinsbildung um. Dazu gehören beispielsweise die Aufführung des Theaterstücks "Keine Mehr", das am 22.11.2024 Folgen von Gewalt und die Perspektiven der Betroffenen in den Mittelpunkt rückte. Die Ausstellung "Stimmen der Straße" machte vom 23.1.-27.2.2025 die Geschichten gewaltbetroffener Frauen in der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zugänglich.
Zu 3.
Zur Identifizierung und Kennzeichnung der Fördermittel im Haushalt soll nach Absprache mit der Kämmerei eine Übersicht in tabellarischer Form in den Haushaltsplan 2026 beim Frauenreferat in der Produktgruppe 10.04 in den "erläuternden Hinweisen" aufgenommen werden.
Zu 4.
Die Landeskoordinierungsstelle ist, wie bereits berichtet, eingerichtet. Auf Bundesebene steht die Einrichtung nach wie vor noch aus.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland betraut. Der erste Bericht wurde im Dezember 2024 veröffentlicht "Monitor Gewalt gegen Frauen - Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. August 2025 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 984 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 27. September 2019. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)