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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…

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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
5 SitzungenAngenommen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Begründung

Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die Istanbul Konvention verpflichtet zu einer bedarfsdeckenden, wohnortnahen, allgemein zugänglichen und angemessenen Infrastruktur, um Gewaltschutz und Unterstützung zu garantieren. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention durch ein Bundesgesetz im Februar 2018 in Kraft getreten. Die Maßnahmen zu Gewaltschutz und Unterstützung sind nicht länger freiwillige Leistungen der Daseinsvorsorge der Kommunen, sondern staatliche Pflichtaufgaben. Die Hessische Landesregierung hat sich die Umsetzung der Istanbul Konvention im Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht. Auch in Frankfurt sind geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt durchaus Alltag. Die Hilfsangebote und Interventionseinrichtungen in Frankfurt sind durch die jahrzehntelange gute Arbeit des Frauen-, Gesundheits-, Integrations- und Sozialdezernates, das vielfältige Engagement der Trägerinnen und Träger von Gewaltschutzmaßnahmen und die zuletzt mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Mittel umfangreich, aber keineswegs ausreichend. Das hängt auch mit dem durchaus verbesserungswürdigen finanziellen Engagement von Bund und Ländern zusammen. Frauenhäuser müssen Frauen abweisen, Beratungsstellen arbeiten häufig am Limit und ohne finanzielle, wenigstens mittelfristige Sicherheit, immer bedroht durch Haushaltsvorbehalte. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Bestandanalyse, z. B. unter Beachtung des gerade entstehenden Darmstädter Modells durchzuführen, und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Dabei wird evaluiert in wie weit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Trägern der Beratungsstellen und Interventionseinrichtungen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen. 2. der Stadtverordnetenversammlung diese Bestandanalyse und den zusätzlichen Bedarf umgehend zu berichten und die noch fehlenden Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich umzusetzen. 3. die Fördermittel im Haushalt, die zur Finanzierung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten zu Gewaltschutz und Unterstützung von Frauen und Mädchen zum Inhalt haben zu identifizieren und zu kennzeichnen. 4. mit dem Land Gespräche aufzunehmen, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie zur Verfügung gestellt werden können.

Inhalt

Antrag vom 27.09.2019, NR 984

Betreff: Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die Istanbul Konvention verpflichtet zu einer bedarfsdeckenden, wohnortnahen, allgemein zugänglichen und angemessenen Infrastruktur, um Gewaltschutz und Unterstützung zu garantieren. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention durch ein Bundesgesetz im Februar 2018 in Kraft getreten. Die Maßnahmen zu Gewaltschutz und Unterstützung sind nicht länger freiwillige Leistungen der Daseinsvorsorge der Kommunen, sondern staatliche Pflichtaufgaben. Die Hessische Landesregierung hat sich die Umsetzung der Istanbul Konvention im Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht. Auch in Frankfurt sind geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt durchaus Alltag. Die Hilfsangebote und Interventionseinrichtungen in Frankfurt sind durch die jahrzehntelange gute Arbeit des Frauen-, Gesundheits-, Integrations- und Sozialdezernates, das vielfältige Engagement der Trägerinnen und Träger von Gewaltschutzmaßnahmen und die zuletzt mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Mittel umfangreich, aber keineswegs ausreichend. Das hängt auch mit dem durchaus verbesserungswürdigen finanziellen Engagement von Bund und Ländern zusammen. Frauenhäuser müssen Frauen abweisen, Beratungsstellen arbeiten häufig am Limit und ohne finanzielle, wenigstens mittelfristige Sicherheit, immer bedroht durch Haushaltsvorbehalte. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Bestandanalyse, z. B. unter Beachtung des gerade entstehenden Darmstädter Modells durchzuführen, und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Dabei wird evaluiert in wie weit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Trägern der Beratungsstellen und Interventionseinrichtungen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen. 2. der Stadtverordnetenversammlung diese Bestandanalyse und den zusätzlichen Bedarf umgehend zu berichten und die noch fehlenden Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich umzusetzen. 3. die Fördermittel im Haushalt, die zur Finanzierung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten zu Gewaltschutz und Unterstützung von Frauen und Mädchen zum Inhalt haben zu identifizieren und zu kennzeichnen. 4. mit dem Land Gespräche aufzunehmen, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie zur Verfügung gestellt werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2019, NR 1011

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. September 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen. Der Magistrat antwortete am 7. Februar 2020 mit dem Bericht B 41. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 19 Wochen.

Weitere Vorlagen in diesem Verfahren

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 37 · 21.10.2019
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage NR 984 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 57 · 21.10.2019
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage NR 984 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 34 · 29.10.2019
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage NR 984 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1011 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
BFF (NR 984 = Annahme)FRAKTION (NR 984 = Annahme)Frankfurter (NR 984 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (NR 984 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1011); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung der Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (NR 984 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 984 = Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 34 · 31.10.2019
TO I, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage NR 984 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1011 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
FDP (NR 984 = Annahme)FRAKTION (NR 984 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1011); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (NR 984 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 07.11.2019
TO I, TOP 8
Angenommen
Punkt 1: a) Der Vorlage NR 945 wird im Rahmen der Vorlage NR 984 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten auf der Heide, Christann, Schulz-Nurtsch, Wüst, Krause und Meister dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Der Vorlage NR 945 wird im Rahmen der Vorlage NR 984 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten auf der Heide, Christann, Schulz-Nurtsch, Wüst, Krause und Meister dienen zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 984 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 1011 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten auf der Heide, Christann, Schulz-Nurtsch, Wüst, Krause und Meister dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1011); AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung der Zurückstellung)

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